Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 126 (NJ DDR 1976, S. 126); 2. Planteil Material Hier ist der Materialbedarf für die Realisierung der Neuerungen aufzunehmen; gleichzeitig ist in diesem Planteil der Einfluß der im Planzeitraum überzuleitenden Neuerungen auf die Veränderung des Material- und Energieverbrauchs sowie der Einfluß auf die Höhe der benötigten Produktionsvorräte zu erfassen. 3. Planteil Produktion Hier sind z. B. die Auswirkungen aufzunehmen, die sich durch die Überleitung der Neuerungen auf die Veränderung der Produktionskapazität und ihre mögliche Ausnutzung ergeben; andererseits ist in diesem Planteil auch die Inanspruchnahme von Kapazitäten zu planen, wenn die Erprobung von Neuerungen die Benutzung von Produktionskapazitäten erforderlich macht. 4. Planteil Finanzen Hier ist die Finanzierung der im Planteil Wissenschaft und Technik erfaßten Aufgaben zur Überleitung auszuweisen; die Aufgaben zur Überleitung von Neuerungen können ihrerseits durch Veränderung des Sortiments und der Qualität der Produktion, durch Steigerung der Arbeitsproduktivität und durch Senkung der Kosten die Kennziffern des Planteils Finanzen beeinflussen. Aber auch die kennziffernmäßige Planung und Abrechnung ist in Verbindung mit der thematischen Planung von Neuererleistungen zu qualifizieren. Die Aufgabe besteht vor allem darin, unter Ausnutzung der Kategorien der wirtschaftlichen Rechnungsführung über die wertmäßige Planung der Neuererleistungen die Ausnutzung der Fonds an Zeit, Material und Energie sowie die Senkung der spezifischen Kosten für Erzeugnisse und Leistungen noch besser zu stimulieren. Es kommt darauf an durchzusetzen, daß sich die ökonomischen Ziele der Neuerer im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs auf die Selbstkosteneinsparung unterteilt nach Arbeitszeit, Material und Energie, Ausschuß-, Nacharbeitungs- und Garantiekosten beziehen. Diese Kennziffern sind echte Planungskennziffern für die Neuerertätigkeit, denn bei Selbstkosteneinsparungen werden alle Einsparungen an vergegenständlichter und lebendiger Arbeit erfaßt, die im Betrieb im entsprechenden Planjahr wirksam werden. Die Erfassung der Einsparungen innerhalb des Betriebes und im Planjahr sind notwendige Voraussetzungen dafür, daß die Kennziffern überhaupt in die wirtschaftliche Rechnungsführung des Betriebes einbezogen werden können. Außerdem sind diese Kennziffern Bestandteil der betrieblichen Kostenrechnung, die die wesentlichste Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung bildet. Mit der Kennziffer „Selbstkosteneinsparung“ können die ökonomischen Ziele für die Neuerer in enger Verbindung mit den thematischen Aufgaben aus den betrieblichen Zielen und Schwerpunkten der Intensivierung abgeleitet werden. Sie sind von den Werktätigen direkt beeinflußbar und gestatten es, Neuererbewegung, wirtschaftliche Rechnungsführung und sozialistischen Wettbewerb noch enger und wirksamer miteinander zu verbinden. Stimulierung und Anerkennung von Neuererleistungen Die Erfahrungen der fortgeschrittenen Betriebe bestätigen, daß der Einfluß auf die Arbeitsfreude, auf die Leistungsbereitschaft der Neuerer, auf ihre Haltung zum Betrieb und zum Kollektiv nicht nur von realen, exakt begründeten und leistungsfördemden Kennziffern abhängt, sondern auch davon, wie diese Kennziffer „Selbstkosteneinsparung“ mit der persönlichen materiellen Interessiertheit verbunden wird. Für die Betriebe steht deshalb die Aufgabe, durch die Festlegung und Abrechnung der ökonomischen Ziele für die Neuerer im Haushaltsbuch den Zusammenhang zwischen den gesellschaftlichen Erfordernissen und den persönlichen Interessen der Neuerer noch besser herzustellen. Bei der Festlegung materieller Stimuli für Leistungen der Werktätigen im Wettbewerb haben die Leiter einiger Betriebe jedoch Widersprüche zu den gesetzlich festgelegten materiellen Anerkennungen für Neuererleistungen zugelassen. Diese Widersprüche treten besonders beim Abschluß von Prämienvereinbarungen, bei der Stimulierung von Maßnahmen zur Arbeitszeiteinsparung und bei Vorschlägen zur Materialeinsparung innerhalb des sozialistischen Wettbewerbs auf. So werden in manchen Betrieben Prämienvereinbarungen zur Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben abgeschlossen, die ihrem Inhalt nach Neuereraufgaben sein können. Im Bereich der Forschung und Entwicklung wird ebenfalls bisweilen der Abschluß von Neuerervereinbarungen umgangen, weil bei Prämienvereinbarungen der Verfahrensweg einfacher sei und die Prämie sofort nach Übergabe der Leistung ohne Eintritt eines gesellschaftlichen Nutzens gezahlt werden könne. Damit wird dem politischen Grundanliegen der Neuererbewegung ausgewichen. Zur Erfüllung des politischen Grundanliegens der Neuererbewegung ist die Stimulierung und Anerkennung der Neuererleistungen bekanntlich an bestimmte rechtlich fixierte Voraussetzungen gebunden: 1. Es muß sich um schöpferische Leistungen handeln, die über die Arbeitspflichten hinausgehen. 2. Die politischen Anforderungen an die Zusammensetzung der Neuererkollektive müssen erfüllt sein. 3. Die Aufgabenstellungen für die Neuerer sind zu verteidigen, und die Neuerervereinbarung bedarf der Zustimmung der gewerkschaftlichen Leitung. 4. Für die materielle Anerkennung wird die Benutzung der Neuerung, das Eintreten eines gesellschaftlichen Nutzens, gefordert. Es muß für jeden Leiter zur ureigenen Sache werden, dem Geist der Neuererbewegung, dem Denken und Handeln der Neuerer mehr Raum zu geben, persönlich mit den Neuerern zu arbeiten, die besten Erfahrungen zu verallgemeinern und damit stets die Aktivitäten konsequent auf die Lösung der betrieblichen und volkswirtschaftlichen Effektivitätsziele zu lenken. Die Leiter erfüllen dabei ihre Pflichten um so besser, je mehr sie es verstehen, das Wesen, den Sinn der Neuererbewegung in das Bewußtsein der Werktätigen zu tragen, so daß daraus schöpferische Aktivitäten zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik von Partei und Regierung erwachsen. (Der vorstehende Beitrag ist die überarbeitete Fassung eines Referats, das der Autor auf einer von der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft beim Präsidium der URANIA veranstalteten Konferenz am 27. Januar 1976 gehalten hat. D. Red.) 126;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 126 (NJ DDR 1976, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 126 (NJ DDR 1976, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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