Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 207 (NJ DDR 1976, S. 207); des Strafrechts an der Spitze. Der Grad der rechtlichen Informiertheit war abhängig von der Bildung und teilweise vom sozialen Status sowie vom Alter der Befragten. Als Hauptquellen der Rechtsinformation nannten 85 Prozent der Befragten die Massenmedien Fernsehen, Presse und Rundfunk. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Untersuchungen aus der Mitte der 60er Jahre; seinerzeit war als Hauptquelle der Rechtsinformation die Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Rechts durch Arbeitskollegen, Freunde, Verwandte usw. festgestellt worden. 50 bis 66 Prozent der Befragten gaben an, Fernsehsendungen zu speziell rechtlichen Themen regelmäßig zu sehen; allerdings und das ist für die Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtserziehung von Bedeutung sind nur 43,9 Prozent der Befragten mit dem Umfang der Rechtsinformation durch die Massenmedien zufrieden. Hinsichtlich der Motive für die Einhaltung des Rechts stimmen die Ergebnisse der sowjetischen Untersuchungen und die der DDR im wesentlichen überein: Als wichtigstes Motiv nannte mehr als die Hälfte der Befragten die Überzeugung von der Richtigkeit und Notwendigkeit der Rechtsnormen; dann folgten mit Abstand die Gewohnheit, die festgelegten Regeln einzuhalten, und die Angst vor Sanktionen. Empirische Daten zum Niveau rechtlich relevanter Normkenntnisse bei jugendlichen Straftätergruppen trug Dr. H.-H. Fröhlich (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) vor. Das generelle Ergebnis einer Befragung zu vier Komplexen Fragen zum Verständnis sozialer Sachverhalte, zu elementaren sozialen Verhaltensweisen, zu staatlich-politischen Sachverhalten sowie zu rechtlich und besonders strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Verhaltensweisen war, daß die jugendlichen Straftäter deutlich geringere Rechtskenntnisse als andere gleichaltrige Jugendliche hatten. Das trifft auch für Kenntnisse zum Strafrecht zu; die Hypothese, daß straffällige Jugendliche aus der Verarbeitung eigener Erfahrungen heraus bessere strafrechtliche Normkenntnisse aufweisen könnten, wurde nicht bestätigt Die Untersuchung ergab auch, daß dort, wo negative Persönlichkeitsfaktoren, wie niedriges Bildungsniveau oder soziale Fehlentwicklung, auftraten, keine oder nur geringe Rechtskenntnisse vorhanden sind. Einige Ergebnisse aus Untersuchungen über die Erziehung zum sozialistischen Rechtsbewußtsein in der lOklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule behandelte Dipl.-Päd. H. Z ä d o w (Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin). Dem Vortrag lag eine Befragung von drei Schülergruppen (11, 13 und 15 Jahre) in jeweils zwei Extremgruppen (verhaltenspositiv und verhaltensnegativ) zugrunde, die Fragen zum begrifflichen Verständnis (z. B. Mut, Rache, Gleichberechtigung, Gesetz, Verantwortung), Fragen zu sozialen Verhaltensweisen, staatlich-politisch orientierte Fragen und strafrechtliche Fragen umfaßte. Das Ergebnis der Befragung war ein unerwartet hoher Stand an Rechtskenntnissen in der Altersgruppe der 11jährigen. Im Vergleich dazu fällt der Kenntnisstand in der Gruppe der 13jährigen deutlich ab. Generell konnte festgestellt werden, daß die Schüler über allgemein moralisch-rechtliche Begriffe und Verhaltensweisen verfügen, jedoch besonders in der Altersgruppe 13 Jahre weniger Kenntnisse zu konkreten Staats- und Rechtsfragen haben. Dabei traten zwischen den beiden Extremgruppen (verhaltenspositiv und verhaltensnegativ) keine signifikanten Unterschiede auf. Da im Fragebogen keine spezifischen Rechtskenntnisse verlangt wurden, sondern nur nach allgemeinen Rechts- prinzipien gefragt wurde, ist dieses Ergebnis für die Konzipierung einer sozialistischen Rechtserziehung in der Schule besonders aufschlußreich. Zur Erklärung der festgestellten Ergebnisse führte H. Zädow u. a. an, daß der Lehrplan zu staatlich-rechtlichen Problemen in der 4. Klasse mit der allgemein