Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 203

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 203 (NJ DDR 1976, S. 203); Qualität in der Arbeit und gegen die Vergeudung von Arbeitszeit, bei der Herausbildung einer unduldsamen Haltung gegenüber Personen, die eine parasitäre Lebensweise führen, sowie bei der Vertiefung des Verantwortungsbewußtseins für die Familie und die Kinder* Kurz gesagt: Es ist ein System effektiver Einwirkung auf das Bewußtsein aller Mitglieder der Gesellschaft erforderlich, um das Verhältnis zum Recht auf ein höheres Niveau zu heben. Vcrwirklichung gesellschaftlicher Gerechtigkeit Für die Juristen, die u. a. in den Organen der Justiz, der Strafverfolgung und der Verwaltung tätig sind, ist vor allem derjenige Teil des Beschlusses des VII. Parteitages von Bedeutung, der dam Bemühen um die konsequente Realisierung eines fundamentalen Grundsatzes unserer Ideologie und unserer Ordnung Ausdruck verleiht: des Grundsatzes der gesellschaftlichen Gerechtigkeit Es geht hier wie der Erste Sekretär des Zentralkomitees der PVAP auf der 16. Plenartagung unterstrich um „die tägliche Gerechtigkeit, die gemessen wird an der Gesamtheit der zwischenmenschlichen Beziehungen, die sich in jedem Kontakt eines Bürgers mit dem Staat und im Funktionieren jedes juristischen Kollektivs ausdrückt Dort, wo sich irgendein Unrecht, irgendeine Herzlosigkeit oder auch nur Gleichgültigkeit einnisten, gibt es kein befriedigtes Gefühl der Gerechtigkeit“. Jeder Mitarbeiter der Justiz- und Strafverfolgungs-Organe muß daher ständig dafür Sorge tragen, daß seine Entscheidungen in jeder Angelegenheit dazu beitragen, die Rechtsordnung zu festigen und in der Gesellschaft ein Gefühl der Gerechtigkeit herauszubilden. Man muß daran erinnern, daß jede Entscheidung in enger Wechselwirkung mit der Politik des Staates steht. Das trifft besonders dann zu, wenn die Entscheidungen sich auf den Schutz der Wirtschaft, der Familie oder auch der Umwelt beziehen. Auch die Entscheidungen in Zivilund Arbeitsrechtsverfahren sind von gesellschaftspolitischer Tragweite. Jeder, der in solchen Verfahren an Entscheidungen mitwirkt, muß sich bewußt sein, daß damit Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens gestaltet werden und die Einheit von Rechten und Pflichten verwirklicht wird. Die Partei hat im Beschluß des VII. Parteitages ihren unerschütterlichen Willen bekräftigt, die Anstrengungen zur immer umfassenderen Verwirklichung des Grundsatzes der sozialistischen gesellschaftlichen Gerechtigkeit, der in unserem Wertsystem die oberste Stelle einnimmt, zu verstärken. Die vergangenen fünf Jahre haben unzweifelhaft Beweise dafür geliefert, daß bei uns viel getan worden ist, um die sozialen und ökonomischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß gesellschaftliche Gerechtigkeit realisiert werden kann. Jedoch müssen wir uns darüber im klaren sein, daß die Verwirklichung des Grundsatzes der gesellschaftlichen Gerechtigkeit ein Prozeß ist, den Menschen vollziehen, und von ihrer ideologisch-moralischen Haltung hängt die Richtigkeit des Wirkens der Institutionen, das Funktionieren der Behörden und die Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen ab. Die Verwirklichung der im Beschluß des VII. Parteitages gestellten Ziele erfordert deshalb, die Arbeit mit den Kadern zu vervollkommnen, das ideologisch-moralische Niveau der Kader zu erhöhen sowie die Organisationsstruktur! und die Formen der staatlichen und der gesellschaftlich! Kontrolle zu verbessern. Den Prozeß der Festigung des Grundsatzes der gesellschaftlichen Gerechtigkeit werden auch neue Rechtsvorschriften fördern. Vervollkommnung des Rechtssystems Der