DDR Dokumentation- Neue Justiz (NJ), 30. Jahrgang 1976 (NJ 30. Jg., Jan.-Dez. 1976, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-760)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 12 (NJ DDR 1976, S. 12); ?sellschaftlichen Rechte und Interessen wird damit in Zukunft staerker zur Geltung kommen. Welche grossen Moeglichkeiten hierbei bestehen, bewies das Urteil des Obersten Gerichts vom 22. Oktober 1968 2 Uz 5/68 mit der Anmerkung von K. Cohn (NJ 1969 S. 59). In dieser Entscheidung wurden die Grundlagen der Entstehung der Urheberschaft und damit des subjektiven Urheberrechts nach dem URG herausgearbeitet und auf einen Fall aus dem Bereich des Urheberschaffehs im Hochschulwesen angewandt./18/ Diese lehrreiche Entscheidung, mit der auch die Grundlagen des Herausgeberurheberrechts erlaeutert worden sind, hat bis heute nichts von ihrer Aktualitaet eingebuesst, und es ist nur zu wuenschen, dass von der Neuregelung der gerichtlichen Zustaendigkeit schon in naher Zukunft aehnliche Impulse fuer die kulturelle und wissenschaftliche Praxis ausgehen moegen. Foerderung des internationalen Kulturaustauschs durch das URG Schliesslich ist noch auf die staendig wachsende Bedeutung des URG in seiner Anwendung auf den internationalen Kulturaustausch aufmerksam zu machen. Die sozialistische oekonomische Integration und die mit ihr immer staerker sich entwickelnde bruederliche Zusammenarbeit der Mitglieder der sozialistischen Staatengemeinschaft auf geistig-kulturellem Gebiet haben den Stellenwert der bilateralen und multilateralen voelkerrechtlich vereinbarten Grundlagen des Urheberrechtsschutzes wesentlich erhoeht. Das URG der DDR ist in den internationalen Werknutzungsbeziehungen ein wirksames Mittel zur Foerderung und zum Schutz des Urheberschaffens und der Urheberrechte von Berechtigten ausserhalb der DDR, wie auch umgekehrt mit Hilfe des internationalen Urheberrechts, insbesondere /18/ Vgl. hierzu auch H. Pueschel, ?Forschungsauftrag und Urheberrecht?, NJ 1969 S. 489 fE. wegen des in ihm dominierenden Prinzips der Inlaenderbehandlung, den Urheberberechtigten der DDR ein wirksamer Rechtsschutz ausserhalb der Grenzen unseres Staates zuteil wird. Der Beitritt der Sowjetunion und der DDR im Jahre 1973 zum Welturheberrechtsabkommen in der Genfer Fassung von 1952 hat das Feld dieses internationalen Rechtsschutzes betraechtlich erweitert, ja, man muss die Beitrittserklaerung der Sowjetunion sogar als ein epochales Ereignis in der Entwicklung des internationalen Urheberrechts bezeichnen, ein Ereignis, das unmittelbarer Ausdruck der Friedenspolitik der UdSSR ist/19/ und dem Geist der Schlussakte von Helsinki in vollem Umfang entspricht. Von besonderem Wert fuer den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der UdSSR und der DDR auf dem Gebiet des gegenseitigen Austauschs von Kulturschaetzen durch die Nutzung von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst ist die zwischen beiden Staaten geschlossene Vereinbarung ueber den gegenseitigen Schutz von Urheberrechten vom 21. November 1973 (GBl. 1974 II S. 6). Nach Art. 2 dieses bilateralen Staatsvertrags erkennt jede Seite die Urheberrechte der Buerger der anderen Seite fuer Werke der Wissenschaft, Literatur und Kunst an, unabhaengig vom Ort ihrer Erstveroeffentlichung, und schuetzt diese Rechte zu den gleichen Bedingungen, die durch Gesetz auch fuer die eigenen Buerger geschaffen wurden. Mit diesem Vertragswerk, das inzwischen mit dem Abschluss der vorgesehenen Arbeitsvereinbarungen zwischen den Urheberschutzorganisationen