Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 218

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 218 (NJ DDR 1976, S. 218); nehmung der Verantwortung der Schöffen so verallgemeinern, daß sie Impulse für verstärkte Aktivitäten geben, daß sich durch die sinnvolle Einordnung des Wirkens der Schöffen in die gesamte staatliche und gesellschaftliche Tätigkeit der Nutzeffekt und die Ausstrahlungskraft auf die Bürger weiter spürbar verbessert und daß eine weitere Erhöhung der Qualifikation der Schöffen angesichts der zu erwartenden anspruchsvolleren Aufgabenstellungen in kurzer Zeit erreicht wird. Das bedeutet, in Auswertung der Konferenz in der Leitung der Schöffenarbeit durch da& Ministerium der Justiz und die Bezirks- und Kreisgerichte einen deutlich sichtbaren qualitativen Schritt nach vorn zu tun. Die Rolle der Schöffen als gewählte, gleichberechtigte Richter Bei der Erörterung der hier dargelegten grundsätzlichen Fragen steht eine politische Aufgabe ganz vom: die Rolle der Schöffen als gewählte, gleichberechtigte Richter. Die mit dieser Funktion verbundene Verantwortung, die daraus resultierenden Aufgaben sind in der Verfassung der DDR und im Gerichtsverfassungsgesetz klar und eindeutig geregelt. Wir haben auf diesem Gebiet eine bewährte jahrzehntelange Praxis. Dennoch sollten wir die damit verbundenen Probleme immer wieder in den Mittelpunkt unserer Überlegungen rücken. Warum halten wir das für notwendig? Die periodisch stattfindenden Wahlen der Richter und Schöffen unterstreichen, daß die Justizorgane fester Bestandteil der einheitlichen politischen Macht unseres Staates unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sind. Dies entspricht der Forderung W. I. Lenins, wonach die Bürger in ihrer Gesamtheit am Gerichtswesen und an der Verwaltung des Landes teilnehmen müssen/2/ und die Festigung der Rechtssicherheit Sache der ganzen sozialistischen Gesellschaft ist. In der DDR ist die Wahl der Richter, Schöffen und auch der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte zu einem integrierenden Bestandteil unserer sozialistischen Demokratie geworden. Damit ist eine wesentliche Grundlage für die ständige Vervollkommnung unserer Rechtsordnung und Justizpraxis gegeben. Wir sehen darin den zutiefst demokratischen Charakter der Justizorgane unserer Republik, die, vom Volke geschaffen, allein den Interessen des Volkes dienen. Das entspricht dem Leninschen Prinzip der Wählbarkeit und Rechenschaftspflicht aller Richter. Diese Charakterisierung genügt, um zu verdeutlichen, welche Verantwortung unseren Schöffen übertragen ist, wenn sie entsprechend den im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltenen Aufgaben tätig werden. Diese Aufgaben können nur dann mit dem erforderlichen hohen Niveau und optimalem Erfolg erfüllt werden, wenn die politisch-ideologische Arbeit mit den Schöffen in der Tätigkeit bei Gericht und in den Schöffenaktiven und Schöffenkollektiven durch die Direktoren und Richter entsprechend den wachsenden Anforderungen wesentlich verbessert wird. Insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED ist es in zunehmendem Maße gelungen, Fragen der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit stärker in den Blickpunkt der Arbeit der Schöffen zu stellen und über sie und mit ihnen die Verbindung zur Arbeiterin/ W. I. Lenin, „Referat Ober die Revision des Parteiprogramms und die Änderung des Namens der Partei“ (vn. Parteitag der KPR, 8. März 1918), ln: Werke, Bd. 27, Berlin I960, S. 122. 218 klasse ständig weiter zu festigen. Fest steht, daß die Mehrzahl der Schöffen ihre Aufgabe als gleichberechtigte Richter ernst nimmt und die Anforderungen erfüllt, die M. I. K a 1 i n i n im Jahre 1934 in seiner berühmten Rede anläßlich des 10. Jahrestages der Bildung des Obersten Gerichts der UdSSR wie folgt formulierte : „Wenn der Richter ein guter Marxist, Dialektiker, ein erfahrener praktischer Arbeiter, ein gebildeter, seiner Sa#ie kundiger Mensch ist, dann kann man kühn sagen, daß 99% seiner Urteile und Entscheidungen positive politische Bedeutung haben werden, daß sie eine der besten Formen der Propaganda der sowjetischen Gesetze und der Direktiven der Partei sein werden.“/3/ Diese Feststellungen sind auch heute noch voll gültig. Sie haben mehr als 40 Jahre später nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Auf der Tagesordnung steht ein noch tieferes politisches Eindringen der Schöffen in alle Fragen der Rechtsprechung. Dies ist notwendig beim Ausbau der sozialistischen Demokratie und im Zusammenhang mit der gesetzmäßig wachsenden führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Hier haben wir noch manches zu tun. Dabei müssen wir erkennen, daß diese Problematik zwei Seiten hat: Zum einen geht es darum, daß die Schöffen von sich aus alles tun, um das Niveau ihrer Arbeit vor allem ihre Aktivitäten während der Teilnahme an der Rechtsprechung durch kritische Selbsteinschätzung ihrer Tätigkeit und ständiges Bemühen um weitere Qualifizierung zu erhöhen; zum anderen kommt es entscheidend darauf an, daß die Direktoren und Richter diesen Prozeß aufgeschlossen und mit hoher Bereitschaft zielgerichtet unterstützen und alle dem entgegenstehenden hemmenden Faktoren aus dem Wege räumen. Das Stadtgericht der Hauptstadt Berlin hat auf einer kürzlich durchgeführten Arbeitstagung seines Präsidiums mit Mitgliedern von Schöffenaktiven und Vorsitzenden von Schöffenkollektiven die hier dargelegten Fragen in den Mittelpunkt seiner Beratungen gestellt. Mit dieser Orientierung steuert das Stadtgericht genau den richtigen Kurs. Auch die überwiegende Mehrzahl der Kreisgerichte geht richtig von diesen Anforderungen aus und unternimmt alle Anstrengungen, den Einsatz der Schöffen als gleichberechtigte Richter voll zu sichern. Aus unseren eigenen Untersuchungen, aber auch aus kritischen Zuschriften von Schöffen ist uns bekannt, daß es noch Kreisgerichte gibt, bei denen die großen Erfahrungen der Schöffen, ihre Einsatzbereitschaft und ihre Verbundenheit mit den Justizorganen nicht ausgeschöpft werden. Diese Erscheinungen müssen wir schnell und endgültig überwinden. Welche Forderungen müssen denn beispielsweise bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung einer Gerichtsverhandlung erfüllt werden, die rationell und konzentriert, alle notwendigen sachlichen und rechtlichen Aspekte erfassend, mit hoher gesellschaftlicher und erzieherischer Effektivität ihr Ziel eine streng den Gesetzen entsprechende und gerechte Entscheidung herbeizuführen erreichen soll? Unverzichtbare Voraussetzung dafür ist die gründliche Vorbereitung der Schöffen auf jede Verhandlung, das intensive Studium der Akten und Unterlagen, das Vertrautmachen mit den jeweils zutreffenden Rechtsnormen, mit bereits vorhandenen Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen und die Beratung im Richterkollektiv über die mit dem Verfahren anzustrebende konkrete /3/ M. I. Kalinin, „Die Arbeit der Volksgerichte und örtlichen Staatsanwaltschaften“, NJ 1954 S. 253.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 218 (NJ DDR 1976, S. 218) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 218 (NJ DDR 1976, S. 218)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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