Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 107 (NJ DDR 1976, S. 107); dieses gute ökonomische Ergebnis nicht zuletzt auch deshalb erreicht werden konnte, weil Ordnung, Disziplin und Sicherheit jetzt integrierender Bestandteil der Leitungstätigkeit im Betrieb sind und weil die Werk- Am Kreisgericht Stralsund-Stadt wird regelmäßig eingeschätzt, wie und mit welchen Methoden die Richter im Zusammenwirken mit anderen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Kriminalitätsvorbeugung und zur Festigung von Ordnung und Sicherheit beitragen können. An jedem Montag informieren alle Richter den Direktor kurz über den Gegenstand der in der laufenden Woche anstehenden Verfahren und über die Maßnahmen, die sie zur Erhöhung der Wirksamkeit dieser Verfahren eingeleitet bzw. vorgesehen haben. Diese Beratungen tragen dazu bei, die effektivsten Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte zu finden und die geeigneten Strafsachen für Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit und für die Auswertung des Verfahrens auszuwählen. Uber die Art der Verfahrensauswertung berät der Vorsitzende des Gerichts in der Regel im Anschluß an die Hauptverhandlung mit dem Vertreter des Kollektivs des Verurteilten. Dabei wird im einzelnen erörtert, welcher Personenkreis an der Auswertung teilnehmen soll, wann und wo sie stattfinden soll. Nimmt der Kollektivvertreter die Auswertung im Kollektiv selbst vor, dann erhält er vom Vorsitzenden konkrete Hinweise auf die Schwerpunkte und etwaige Besonderheiten des Strafverfahrens. Anhand eines Formblattes berichtet der Kollektivvertreter dem Gericht über das Ergebnis dieser Auswertung. Insbesondere teilt er mit, welche Fragen im Mittelpunkt der Diskussion gestanden haben und welche Probleme eventuell noch nicht geklärt werden konnten. Unsere Erfahrungen zeigen, daß diese Auswertungen sehr gründlich vorbereitet werden und die Kollektive in den Betrieben, aber auch Bürger in den Wohngebieten dadurch angeregt werden, sich noch intensiver um die Beseitigung straftatbegünstigender Bedingungen und um die Festigung von Sicherheit und Ordnung im jeweiligen Bereich zu bemühen. Dies wird an folgendem Beispiel deutlich: In einem Strafverfahren gegen drei Jugendliche wurden die Vorsitzenden von zwei Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front zur Hauptverhandlung geladen. Die Jugendlichen hatten in diesen Wohnbezirken parkende Autos beschädigt, Gartentüren ausgehängt und Straßenlaternen zerschlagen. Es war ein Gesamtschaden von 170 Mark entstanden. Im Anschluß an die Hauptverhandlung haben sich die WBA-Vorsitzenden be- tätigen die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Produktionsprozeß zu ihrer eigenen Angelegenheit gemacht haben. SIEGFRIED LEHMBERG, Staatsanwalt des Kreises Gotha reit erklärt, das Verfahren in ihren Wohnbezirken auszuwerten. Diese Auswertungen hatten das Ziel, die Bürger über die Straftaten der Jugendlichen und die strafrechtliche Beurteilung dieser Handlungen zu informieren und damit die Öffentlichkeit zur Vorbeugung solcher Rechtsverletzungen, zur Beseitigung der straftatbegünstigenden Umstände und zur Schaffung einer Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber gesetzwidrigen Handlungen zu mobilisieren. Im Ergebnis dieser Verfahrensauswertungen wurde für beide Wohnbezirke ein gemeinsames Aktiv für Ordnung und Sicherheit geschaffen. Als eine der ersten Aufgaben hat das Aktiv eine Begehung der beiden Nach § 46 Abs. 1 der 1. DB zur StPO ist für die Verwirklichung der Verpflichtung zu gemeinnütziger Freizeitarbeit der Rat des Kreises zuständig. Die Verpflichtung zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit kann ausgesprochen werden: 1. im Zusammenhang mit der Verurteilung auf Bewährung gemäß § 33 Ähs. 4 Ziff. 4 StGB bis zu 10 Arbeitstagen, 2. als spezifische Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher gemäß § 70 Abs. 2 StGB bis zu 10 Arbeitstagen, 3. bei Verletzung der mit der Verurteilung auf Bewährung