Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 11 (NJ DDR 1976, S. 11); Auszeichnungen In Würdigung außerordentlicher Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Walter Mach, ehern. Staatsanwalt des Bezirks Halle, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold geehrt. In Anerkennung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen GesSWschaftsord-nung und der Stärkung der DDR erhielt Dozent Dr. Georg Freytag, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. In Anerkennung und Würdigung vorbildlicher Leistungen bei der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bürger und in der medizinischen Forschung und Lehre wurde Günter Wendland, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, mit der Hufeland-Medaille in Gold ausgezeichnet. konzeption der Rechte des Urhebers in der UdSSR der Theorie vom subjektiven Urheberrecht als eines sozialistischen Persönlichkeitsrechts nahe- steht, wie sie im URG der DDR ihren Niederschlag gefunden hat./12/ Es ist in der Tat eine außerordentliche rechtstheoretische Verwandtschaft beider Urheberrechtskonzeptionen festzustellen, wenn Gringolz das subjektive Urheberrecht der UdSSR in nichtmaterielle Persönlichkeitsrechte (d. h. das Recht auf Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes, das Recht auf Urheberschaft, das Namensrecht, das Recht auf Unverletzlichkeit des Werkes) und materielle Persönlichkeitsrechte (d. h. das Recht auf Honorar für die Nutzung des Werkes durch andere Personen) aufgliedert und damit traditionelle bürgerliche Vorstellungen von Urheberpersönlichkeitsrecht und Urhebervermögensrecht sprengt. Die Erkenntnis, daß das subjektive Urheberrecht in der sozialistischen Gesellschaft mehr ist als eine bloße Summe nichtvermögensrechtlicher und vermögensrechtlicher Befugnisse, liegt auch den rechtstheoretischen Erwägungen zugrunde, die zum URG der CSSR vom 25. März 1965 geführt haben. Als Bestandteile des subjektiven Urheberrechts werden in § 12 folgende Rechte des Urhebers auf geführt: a) auf den Schutz seiner Urheberschaft, insbesondere auf die Unversehrtheit seines Werkes, und, sofern das Werk von einer anderen Person benutzt wird, darauf, daß die Benutzung auf eine den Wert des Werkes nicht herabsetzende Weise erfolgt; b) über das Werk zu verfügen, insbesondere über dessen Veröffentlichung zu entscheiden und Einwilligungen zu dessen Benutzung zu erteilen; c) auf Honorar für die schöpferische Arbeit. Treffend bemerkt K. K n a p hierzu, daß nach dieser Grundkonzeption das subjektive Urheberrecht eine untrennbare Einheit bildet und daß es bei allen diesen Befugnissen um Rechte geht, „deren Natur unmittelbar durch das Rechtsverhältnis der Urheberschaft bestimmt wird, wobei sich bei einzelnen Rechten die aus der Urheberschaft fließenden persönlichen Elemente in verschiedener Intensität manifestieren“./13/ Zu ganz ähnlichen aus der Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Theorie vom geistigen Eigentum gewonnenen Ergebnissen kommt G. B o y t h a anhand des am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen URG der Ungarischen Volksrepublik. Er bezeichnete das subjektive Urheberrecht als Persönlichkeitsrecht in dem Sinne, „daß es den schöpferischen Menschen in der Entfaltung seiner Persönlichkeit durch Schöpfertaten unter den von der sozialistischen Gesellschaft gewährten Umständen schützt“ ,/14/ Dabei hob Boytha u. a. hervor, daß die Betonung des persönlichkeitsrechtlichen Charakters des sozialistischen Urheberrechts keineswegs bedeutet, daß die materiellen Interessen des Autors vernachlässigt werden können. Boythas Gedanke, daß die Unterstützung der schöpferischen Entwicklung der Persönlichkeit nur unter Anerkennung auch der materiellen Bedürfnisse und finanziellen Ansprüche des Urhebers wirksam werden könne/15./, spiegelt sich auch in der Entwicklung eines ganzen Systems von Honorarordnungen in der DDR /12f Vgl. I. A. Gringolz, „Das sowjetische Urheberrecht seine Gesamtkonzeption und Grundfragen seiner gesetzlichen