Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 194 (NJ DDR 1976, S. 194); Staatsanwälte ihre Aufgaben im engen Zusammenwirken mit den Untersuchungsorganen zu verwirklichen haben. Zugleich wurden klare Feststellungen über die Eigenverantwortung jedes Organs getroffen. Es ist eine Erfahrungstatsache: Je klarer die Abgrenzung der Verantwortung ist, desto besser ist auch die Zusammenarbeit. Dort, wo dieser Grundsatz verletzt wird, kommt es oft zu Mängeln bei der Durchführung der Verfahren und letztlich auch in der Zusammenarbeit Obwohl die Anweisung nur an die Staatsanwälte gerichtet ist, ist sie für die Untersuchungsorgane gleichermaßen bedeutsam, weil sich aus den staatsanwaltschaft-lichen Aufgaben entsprechende Forderungen an diese Organe ableiten. Die Anweisung Nr. 1/75 gilt für die gesamte Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren, ganz gleich, um was für eine Straftat es sich handelt. Sie gilt auch uneingeschränkt im Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter. Es bestand keine Veranlassung, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen besondere Anforderungen an die Anleitung und Kontrolle des Ermittlungsverfahrens gegen jugendliche Täter festzulegen. Die Regelungen in der Anweisung über Anzeigenaufnahme und Anzeigenprüfung, Einleitung, Durchführung und Abschluß des Ermittlungsverfahrens sowie über einige weitere generelle Aufgaben des Staatsanwalts können im Verfahren gegen Jugendliche keine anderen sein. Hinsichtlich der Aufgabe, gemäß § 65 Abs. 3 StGB im Strafverfahren gegen Jugendliche deren entwicklungsbedingte Besonderheiten zu berücksichtigen und Maßnahmen einzuleiten, um die Erziehungsverhältnisse der Jugendlichen positiv zu gestalten sowie die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihr Hineinwachsen in die gesellschaftliche Verantwortung wirksam zu unterstützen, wurden entsprechende Regelungen in der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei und des Ministers für Volksbildung vom 31. März 1975 „Uber die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft, der Deutschen Volkspolizei und der Organe der Jugendhilfe bei Rechtsverletzungen durch Jugendliche und Kinder“ /3/ und in der Gemeinsamen methodischen Anleitung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministeriums des Innern vom 1. April 1975 „Zur tatbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit sowie der Familien- und sonstigen Erziehungsverhältnisse straffälliger Jugendlicher“ 141 getroffen./5/ In der Anweisung Nr. 1/75 konnten aber auch nicht alle Besonderheiten bei der Aufklärung bestimmter Straftaten und Straftatengruppen erfaßt werden. Sie konzentriert sich vielmehr auf die für alle Verfahren gültigen Grundsätze, während spezifische Besonderheiten z. B. für die Aufklärung von Tötungs-, Brand- oder Verkehrsdelikten in Spezialregelungen Berücksichtigung finden. Anzeigenaufnahme und Anzeigenprüfung Ein umfangreicher Abschnitt der Anweisung befaßt sich mit den Aufgaben des Staatsanwalts im Stadium der Anzeigenaufnahme und Anzeigenprüfung. Hieraus wird deutlich, daß die Staatsanwaltschaft diesem Verfahrensstadium große Aufmerksamkeit schenkt. Die Gewährleistung einer strengen Ordnung bei der Anzeigenaufnahme und -Prüfung ist eine wesentliche Voraussetzung für die konsequente Strafverfolgung und 13/ Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1/5 - 1/75. Hl Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1/4 - 1/75. /5/ Vgl. zu beiden Dokumenten R. Müller/L. Reuter, „Zu einigen Aufgaben bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1975 S. 319 ff. 194 hat große Bedeutung für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Jeder Mangel bei der Bearbeitung von Anzeigen kann die Strafverfolgung beeinträchtigen und im Einzelfall das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem Staat empfindlich stören. „Die sorgfältige Bearbeitung von Anzeigen und Hinweisen, die Gewißheit, dabei nichts unbeachtet zu lassen, keinen Werktätigen mit seinem Anliegen allein zu lassen, ist die Rationellste“ Arbeitsweise. Fehler führen nicht nur zu Zweifeln an der Entschlossenheit des Staates, Straftaten mit aller Konsequenz zu verfolgen, sondern erfordern mehr Arbeit und vergeuden Kraft.“/6/ Jeder Bürger muß die Gewißheit haben, daß die verantwortlichen staatlichen Organe alles Notwendige tun, um ihn vor kriminellen Angriffen jeglicher Art zu schützen. Somit werden bereits in diesem frühen Stadium wesentliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Strafverfahrens geschaffen. Der Staatsanwalt hat die Aufgabe, zu kontrollieren, daß alle Anzeigen und Mitteilungen von den Untersuchungsorganen entgegengenommen, registriert und fristgemäß bearbeitet werden. Das gilt gleichermaßen für alle durch andere Dienstzweige der Deutschen Volkspolizei aufgenommenen Anzeigen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Verdacht einer schweren oder einer leichteren Straftat handelt, ob der Täter bekannt oder unbekannt ist. Es muß gewährleistet sein, daß jede Straftat verfolgt wird. Im Interesse der Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens hat der Staatsanwalt darauf zu achten, daß schon bei der Anzeigenaufnahme durch gründliche Befragung des Anzeigenden alle beweiserheblichen und der Aufklärung der möglichen Straftat dienenden Informationen erfaßt und Widersprüche weitgehend aufgeklärt werden. Dazu gehört, daß die Protokollierung der Aussagen des Anzeigenerstatters den Anforderungen einer Zeugenvernehmung entspricht. Auf diese Weise wird unnötige Doppelarbeit vermieden. Der Staatsanwalt muß auch kontrollieren, daß bei der Anzeigenaufnahme die erforderlichen Straf- und Schadenersatzanträge auf genommen werden. Im Rahmen der Anzeigenprüfung sind Ermittlungshandlungen nur in dem Umfang durchzuführen, daß eine sichere Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet ist oder nicht. Jedes Zuviel an Prüfungshandlungen, durch das Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens varweggenommen werden, aber auch jedes Zuwenig, das zum ungerechtfertigten Absehen von der Einleitung oder auch zur fehlerhaften Einleitung des Ermittlungsverfahrens führen kann, ist zu vermeiden. Nach den Grundsätzen der Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen (§ 95 StPO) richtet sich auch die Prüfung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen. Auch in diesen Fällen ist sorgfältig zu untersuchen, ob der Verdacht einer Straftat vorliegt und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Großer Wert ist darauf zu legen, daß die notwendigen Handlungen zur Anzeigenprüfung konzentriert und zügig durchgeführt und die hierfür vom Generalstaatsan-walt der DDR festgelegten Anzeigenprüfungsfristen gewissenhaft eingehalten werden. Der Staatsanwalt hat ferner systematisch zu kontrollieren, ob die das Anzeigenprüfungsverfahren abschließenden Entscheidungen der Untersuchungsorgane gemäß § 96 Abs. 1 StPO der Gesetzlichkeit entsprechen. Dabei ist besonders auf diejenigen Verfahren zu achten, in denen nach § 96 Abs. 1 StPO i. V. m. § 3 Abs. 1 StGB bzw. nach § 75 StPO von der Einleitung eines Ermittlungsver- /6/ G. Wendland, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Straf-Verfahrens erhöhen!“, NJ 1973 S. 159.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 194 (NJ DDR 1976, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 194 (NJ DDR 1976, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit. Die Mobilmachung wird durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik angeordnet. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X