verbundenen Pflichten gemäß § 35 Abs. 5 StGB, § 342 Abs. 5 StPO bis zu sechs Arbeitstagen, 4. bei der Strafaussetzung auf Bewährung gemäß § 45 Abs. 3 Ziff. 6 StGB bis zu 10 Arbeitstagen, 5. bei Ordnungswidrigkeiten gemäß §6 Abs. 1 Ziff. 5 OWG bis zu sechs Arbeitstagen, sofern diese Ordnungsstrafmaßnahme im Gesetz ausdrücklich angedroht ist (z. B. § 4 Abs. 2 OWVO). In den meisten Fällen wird diese Verpflichtung solchen Rechtsverletzern auferlegt, die eine labile Einstellung zu ihren gesellschaftlichen Pflichten im Betrieb oder in ihrem Freizeitbereich haben, deren Straftaten Ausdruck einer Mißachtung des sozialistischen oder persönlichen Eigentums sind und die keine Achtung vor den Werten besitzen, die die Werktätigen geschaffen haben. Der Rat des Kreises Wittenberg hat in einem Beschluß festgelegt, daß für Wohnbezirke vorgesehen, um weitere Maßnahmen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit festzulegen. Außerdem wurde eine Ordnungsgruppe der FDJ aufgebaut. In einer Sitzung des Sekretariats des Kreisausschusses der Nationalen Front wurden die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit bei der Auswertung dieses Strafverfahrens auch für die anderen Wohnbezirksausschüsse des Kreises verallgemeinert. In einer Schulung der WBA-Vorsitzenden wird das Kreisgericht die Probleme der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit, der Vorbeugung von Straftaten sowie der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in den Wohnbezirken erörtern Die Mitwirkung von Vertretern der Wohnbezirksausschüsse und die zielgerichtete Auswertung von geeigneten Strafverfahren im Wohnbezirk können also wie dieses Beispiel zeigt für die Vorbeugung von Rechtsverletzungen genutzt werden und zugleich die Bewegung der Werktätigen für Ordnung und Sicherheit unterstützen. JOACHIM DIETRICH, Direktor des Kreisgerichts Stralsund-Stadt die Verwirklichung der gemeinnützigen Freizeitarbeit das Amt für Arbeit verantwortlich ist, und zugleich bestimmte Betriebe benannt, in denen gemeinnützige Freizeitarbeit geleistet werden soll. Das Amt für Arbeit hat in Zusammenarbeit mit dem Kreisgericht entsprechende Formulare entwickelt, die den organisatorischen Ablauf erleichtern. Dem Amt für Arbeit wird vom Kreis-gericht das Verwirklichungsersuchen bzw. vom Volkspolizeikreisamt die Ordnungsstrafverfügung zugestellt. Daraufhin wird der betreffende Bürger schriftlich vom Amt für Arbeit aufgefordert, die gemeinnützige Freizeitarbeit bis zu einem konkret angegebenen Termin in einem bestimmten Betrieb zu leisten und dazu Arbeitskleidung mitzubringen. Der Bürger hat sich danach in dem in der Aufforderung genannten Betrieb zu melden. Des weiteren informiert das Amt für Arbeit den jeweiligen Betrieb schriftlich darüber, daß der Bürger X. durch Urteil des Kreisgerichts bzw. Ordnungsstrafverfügung des Volkspoli-zeikreisamtes verpflichtet wurde, unbezahlte gemeinnützige Freizeitarbeit zu leisten. Es werden außerdem die Dauer der Freizeitarbeit und der für die Verwirklichung der Verpflichtung festgelegte Termin mitgeteilt. Der Betrieb hat das Amt für Arbeit über das Ergebnis der gemeinnützigen Freizeitarbeit ebenfalls schriftlich zu informieren. Er schätzt dabei kurz die von dem Bürger geleistete Arbeit und ihren Nutzen sowie das Verhalten des Bürgers ein. Diese Informationen werden vom Amt für 'Arbeit Zielgerichtete Verfahrensauswertung unterstützt die Bewegung für Ordnung und Sicherheit im Wohnbezirk Erfahrungen bei der Verwirklichung der gemeinnützigen Freizeitarbeit 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 107 (NJ DDR 1976, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 107 (NJ DDR 1976, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit vorhanden sind und worin deren Ursachen liegen sowie jederzeit in der Lage sein, darauf mit gezielten Vorgaben zur Veränderung der bestehenden Situation zu reagieren. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar.

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