Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 127 (NJ DDR 1976, S. 127); Neue Anforderungen an die Staatlichen Notariate Aus der Rede des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Heusinger, zur Begründung des Gesetzes über das Staatliche Notariat vor der Volkskammer am 5. Februar 1976 Das Gesetz über das Staatliche Notariat ist ein weiterer Schritt zum zielstrebigen Ausbau unserer Rechtsordnung. Es dient der Erhöhung der Rechtssicherheit und Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Dieses Gesetz ordnet sich ein in die Reihe der auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands verabschiedeten bedeutsamen Gesetze, von denen mehrere die spezifische Tätigkeit der Justizorgane berühren und ein höheres Niveau ihrer Arbeit zum Ziele haben. Die gesetzliche Regelung ist erforderlich, um entsprechend dem Stand der erreichten gesellschaftlichen Entwicklung Stellung und Aufgaben des Staatlichen Notariats zu bestimmen und zugleich die Übereinstimmung zum neuen Zivil-recht herzustellen. Auch dieses Gesetz ist darauf gerichtet, die weitere Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft aktiv zu beeinflussen und zu fördern. Seit ihrer Errichtung im Jahre 1952 hat sich die Rolle der Staatlichen Notariate wesentlich verstärkt. Im Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung haben ihre Aufgaben zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts, insbesondere des Zivil-, Familien- und Bodenrechts, , nach Inhalt und Umfang eine kontinuierliche Erweiterung erfahren. Die Staatlichen Notariate erfüllen als Justizorgane unseres sozialistischen Staates politische Anforderungen und wirken bei der Gestaltung gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern sowie zwischen Bürgern und Betrieben mit. Die exakte Durchführung ihrer Aufgaben sichert, daß sich die entstehenden Rechtsbeziehungen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung befinden und den Rechtsvorschriften entsprechen. Auf diese Weise tragen die Staatlichen Notariate dazu bei, das sozialistische Recht zum Nutzen unserer Gesellschaft und ihrer Bürger zu verwirklichen sowie Rechtskonflikten vorzubeugen. In dieser zusammengefaßt dargelegten Aufgabenstellung verdeutlicht sich das Wesen der notariellen Tätigkeit bei der Durchsetzung der Gesetzlichkeit und bei der Gewährleistung der Sicherheit im Rechtsverkehr. Diesem politisch wichtigen Erfordernis noch besser Rechnung zu tragen war ein Anliegen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs. Besonders nach dem VIII. Parteitag der SED hat die Arbeit der Staatlichen Notariate im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Hauptaufgabe eine inhaltliche Weiterentwicklung erfahren. Sie ist davon bestimmt, in bedeutendem Umfange Anforderungen zu erfüllen, die in ihren Auswirkungen wesentlich der Durchsetzung der Wirtschafts- und Sozialpolitik unseres Staates dienen. Hierin zeigt sich z. B. das Neue an Aufgaben, wie es das Gesetz zum Ausdruck bringt. So ist die Notariatstätigkeit geprägt durch die in bestimmtem Umfange notwendige Mitwirkung bei der Übertragung des Eigentums an Grundstücken für volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben der Industrie und des Bergbaus, insbesondere zur Sicherung des Kohle- und Energieprogramms, sowie für den Ausbau von Verkehrswegen. Dies zeigt, welche zusätzlichen Aufgaben den Staatlichen Notariaten bei der Mitwirkung an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erwachsen sind. Dabei sehen sie ihre Aufgabe nicht allein in der gebotenen juristisch exakten Beurkundung der erforderlichen Verträge, sondern beteiligen sich darüber hinaus an der gesellschaftlichen Vorbereitung der Maßnahmen. Dem entsprechen sie, indem sie z. B. in Einwohnerversammlungen und bei individuellen Aussprachen die politische Notwendig- keit solcher der staatlichen Planung entsprechenden Veränderungen erläutern und die Bürger juristisch beraten. Auf der Grundlage der sozialistischen Prinzipien für die Arbeitsweise der Organe der Staatsmacht und ihrer engen Verbundenheit zur Arbeiterklasse besteht zwischen den Staatlichen Notariaten und den Bürgern ein vertrauensvoller Kontakt. Die Notare erteilen in breitem Umfang Rat und Hilfe. Sie nehmen z. B. jährlich rund 300 000 Beurkundungen und Beglaubigungen vor; ein großer Teil davon betrifft den Erwerb oder die anderweitige Überlassung von Grundstücken und Gebäuden für Wohn- und Erholungszwecke an Arbeiter- und kinderreiche Familien. Der Abschluß von Verträgen über die Bereitstellung von Bauland für den staatlichen Wohnungsbau sowie zur Errichtung von Eigenheimen nimmt einen wichtigen Platz ein. Auch die Gestaltung von Rechtsbeziehungen zur Gewährung und Sicherung von Krediten für den Um- und Ausbau sowie für die Modernisierung von Wohnungen ist eine sich auf die Lebensbedingungen vieler Bürger unmittelbar auswirkende Aufgabe. Zur Unterstützung und Gewährleistung der Erholung der Werktätigen erfüllen die Staatlichen Notariate beim Abschluß von Verträgen über Grundstücke für die Wochenend- und Freizeitgestaltung umfangreiche Aufgaben. Zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten sowie von Vormundschaften und Pflegschaften werden jährlich annähernd 120 000 Verfahren bearbeitet. Die Notare leisten eine wirksame rechtserläuternde und rechtspropagandistische Arbeit. Diese wurde inhaltlich wesentlich qualifiziert und verstärkt. Hierdurch tragen sie nicht nur zur sachgerechten Information und Beratung der Beteiligten im Notariatsverfahren, sondern darüber hinaus in vielfältiger Weise zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen bei. Die umfangreiche Tätigkeit der Staatlichen Notariate und die neue Qualität ihrer Aufgaben spiegeln sich in dem Gesetz wider. Es dient dem Ziel, eine verantwortungsbewußte Rechtsausübung durch die Bürger und Betriebe zu gewährleisten, und ist darauf gerichtet, gesetzlich garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen. Diese Rechte gestaltet es im Rahmen des von ihm umrissenen Zuständigkeitsbereichs weiter aus. Das Gesetz verpflichtet die Staatlichen Notariate, in ihrer Arbeit das sozialistische Eigentum zu sichern und die Vermögensinteressen unseres Staates, der sozialistischen Betriebe und Einrichtungen sowie der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren. Da ein großer Teil ihrer Tätigkeit der Regelung von Vermögensangelegenheiten dient, erhält diese Verpflichtung eine besondere gesellschaftliche Bedeutung. Das neue Gesetz geht davon aus, daß die Erfüllung der Aufgaben der Staatlichen Notariate der Durchführung der Politik von Partei und Staatsführung bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der kontinuierlichen Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes dient. Es bringt zum Ausdruck, daß dieses Justizorgan im Rahmen der ihm übertragenen Verantwortung einen Beitrag zur planmäßigen Verwirklichung unseres Rechts leistet und dabei mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeitet. Es wird im Kreisgebiet auf der Grundlage der Verfassung, der Ge- 12 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 127 (NJ DDR 1976, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 127 (NJ DDR 1976, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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