Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 103 (NJ DDR 1976, S. 103); OMR Dr. med. G. M ü n x und Dipl.-Psych, G. Rudolf (beide vom Bezirkskrankenhaus Halle) vermittelten Erfahrungen bei der vorbeugenden Erfassung kriminell gefährdeter Personen, bei denen zugleich die Gefahr der Verbreitung von Gesdilechtskrankheiten besteht. Ferner berichteten sie über die Anwendung gruppentherapeutischer Methoden (Gruppengespräch, Patientenforum, Gruppenvisite) in einer geschlossenen venerologischen Station, mit denen bei den Patienten bemerkenswerte Ansätze für eine Verhaltensänderung erreicht werden konnten. Beachtung verdient schließlich noch ein Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. Werner zur Frage der „Psychologisierung“. Dieser Begriff werde in Wissenschaft und Praxis mit unterschiedlichem Inhalt verwendet, nämlich vor allem, wenn juristische Entscheidungsprobleme auf psychologische reduziert werden oder wenn psychologische Expertisen mit Daten überfrachtet sind, die den konkreten Bezug zur Straftat entweder nicht erkennen lassen oder gar verwischen. Solche Erscheinungen gebe es immer dort, wo in der forensischen Psychologie von den Grundpositionen der marxistisch-leninistischen Psychologie abgewichen werde. Von „Psychologisierung“ könne aber dort nicht gesprochen werden, wo eine rationelle Begutachtung vorliege, deren Schwerpunkte auf eine exakte Analyse der Ursachen und Bedingungen der Tat, die Eingrenzung des Veränderbaren und die Skiz-zierung gesellschaftsgemäßer Korrekturmöglichkeiten gerichtet sind. Am zweiten Tag wurden in den Arbeitskreisen folgende Themen behandelt: 1. Grobkonzepte zur Resozialisierung 2. Inhalt und Aufbau einer forensisch-psychologischen Expertise. Dem Arbeitskreis 1 lag eine Konzeption zur Ausgestaltung der Erziehungsvorschläge in den Schuldfähigkeitsgutachten vor. Als Ziele der Erziehungsvorschläge wurden u. a. genannt: Vermittlung von Einsichten, Erler- nen von Folgenkalkulationen, Entwicklung positiver normangepaßter Motivationen, Bewußtmachen des Risikos, Erlernen des Vermeidens oder des Steuerns von Affekten. Konkrete Hinweise sollten die Erziehungsvorschläge zu folgenden Gesichtspunkten enthalten: Verhältnis von Charakter und Intelligenz beim Zustandebringen von Leistungen, Eignung für bestimmte Tätigkeiten (einschließlich Realisierungsmöglichkeit), Einschätzung der Wirkung der Hauptbezugspersonen, Empfehlung von Erziehungstechniken und -Stilen, Angabe geeigneter sozialer Bedingungen der Persönlichkeitsentwicklung, Einschätzung der Fähigkeit zur Bewältigung elementarer Lebensaufgaben und Konsequenzen daraus. Im Arbeitskreis 2 wurde der Entwurf für die Gestaltung des Schuldfähigkeitsgutachtens zur Diskussion gestellt, der folgende Gliederung vorsieht: Stand der Persönlichkeitsentwicklung (Entwicklungsdiagnose), Status der tatbezogenen Norm-Interiorisation, Entscheidungsanalyse, zusammenfassende Beurteilung. Für die Glaubwürdigkeitsbegutachtung wurden folgende Hauptpunkte vorgeschlagen: Kriterien zur Beurteilung der allgemeinen entwick-lungs- und persönlichkeitsbedingten Voraussetzungen der Aussagetätigkeit, Kriterien zur Bewertung der vorliegenden speziellen Aussagen. In der Diskussion wurden die Entwürfe durch zahlreiche Vorschläge ergänzt und als eine gute Rahmenglie-derung anerkannt, die zur Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und zur Vergleichbarkeit der Gutachten beitragen wird. Die Entwürfe werden in Vorbereitung einer speziellen Weiterbildungsveranstaltung zu Fragen der Expertise im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft weiter beraten werden. Nachrichten . Prof. Dr. F. K. Kaul zum 70. Geburtstag Ober Prof. Dr. Friedrich Karl Kau!, der am 21. Februar 70 Jahre alt wird, wurde einmal geschrieben: „Es ist ungewiß, wodurch er mehr bekannt geworden ist: durch seine Erfolge als Jurist oder durch seine zahllosen Publikationen.