Beschluß des VII. Parteitages regt die Juristen an, auf dem Gebiet der Gesetzgebung aktiver zu werden. Eine besondere Verpflichtung erwächst hi denjenigen Juristen, die für die theoretische Vorbeitung der Veränderungen und für die Modernisierung der Tätigkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates verantwortlich sind. Die Forderung nach einer Vervollkommnung des Rechts ist immer aktuell, da Veränderungen in den gesellschaftlichen Beziehungen als Resultat der Errungenschaften in den einzelnen Etappen des Aufbaus des Sozialismus auch eine Widerspiegelung in den Rechtsvorschriften und somit eine Anwendung des Rechts auf neue gesellschaftliche Erfordernisse verlangen. Obwohl die Vervollkommnung des Rechts ein bedeutsam und ständig aktueller Prozeß ist, darf man nicht außer acht lassen, daß auch das geltende Recht bess ausgenutzt werden muß, insbesondere dann, wenn es bereits heute in vollem Maße die Interessen der Bürg garantiert, ihre Rechte schützt, ein friedliches Leben, die Arbeit und die Erholung gewährleistet. Die ordnungsgemäße Nutzung der geltenden Rechtsnormen trägt zur Entwicklung der Initiative der Bürger sowie zur Festigung der gesellschaftlichen Disziplin in allen Lebensbereichen bei, auch auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung, d Sicherung der Staatsinteressen, der Gewährleistung eines rationellen Umgangs mit dem gesellschaftlichen Vermögen und der Arbeitszeit. In der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wird das Recht die Zusammenfassung der Normen sein, die die Interessen aller Klassen und Schichten im Sozialismus zum Ausdruck bringen. Das Recht als Ausdruck des sozialistischen Humanismus Das Recht wird die Ideale und Auffassungen der Werktätigen verkörpern, vor allem solche Werte wie den sozialistischen Humanismus. Es wird ein Instrument zur Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen, zur Entwicklung der Ökonomik und der Kultur, zum Schutze der Interessen der Gesellschaft, des Staates und des Individuums darstellen. Widerspiegelung finden im Recht auch die grundlegenden Leitlinien der Innen-und Außenpolitik. In der Etappe des entwickelten Sozialismus wird der breite Demokratismus ein charakteristisches Kennzeichen des Rechts sein. Ausdruck dessen sind u. a. weitere Vbesserungen d Rechte der Bürger sowie eine Erhöhung der Rolle der gesellschaftlichen Organisationen bei d Verwirklichung d Aufgaben, vor denen das Volk in der jeweiligen Entwicklungsetappe steht Eine bis zum heutigen Tag aktuelle Aufgabe der Staatsorgane und ihrer Mitarbeiter ist die konsequente Bekämpfung jeglich Verletzungen der Sicherheit und Ordnung, von Ausschreitungen gegen die Interessen des Staates, von Verletzungen des gesellschaftlichen und persönlichen Eigentums sowie von Rowdytum und asozialer Lebensweise. Die Juristen in den Justiz- und Strafverfolgungsorganen haben die Pflicht, mit ihren Entscheidungen zur Verwirklichung d Aufgaben des sozialistischen Staates beizutragen. Jeder Rechtsspruch muß die Gewährleistung der übergeordneten Interessen der Gesellschaft und des Staates mit ö Sorge um die individuellen Interessen der Bürger vbinden. Das Ausmaß der Kriminalität wurde in einer für die gesamte Gesellschaft spürbaren Art und Weise eingeschränkt, insbesonde das Ausmaß cter gefährlichsten Straftaten. Das Recht wurde konsequenter eingehalten, und die gesellschaftliche Disziplin festigte sich. Dies 203;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 203 (NJ DDR 1976, S. 203) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 203 (NJ DDR 1976, S. 203)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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