Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 207 (NJ DDR 1976, S. 207); des Strafrechts an der Spitze. Der Grad der rechtlichen Informiertheit war abhängig von der Bildung und teilweise vom sozialen Status sowie vom Alter der Befragten. Als Hauptquellen der Rechtsinformation nannten 85 Prozent der Befragten die Massenmedien Fernsehen, Presse und Rundfunk. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Untersuchungen aus der Mitte der 60er Jahre; seinerzeit war als Hauptquelle der Rechtsinformation die Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Rechts durch Arbeitskollegen, Freunde, Verwandte usw. festgestellt worden. 50 bis 66 Prozent der Befragten gaben an, Fernsehsendungen zu speziell rechtlichen Themen regelmäßig zu sehen; allerdings und das ist für die Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtserziehung von Bedeutung sind nur 43,9 Prozent der Befragten mit dem Umfang der Rechtsinformation durch die Massenmedien zufrieden. Hinsichtlich der Motive für die Einhaltung des Rechts stimmen die Ergebnisse der sowjetischen Untersuchungen und die der DDR im wesentlichen überein: Als wichtigstes Motiv nannte mehr als die Hälfte der Befragten die Überzeugung von der Richtigkeit und Notwendigkeit der Rechtsnormen; dann folgten mit Abstand die Gewohnheit, die festgelegten Regeln einzuhalten, und die Angst vor Sanktionen. Empirische Daten zum Niveau rechtlich relevanter Normkenntnisse bei jugendlichen Straftätergruppen trug Dr. H.-H. Fröhlich (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) vor. Das generelle Ergebnis einer Befragung zu vier Komplexen Fragen zum Verständnis sozialer Sachverhalte, zu elementaren sozialen Verhaltensweisen, zu staatlich-politischen Sachverhalten sowie zu rechtlich und besonders strafrechtlich relevanten Sachverhalten und Verhaltensweisen war, daß die jugendlichen Straftäter deutlich geringere Rechtskenntnisse als andere gleichaltrige Jugendliche hatten. Das trifft auch für Kenntnisse zum Strafrecht zu; die Hypothese, daß straffällige Jugendliche aus der Verarbeitung eigener Erfahrungen heraus bessere strafrechtliche Normkenntnisse aufweisen könnten, wurde nicht bestätigt Die Untersuchung ergab auch, daß dort, wo negative Persönlichkeitsfaktoren, wie niedriges Bildungsniveau oder soziale Fehlentwicklung, auftraten, keine oder nur geringe Rechtskenntnisse vorhanden sind. Einige Ergebnisse aus Untersuchungen über die Erziehung zum sozialistischen Rechtsbewußtsein in der lOklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule behandelte Dipl.-Päd. H. Z ä d o w (Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin). Dem Vortrag lag eine Befragung von drei Schülergruppen (11, 13 und 15 Jahre) in jeweils zwei Extremgruppen (verhaltenspositiv und verhaltensnegativ) zugrunde, die Fragen zum begrifflichen Verständnis (z. B. Mut, Rache, Gleichberechtigung, Gesetz, Verantwortung), Fragen zu sozialen Verhaltensweisen, staatlich-politisch orientierte Fragen und strafrechtliche Fragen umfaßte. Das Ergebnis der Befragung war ein unerwartet hoher Stand an Rechtskenntnissen in der Altersgruppe der 11jährigen. Im Vergleich dazu fällt der Kenntnisstand in der Gruppe der 13jährigen deutlich ab. Generell konnte festgestellt werden, daß die Schüler über allgemein moralisch-rechtliche Begriffe und Verhaltensweisen verfügen, jedoch besonders in der Altersgruppe 13 Jahre weniger Kenntnisse zu konkreten Staats- und Rechtsfragen haben. Dabei traten zwischen den beiden Extremgruppen (verhaltenspositiv und verhaltensnegativ) keine signifikanten Unterschiede auf. Da im Fragebogen keine spezifischen Rechtskenntnisse verlangt wurden, sondern nur nach allgemeinen Rechts- prinzipien gefragt wurde, ist dieses Ergebnis für die Konzipierung einer sozialistischen Rechtserziehung in der Schule besonders