Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 151

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 151 (NJ DDR 1976, S. 151); beiter, um die Schuld des Polizeipräsidenten an den Ereignissen am Blutmai 1929 nachzuweisen und damit vielen sozialdemokratischen Arbeitern die Augen zu öffnen, welche Rolle eine sozialdemokratisch befehligte Polizei gegenüber der Arbeiterklasse spielte. Der bekannte Satz Carl von Ossietzkys aus dem Jahre 1931: „Heute aber sollte jeder wissen, daß links von uns nur Verbündete stehen“, kennzeichnet auch die Haltung Hans Littens an der Seite der Arbeiterklasse und aller demokratischer Kräfte. Zu Recht stellt der Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Heinrich Toeplitz, in seinem Vorwort zu diesem Buch fest, daß Hans Littens Wirken für die von der Reaktion verfolgten revolutionären Arbeiter „ein bemerkenswertes Beispiel solidarischer Zusammenarbeit eines bürgerlichen Juristen mit der Arbeiterklasse“ ist. Erwähnt sei schließlich noch, daß es Carlheinz von Brück gelungen ist, die hervorragende Bedeutung der Solidaritäts- und Kampforganisation „Rote Hilfe“ sichtbar zu machen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn in einer speziellen Arbeit einmal die Rolle dieser Organisation, deren Gründer und Vorsitzender Wilhelm Pieck war (vgl. dazu NJ 1976 S. 4 ff.), eingehend untersucht und gewürdigt würde. Am 10. Mai 1951 beschloß der Magistrat von Groß-Berlin, eine Straße, in der heute das Oberste Gericht der DDR sowie das Berliner Stadtgericht ihren Sitz haben, Litten-straße zu benennen. Damit wurde ein Rechtsanwalt geehrt, der sich stets leidenschaftlich für Menschenrechte und Menschenwürde eingesetzt hatte. Er bleibt damit im Gedächtnis derer, die die bürgerliche Klassenjustiz beseitigt und eine Justiz im Dienste des Volkes geschaffen haben. Dr. Rolf Helm, Berlin N. I. Gukowskaja / A. I. Dolgowa/ G. M. Minkowski: Ermittlungsverfahren und Gerichtsverhandlung in Jugendstrafsachen Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1974; 208 Seiten (in russ. Sprache) Die Autoren der Leiter und zwei Mitarbeiterinnen des Sektors „Probleme der Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ im Unionsinstitut zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwalt der UdSSR vermitteln mit diesem Buch einen geschlossenen Überblick über alle wesentlichen theoretischen und praktischen Fragen des Strafverfahrens gegen Jugendliche in der UdSSR einschließlich der Besonderheiten in den einzelnen Unionsrepubliken. Im 1. Kapitel befassen sich die Autoren insbesondere mit den Grundsätzen des Strafverfahrens gegen Jugendliche. Sie weisen nach, daß die Spezifik des Jugendstrafverfahrens auf den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des Strafverfahrens beruht und daher weder ignoriert noch überbetont werden darf. Die altersmäßigen Besonderheiten Jugendlicher sind in allen Verfahrensstadien im Hinblick auf Gegenstand und Art der Beweisführung zu beachten; sie beeinflussen Gang und Ergebnisse des Verfahrens. Das 2, Kapitel beschäftigt sich mit dem Gegenstand der Beweisführung in Jugendstrafsachen. Die Autoren nennen im einzelnen die Anforderungen, die an die Untersuchung der Lebensbedingungen und Erziehungsverhältnisse des Jugendlichen und seiner Entwicklung sowie der Ursachen und Bedingungen der Straftat, vor allem bei Rückfallstraftaten, gestellt werden. Die Mitwirkung des Verteidigers und der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen im Verfahren wird im 3. Kapitel sowie im Zusammenhang mit den Darlegungen zur Beendigung der Voruntersuchung im 7. Kapitel erläutert. Die Autoren widmen sich insbesondere den vielfältigen Fragen, die hinsichtlich der Wahl bzw. der Bestellung eines Verteidigers und der Zulassung der gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen entstehen. Sie betonen die Verpflichtung des Untersuchungsführers, darauf hinzuwirken, daß ein geeigneter Verteidiger, möglichst ein Rechtsanwalt, tätig wird. Zugleich bejahen sie das Recht des Untersuchungsführers, eine zur Ausübung der Verteidigung von Jugendlichen ungeeignete Person durch Verfügung