Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 205

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 205 (NJ DDR 1976, S. 205); bzw. Rechtsprinzipien in bewußtes Handeln der Menschen entstehen und welche Rolle das Rechtsbewußtsein dabei spielt Dies ist vor allem deshalb wichtig, um eine zielgerichtete wirksame Rechtserziehung betreiben zu können, die an den Stand des Rechtsbewußtseins der Werktätigen anknüpft. Solche konkret-soziologischen Untersuchungen setzen jedoch eine klare theoretische Konzeption voraus. Demgemäß wurden in der Beratung der beiden Akademieinstitute vor allem wichtige theoretische Fragen erörtert, so z. B. das Verhältnis von gesellschaftlichem und individuellem Rechtsbewußtsein sowie Wesen, Inhalt, Struktur und Strukturelemente des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit. Das Verhältnis von gesellschaftlichem und individuellem Rechtsbewußtsein wurde folgendermaßen gekennzeichnet: Die sozialen Bedingungen, unter denen gesellschaftliche Verbindungen und Beziehungen eingegangen werden, sind entscheidend für die Formierung des Rechtsbewußtseins des Individuums. Diese Formierung ist aber kein gradliniger Prozeß, sondern vollzieht sich immer über die Besonderheiten der jeweiligen Persönlichkeit Prof. Dr. J. A. Lukaschewa (Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR) formulierte, daß sich individuelles und gesellschaftliches Rechtsbewußtsein zueinander verhalten wie Besonderes und Allgemeines. Da der Mensch ein gesellschaftliches Wesen ist, geht das gesellschaftliche Moment im Rechtsbewußtsein der Persönlichkeit nicht verloren, sondern erscheint vermittelt über die individuelle Struktur, über die Besonderheiten der Persönlichkeit. Das individuelle Rechtsbewußtsein ist aber nicht in der Lage, alle komplizierten und vielschichtigen Seiten des gesellschaftlichen Lebens zu erfassen, sondern widerspiegelt immer nur dessen wesentliche Seiten. Bewußtseinsformen (und so auch das Rechtsbewußt-sein) entstehen und entwickeln sich wie Dr. A. Arnold (Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR) darlegte im Tätigkeitsprozeß der Menschen mit seinen verschiedenartigen sozialen Wechselbeziehungen. Unabhängig von diesem Tätigkeitsprozeß und seinen Wechselbeziehungen lassen sich Bewußtseinsformen nicht erfassen und vor allem nicht erzieherisch beeinflussen. In diesem Zusammenhang wies Prof. Dr. U.-J. Heuer (Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED) darauf hin, daß es aus Gründen der sozialen Determination, der sozialen Struktur der Gesellschaft nicht möglich ist, von einem vollständig einheitlichen Rechtsbewußtsein als übereinstimmendem Rechtsbewußtsein der Individuen zu sprechen. Da der Mensch das gesellschaftliche Sein immer konkret erlebt, muß auch die Rechtserziehung konkret sein. Sie muß darauf gerichtet sein, jeden Bürger durch positive Erfahrungen bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts selbst zur bewußten, freiwilligen Einhaltung der Rechtsnormen zu befähigen. Das Wesen des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit wurde in der Diskussion als ein Verhältnis der Persönlichkeit zur sozialen Umwelt gekennzeichnet, das sich historisch-konkret als Aneignung der im sozialistischen Recht normierten bzw. zu normierenden Interessen der Arbeiterklasse darstellt. Dabei geht es nicht nur um das bewußtseinsmäßige Nach vollziehen der sozialen Wirklichkeit, sondern ebenso um die gesell-schaftsverändemde Kraft des Rechtsbewußtseins. H. Dettenborn und K. A. Mollnau betonten die Unterscheidung zwischen Rechtsbewußtsein der Persönlichkeit im Sozialismus einerseits und sozialistischem Rechtsbewußtsein der Persönlichkeit andererseits, womit sie auf die qualitativen Unterschiede im Niveau des individuellen Rechtsbewußtseins hinwiesen. Beim sozialistischen Rechtsbewußtsein der Persönlichkeit vollzieht sich die Aneignung der im sozialistischen Recht normierten bzw. zu normierenden Interessen der Arbeiterklasse auf einem qualitativ höheren Niveau; hier werden die persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, die im sozialistischen Recht widergespiegelt sind, in Übereinstimmung gebracht, und zwar aus der Überzeugung heraus, daß die rechtliche Normierung gesellschaftlich notwendig und richtig ist Das Niveau der Ausprägung sozialistischer gesellschaftlicher Verhältnisse determiniert also das Niveau des individuellen Rechtsbewußtseins. Da das Bewußtsein des Menschen weitgehend von seinen in direkter und konkreter Tätigkeit gewonnenen sozialen Erfahrungen geprägt wird, ist wie A. Arnold unterstrich die Entwicklung sozialistischen Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit nur dort möglich, wo die entsprechenden Arbeits- und Lebensbedingun-gen vorhanden sind. Zur Struktur und zu den Strukturelementen des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit äußerte sich zunächst J. A. Lukaschewa. Dabei unterschied sie 1. Elemente der Widerspiegelung der objektiven Wirklichkeit: Interessen, Motive, Ziele der Persönlichkeit; 2. psychische Eigenschaften der Persönlichkeit: Besonderheiten des Charakters; 3. ideologische Eigenschaften: Einstellung, Gerichtetheit; 4. biologisch bedingte Besonderheiten, die eine bestimmte Wirkung auf die sozial-psychologischen Eigenschaften der Persönlichkeit ausüben: Temperament, Instinkte. Aus den Grundbeziehungen von Erkennen, Bewerten und Handeln leiteten H. Dettenborn und K. A. Mollnau Elemente des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit ab, die sie folgendermaßen gliederten: 1. Kenntnisse über Rechtsnormen und rechtliche Rege-lungsnotwendigkeiten gesellschaftlicher Verhältnisse; 2. Einstellungen zum geltenden Recht (einschließlich seiner Entstehungs- und Wirkungsbedingungen) und zu notwendig werdenden künftigen rechtlichen Regelungen; 3. Fähigkeiten und Gewohnheiten (zur Umsetzung von Kenntnissen und Einstellungen in Handeln). Prof. Dr. R. Safarow (Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR) unterteilte die Struktur des Rechtsbewußtseins wie folgt: 1. Erkenntniselemente, denen er die Kenntnis der Rechtsnormen, das Begreifen der Rechtsnormen und die juristische Einschätzung der sozialen Fakten zuordnete, 2. emotionelle Elemente, deren Bestandteile er als Gerechtigkeitsgefühl, Verantwortungsgefühl und Gesetzlichkeitsgefühl charakterisierte. Die Kenntnis der Struktur und der Strukturelemente des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit ist wesentlich für die Bestimmung des Inhalts und der Zielsetzung von Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Als Ziel der Rechtserziehung wurde in der Diskussion die „Formierung der Achtung des Rechts durch die Persönlichkeit“ herausgearbeitet, wobei die Tatsache berücksichtigt wurde, daß die bloße Information über neue Rechtsvorschriften, die Kenntnis von Normen und Prinzipien des geltenden Rechts allein noch nicht das Verhalten der Persönlichkeit entscheidend beeinflussen kann. 205;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 205 (NJ DDR 1976, S. 205) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 205 (NJ DDR 1976, S. 205)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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