Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 212

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 212 (NJ DDR 1976, S. 212); r Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte Erfahrungen bei der Anwendung der neuen, sozialistischen Zivilgesetze aus. Dabei wurden auch Fragen der weiteren Verbesserung der anwaltlichen Tätigkeit und der Anleitung der Vorstände der Rechtsanwaltskollegien erörtert * Die Abteilung Gesetzlichkeitsaufsicht beim Generalstaatsanwalt der DDR wertete am 19. Februar 1976 in einer Tagung mit den Leitern der entsprechenden Abteilungen bei den Staatsanwälten der Bezirke die Ergebnisse von Untersuchungen und Aufsichtsmaßnahmen zum Schutz des sozialistischen Eigentums auf dem Gebiet der Material- und Lagerwirtschaft aus. Mit der Aufsichtstätigkeit auf diesem Gebiet, die eine Arbeitsplanaufgabe des Jahres 1975 war, leisteten die Staatsanwälte einen wirksamen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Erhöhung der Staatsdisziplin. In großem Umfang wurden Werktätige in die staatsanwaltschaftliehen Untersuchungen sowie in die Auswertung der Aufsichtsmaßnahmen einbezogen. Breiten Raum nahm in der Tagung der Gedankenaustausch über Wege zur höheren Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht ein. Dabei ging es besonders um die engere Verbindung der Gesetzlichkeitsaufsicht mit der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung, um die Durchführung eigener Untersuchungen zur Lösung von Schwerpunktaufgaben, um die volle Wahrnehmung der Aufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht durch alle Staatsanwälte und um den ständigen Erfahrungsaustausch mit den Staatsanwälten in den Kreisen. Der 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts führte am 26. Februar 1976 eine Faehrichtertagung mit den Vorsitzenden der Familienrechtssenate der Bezirksgerichte durch, an der auch Vertreter des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Volksbildung teilnah-men. Im Mittelpunkt der Beratung standen Fragen der Entscheidung über das Erziehungsrecht bei Ehescheidung (§ 25 FGB) sowie Probleme der Änderung von Erziehungsrechtsentscheidungen (§48 FGB). Für die Übertragung des Erziehungsrechts bei Ehescheidung ist kennzeichnend, daß die Eltern in den meisten Eheverfahren einen übereinstimmenden Vorschlag unterbreiten, dem das Gericht im allgemeinen folgen kann, weil von ihnen die Interessen der Kinder verantwortungsbewußt geprüft wurden. Diejenigen Eheverfahren, in denen keine übereinstimmenden Vorschläge für die Erziehungsrechtsentscheidung unterbreitet werden, weil jeder Elternteil das Erziehungsrecht begehrt, sind vielfach durch besondere Probleme gekennzeichnet Die Beratung befaßte sich vor allem mit diesen Verfahren, die insbesondere in der Rechtsmitteltätigkeit der Bezirksgerichte Bedeutung haben. Ausgehend von den gesellschaftlichen und rechtlichen Problemen der Erziehungsrechtsentscheidungen wurde übereinstimmend hervorgehoben, daß die Richtlinie Nr. 25 des Plenums des Obersten Gerichts zu Erziehungsrechtsentscheidungen vom 25. September 1968 (GBl. II S. 847; NJ 1968 S. 651) i. d. F. des Beschlusses des Plenums vom 17. Dezember 1975 (NJ-Beilage 1/76) für die Arbeit der Gerichte weiterhin eine ausreichende und gute Grundlage bildet Die Beratung vermittelte auch Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Organen der Jugendhilfe bei Erziehungsrechtsentscheidungen und wies Wege für die Lösung von Problemen auf diesem Gebiet Die Zusammenkunft wurde zugleich genutzt um erste Erfahrungen der Rechtsmittelsenate in Familienverfahren bei der Anwendung der neuen ZPO auszutauschen. * Auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, weilte der Justizminister der Republik Guinea-Bissau, Dr. Fidelis d’Almada Cabral, vom 16. bis 25. Februar 1976 in der DDR. Er und die ihn begleitenden Juristen aus Guinea-Bissau hatten Gelegenheit sich in Berlin und in anderen Städten der DDR über die sozialistische Staats- und Rechtsentwicklung ausführlich zu informieren. Als Ausdruck der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rechtspflege Unterzeichneten die Justizminister ein Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium der Justiz der DDR und dem Ministerium für Justiz der Republik Guinea-Bissau. Rechtsprechung Strafrecht § 16 Abs. 2 Zollgesetz. Sind Gegenstände oder Werte, die an die Stelle der entgegen den Zollbestimmungen ausgeführten Waren bzw. eingeführten oder durch Zollhehlerei erworbenen, aber bereits veräußerten Waren getreten sind, nicht vorhanden, kann unter Beachtung der Sachlage, insbesondere der Tatintensität, des Umfangs der unerlaubten Ein-und Ausfuhr von Waren und der Persönlichkeit des Täters, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, anstelle der Waren, deren Einziehung nicht mehr möglich war, die Zahlung des Gegenwertes gemäß § 16 Abs. Z Zollgesetz anzuordnen. OG, Urteil vom Z. Oktober 1975 - 2 b Zst 24/75. Der wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Zollgesetz vorbestrafte Angeklagte führte von 1972 bis März 1974 unter Anwendung raffinierter Methoden ungesetzlich Briefmarken aus der DDR aus. Im gleichen Zeitraum empfing er von seinen Tauschpartnern in der BRD zu seinem persönlichen Vorteil ungesetzlich in die DDR eingeführte Postwertzeichen. Davon wurden Postwertzeichen im Gesamtwert von 35 996,05 M/EVP bei ihm beschlagnahmt. Weitere Briefmarken im Werte von 5 770,25 M/EVP hatte er bereits veräußert. Auf Grund dieses Sachverhalts wurde der Angeklagte wegen mehrfacher ungesetzlicher Ausfuhr von Waren sowie wegen mehrfacher Zollhehlerei (Verbrechen gemäß §§ 12 Abs. 1 Ziff. 1, 14 Abs. 1 und 2 Zollgesetz) verurteilt. Die beschlagnahmten Briefmarken wurden gemäß § 16 Abs. 1 Zollgesetz entschädigungslos eingezogen. Darüber hinaus wurde gemäß § 16 Abs. 2 Zollgesetz auf Ersatzeinziehung von insgesamt 11 620,25 M für ungesetzlich eingeführte und in der DDR verkaufte Briefmarken sowie für ungesetzlich ausgeführte Briefmarken erkannt. Gegen dieses Urteil richtet sich der Kassationsantrag des Präsidenten des Obersten Gerichts, mit dem fehlerhafte Anwendung des § 16 Abs. 2 Zollgesetz gerügt wird. Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Die Entscheidung des Gerichts beruht, soweit es auf Ersatzeinziehung in Höhe von insgesamt 11 620,25 M erkannte, auf einer unrichtigen Gesetzesanwendung. Soweit das Gericht den Standpunkt vertritt, daß die von dem Angeklagten entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführten und die von ihm zollhehle-risch erlangten Briefmarken Gegenstand einer jeweils selbständigen Straftat waren (§ 12 Abs. 1 Ziff. 1 bzw. § 14 Abs. 1 und 2 Zollgesetz) und sich demzufolge der Anwendungsbereich des § 16 Zollgesetz prinzipiell sowohl auf die ausgeführten wie auf die erworbenen Marken erstreckt, ist dieser Auffassung beizupflichten. Es bringt 212;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der insbesondere durch ihre Kontaktarbeit mit übersiedlungsersuchenden Bürgern der zum Zwecke deren Erfassung für das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen fort.

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