aufschlußreich. Zur Erklärung der festgestellten Ergebnisse führte H. Zädow u. a. an, daß der Lehrplan zu staatlich-rechtlichen Problemen in der 4. Klasse mit der allgemein moralisch-rechtlichen Erziehung aufhört und erst wieder in der 8. Klasse mit der Behandlung der Verfassung beginnt Mit dem Eintritt in die Mittelstufe setzt eine starke Orientierung auf den Fachunterricht ein, und der bis dahin in der Regel kontinuierliche moralisch-rechtlich erzieherische Einfluß tritt in den Hintergrund, Eine ergänzende Lehrerbefragung ergab u. a, daß 75 Prozent der Pädagogen die Rechtserziehung in der Schule für dringend notwendig halten; allerdings meinten 70 Prozent, daß sie selbst dazu gegenwärtig nicht in der Lage seien. In diesem Zusammenhang regte H. Zädow an, in die pädagogische Aus- und Weiterbildung einen Kurs „Recht“ aufzunehmen, für Lehrer methodische Hilfen zusammenzustellen, um die im Lehrplan enthaltenen Erziehungsinhalte für die sozialistische Rechtserziehung aufzubereiten, und für Schüler altersspezifisches Lesematerial zu schaffen, das sich mit Fragen des Rechts beschäftigt. Außerdem sollte für Jugendliche geeignete populärwissenschaftliche Literatur zu Rechtsfragen entwickelt werden, etwa wie das Buch von W. Eberdt/W. Quaißer, „Rendezvous mit Justitia“ (Verlag Neues Leben, Berlin 1972). Über Probleme der richterlichen Rechtsanwendung und des sozialistischen Rechtsbewußtseins sprach R. Svensson (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR). Sie behandelte u. a. den Einfluß der Rechtssätze in Entscheidungen des Obersten Gerichts als objektiviertes gesellschaftliches Rechtsbewußtsein auf das Niveau des Rechtsbewußtseins der Richter der nachgeordneten Gerichte. Insgesamt enthielten die in der Arbeitstagung der Akademieinstitute vorgetragenen Ergebnisse empirischer Untersuchungen beachtliche Anhaltspunkte für den Mechanismus der Umsetzung der Rechtsnorm in bewußtes Handeln der Bürger, in gesellschaftliche Aktivität Je differenzierter diese Untersuchungen weitergeführt werden, desto mehr werden sie an Aussagekraft gewinnen und damit für die inhaltliche Vervollkommnung der Rechtserziehung nutzbar gemacht werden können. * Abschließend kann man feststellen, daß in den Grundpositionen zum Rechtsbewußtsein und zu ihrer Untersuchung völlige Übereinstimmung zwischen den teilnehmenden Wissenschaftlern aus der Sowjetunion und der DDR bestand. Die Arbeitstagung gab allen Beteiligten neue Impulse für die weitere Beschäftigung mit den Fragen des Rechtsbewußtseins. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Prof. Dr. J. A. Lukaschewa: Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit Übersetzung aus dem Russischen 284 Seiten; EVP: 12,50 M. Die Autorin legt mit dieser Monographie eine Gesamtdarstellung ihrer bisherigen Forschungen zur Rolle der Sozialpsychologie bei der Schaffung und Verwirklichung des sozialistischen Redhts, insbesondere bei der Rechtserziehung der Werktätigen, vor. Aufbauend auf einer Darlegung des Systems der rechtlichen Regelung und des Wesens der sozialistischen Gesetzlichkeit behandelt sie den Platz des Rechts bewußtsei ns im System der Formen des gesellschaftlichen Bewußtseins sowie Wesen und Prinzipien des sozialistischen Rechtsbewußtseins. In weiteren Abschnitten beschäftigt sie sich mit der Rechtsideologie und der sozial-rechtlichen Psychologie als Strukturelementen des sozialistischen Rechtsbewußtseins sowie mit der Rolle des sozialistischen Rechtsbewußtseins bei der Rechtsschöpfung und Rechtsverwirklichung. Ziel der Untersuchungen ist es, die Motive und Antriebe aufzudecken, aus denen heraus Rechtsnormen eingehalten werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 207 (NJ DDR 1976, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 207 (NJ DDR 1976, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X