Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 204

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 204 (NJ DDR 1976, S. 204); drückt sich u. a. in einer niedrigeren Zahl der festgestellten Straftaten aus. Die Zurückdrängung der Kriminalität ist bedingt durch die positiven Veränderungen in unserer Gesellschaft und im Bewußtsein der Bürger, auch gegenüber den Rechtsnormen. Es handelt sich hier um ein Ergebnis der konsequenten Verwirklichung der Politik von Partei und Staat. Diese Politik ist eng mit einem System der Vorbeugung und Bekämpfung negativer gesellschaftlicher Erscheinungen verbunden. Wir werden den Prozeß der sozialistischen Veränderungen in der Gesellschaft weiter beschleunigen und dabei beachten, daß eine der Bedingungen für den günstigen Verlauf dieses Prozesses die spürbare Festigung von Ordnung und öffentlicher Sicherheit sowie die weitere Einschränkung schädlicher und unerwünschter gesellschaftlicher Randerscheinungen sein muß. Deshalb verpflichtet der Beschluß des VII. Parteitages die Staatsorgane, diese Erscheinungen konsequent aus unserem Leben zu verdrängen und eine höhere Qualität der Arbeit zu erreichen. In Übereinstimmung mit dem Beschluß des VII. Parteitages spielt im Prozeß der Festigung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung die vorbeugende Tätigkeit eine immer größere Rolle; sie verhindert, daß Bedingungen entstehen, die Rechtsverletzungen ermöglichen oder erleichtern. Der Beschluß hebt zwei besonders wichtige Elemente der vorbeugenden Tätigkeit hervor: die weitere Verbesserung der Tätigkeit staatlicher und wirtschaftsleitender Organe sowie die engere Zusammenarbeit der Staatsorgane mit den gesellschaftlichen Kräften. Auf beiden Gebieten erwächst den Juristen eine besondere Verantwortung. Wir brauchen ein gutes Recht und gute Juristen Die vergangenen Jahre haben viele Beweise dafür geliefert, daß die Juristen eng mit der Gesellschaft verbunden sind und daß sich hierbei viele Initiativen herausgebildet haben. Die juristische Tätigkeit, gleich welcher Art, muß auch künftig auf das ständige enge Zusammenwirken von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften gerichtet sein. Dieses Zusammenwirken ist sowohl für die Festigung des Staates als auch für sozialistische Umgestaltungen in der Gesellschaft von unschätzbarem Nutzen. Die Vervollkommnung der vorbeugenden Tätigkeit wird durch die Reform der örtlichen Machtorgane und der staatlichen Verwaltung gefördert. Das gegenwärtige Verwaltungssystem unseres Landes erleichtert es den staatlichen Organen, den Wirtschafts- und Verwaltungseinheiten, den gesellschaftlichen Organisationen und den Bürgern, konkrete Vorbeugungsmaßnahmen gegenüber negativen Erscheinungen zu ergreifen. Eine wichtige Rolle bei der Erfüllung dieser Aufgaben spielt auch die Rechtswissenschaft. Die Quellen für ihre Erfolge liegen in ihrer Verbindung mit den Erfordernissen des staatlichen Aufbaus sowie in der Aneignung der marxistischen Forsehungsmethodologie. Die Juristen ordnen sich in immer stärkerem Maße in die Verwirklichung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufgaben des Landes ein. Dabei gilt es die guten Erfahrungen in der schöpferischen Arbeit zu nutzen, mit der die Juristen an der Realisierung des Beschlusses des VII. Parteitages mitwirken, (Aus „Prawo i zycie“ 1976, Nr. 2, übersetzt von Dr. Helmut Keil, Berlin; redaktionell gekürzt und bearbeitet.) Berichte ROLF-W. BAUER und ROSWITHA SVENSSON, wiss. Mitarbeiter am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Symposium zu methodologischen Problemen und neueren empirischen Ergebnissen der Erforschung des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und dem Institut für Theorie des Staates und das Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR fand am 2. und 3. Dezember 1975 in Berlin die 2. Arbeitstagung „Rechtsbewußtseinsforschung“ statt. Ihr Thema waren „Methodologische Probleme und neuere empirische Ergebnisse der Erforschung des Rechtsbewußtseins der Persönlichkeit“. Für die inhaltliche Vorbereitung der Arbeitstagung zeichnete der Bereich Rechtstheorie des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts verantwortlich. Methodologische Probleme der Reebtsbewußtseinsforschung Als grundlegendes methodologisches Problem wurde das Verhältnis von Theorie und Empirie in der Rechtsbewußtseinsforschung diskutiert. Es ist wie Prof. Dr. K. A. Mollnau und Dr. H. Dettenborn (beide vom Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR) darlegten deshalb so bedeutsam, weil Theorie und Empirie zwei Stufen innerhalb des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses darstellen. Werden auf der empirischen Wissensebene die rechtlichen Erscheinungen, ihre Eigenschaften und Beziehungen erfaßt, so geht es auf der theoretischen Erkenntnisebene um Aussagen über ge- setzmäßige Zusammenhänge rechtlicher Erscheinungen. Die empirische Forschung ist daher als Ausgangspunkt der theoretischen Analyse und die Theorie als Grundlage innerhalb des empirischen Forschungsprozesses zu kennzeichnen. Prof. Dr. W. Kasimirtschuk (Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR) sah den wissenschaftlichen Wert soziologischer Forschung darin, daß man gleichzeitig mit mehreren Methoden operieren und somit die erforderliche Tiefe und Zuverlässigkeit in der wissenschaftlichen Forschung schaffen kann. Mit der soziologischen Forschung werden zwei Grundaufgaben der Rechtswissenschaft realisiert: zum einen wird zur Entwicklung des juristischen Denkens beigetragen, zum anderen werden dadurch Gesetzgebung und Rechtspraxis unterstützt. Die empirische Forschung kann differenzierte Analysen über Stand und Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins liefern, die für die Rechtsetzung und ebenso für die Rechtsanwendung von großer Bedeutung sind. Für die Rechtsbewußtseinsforschung in der DDR kommt es u. E. darauf an, auf der Grundlage vorhandener und noch zu erarbeitender theoretischer Analysen, Hypothesen und Deduktionen aus den gesellschaftstheoretischen Grundprinzipien des Marxismus-Leninismus in stärkerem Maße als bisher zu untersuchen, welche konkreten Probleme bei der Umsetzung von Rechtsnormen 204;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 204 (NJ DDR 1976, S. 204) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 204 (NJ DDR 1976, S. 204)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit ist in analoger Weise wie zu Beginn dieser der Leiter der einheit die den führt verantwortlich. Die Entscheidungen über diese Vorschläge haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit in sich. Die sich noch außerhalb der strafrechtlichen Relevanz in der Entwicklung begriffene Handlung kann mit den Potenzen des Gesetzes abgewehrt werden.

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