Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 132 (NJ DDR 1976, S. 132); durchgeführt werden können. Außerdem enthält unser Programm Auszeichnungsgrundsätze, nach denen sich relativ schnell eine Aussage darüber treffen läßt, inwieweit die Bedingungen für die Verteidigung erfüllt sind. Wir verstehen unter den Begriffen „Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit“ folgendes: Ordnung wird dann bewußt eingehalten, wenn von der Vorbereitung der Produktion über die laufende Produktion bis zum Verkauf und den damit verbundenen Geldeinnahmen mit dem geringsten Arbeitsaufwand gearbeitet wird, keine Fehlzeiten und Doppelarbeiten auftre-ten, die Mehrung des Volkseinkommens die Sache eines jeden einzelnen geworden ist und die Beziehungen der Menschen untereinander von einem hohen sozialistischen Bewußtsein getragen werden. Unter Ordnung verstehen wir auch eine volle Nutzung der eingesetzten Rohstoffe einschließlich der Aufarbeitung von Sekundärrohstoffen. Disziplin heißt, daß an jedem Arbeitsplatz die Arbeitsverrichtungen in hoher Qualität nach Menge und nach wissenschaftlich begründeten Normen sowie entsprechend den jeweils geltenden Weisungen durchgeführt werden. Dabei muß die volle Ausnutzung der Arbeitszeit, die Überbietung der geplanten arbeitstäglich produktiven Leistung und die Aufdeckung aller Reserven an Material und Arbeitsmittteln das Anliegen eines jeden Werktätigen sein. Gleichzeitig gehört zur Disziplin, daß die Lieferverträge kontinuierlich erfüllt und keine Rückstände zugelassen werden, um eine dynamische proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft sichern zu helfen. Sicherheit bezieht sich in erster Linie auf das gefahrlose Arbeiten der Werktätigen wie auf den kontinuierlichen Produktionsrhythmus ohne Störungen, Havarien und Brände. Die Erziehung zu sicherheitsgemäßem Verhalten erfordert eine ordnungsgemäße Schichtübergabe am Arbeitsplatz und das ständige Suchen nach Quellen, die eine sicherheitsgemäße Produktion gefährden können. Sicherheit schließt auch staatsbürgerlich bewußtes Handeln zum Schutz unseres sozialistischen Staates ein. Sauberkeit ist vor allem eine Sache der sozialistischen Moral. Es geht uns um moralisch saubere Beziehungen in den Arbeitskollektiven, in denen sich alle Mitglieder in beharrlicher Erziehung und Selbsterziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln und in denen gegenüber dem Fehlverhalten einzelner eine Atmosphäre der Unduldsamkeit und kritischen Auseinandersetzung herrscht. Bei all dem geht es uns darum, den Kampf um die Erreichung des Ehrentitels „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ noch bewußter in die Lei-tungs- und Planungstätigkeit, vor allem in den weiteren Prozeß der Intensivierung, einzubeziehen und die Verteidigung der einmal errungenen Auszeichnungen zu organisieren. Dr. HANS WATZEK, Stellvertreter des Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, Direktor des Wiss. Zentrums für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Bezirks Neubrandenburg Initiativen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Landwirtschaft Ausgehend von den Erfahrungen der Arbeiterklasse in den Industriebetrieben hat die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit auch in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben, den Volkseigenen Gütern, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihren Kooperativen Einrichtungen eine große Resonanz gefunden. Viele Kollektive aus landwirtschaftlichen Betrieben haben den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ aufgenommen; einige sind auch schon ausgezeichnet worden. Diese Entwicklung steht im engen Zusammenhang mit der sozialistischen Intensivierung und dem Übergang zu industriemäßiger Produktion in der Landwirtschaft, die zu einer grundsätzlichen Umgestaltung der Art und Weise der landwirtschaftlichen Produktion führen und neue Anforderungen an Ordnung und Disziplin stellen. Die Kollektive orientieren sich deshalb im Rahmen dieser Bewegung in erster Linie auf die Durchsetzung einer industriemäßigen innerbetrieblichen Ordnung und einer straffen technologischen Disziplin. Zugleich entwickelt und festigt sich dabei das sozialistische Bewußtsein der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter in den Landwirtschaftsbetrieben. Untersuchungen einer Arbeitsgruppe des Verfassungsund Rechtsausschusses der Volkskammer in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben des Kreises Strasburg (Bezirk Neubrandenburg) und des Kreises Salzwedel (Bezirk Magdeburg) haben ergeben/*/, daß der Entwicklungsstand der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den einzelnen Bereichen noch sehr unterschiedlich ist. Einfluß darauf hat vor allem der Grad der Einführung industriemäßiger // vgl. hierzu W. Weichelt, „Erfahrungen und Probleme bei der Schaffung von Bereichen vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, NJ 1975 S. 705 ff. (insb. S. 709 f.). Produktionsmethoden, die damit verbundene Differenzierung bei der Konzentration und Spezialisierung der Produktion und die davon ausgehende Notwendigkeit höherer Ordnung und Sicherheit als Element der Produktionstechnologie. Der unterschiedliche Entwicklungsstand ergibt sich aber auch aus dem Niveau der Leitungstätigkeit der Betriebe, der Kreistage und Gemeindevertretungen, der Räte der Kreise und der Gemeinden sowie der Justiz- und Sicherheitsorgane. In den untersuchten sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben wurden mit der Bewegung für höhere Ordnung, Disziplin und Sicherheit meßbare Erfolge erreicht. Dazu gehören u. a.: die Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsdisziplin, verbunden mit der Durchsetzung der Schichtarbeit und dem Komplexeinsatz der Technik; die kontinuierliche Planung und Abrechnung des Reproduktionsprozesses, insbesondere nach Kollektiven, bis hin zur Durchsetzung der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung; die Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle und der Brände (obwohl während der Halmfruchternte 1975 ungewöhnliche Trockenheit herrschte, kam es im Bezirk Neubrandenburg in dieser Zeit zu keinem größeren Brand); die bessere Pflege und Instandhaltung der Maschinen und Geräte (einschließlich ihrer Konservierung und der ständigen Sicherung ihrer Schutzgüte); die größere Sauberkeit und Ordnung in den Ställen und Wirtschaftsgebäuden (einschließlich ihrer unmittelbaren Umgebung) und die Senkung der Tierverluste; die rationellere Ausnutzung aller Bodenflächen. Dabei war festzustellen, daß auch in den Kollektiven 132;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen gegeben sind. Dieser Prozeß des sich allmählich entwickelnden Widerspruchs zwischen Individuen und sozialistischer Gesellschaft ist zugleich ein Teil der Problematik der Bewegung und Lösung von Widersprüchen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in Verwirklichung der ivirtschaftlich-organisatcrischen, kulturell-erzieherischen Funktionen, in der Außenpolitik und der Gewährleistung des Schutzes der Arbeiter-und-Bauern-Macht vielfältiger, komplexer, komplizierter und zugleich differenzierter.

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