Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 152

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 152 (NJ DDR 1976, S. 152); Bemerkenswert sind ferner die Darlegungen über Inhalt und Reihenfolge der Plädoyers. Anhand praktischer Fälle machen die Verfasser auf Mängel in Plädoyers von Staatsanwälten und Verteidigern aufmerksam, die ihre Ursache im unzureichenden Verständnis des Wesens der Kriminalität und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher haben. Aus dem Abschnitt über die gerichtliche Entscheidung seien hier folgende Probleme erwähnt: a) Eine der möglichen Entscheidungen des Gerichts in Jugendstrafsachen besteht in der Anwendung von erzieherischen Zwangsmaßnahmen, die keine Strafe darstellen. In einigen Unionsrepubliken wird in solchen Fällen das Strafverfahren durch Beschluß eingestellt und dann die Erziehungsmaßnahme ausgesprochen; in anderen Unionsrepubliken ergeht ein Urteil. Da das Gericht auch befugt ist, das Verfahren dn jedem Stadium einzustellen und die Sache an die Kommission für Angelegenheiten Minderjähriger zu übergeben, die ihrerseits Erziehungsmaßnahmen anordnet, setzen sich die Verfasser mit der Frage ausednander, wann das Gericht über die Maßnahmen selbst entscheiden und wann es die Sache an die Kommission abgeben soll. Sie befürworten die Entscheidung durch das Gericht, wenn der Jugendliche nicht geständig ist oder andere Umstände eine umfangreichere Untersuchung erforderlich machen. b) Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Gericht und der Kommission für Angelegenheiten Minderjähriger besteht bei der Entscheidung des Gerichts, für den % Jugendlichen einen gesellschaftlichen Erzieher zu bestellen. Die Verwirklichung dieser Entscheidung obliegt der Kommission. c) Bei der bedingten Verurteilung eines Jugendlichen ist das Gericht verpflichtet, nach Verkündung des Urteils dem Jugendlichen und seinen Eltern die Bedeutung der Bewährungsfrist sowie die Folgen bei erneutem Straffälligwerden des Jugendlichen innerhalb dieser Zeit zu erläutern. Im 10. und letzten Kapitel, das sich mit der vorbeugenden Tätigkeit des Untersuchungsführers und des Gerichts in Jugendstrafsachen befaßt, steht die Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens im Mittelpunkt. Die Autoren heben hervor, daß die Feststellung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einen untrennbaren Bestandteil der Aufdeckung jeder Straftat bilden. Sie orientieren darauf, im Strafverfahren die Aufmerksamkeit nicht auf irgendwelche Mängel in der Erziehungsarbeit in Schulen, Betrieben usw. zu richten, sondern gerade jene Mängel aufzudecken und zu beseitigen, die auf die Begehung der konkreten Straftat Einfluß hatten und deshalb weitere Straftaten begünstigen können. Der Umfang der vorbeugenden Tätigkeit innerhalb des Verfahrens wird somit durch die prozessualen Aufgaben der einzelnen am Verfahren beteiligten Organe und durch den Gegenstand der Beweisführung, also durch solche Faktoren bestimmt, die für die Straftat und die Entscheidung des Gerichts wesentlich sind. Eine große Rolle spielen in der Praxis die Ersuchen des Untersuchungsführers und die speziellen Beschlüsse des Gerichts, mit denen Betriebe und gesellschaftliche Organisationen auf Ursachen und begünstigende Bedingungen der Straftat aufmerksam gemacht werden und mit denen von ihnen verlangt wird, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Verfasser erläutern Charakter und Wirkung solcher Ersuchen und Beschlüsse und betonen die Notwendigkeit, noch einen Kritikbeschluß zu erlassen, wenn festgestellt wird, daß auf das Ersuchen des Untersuchungsführers nicht oder nicht vollständig reagiert worden ist. Das Buch schließt mit konkreten Hinweisen für die rechtspropagandistische Tätigkeit von Untersuchungsführern und Richtern. Insgesamt ist die Monographie ein wertvoller Ratgeber für jeden, der in der Jugendstrafrechtspflege arbeitet. Prof. Dr. sc. Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Inhalt Seite Prof. Dr. Joachim Hemmerling: Höhere Planmäßigkeit und verstärkte Gemeinschaftsarbeit in der Neuererbewegung 121 Neue Anforderungen an die Staatlichen Notariate (Aus der Rede des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, H.-J. Heusinger, zur Begründung des Gesetzes über das Staatliche Notariat vor der Volkskammer am 5. Februar 1976) 127 Ewald Eichhorn: Aufgaben zur weiteren Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr 128 Oswald B ä r w i n k e I : Vorbildliche Ordnung und Sicherheit Voraussetzung für eine kontinuierliche Planerfüllung 131 Dr. Hans W a t z e k : Initiativen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Landwirtschaft 132 Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Dr. Gerhard B a a t z : Die Regelung der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen im ZGB 133 Dozent Dr. Johannes K I i n k e r t : Gemeinschaftliches Eigentum nach dem ZGB . 138 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Ein Kapitel „Menschenwürde“ 139 Fragen und Antworten 141 Informationen 144 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zum Tatbestand des Betrugs, wenn die Täuschung durch ein Unterlassen begangen wird und der Täter eine Rechtspflicht zur Offenbarung verletzt 145 Oberstes Gericht: Zur Anwendung der Verurteilung auf Bewährung nach außergewöhnlicher Strafmilderung bei versuchter Ver- gewaltigung 146 Z i v i I re c h t Oberstes Gericht: Zur Frage des Rechtsschutzes für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung 147 Arbeitsrecht BG Suhl: 1. Zu den Grundvoraussetzungen, die an die Eignung eines Werktätigen als Berufskraftfahrer zu stellen sind. 2. Zur Zulässigkeit einer Kündigung wegen Nichteig- nung neben der Anwendung von Disziplinarmaßnahmen 149 Buchumschau Carlheinz von Brück: Ein Mann, der Hitler in die Enge trieb Hans Littens Kampf gegen den Faschismus (besprochen von Dr. Rolf Helm) 150 N. I. Gukowskaja/A. I. Dolgowa/G. M. Minkowski: Ermittlungsverfahren und Gerichtsverhandlung in Jugendstrafsachen (besprochen von Prof. Dr. sc. Horst Luther) . 151 Berichtigungen Der in NJ-Beilage 1/76 zu Heft 3 veröffentlichte Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 1975 hat versehentlich ein falsches Aktenzeichen erhalten. Dieses muß heißen: I PIB 2/75. Im Beitrag von P. Wallis, „Die Vollstreckung zivil-, familien- und arbeitsrechtlicher Ansprüche“, NJ 1976 S. 48 ff., bitten wir, auf S. 50, linke Spalte, 2. Absatz, dritte Zeile, das Wort „Beschluß“ durch das Wort Verfügung“ zu ersetzen. D. Red. 152;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 152 (NJ DDR 1976, S. 152) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 152 (NJ DDR 1976, S. 152)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und seiner Organe, gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte wie Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufdeckung, Aufklärung und Verhinderung in ihrer sich wechselseitig bedingenden Einheit gegen die Angriffe des Feindes.

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