Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 133 (NJ DDR 1976, S. 133); der Landwirtschaftsbetriebe der Kampf um höhere Ordnung, Disziplin und Sicherheit nicht als eine „Aktion“ neben dem Plan und dem Wettbewerb angesehen wird, sondern als Mittel zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebes in den sozialistischen Wettbewerb einbezogen ist. So hat sich z. B. die Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion Groß Miltzow (Kreis Strasburg) sowohl im Wettbewerbsprogramm des Betriebes als auch in den Erntewettbewerben konkrete Ziele auf dem Gebiet der Ordnung, Disziplin und Sicherheit gestellt. Die Ergebnisse werden genau wie die ökonomischen Aufgaben öffentlich ausgewertet und moralisch wie auch materiell anerkannt. Die Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern, die Arbeiterinnen und Arbeiter der Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion wenden dabei die Bassow-Methode unter ihren konkreten Bedingungen an. In den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften muß die Besonderheit berücksichtigt werden, daß keine Gewerkschaftsorganisationen bestehen, die den Wettbewerb organisieren. In diesen landwirtschaftlichen Betrieben hängt deshalb die Entwicklung der Initiativen für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit maßgeblich von der Aktivität der genossenschaftlichen Organe der Vollversammlung und des Vorstandes sowie der Kommission für Ordnung und Sicherheit ab. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Leitungstätigkeit der Abteilungen Land- und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke und Kreise und die ständige Unterstützung durch die Gemeindevertretungen und ihre Räte sowie ggf. durch die Gemeindeverbandsräte und ihre Organe. Im Bezirk Neubrandenburg hat der Bezirkstag z. B. in seinem Beschluß vom 24. April 1974 die konkreten Aufgaben und Ziele der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Landwirtschaft festgelegt In den Landwirtschaftsbetrieben ist wie die Untersuchungen der Arbeitsgruppe des Verfassungs- und Rechtsausschusses ergeben haben die Initiative der Gemeindevertretungen und ihrer Räte bei der Ent- faltung der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu spüren. Die LPGs und KAPs arbeiten mit der Gemeindevertretung und dem Rat in allen wesentlichen Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit zusammen. Diese Gemeinschaftsarbeit ist erforderlich, weil sich der Produktionsprozeß des Landwirtschaftsbetriebes auf dem Territorium der jeweiligen Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes vollzieht und ein wesentlicher Teil der Aufgaben in den Verantwortungsbereich beider Partner fällt, so z. B. die Organisation und Wirksamkeit der freiwilligen Feuerwehr und des Brandschutzes, die Verkehrssicherheit, die Durchsetzung der Seuchenhygiene, die rationelle Nutzung aller Bodenflächen. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn Gemeinde und Landwirtschaftsbetrieb gemeinsam mit abgegrenzten und aufeinander abgestimmten Aufgaben und Zielen den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ führen. Bei den Untersuchungen der Arbeitsgruppe des Verfassungs- und Rechtsausschusses konnte auch festgestellt werden, daß in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ein enger Zusammenhang zwischen dem Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ und dem Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ bestehen muß und in vielen Fällen bereits besteht. In vielen Wettbewerbsprogrammen der Gemeindevertretungen und der Ortsausschüsse der Nationalen Front sind deshalb auch auf diesem Gebiet in Wechselwirkung mit den Aufgaben zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen konkrete Ziele zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit enthalten, die bei der Auswertung abgerechnet werden. Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit wird auch in der Landwirtschaft durch die Justiz- und Sicherheitsorgane unterstützt. Besonders ist dabei die Arbeit der Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und der Gruppen der Volkspolizeihelfer hervorzuheben. Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Dr. GERHARD BAATZ, Justitiar des VEB (K) Dienstleistungskombinat Halle Die Regelung der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen im ZGB Die immer bessere Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen ist ein wichtiges Anliegen der sozialistischen Gesellschaft. Sowohl der Entwurf des Programms der SED als auch der Entwurf der Direktive des IX. Parteitags der SED zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1976 1980 orientieren darauf, den volkseigenen Dienstleistungs- und Reparaturbereich bedeutend zu verstärken und auch den Beitrag der Produktionsgenossenschaften des Handwerks zur Sicherung des Bedarfs an Dienstleistungen zu erhöhen. Das Ziel besteht darin, den wachsenden Bedarf der Bürger, insbesondere der Arbeiterfamilien, der werktätigen Frauen und der Schichtarbeiter, an wichtigen Dienstleistungsarten in hoher Qualität zu befriedigen und dabei kürzere,Lief er- und Wartezeiten sowie moderne Kundendienste zu gewährleisten./l/ Bei der Verwirklichung dieser Aufgaben werden die gesetzlichen Regelungen über die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen (§§ 164 bis 188 ZGB) eine große Rolle spielen. Eine wichtige Grundlage für ihre Anwendung in der Praxis sind die in den Allge- /!/ Vgl. Einheit 1976, Heft 2, S. 145 und 231 f. meinen Bestimmungen für Dienstleistungen (§§ 162, 163 ZGB) gegebenen Orientierungen zu den Aufgaben und Pflichten der Dienstleistungsbetriebe (DLB). Danach ist die planmäßige Versorgung der Bürger mit Dienstleistungen eine gesetzliche Verpflichtung der DLBs und der für sie zuständigen wirtschaftsleitenden Organe. Zu den grundlegenden Pflichten der DLBs gehört es, die vorhandenen Dienstleistungs- und Reparaturkapazitäten rationell zu nutzen und planmäßig zu erweitern, die Qualität der Dienstleistungen bei gleichzeitiger Verkürzung der Warte- und Lieferzeiten ständig zu erhöhen, das Netz der Annahmestellen zu erweitern und den Kundendienst zu verbessern (§ 163 Abs. 1 ZGB). Wie auf anderen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens (z. B. bei der Versorgung der Bürger mit Konsumgütern) wird es auch den DLBs nur dann möglich sein, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, wenn die Bürger an der Lösung dieser Aufgabe aktiv mitwir-ken./2/ Dementsprechend haben die DLBs dieses demo- /2/ Vgl. hierzu angemein G. Baranowskl/B. Kaden/H. Krüger, „Zur Ausgestaltung des Rechts der Bürger und Ihrer Kollektive auf Mitwirkung im ZGB“, NJ 1975 S. 538 H. 133;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 133 (NJ DDR 1976, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 133 (NJ DDR 1976, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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