Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 154 (NJ DDR 1976, S. 154); listischen Rechts, mit grundlegenden Rechtsvorschriften und den damit verbundenen Rechten und Pflichten des sozialistischen Staatsbürgers sowie mit den Prinzipien des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral vertraut zu machen. Sie sind zur Anerkennung und Achtung dieser Prinzipien sowie dahin zu führen, daß ihnen verantwortungsbewußtes Handeln auf der Grundlage dieser Prinzipien zur Lebensgewohnheit wird. In enger Verbindung damit sind den Lehrlingen gleichzeitig jene spezifischen Kenntnisse zu vermitteln, die sie im Umgang mit den ihnen anvertrauten volkseigenen Produktionsmitteln beherrschen müssen. Dazu gehört, daß sie mit gesetzlichen Bestimmungen über die Nutzung und den Schutz der Produktions- und Arbeitsmittel, über Ordnung, Disziplin und Sicherheit, Qualitätssicherung, Materialökonomie sowie über den Schutz vor Unfällen, Havarien, Bränden und Störungen vertraut gemacht werden. Bei dieser spezifischen Seite der Rechtserziehung geht es also darum, die Lehrlinge zu befähigen, sich aktiv für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungsvorschriften in ihrem Arbeitsbereich, in ihrem Berufszweig bzw. in ihrem Betrieb einzusetzen. Aus diesen Zielstellungen leiten sich die prinzipiellen Positionen zur Stellung, zum Inhalt und zur Gestaltung der Rechtserziehung junger sozialistischer Facharbeiter ab. 1. Die sozialistische Rechtserziehung der Lehrlinge ist ein unabdingbarer und fester Bestandteil der politisch-ideologischen Erziehung des Facharbeiternachwuchses. Sie ist deshalb aufs engste mit den übrigen Erziehungsrichtungen, so z. B. der Arbeitserziehung, der patriotischen Erziehung, der moralischen Erziehung, der kulturell-ästhetischen Erziehung verknüpft. 2. Die Beherrschung der wichtigsten Rechtsnormen und die bewußte Verwirklichung des sozialistischen Rechts gehören zu den Persönlichkeitseigenschaften sozialistischer Facharbeiter. Die Rechtserziehung im Rahmen der Berufsausbildung darf sich deshalb nicht auf die Vermittlung von Rechtskenntnissen beschränken. 3. Die Rechtserziehung der Lehrlinge ist keine Ressortaufgabe dieses oder jenes Ausbildungsfaches oder Lehrganges. Sie muß vielmehr alle Abschnitte, Fächer und Lehrgänge sowie auch die außerunterrichtliche Erziehung gleichermaßen durchdringen. Das erfordert, daß alle Lehrkräfte und Erzieher die Rechtserziehung als Prinzip in ihre gesamte pädagogische Arbeit einordnen und sie systematisch verwirklichen. 4. In der Berufsausbildung bestehen wegen ihrer unmittelbaren Verknüpfung mit dem Produktions- und Arbeitsprozeß vorteilhafte Bedingungen für die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der künftigen Facharbeiter. Diese Bedingungen gilt es zielstrebig zu nutzen und planmäßig auszugestalten. 5. Zentren der Rechtserziehung sind die Arbeitskollektive. In ihren Reihen, bei der Erfüllung der Wettbewerbsverpflichtungen im täglichen Arbeitsprozeß verbindet sich die Festigung der Rechtskenntnisse mit den persönlichen Erfahrungen und der bewußten Anwendung der Rechtsnormen. Inhalt and Gestaltung der Rechtserziehung Ausgehend von den Orientierungen der Partei der Arbeiterklasse auf dem Gebiet des Rechts sind seit dem VIII. Parteitag in der Rechtserziehung des Facharbeiternachwuchses gute Erfolge erzielt worden. Im Mittelpunkt der Bestrebungen standen die Vertiefung und Festigung der grundlegenden Rechtskenntnisse bei den Lehrlingen; die weitere Durchsetzung der Rechtserziehung in allen Bereichen und Abschnitten der Berufsausbildung; die Entfaltung einer vielgestaltigen, interessanten und wirksamen Rechtspropaganda außerhalb des Unterrichts; die aktive Mitwirkung der Lehrlinge in gesellschaftlichen Gremien und Kommissionen bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts; die Durchsetzung der sozialistischen Rechtsnormen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Vermittlung von Rechtskenntnissen im berufstheoretischen und berufspraktischen Unterricht Die planmäßige und systematische Vermittlung von Rechtskenntnissen ist eine unerläßliche, wenn auch nicht die alleinige Bedingung für die Entwicklung des Rechtsbewußtseins. Soweit es sich um das sozialistische Recht als Unterrichtsgegenstand handelt, werden neben den für alle Berufe und Bereiche geltenden Normen des Arbeitsrechts vorrangig die spezifischen, für den jeweiligen Beruf typischen Rechtsgrundsätze und -normen des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes, der Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie des Umweltschutzes erläutert. Diese Rechtsnormen sind entweder in die verschiedensten Stoffgebiete des berufstheoretischen und des berufspraktischen Unterrichts eingeordnet oder sie stellen eigenständige Themen innerhalb der einzelnen Fächer und Lehrgänge dar. Das betrifft vor allem berufsspezifische, mit der Ausführung bestimmter Arbeiten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften, wie z. B. Festlegungen über die Ausführung von Schweißarbeiten, Bestimmungen über Garantieleistungen und Käuferrechte im Handel, Richtlinien der Deutschen Bauordnung u. a. m. Die Vermittlung des Inhalts solcher Rechtsvorschriften ist bereits seit längerer Zeit fester Bestandteil der Lehrpläne. Eine neue Qualität erreichte die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf diesem Gebiet durch die vom Staatssekretariat für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne herausgegebene „Instruktion zur Behandlung von Aufgaben der Materialökonomie, des Schutzes vor Unfällen, Bränden und Havarien, der sozialistischen Landeskultur und des sozialistischen Arbeitsrechts bei der Verwirklichung der staatlichen Lehrpläne für die sozialistische Berufsbildung“ vom 15. Mai 1974./2/ Diese Instruktion gibt den Lehrkräften und Erziehern in der Berufsbildung eine einheitliche Orientierung für die Behandlung ausgewählter Probleme der Rechtserziehung bei der Realisierung der staatlichen Lehrpläne. Außerdem enthält sie konkrete Festlegungen zum Inhalt der Rechtserziehung und methodisch-organisatorische Hinweise für deren Gestaltung. Dadurch wurde folgendes erreicht: 1. In allen Fächern und Lehrgängen des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts aller Berufe werden ausgewählte Rechtskenntnisse vermittelt. 2. Die Vermittlung der Rechtskenntnisse auf den genannten Gebieten und die Rechtserziehung auf der Grundlage der Lehrplananforderungen zu diesen Inhalten erfolgt einheitlich und mit der gleichen Zielrichtung. 3. Die Potenzen der Lehrpläne sowie des Unterrichts werden für die Rechtserziehung in methodisch-organisatorischer Hinsicht besser genutzt, und gute Erfahrungen werden verallgemeinert. IV Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für Berufsbildung 1974, Nr. 6, S. 72. 154;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 154 (NJ DDR 1976, S. 154) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 154 (NJ DDR 1976, S. 154)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der Beweisführung, insbesondere die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sozialistischen Kriminalistik, die gemeinsamen Aufgaben im Planjahr, insbesondere bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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