Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 106 (NJ DDR 1976, S. 106); kennen gegeben, daß sie sich mit dem „eigentlichen Kern” der gegen die Spruchrichter geltend gemachten Ablehnungsgründe nicht befaßt haben. Am 24. November 1975 lehnte die Verteidigung die drei Berufsrichter des Schwurgerichts ab, weil diese die Notwendigkeit einer Reise aller 16 Verteidiger nach Warschau zur Akteneinsicht verneint hatten. Am 5. Januar 1976 lehnten die Verteidiger die drei Berufsrichter des Schwurgerichts ab, weil diese einer Anordnung des Vorsitzenden zugestimmt hatten, die (inzwischen aus Warschau eingetroffenen) Originalakten der Gestapostelle Zichenau am Richtertisch während der Verhandlung in Augenschein zu nehmen und nicht den Verteidigern persönlich zu überlassen. Zusätzlich lehnte ein Verteidiger einen der Vertretungsrichter, der über diesen Ablehnungsantrag zu entscheiden hatte, mit der Begründung ab, er habe an der Entscheidung über den am 4. November 1975 gestellten Ablehnungsantrag mitgewirkt. Am 26. Januar 1976 lehnten die Verteidiger das gesamte Schwurgericht wegen Besorgnis der Befangenheit ab, weil es ihren Anträgen, den Vertreter der polnischen Nebenkläger von der Verhandlung auszuschließen und an die Rechtsanwaltskammer von Westberlin ein Ersuchen auf Ausschluß dieses Rechtsanwalts zu richten, nicht nachgekommen war. Geäußerten Bedenken gegen diese Art der Prozeßführung begegnen die Verteidiger unter dem geduldigen Gewährenlassen des Gerichts mit dem empörten Hinweis, die BRD sei ein Rechtsstaat und ihre Ordnung freiheitlich und demokratisch. Ein Kommentar dazu ist überflüssig! Prof. Dr. FRIEDRICH KARL KAUL, Berlin Aus der Praxis für die Praxis Unterstützung der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit mit den Mitteln der Gesetzlichkeitsaufsicht Es ist ein wichtiges Anliegen der Staatsanwälte, das Ringen der Arbeitskollektive um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit mit den Mitteln der Gesetzlichkeitsaufsicht wirksam zu unterstützen. Wie dies im Kreis Gotha geschieht, soll an folgendem Beispiel dargelegt werden: Bei Ermittlungen gegen mehrere Betriebsangehörige des VEB B. wegen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen Eigentums wurde festgestellt, daß die Straftaten insbesondere dadurch begünstigt worden waren, daß in der Material- und Lagerwirtschaft des Betriebes Unordnung herrschte. Der Betriebsleiter hatte eine Reihe von Pflichtverletzungen geduldet, mit denen gegen die Gewährleistung einer straffen Ordnung im Umgang mit Material gemäß § 11 der VO über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft Arbeit mit Normen und Kennziffern vom 15. September 1971 (GBl. II S. 589) verstoßen worden war. Unsere Untersuchungen deckten folgende Gesetzesverletzungen auf: Die Nachweisführung über die Ein-bzw. Auslagerung der Vorräte war nicht exakt. Die Forderung nach tagfertigen Informationen über die Materialbewegung und die Vorratshaltung nach Menge und Güte wurde unzureichend durchgesetzt. Die Bestandskontrollen nach Menge und Wert entsprechend der AO über die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie Inventurrichtlinie vom 27. Oktober 1964 (GBl. II S. 863) wurden nur oberflächlich durchgeführt. Es gab keine klare Regelung über die Verantwortung auf dem Gebiet der Lagerwirtschaft, so daß Material unkontrolliert aus dem Lager entnommen werden konnte. Den Betriebsangehörigen war es gestattet, unkontrollierte Mengen von Erzeugnissen der II. Wahl käuflich zu erwerben. Die Durchführung der Ermittlungen stand unter besonderer Anleitung und Kontrolle des Staatsanwalts. Dadurch wurden bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt Überlegungen angestellt, wie die Feststellungen, auf deren Grundlage der Staatsanwalt Protest erhob und die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den Betriebsleiter forderte, dazu genutzt werden können, über die Beseitigung der rechtswidrigen Praktiken hinaus im gesamten Betrieb Veränderungen in der Haltung zum Schutz des Volkseigentums zu erreichen. Wir wurden uns darüber klar, daß die Bedingungen hierfür am besten im Kampf der Arbeitskollektive um Bereiche der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit geschaffen werden können. Mit dieser Zielstellung, die mit der Grundorganisation der SED und den Gewerkschaftsfunktionären des Betriebes gründlich beraten wurde, unterstützte die Staatsanwaltschaft die Auswertung des Protestes vor Werktätigen und Wirtschaftsfunktionären. In den Partei- und den Gewerkschaftsgruppen des Betriebes begann daraufhin eine lebhafte Diskussion über Fragen der Gesetzlichkeit sowie der Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, insbesondere darüber, wie diese Fragen in die Leitungstätigkeit einbezogen und durch-gesetzt werden, wie Gesetzesverletzungen im Betrieb verhütet werden können und mit welchen Mitteln und Methoden das sozialistische Eigentum besser geschützt werden kann. Im Ergebnis der Diskussion wurden in allen Hauptabteilungen des Betriebes konkrete, abrechenbare Wettbewerbsprogramme ausgearbeitet, deren Bestandteil u. a. folgende Schwerpunkte auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind: Gewährleistung des Schutzes des sozialistischen Eigentums durch Verhinderung von Rechtsverletzungen und Störungen im Produktionsablauf, Unduldsamkeit gegenüber allen Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Disziplin, Beseitigung von begünstigenden Bedingungen für Straftaten in der Material- und Lagerwirtschaft und in anderen Bereichen des Betriebes, Unterstützung der Wiedereinglie-rung von Straftätern und strikte Kontrolle über die Realisierung der damit zusammenhängenden Verpflichtungen von Bewährungsverurteilten und Arbeitskollektiven. In allen Arbeitsbereichen wurden Sicherheitsaktive gebildet, denen u. a. Mitglieder der Konfliktkommissionen, Schöffen, Arbeitsschutz verantwortliche und Gewerkschaftsfunktionäre angehören. Diese Sicherheitsaktive schätzen regelmäßig den Stand der Durchsetzung der Verpflichtungen ein und legen ggf. konkrete Maßnahmen zur Realisierung der übernommenen Aufgaben fest. Inzwischen haben alle 13 Hauptabteilungen des Betriebes den Kampf um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ auf genommen. Die verstärkte politisch-ideologische Arbeit in den Kollektiven sowie die leitungsmäßigen und organisatorischen Veränderungen wirkten sich auch positiv auf die Planerfüllung aus. Die von den Werktätigen übernommene Verpflichtung, durch hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit den Anteil der Produktion von Erzeugnissen II. Wahl weiter zu senken, wurde übererfüllt. Dadurch sowie durch Materialeinsparungen konnten der Bauindustrie im 1. Halbjahr 1975 zusätzlich zum Plan Erzeugnisse von hoher Qualität im Wert von 310 000 M zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebsleitung schätzt selbst ein, daß 106;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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