Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 151

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 151 (NJ DDR 1976, S. 151); beiter, um die Schuld des Polizeipräsidenten an den Ereignissen am Blutmai 1929 nachzuweisen und damit vielen sozialdemokratischen Arbeitern die Augen zu öffnen, welche Rolle eine sozialdemokratisch befehligte Polizei gegenüber der Arbeiterklasse spielte. Der bekannte Satz Carl von Ossietzkys aus dem Jahre 1931: „Heute aber sollte jeder wissen, daß links von uns nur Verbündete stehen“, kennzeichnet auch die Haltung Hans Littens an der Seite der Arbeiterklasse und aller demokratischer Kräfte. Zu Recht stellt der Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Heinrich Toeplitz, in seinem Vorwort zu diesem Buch fest, daß Hans Littens Wirken für die von der Reaktion verfolgten revolutionären Arbeiter „ein bemerkenswertes Beispiel solidarischer Zusammenarbeit eines bürgerlichen Juristen mit der Arbeiterklasse“ ist. Erwähnt sei schließlich noch, daß es Carlheinz von Brück gelungen ist, die hervorragende Bedeutung der Solidaritäts- und Kampforganisation „Rote Hilfe“ sichtbar zu machen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn in einer speziellen Arbeit einmal die Rolle dieser Organisation, deren Gründer und Vorsitzender Wilhelm Pieck war (vgl. dazu NJ 1976 S. 4 ff.), eingehend untersucht und gewürdigt würde. Am 10. Mai 1951 beschloß der Magistrat von Groß-Berlin, eine Straße, in der heute das Oberste Gericht der DDR sowie das Berliner Stadtgericht ihren Sitz haben, Litten-straße zu benennen. Damit wurde ein Rechtsanwalt geehrt, der sich stets leidenschaftlich für Menschenrechte und Menschenwürde eingesetzt hatte. Er bleibt damit im Gedächtnis derer, die die bürgerliche Klassenjustiz beseitigt und eine Justiz im Dienste des Volkes geschaffen haben. Dr. Rolf Helm, Berlin N. I. Gukowskaja / A. I. Dolgowa/ G. M. Minkowski: Ermittlungsverfahren und Gerichtsverhandlung in Jugendstrafsachen Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1974; 208 Seiten (in russ. Sprache) Die Autoren der Leiter und zwei Mitarbeiterinnen des Sektors „Probleme der Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ im Unionsinstitut zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwalt der UdSSR vermitteln mit diesem Buch einen geschlossenen Überblick über alle wesentlichen theoretischen und praktischen Fragen des Strafverfahrens gegen Jugendliche in der UdSSR einschließlich der Besonderheiten in den einzelnen Unionsrepubliken. Im 1. Kapitel befassen sich die Autoren insbesondere mit den Grundsätzen des Strafverfahrens gegen Jugendliche. Sie weisen nach, daß die Spezifik des Jugendstrafverfahrens auf den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des Strafverfahrens beruht und daher weder ignoriert noch überbetont werden darf. Die altersmäßigen Besonderheiten Jugendlicher sind in allen Verfahrensstadien im Hinblick auf Gegenstand und Art der Beweisführung zu beachten; sie beeinflussen Gang und Ergebnisse des Verfahrens. Das 2, Kapitel beschäftigt sich mit dem Gegenstand der Beweisführung in Jugendstrafsachen. Die Autoren nennen im einzelnen die Anforderungen, die an die Untersuchung der Lebensbedingungen und Erziehungsverhältnisse des Jugendlichen und seiner Entwicklung sowie der Ursachen und Bedingungen der Straftat, vor allem bei Rückfallstraftaten, gestellt werden. Die Mitwirkung des Verteidigers und der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen im Verfahren wird im 3. Kapitel sowie im Zusammenhang mit den Darlegungen zur Beendigung der Voruntersuchung im 7. Kapitel erläutert. Die Autoren widmen sich insbesondere den vielfältigen Fragen, die hinsichtlich der Wahl bzw. der Bestellung eines Verteidigers und der Zulassung der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen entstehen. Sie betonen die Verpflichtung des Untersuchungsführers, darauf hinzuwirken, daß ein geeigneter Verteidiger, möglichst ein Rechtsanwalt, tätig wird. Zugleich bejahen sie das Recht des Untersuchungsführers, eine zur Ausübung der Verteidigung von Jugendlichen ungeeignete Person durch Verfügung abzulehnen. Ausführlich erläutern die Verfasser die Beziehungen zwischen dem Verteidiger und dem