Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 19

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 19 (NJ DDR 1976, S. 19); werdenden Eltern des verstorbenen Mannes (§ 81 Abs. 2 FGB) sowie die Interessen derjenigen Personen wahr, deren erbrechtliche Stellung sich für den Fall des Erfolges der Klage ändert. Er ist also im Sinne der letzten Alternative des § 9 Abs. 1 Satz 2 ZPO Prozeßpartei (vgl. hierzu auch §§ 90 Abs. 4, 164 Abs. 2 Satz 2 und 173 Abs. 3 . ZPO). Wird in einem solchen Verfahren die Vaterschaft festgestellt und der Verklagte zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt, kann eine Festsetzung der außergerichtlichen Kosten des Klägers nach §§ 178 ff. ZPO nicht erfolgen, weil eine Vollstreckung gegen den Verklagten nicht möglich ist. Diese Kosten gehören zu den Nachlaßverbindlichkeiten i. S. des § 410 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB. Ist der Kläger infolge der Feststellung der Vaterschaft des Verstorbenen dessen alleiniger Erbe geworden, kann er sie daher überhaupt nicht geltend machen. Anders ist die Lage jedoch, wenn er überhaupt nicht oder mit anderen gemeinsam Erbe ist. Hier stehen ihm sofern das nicht § 409 ZGB ausschließt Ansprüche gegen die anderen Erben zu (§§ 412 Abs. 1 und 2, 434 ZGB), die im Wege der Zahlungsaufforderung geltend gemacht werden können. Besondere Probleme der Wahrheitsfeststellung Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren entstehen besondere Probleme der Wahrheitsfeststellung, wenn der Verklagte durch einen Prozeßbeauftragten (§ 36 Ziff. 3 oder 4 ZPO) vertreten ist oder wenn der Verklagte keinen Beitrag zur Sachaufklärung leistet. Entsprechend der sich aus dem Prinzip der Feststellung der objektiven Wahrheit ergebenden Verpflichtung des Gerichts zur Sachaufklärung (§§ 2 Abs. 2, 45 Abs. 3, 52 Abs. 1 und 77 ZPO) ist es nicht möglich, ohne weitere Untersuchung und auf die alleinige Behauptung der Kindesmutter gestützt, sie habe innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit mit dem Verklagten verkehrt, die Vaterschaft festzustellen. Deshalb sind ausführliche Darlegungen der Klägerin über das Zustandekommen, die Art, die Dauer und die Gründe der Beendigung ihrer Beziehungen zu dem als Vater in Anspruch genommenen Mann sowie darüber, welche anderen Personen Kenntnis von diesen Beziehungen hatten, zur Begründung der Klage erforderlich. Auf dieser Grundlage ist es dem Gericht besser möglich, u. a. durch Vernehmung von Zeugen, Einholung von Auskünften der Meldestellen, von Betrieben oder Einrichtungen, bei denen der Verklagte tätig war, eine Reihe von objektiven Feststellungen zusammenzutragen. Erst am Ende dieser Sachfeststellungen sollte die Parteivernehmung der klagenden Kindesmutter stehen (§ 62 ZPO). Diese ist dann auf der Grundlage der gesamten Ergebnisse in der Entscheidung zu würdigen (§ 54 Abs. 5 ZPO). Auf diese Weise ist es auch in solchen Verfahren möglich, überzeugende Entscheidungen zu treffen. Berichte Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR HANS HEILBORN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Der V. UNO-Kongreß über die Kriminalitätsverhütung und die Behandlung von Rechtsverletzern Entsprechend der Resolution 415 (V) der UNO-Vollversammlung vom 1. Dezember 1950, wonach alle fünf Jahre internationale Kongresse zur Erörterung von Fragen der Kriminalitätsverhütung und der Behandlung von Straftätern abgehalten werden sollen/1/, fand der V. UNO-Kongreß über Kriminalitätsverhütung und die Behandlung von Rechtsverletzern vom 1. bis 12. September 1975 im neuen UNO-Konferenzge-bäude in Genf statt./2/ An ihm nahmen Repräsentanten von 105 Staaten, von Befreiungsbewegungen, Spezialorganisationen der UNO; zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen teil. Ferner war eine größere Anzahl individueller Kongreßteilnehmer anwesend, Der Kongreß, der vom Stellvertreter des UNO-Gene-ralsekretärs, Frau Helvi S i p i 1 ä, eröffnet wurde, wählte den Justizminister der Republik Finnland, Frau Prof. Dr. Inkeri A n 11 i 1 a , zum Präsidenten und den Justizminister der Volksrepublik Bulgarien, Frau Swetla Daskalowa, zum Ehrenpräsidenten. Die DDR war erstmalig mit einer Regierungsdelegation unter Leitung des Stellvertreters des Ministers des Innern Generalmajor Günter G i e 1 vertreten, nachdem sie bereits an der europäischen Regionalkonferenz zur Vorbereitung dieses Kongresses Ende Mai 1974 in Budapest mit einer Regierungsdelegation teilgenommen fl/ Vgl die Berichte über den m. UNO-Kongreß (1965 in Stockholm) von E. Buchholz/W. Krutzsch in NJ 1965 S. 614 ff. und über den rv. UNO-Kongreß (1970 in Kyoto [Japan]) von H. Neilbom ln NJ 1970 S. 740 ff. /2/ Kanada, das ursprünglich als Gastgeberland für den Kongreß vorgesehen war, hatte kurzfristig abgesagt. hatte./3/ Vertreter der DDR wirkten auch in Kongreß-fünktionen mit, so der Delegationsleiter als Mitglied des Lenkungsausschlusses und Prof. Dr. Buchholz als Panelist (Berater des Präsidiums) in der Sektion II. Die Veranstalter hatten den Kongreß unter dem Thema „Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität Herausforderung des letzten Viertels des Jahrhunderts“ einberufen. Die Themen und Unterthemen der fünf Sektionen des Kongresses und die vom UNO-Sekreta-riat vorbereiteten Arbeitspapiere gingen von der düsteren Perspektive eines weiteren gefährlichen Anwachsens der Kriminalität und der Ohnmacht der bestehenden Strafrechts- und Strafjustizsysteme gegenüber dieser Entwicklung aus. Diese als Diskussionsgrundlage vorgesehenen Dokumente stützten sich hauptsächlich auf Literatur und Untersuchungen aus den USA und anderen imperialistischen Staaten (vor allem des apglo-amerikanischen Sprachgebiets) und mußten daher zwangsläufig wie auch auf dem Kongreß kritisiert wurde einseitig sein; sie spiegelten die Situation im Weltmaßstab nicht repräsentativ wider. In erheblichem Maße wurden auf dem Kongreß auch konvergenztheoretische Konzeptionen sichtbar. Die Delegierten der sozialistischen Staaten, darunter auch die der DDR, legten im Verlaufe des Kongresses die prinzipiellen Positionen und Erfahrungen der sozialistischen Bruderländer zu den Fragen der Kriminalitätsbekämpfung dar und machten die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung auch auf dem Geys/ Vgl. die Information ln NJ 1974 S. 467. 19;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 19 (NJ DDR 1976, S. 19) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 19 (NJ DDR 1976, S. 19)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X