Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 206

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 206 (NJ DDR 1976, S. 206); Mit inhaltlichen Anforderungen an die systematische, differenzierte Vermittlung von Rechtskenntnissen und den sich daraus ergebenden methodischen Konsequenzen beschäftigte sich Dozent Dr. G. Udke (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin). Er bezeichnete die im Grundlegenden einheitliche Vermittlung der im sozialistischen Recht ausgeprägten Vorstellungen und Maßstäbe der Arbeiterklasse und deren Aneignung durch alle Werktätigen als Inhalt der sozialistischen Rechtserziehung, betonte aber zugleich die Notwendigkeit einer differenzierten, sach- und aufgabenbezogenen Rechtserläuterung. Eine dem Beschluß des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) entsprechende sach- und aufgabenbezogene Vermittlung von Rechtskenntnissen, vor allem an leitende Wirtschaftskader, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß das sozialistische Recht immer bewußter als Leitungsinstrument gehand-habt und nicht erst bei der Konfliktlösung beachtet wird. Mit der Rolle rechtlicher Sanktionen und der Bedeutung juristischer Verantwortlichkeit wurden abschließend spezielle Probleme der Formierung der Achtung des Rechts durch die Persönlichkeit behandelt. Prof. Dr. G. Stiller (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR) legte dar, daß die Rolle der rechtlichen Sanktion in der aktuellen Entscheidungssituation der Persönlichkeit differenziert zu betrachten ist. Bei einer Persönlichkeit mit hohem Rechtsbewußtsein spielt die Sanktion nicht die Rolle eines bestimmenden Beweggrunds (Motivs) im Sinne der Vermeidung der Sanktion. Das Motiv, rechtliche Sanktionen zu vermeiden, wird aber dort relevant, wo den äußeren Determinanten des Verhaltens eine dominierende Rolle bei der konkreten Entscheidung über die normierten Verhaltensanforderungen zukommt. Die juristische Verantwortlichkeit erhält worauf R.-W. Bauer (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR) hinwies ihre Bedeutung als Gegenstand der Rechtsbewußtseinsforschung vor allem dadurch, daß sie als allgemeines Rechtsprinzip, als besonderes Rechtsinstitut und als konkrete Rechtsnorm in die sozialistische Rechtsordnung edngeht. Die juristische Verantwortlichkeit wirkt sowohl vor als auch nach rechtserheblichem Handeln (im Sinne von rechtsverletzender Handlung), und sie weist u a. enge Verbindungen zu anderen Formen der sozialen Verantwortlichkeit (speziell zur moralischen) auf. Notwendig ist eine gründliche Analyse der Wirksamkeit juristischer Verantwortlichkeit in allen Rechtszweigen. Neuere empirische Untersuchungsergebnisse der Rechtsbewußtseinsforschang Die Darlegung und theoretische Verarbeitung neuerer empirischer Daten der Rechtsbewußtseinsforschung aus der UdSSR und der DDR nahm in der Arbeitstagung der Akademieinstitute einen breiten Raum ein. Die wesentlichsten Ergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: H. Dettenborn und K. A. Mollnau berichteten über eine Untersuchung zum Rechtsbewußtsein von Leitern der mittleren Ebene in einer WB, in der vor allem Rechtskenntnisse, Einstellungen und Motive erfragt wurden. Die Frage nach der Kenntnis des Ministerratsbeschlusses zur Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft ergab z. B., daß ältere Leiter (über 35 Jahre) mit dem Inhalt des Beschlusses und seiner Bedeutung für die praktische Leitungstätigkeit besser vertraut waren als jüngere Leiter; das gleiche gilt für dienst-ältere Leiter (über fünf Jahre Tätigkeit) im Verhältnis zu Leitern, die weniger als fünf Jahre im Dienst waren. Hieran wird die Notwendigkeit deutlich, der Rechtserziehung der Hochschulabsolventen und der jungen Kader in den Betrieben noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Schlußfolgerungen für die Rechtspropaganda sind auch aus der Feststellung zu riehen, daß gut informierte Leiter ihre Rechtskenntnisse vorwiegend aus Qualifizierungsveranstaltungen und Unterweisungen im Betrieb sowie aus dem Literaturstudium beziehen, während die weniger gut oder ungenügend informierten Leiter sich häufiger auf persönliche Beobachtungen und Gespräche mit Kollegen und Bekannten stützen Um die Einstellung der Befragten zum Recht kennen-zulemen, wurde zuerst die Einstellung zur Aneignung des Rechts und zum Platz des Rechtsbewußtseins innerhalb der Persönlichkeit betrachtet. Je jünger die Leiter waren, desto häufiger äußerten sie die Meinung, daß fachliches Können für einen Leiter wichtiger sei als ein entwickeltes Rechtsbewußtsein Mit zunehmendem Alter wuchs der Prozentsatz derjenigen, die sich für eine untrennbare Verknüpfung beider Persönlichkeitseigenschaften aussprachem Die Einführung bzw. Verstärkung der Rechtserriehung von Studenten der naturwissenschaftlichen und technischen Wissenschaftsgebiete muß derartigen Tendenzen einer Isolierung fachlicher Maßstäbe bei jüngeren Kadern entgegenwirken. Bei der Untersuchung der Motive für die Einhaltung von Rechtsnormen wurden fünf Motive vorgegeben: Überzeugung von der Richtigkeit und Notwendigkeit der Gesetze, Furcht vor der Verurteilung durch nahestehende Personen, Furcht vor Strafe, Gewohnheit, sich Anordnungen unterzuordnen, Erreichung sozialer Anerkennung und Vermeidung von Prestigeverlust. Die Befragten wurden aufgefordert, die drei wichtigsten Motive für die Rechtsnormeinhaltung in unserer Gesellschaft zu nennen. Bei den Antworten dominierte das Motiv „Überzeugung von der Richtigkeit und Notwendigkeit der Gesetze“ (57 Prozent). Es folgten die Motive „Gewohnheit, sich Anordnungen unterzuordnen“ (20 Prozent) und „Furcht vor Strafe“ (9 Prozent). Auch hier ergibt sich aus der Tatsache, daß das dominierende Motiv von den älteren Befragten häufiger genannt wurde als von den jüngeren, die Schlußfolgerung, der Rechtserriehung der Jugendlichen noch mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ähnliche Ergebnisse erbrachte eine gemeinsame Untersuchung des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und des Unionsforschungsinstituts für sowjetische Gesetzgebung zum Rechtsbewußtsein von Bürgern der Sowjetunion, über die W. Kasimirtschuk referierte. Insgesamt 3 900 Personen aus vier verschiedenen Gebieten des Landes waren in den Jahren 197273 nach ihren Rechtskennt-nissen, nach den Quellen ihrer Rechtsinformation, nach ihrem Verhältnis zum Recht und zu einzelnen Rechtsvorschriften sowie nach dem Prestige der juristischen Berufe befragt worden. Auf Fragen, die Aufschluß über die Rechtskenntnisse vermitteln sollten, gab ungefähr die Hälfte der Befragten richtige Antworten; dabei lagen Kenntnisse auf den Gebieten des Staatsrechts, des Arbeitsrechts und 206;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 206 (NJ DDR 1976, S. 206) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 206 (NJ DDR 1976, S. 206)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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