moralisch-rechtlichen Erziehung aufhört und erst wieder in der 8. Klasse mit der Behandlung der Verfassung beginnt Mit dem Eintritt in die Mittelstufe setzt eine starke Orientierung auf den Fachunterricht ein, und der bis dahin in der Regel kontinuierliche moralisch-rechtlich erzieherische Einfluß tritt in den Hintergrund, Eine ergänzende Lehrerbefragung ergab u. a, daß 75 Prozent der Pädagogen die Rechtserziehung in der Schule für dringend notwendig halten; allerdings meinten 70 Prozent, daß sie selbst dazu gegenwärtig nicht in der Lage seien. In diesem Zusammenhang regte H. Zädow an, in die pädagogische Aus- und Weiterbildung einen Kurs „Recht“ aufzunehmen, für Lehrer methodische Hilfen zusammenzustellen, um die im Lehrplan enthaltenen Erziehungsinhalte für die sozialistische Rechtserziehung aufzubereiten, und für Schüler altersspezifisches Lesematerial zu schaffen, das sich mit Fragen des Rechts beschäftigt. Außerdem sollte für Jugendliche geeignete populärwissenschaftliche Literatur zu Rechtsfragen entwickelt werden, etwa wie das Buch von W. Eberdt/W. Quaißer, „Rendezvous mit Justitia“ (Verlag Neues Leben, Berlin 1972). Über Probleme der richterlichen Rechtsanwendung und des sozialistischen Rechtsbewußtseins sprach R. Svensson (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR). Sie behandelte u. a. den Einfluß der Rechtssätze in Entscheidungen des Obersten Gerichts als objektiviertes gesellschaftliches Rechtsbewußtsein auf das Niveau des Rechtsbewußtseins der Richter der nachgeordneten Gerichte. Insgesamt enthielten die in der Arbeitstagung der Akademieinstitute vorgetragenen Ergebnisse empirischer Untersuchungen beachtliche Anhaltspunkte für den Mechanismus der Umsetzung der Rechtsnorm in bewußtes Handeln der Bürger, in gesellschaftliche Aktivität Je differenzierter diese Untersuchungen weitergeführt werden, desto mehr werden sie an Aussagekraft gewinnen und damit für die inhaltliche Vervollkommnung der Rechtserziehung nutzbar gemacht werden können. * Abschließend kann man feststellen, daß in den Grundpositionen zum Rechtsbewußtsein und zu ihrer Untersuchung völlige Übereinstimmung zwischen den teilnehmenden Wissenschaftlern aus der Sowjetunion und der DDR bestand. Die Arbeitstagung gab allen Beteiligten neue Impulse für die weitere Beschäftigung mit den Fragen des Rechtsbewußtseins. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Prof. Dr. J. A. Lukaschewa: Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit Übersetzung aus dem Russischen 284 Seiten; EVP: 12,50 M. Die Autorin legt mit dieser Monographie eine Gesamtdarstellung ihrer bisherigen Forschungen zur Rolle der Sozialpsychologie bei der Schaffung und Verwirklichung des sozialistischen Redhts, insbesondere bei der Rechtserziehung der Werktätigen, vor. Aufbauend auf einer Darlegung des Systems der rechtlichen Regelung und des Wesens der sozialistischen Gesetzlichkeit behandelt sie den Platz des Rechts bewußtsei ns im System der Formen des gesellschaftlichen Bewußtseins sowie Wesen und Prinzipien des sozialistischen Rechtsbewußtseins. In weiteren Abschnitten beschäftigt sie sich mit der Rechtsideologie und der sozial-rechtlichen Psychologie als Strukturelementen des sozialistischen Rechtsbewußtseins sowie mit der Rolle des sozialistischen Rechtsbewußtseins bei der Rechtsschöpfung und Rechtsverwirklichung. Ziel der Untersuchungen ist es, die Motive und Antriebe aufzudecken, aus denen heraus Rechtsnormen eingehalten werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 207 (NJ DDR 1976, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 207 (NJ DDR 1976, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von Zeugenvernehmungen oder VerdächtigenbefTagungen dar. Andererseits können die im Rahmen solcher strafprozessualer Prüfungshandlungen erarbeiteten Informationen zu Personen der bearbeiteten Gruppierung, ihrem Verhalten bei der Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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