Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 127 (NJ DDR 1976, S. 127); Neue Anforderungen an die Staatlichen Notariate Aus der Rede des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Heusinger, zur Begründung des Gesetzes über das Staatliche Notariat vor der Volkskammer am 5. Februar 1976 Das Gesetz über das Staatliche Notariat ist ein weiterer Schritt zum zielstrebigen Ausbau unserer Rechtsordnung. Es dient der Erhöhung der Rechtssicherheit und Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Dieses Gesetz ordnet sich ein in die Reihe der auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands verabschiedeten bedeutsamen Gesetze, von denen mehrere die spezifische Tätigkeit der Justizorgane berühren und ein höheres Niveau ihrer Arbeit zum Ziele haben. Die gesetzliche Regelung ist erforderlich, um entsprechend dem Stand der erreichten gesellschaftlichen Entwicklung Stellung und Aufgaben des Staatlichen Notariats zu bestimmen und zugleich die Übereinstimmung zum neuen Zivil-recht herzustellen. Auch dieses Gesetz ist darauf gerichtet, die weitere Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft aktiv zu beeinflussen und zu fördern. Seit ihrer Errichtung im Jahre 1952 hat sich die Rolle der Staatlichen Notariate wesentlich verstärkt. Im Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung haben ihre Aufgaben zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts, insbesondere des Zivil-, Familien- und Bodenrechts, , nach Inhalt und Umfang eine kontinuierliche Erweiterung erfahren. Die Staatlichen Notariate erfüllen als Justizorgane unseres sozialistischen Staates politische Anforderungen und wirken bei der Gestaltung gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern sowie zwischen Bürgern und Betrieben mit. Die exakte Durchführung ihrer Aufgaben sichert, daß sich die entstehenden Rechtsbeziehungen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung befinden und den Rechtsvorschriften entsprechen. Auf diese Weise tragen die Staatlichen Notariate dazu bei, das sozialistische Recht zum Nutzen unserer Gesellschaft und ihrer Bürger zu verwirklichen sowie Rechtskonflikten vorzubeugen. In dieser zusammengefaßt dargelegten Aufgabenstellung verdeutlicht sich das Wesen der notariellen Tätigkeit bei der Durchsetzung der Gesetzlichkeit und bei der Gewährleistung der Sicherheit im Rechtsverkehr. Diesem politisch wichtigen Erfordernis noch besser Rechnung zu tragen war ein Anliegen bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs. Besonders nach dem VIII. Parteitag der SED hat die Arbeit der Staatlichen Notariate im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Hauptaufgabe eine inhaltliche Weiterentwicklung erfahren. Sie ist davon bestimmt, in bedeutendem Umfange Anforderungen zu erfüllen, die in ihren Auswirkungen wesentlich der Durchsetzung der Wirtschafts- und Sozialpolitik unseres Staates dienen. Hierin zeigt sich z. B. das Neue an Aufgaben, wie es das Gesetz zum Ausdruck bringt. So ist die Notariatstätigkeit geprägt durch die in bestimmtem Umfange notwendige Mitwirkung bei der Übertragung des Eigentums an Grundstücken für volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben der Industrie und des Bergbaus, insbesondere zur Sicherung des Kohle- und Energieprogramms, sowie für den Ausbau von Verkehrswegen. Dies zeigt, welche zusätzlichen Aufgaben den Staatlichen Notariaten bei der Mitwirkung an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erwachsen sind. Dabei sehen sie ihre Aufgabe nicht allein in der gebotenen juristisch exakten Beurkundung der erforderlichen Verträge, sondern beteiligen sich darüber hinaus an der gesellschaftlichen Vorbereitung der Maßnahmen. Dem entsprechen sie, indem sie z. B. in Einwohnerversammlungen und bei individuellen Aussprachen die politische Notwendig- keit solcher der staatlichen Planung entsprechenden Veränderungen erläutern und die Bürger juristisch beraten. Auf der Grundlage der sozialistischen Prinzipien für die Arbeitsweise der Organe der Staatsmacht und ihrer engen Verbundenheit zur Arbeiterklasse besteht zwischen den Staatlichen Notariaten und den Bürgern ein vertrauensvoller Kontakt. Die Notare erteilen in breitem Umfang Rat und Hilfe. Sie nehmen z. B. jährlich rund 300 000 Beurkundungen und Beglaubigungen vor; ein großer Teil davon betrifft den Erwerb oder die anderweitige Überlassung von Grundstücken und Gebäuden für Wohn- und Erholungszwecke an Arbeiter- und kinderreiche Familien. Der Abschluß von Verträgen über die Bereitstellung von Bauland für den staatlichen Wohnungsbau sowie zur Errichtung von Eigenheimen nimmt einen wichtigen Platz ein. Auch die Gestaltung von Rechtsbeziehungen zur Gewährung und Sicherung von Krediten für den Um- und Ausbau sowie für die Modernisierung von Wohnungen ist eine sich auf die Lebensbedingungen vieler Bürger unmittelbar auswirkende Aufgabe. Zur Unterstützung und Gewährleistung der Erholung der Werktätigen erfüllen die Staatlichen Notariate beim Abschluß von Verträgen über Grundstücke für die Wochenend- und Freizeitgestaltung umfangreiche Aufgaben. Zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten sowie von Vormundschaften und Pflegschaften werden jährlich annähernd 120 000 Verfahren bearbeitet. Die Notare leisten eine wirksame rechtserläuternde und rechtspropagandistische Arbeit. Diese wurde inhaltlich wesentlich qualifiziert und verstärkt. Hierdurch tragen sie nicht nur zur sachgerechten Information und Beratung der Beteiligten im Notariatsverfahren, sondern darüber hinaus in vielfältiger Weise zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen bei. Die umfangreiche Tätigkeit der Staatlichen Notariate und die neue Qualität ihrer Aufgaben spiegeln sich in dem Gesetz wider. Es dient dem Ziel, eine verantwortungsbewußte Rechtsausübung durch die Bürger und Betriebe zu gewährleisten, und ist darauf gerichtet, gesetzlich garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen. Diese Rechte gestaltet es im Rahmen des von ihm umrissenen Zuständigkeitsbereichs weiter aus. Das Gesetz verpflichtet die Staatlichen Notariate, in ihrer Arbeit das sozialistische Eigentum zu sichern und die Vermögensinteressen unseres Staates, der sozialistischen Betriebe und Einrichtungen sowie der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren. Da ein großer Teil ihrer Tätigkeit der Regelung von Vermögensangelegenheiten dient, erhält diese Verpflichtung eine besondere gesellschaftliche Bedeutung. Das neue Gesetz geht davon aus, daß die Erfüllung der Aufgaben der Staatlichen Notariate der Durchführung der Politik von Partei und Staatsführung bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der kontinuierlichen Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes dient. Es bringt zum Ausdruck, daß dieses Justizorgan im Rahmen der ihm übertragenen Verantwortung einen Beitrag zur planmäßigen Verwirklichung unseres Rechts leistet und dabei mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeitet. Es wird im Kreisgebiet auf der Grundlage der Verfassung, der Ge- 12 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 127 (NJ DDR 1976, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 127 (NJ DDR 1976, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

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