abzulehnen. Ausführlich erläutern die Verfasser die Beziehungen zwischen dem Verteidiger und dem jugendlichen Beschuldigten. Sie machen die Verantwortung des Verteidigers deutlich, in seinem Auftreten die Belange des Verfahrens und die weitere Erziehung des Jugendlichen zu berücksichtigen (z. B. darf der Verteidiger bestimmte Kenntnisse aus dem Studium der Strafakte an den Jugendlichen nicht weitervermitteln). In 90 Prozent der Verfahren nehmen wie eine Auswahluntersuchung in der Sowjetunion ergab gesetzliche Vertreter des Jugendlichen teil. Die Autoren weisen darauf hin, daß die gesetzlichen Vertreter ihr Recht, an der Beweisaufnahme während der gerichtlichen Untersuchung teilzunehmen, Beweise vorzubringen, Anträge zu stellen und Ablehnungen zu beantragen, mit unterschiedlicher Aktivität wahrnehmen. Gegenstand des 4. Kapitels ist die Anwendung strafprozessualer Sicherungsmaßnahmen in Jugendstrafsachen. In einigen Unionsrepubliken kann für die Dauer des Verfahrens die Unterbringung in einer speziellen Kindereinrichtung angeordnet werden. Ob ein Jugendlicher in Untersuchungshaft genommen werden muß, ist von der Schwere der Straftat und dem Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen abhängig. Das 5. Kapitel befaßt sich mit der Einleitung des Verfahrens. Die Ermittlungsorgane sind befugt, in jedem Falle das Verfahren gegen Jugendliche einzuleiten und alle Maßnahmen zu treffen, die in Verfahren mit obligatorischer Voruntersuchung zulässig sind. Im 6. Kapitel geben die Autoren wertvolle Hinweise für die Vernehmung des jugendlichen Beschuldigten. Dazu muß sich der Untersuchungsführer genaue Kenntnis über die Persönlichkeit des Jugendlichen verschaffen und einen Vernehmungsplan ausarbeiten. Ferner werden die Anforderungen charakterisiert, um den Kontakt zum Jugendlichen und eine sachliche Atmosphäre während der Vernehmung zu gewährleisten. Im 7. Kapitel werden einige weitere Untersuchungshandlungen Vernehmung von Zeugen, Tatortbesichti-gung, Durchsuchung, Identifizierung, Begutachtung, Anforderung von Dokumenten und die Beendigung der Voruntersuchung zusammengefaßt dargestellt. Breiten Raum nimmt dabei die Vernehmung minderjähriger Zeugen ein, die bei Kindern unter 14 Jahren stets im Beisein eines Pädagogen erfolgt. Die Autoren vermitteln praktische Erfahrungen hinsichtlich der Vernehmung der Eltern als Zeugen und geben Hinweise für die Art der Fragestellung. Sie erläutern, in welcher Form sich der jugendliche Beschuldigte, der Verteidiger und der gesetzliche Vertreter mit den Akten vertraut machen und welche Fragen hierbei beachtet werden müssen. Das 8. Kapitel ist dem gerichtlichen Eröffnungsverfahren (Übergabe an das Gericht) gewidmet. Zur gründlichen Prüfung und Beratung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung wird in allen Jugendstrafsachen innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Anklageschrift eine sog. anordnende Sitzung durchgeführt. Daran nehmen außer dem Gericht in den meisten Fällen auch der Staatsanwalt, der Angeklagte, sein gesetzlicher Vertreter und der Verteidiger teil. In der Beratung werden zugleich Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Hauptverhandlung (Ladung von Vertretern der Öffentlichkeit, Bestimmung des Ortes der Hauptverhandlung u. a. m.) festgelegt. Kapitel 9 behandelt die Besonderheiten der Gerichtsverhandlung in Jugendstrafsachen. Die Autoren geben Hinweise für die Feststellung des Tatgeschehens und der Motive des jugendlichen Täters. Hierzu gehören auch Fragen hinsichtlich des Rechtsbewußtseins des Jugendlichen, z. B.: Was wußte er vom rechtlichen Verbot? Wie verhielt er sich dazu und zu den möglichen Folgen der Tat ? 151;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 151 (NJ DDR 1976, S. 151) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 151 (NJ DDR 1976, S. 151)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der strafrechtlichen und strafprozessualen sowie entsprechenden dienstlichen Bestimmungen. Wie bei allen anderen Untersuchungshandlungen gilt es auch in der Bearbeitung von die Grundsätze der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X