Regelung“, NJ 1969 S. 436 ff. (437). /13/ K. Knap, „Die neue tschechoslowakische Urheberrechtsgesetzgebung“, Archiv für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht, Bd. 44 (1965), S. 321 ff. M G. Boytha, „Wesenszüge des sozialistischen Urheberrechts und das neue Urheberrechtsgesetz der Ungarischen Volksrepublik“, Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität Berlin, Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe 1971, Heft 2, S. 131 ff. (134). /15/ Ebenda, a. a. O., S. 135. “ wider. Das URG der DDR sichert dem Urheber in der grundrechtsähnlichen Bestimmung des § 19 Abs. 2 für die Übertragung seiner Befugnisse eine Vergütung „entsprechend dem sozialistischen Leistungsprinzip“ zu. Die schwierige Aufgabe, Kriterien für die Anwendung des Leistungsprinzips in der schöpferischen Arbeit auf dem Gebiet der Kultur zu schaffen, wurde mit einer Reihe von Honorarordnungen /16/ zu lösen versucht, die auf dem Beschluß des Ministerrats zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin bei Leistungen, für- die Honorare und Gebühren bezahlt werden, vom 4. November 1970 (GBl. II S. 631) fußen, insbesondere aber auch mit Rücksicht auf § 19 Abs. 3 URG ergangen sind. Sie sind insgesamt von dem Bemühen getragen, die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit den gesellschaftlichen Interessen auch in der Frage einer leistungsgerechten Vergütung herzustellen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 URG). Darüber hinaus enthalten die Honorarordnungen zumeist wichtige Grundlagen für die weitere Entfaltung des gesellschaftlichen Auftragswesens in Literatur und Kunst. Die Bedeutung des URG für die gerichtliche Tätigkeit Daß das URG in wachsendem Maße auch in der gerichtlichen Arbeit Bedeutung gewonnen hat, zeigt sich besonders in der Tätigkeit des Obersten Gerichts. Der seit fünf Jahren bei diesem Gericht bestehende Konsul-tativrat für Urheberrecht hat sich regelmäßig mit Grundfragen der Anwendung des URG beschäftigt, zuletzt mit den vielfältigen Konsequenzen der mit § 30 Abs. 3 GVG neu geschaffenen ausschließlichen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Leipzig für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Urheber-rechts./17/ Mit dieser Regelung wurde der seit langem erhobenen Forderung nach Spezialisierung und Qualifizierung der gerichtlichen Tätigkeit in urheberrechtlichen Angelegenheiten Rechnung getragen. Der unerläßliche Faktor der gerichtlichen Klärung von wichtigen Auslegungsfragen und der gerichtlichen Durchsetzung der durch das URG geschützten persönlichen und ge- /16/ Vgl. die Honorarordnungen für Verlagswesen vom 19. Mai 1971, wissenschaftliche und fachliche Wortbeiträge in Publikationen vom 1. August 1971, Bildende Kunst vom 20. Mal 1971, Musik- und Bühnenwerke vom 5. Mai 1972, Film vom 27. Oktober 1971, Fotografie vom 23. August 1971, Wissenschaft und Technik vom 31. März 1971, Dolmetscher und Übersetzer vom 5. April 1974, sämtlich abgedruckt in: Meyers Taschenlexikon, a. a. O., S. 409 ff. /17/ Vgl. H. Püschel, „Neuregelung der gerichtlichen Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Urheberrechts“, NJ 1975 S. 386 ff. 11;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 11 (NJ DDR 1976, S. 11) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 11 (NJ DDR 1976, S. 11)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit den Leitern weiterer operativer Diensteinheiten sowie das Zusammenwirken mit dem Prozeßgericht in Vorbereitung und Durchführung der Aktionen Kampfbündnis und Dialog, Jubiläum, des Turn- und Sportfestes in Leipzig, des Festivals der Jugend der und der in Gera sowie weiterer gesellschaftspolitischer Höhepunkte beizutragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Angehörigen des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medizinischen,Dienste der ist deshalb zu sichern, daß Staatssicherheit stets in der Lage ist, allen potentiellen Angriffen des Gegners im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X