“ Angesichts der Vielfalt des Wirkens und der unermüdlichen Aktivität F. K. Kauls in den unterschiedlichsten Aufgabengebieten ist diese Frage ebenso naheliegend wie berechtigt - sie läßt sich aber nicht alternativ beantworten. Vielmehr ist es wohl gerade die Gesamtheit seiner haupt- und nebenberuflichen Wirkungsbereiche sofern man eine solche Trennung bei F. K. Kaul überhaupt vornehmen kann , die ihn zu einer weit über die Grenzen der DDR hinaus bekannten Persönlichkeit gemacht hat. Als sich der junge F. K. Kaul zum Studium der Rechtswissenschaft entschloß, kam er in erster Linie dem Wunsch seiner Eltern nach, die wie F. K. Kaul selbst sagt bestrebt waren, „ihren Sohn mit den Bildungselementen auszurüsten, mit denen das Besitzbürgertum des kaiserlichen Deutschlands und des Deutschlands der Weimarer Republik seine Söhne eben auszurüsten pflegte“. So absolvierte er von 1925 bis 1929 das juristische Studium an den Universitäten Berlin und Heidelberg und begab sich danach, von der Integrität insbesondere der beamteten deutschen Juristen voll überzeugt, in die Referendarausbildung. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft erlebte F. K. Kaul im April 1929 an der Seite des Sitzungsvertreters der Anklagebehörde das Verfahren um den Reichsanwalt Jörns, der 1919 als Kriegsgerichtsrat die Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg begünstigt und ihnen zur Flucht verholfen hatte (vgl. F. K. Kaul, Justiz wird zum Verbrechen, Berlin 1953, S. 239 ff.). Dieser Prozeß, der die ganze Verlogenheit der imperialistischen deutschen Klassenjustiz offenbar werden ließ, öffnete auch dem jungen Referendar die Augen und beeinflußte nachhaltig sein weiteres Denken und Handeln. Bereits während seiner Ausbildung im Staatsdienst begann F. K. Kaul, der im Jahre 1931 zum Dr. jur. promovierte, aktiv in der „Roten Hilfe" mitzuarbeiten, einer Organisation der Arbeiterklasse zur Unterstützung der von der Klassenjustiz verfolgten revolutionären Kämpfer und ihrer Familien. Unmittelbar nach dem Reichstagsbrand wurde F. K. Kaul von den Nazis verhaftet und in die KZ-Lager Lichtenburg und Dachau verschleppt. Erst 1937 erreichte sein ehemaliger Strafrechtsprofessor Klee die Entlassung F. K. Kauls, der nun nach Lateinamerika emigrierte und sich dort als Tellerwäscher und Kellner seinen Lebensunterhalt verdiente. Nach der Zerschlagung des Faschismus kehrte F. K. Kaul nach Berlin zurück zunächst nicht in der Absicht, eine juristische Tätigkeit aufzunehmen. Erst die Notwendigkeit, in den damaligen Westsektoren Berlins seinen Genossen rechtlichen Beistand gegen die Machenschaften der in den Verwaltungsstellen verbliebenen Nazis zu gewähren, veran-laßte F. K. Kaul, seine Zulassung als Rechtsanwalt zu beantragen. Seitdem hat er in zahllosen, von einer willfährigen Justiz in Westberlin und in der BRD in den Jahren des kalten Krieges inszenierten Strafverfahren als Verteidiger die 103;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 103 (NJ DDR 1976, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 103 (NJ DDR 1976, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten Prüfungsverfahren, die nicht mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, den eingangs dargestellten straf-verf ahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsverfahrens unterliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X