beider Staaten voll wirksam geworden ist, wurde ein wichtiger Baustein fuer das in der Herausbildung begriffene sozialistische internationale Urheberrecht und damit ein neues, fruchtbares Bewaehrungsfeld fuer unser URG geschaffen. /19/ Vgl. H. Pueschel, ?Der Beitritt der UdSSR zum Welturheberrechtsabkommen?, NJ 1973 S. 630 fE. Erlaeuterungen zum neuen Zivilrecht KARL-HEINZ EBERHARDT, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Besonderheiten der Verfahren in Familienrechtssachen nach der neuen ZPO Das sozialistische Verfahrensrecht in Familienrechtssachen blickt auf eine siebenundzwanzigjaehrige Entwicklung zurueck. Im Prozess der revolutionaeren Veraenderung der gesellschaftlichen Verhaeltnisse in der DDR wurde mit der Neugestaltung des Gerichtswesens schrittweise das Familienverfahrensrecht aus der Zivilprozessordnung von 1877 herausgeloest; immer umfassender traten neue, sozialistische Regelungen an die Stelle des uebernommenen Prozessrechts. Diese Entwicklung begann bereits 1948 mit der Uebertragung der Ehesachen in die Zustaendigkeit der Amtsgerichte. Im Jahre 1951 folgten die Kindschaftssachen. Ein weiterer Schritt war die Eheverfahrensordnung aus dem Jahre 1956. Den Abschluss dieser Entwicklung bildete die Familienverfahrensordnung von 1966. Diese Entwicklung war notwendig, -weil sehr bald die Unvereinbarkeit des sanktionierten Verfahrensrechts mit dem neuen Ehe-und Familienrecht zutage trat und weil schliesslich das sozialistische Familiengesetzbuch von 1965 auch zwingend ein relativ vollstaendiges sozialistisches Verfahrensrecht erforderte. Die Familienverfahrensordnung von 1966 erfuellte zwei unterschiedliche Funktionen: Einerseits ging es darum, in der Zeit bis zur Schaffung einer neuen, einheitlichen Zivilprozessordnung wichtige allgemeine Prinzipien des sozialistischen .Zivilprozesses bereits im Familienrechtsverfahren zur Geltung zu bringen, so z. B. das Prinzip der Feststellung der objektiven Wahrheit (? 2 FVerfO). Insoweit gibt es in der neuen Zivilprozessordnung vom 19. Juni 1975 keine familienrechtlichen Besonderheiten mehr; diese Prinzipien gelten nunmehr einheitlich fuer alle Verfahren (vgl. z. B. zum Prinzip der Wahrheitsfeststellung ?? 2, 45, 52 und 77 ZPO). Andererseits wurden schrittweise diejenigen familienrechtlichen Besonderheiten eines sozialistischen Verfahrensrechts herausgebildet, die auch in der neuen, einheitlichen Zivilprozessordnung nur fuer das Familienrecht gelten. Die Sonderentwicklung des Familienverfahrensrechts ist insofern mit der Entwicklung des arbeitsrechtlichen Verfahrens vergleichbar./l/ Die neue . Zivilprozessordnung verallgemeinert die Erfahrungen aus der Praxis der Arbeitsgerichtsordnung und der Familienverfahrensordnung auch fuer das Verfahren in Zivilrechtssachen und schafft damit eine einheitliche sozialistische Verfahrensregelung fuer Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Dadurch werden die Besonderheiten wesentlich reduziert. Es gibt keine ver- /If Vgl. hierzu P. Wallis, ?Besondere Regelungen der ZPO fuer das Verfahren in Arbeitsrechtssachen?, NJ 1975 S. 685 ff.;
Dokument Seite 12 Dokument Seite 12

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden in Kombination damit, die offensive Ausschöpfung der Potenzen des sozialistischen Rechts. Als eine wesentliche, für die Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung offensiv zu unterstützen; sind Voraussetzung für eine gerechte gerichtliche Entscheidung im jeweiligen Strafverfahren; sind für die Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X