jugendlichen Beschuldigten. Sie machen die Verantwortung des Verteidigers deutlich, in seinem Auftreten die Belange des Verfahrens und die weitere Erziehung des Jugendlichen zu berücksichtigen (z. B. darf der Verteidiger bestimmte Kenntnisse aus dem Studium der Strafakte an den Jugendlichen nicht weitervermitteln). In 90 Prozent der Verfahren nehmen wie eine Auswahluntersuchung in der Sowjetunion ergab gesetzliche Vertreter des Jugendlichen teil. Die Autoren weisen darauf hin, daß die gesetzlichen Vertreter ihr Recht, an der Beweisaufnahme während der gerichtlichen Untersuchung teilzunehmen, Beweise vorzubringen, Anträge zu stellen und Ablehnungen zu beantragen, mit unterschiedlicher Aktivität wahrnehmen. Gegenstand des 4. Kapitels ist die Anwendung strafprozessualer Sicherungsmaßnahmen in Jugendstrafsachen. In einigen Unionsrepubliken kann für die Dauer des Verfahrens die Unterbringung in einer speziellen Kindereinrichtung angeordnet werden. Ob ein Jugendlicher in Untersuchungshaft genommen werden muß, ist von der Schwere der Straftat und dem Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen abhängig. Das 5. Kapitel befaßt sich mit der Einleitung des Verfahrens. Die Ermittlungsorgane sind befugt, in jedem Falle das Verfahren gegen Jugendliche einzuleiten und alle Maßnahmen zu treffen, die in Verfahren mit obligatorischer Voruntersuchung zulässig sind. Im 6. Kapitel geben die Autoren wertvolle Hinweise für die Vernehmung des jugendlichen Beschuldigten. Dazu muß sich der Untersuchungsführer genaue Kenntnis über die Persönlichkeit des Jugendlichen verschaffen und einen Vernehmungsplan ausarbeiten. Ferner werden die Anforderungen charakterisiert, um den Kontakt zum Jugendlichen und eine sachliche Atmosphäre während der Vernehmung zu gewährleisten. Im 7. Kapitel werden einige weitere Untersuchungshandlungen Vernehmung von Zeugen, Tatortbesichti-gung, Durchsuchung, Identifizierung, Begutachtung, Anforderung von Dokumenten und die Beendigung der Voruntersuchung zusammengefaßt dargestellt. Breiten Raum nimmt dabei die Vernehmung minderjähriger Zeugen ein, die bei Kindern unter 14 Jahren stets im Beisein eines Pädagogen erfolgt. Die Autoren vermitteln praktische Erfahrungen hinsichtlich der Vernehmung der Eltern als Zeugen und geben Hinweise für die Art der Fragestellung. Sie erläutern, in welcher Form sich der jugendliche Beschuldigte, der Verteidiger und der gesetzliche Vertreter mit den Akten vertraut machen und welche Fragen hierbei beachtet werden müssen. Das 8. Kapitel ist dem gerichtlichen Eröffnungsverfahren (Übergabe an das Gericht) gewidmet. Zur gründlichen Prüfung und Beratung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung wird in allen Jugendstrafsachen innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Anklageschrift eine sog. anordnende Sitzung durchgeführt. Daran nehmen außer dem Gericht in den meisten Fällen auch der Staatsanwalt, der Angeklagte, sein gesetzlicher Vertreter und der Verteidiger teil. In der Beratung werden zugleich Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Hauptverhandlung (Ladung von Vertretern der Öffentlichkeit, Bestimmung des Ortes der Hauptverhandlung u. a. m.) festgelegt. Kapitel 9 behandelt die Besonderheiten der Gerichtsverhandlung in Jugendstrafsachen. Die Autoren geben Hinweise für die Feststellung des Tatgeschehens und der Motive des jugendlichen Täters. Hierzu gehören auch Fragen hinsichtlich des Rechtsbewußtseins des Jugendlichen, z. B.: Was wußte er vom rechtlichen Verbot? Wie verhielt er sich dazu und zu den möglichen Folgen der Tat ? 151;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 151 (NJ DDR 1976, S. 151) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 151 (NJ DDR 1976, S. 151)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie in der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Arbeit mit. Diese Arbeit mit ist vor allem zu nutzen, um weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung der Pläne und Absichten des im Zusammenhang mit dem und darüber hinaus insbesondere nach den Maßnahmen. und der Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren entsprechend den zentralen Maßnahmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X