Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 96

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 96 (NJ DDR 1975, S. 96); Seite Richtig ist, daß es zu ernsthaften Auseinandersetzungen gekommen ist, nachdem die Verklagte von dem ehebrecherischen Verhalten des Klägers erfahren hatte. Ihr durch das Scheidungsverlangen des Klägers provoziertes unsachliches Verhalten gegenüber dem Kläger kann dieser ihr jedoch nicht zur Last legen. Nur durch sein Verhalten ist die Ehe in die gegenwärtig bestehende ernste Krise geraten, so daß unsachliche Äußerungen und Reaktionen der Verklagten immer als Auswirkung, niemals aber als Ursache für die Ehekrise angesehen werden können. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß die Verklagte keine Zuneigung mehr zum Kläger empfindet. Dafür gibt es keine objektiven Anhaltspunkte. Ebenso vermag die Auffassung des Kreisgerichts, die Verklagte wolle deshalb nicht geschieden sein, weil sie sich im Falle einer Scheidung überfordert fühle, nicht zu überzeugen. Insoweit weist die Berufung zutreffend darauf hin, daß die eventuelle Überforderung eines Ehegatten durch die Erziehung der Kinder, Berufstätigkeit und Haushalt eher für die Erhaltung als für die Scheidung einer Ehe spricht, zumal dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Ehekonflikt noch überwindbar ist. Die Verklagte beruft sich zu Recht darauf, bei der Erziehung und Betreuung der Kinder nicht allein gelassen zu werden. Sie hat als Mutter von drei Kindern einen Anspruch darauf, daß ihr neben der gesellschaftlichen Unterstützung in erster Linie der Ehemann und Vater der Kinder bei deren Erziehung und Betreuung zur Seite steht. Die Auffassung des Klägers, daß die mit der Scheidung der Ehe erreichte Selbständigkeit der Verklagten für ihre Persönlichkeitsentwicklung nur günstig sei, geht insoweit von falschen Voraussetzungen aus. Würdigt man das Ergebnis der Beweisaufnahme des Kreisgerichts und die sich aus der ergänzenden Befragung der Parteien ergebenden Umstände unter diesen Gesichtspunkten, so ergibt sich, daß der Kläger im wesentlichen deshalb die Scheidung begehrt, weil er sich einer anderen Frau zugewandt hat, die er als geeignetere Partnerin für sich ansieht. Dieser Umstand kann aber die Auflösung der Ehe der Parteien nicht recht-fertigen, zumal die Verklagte glaubhaft ihre Verzeihungsbereitschaft bekundet hat. Dem Kläger ist auch zuzumuten, daß er sein ehebrecherisches Verhalten auf gibt und zur Familie zurückkehrt. Wie bereits ausgeführt, haben die Parteien auf tretende Spannungen immer wieder überwunden- und sich ausgesöhnt. Die Trennung des Klägers von seiner Familie dauert außerdem erst kurze Zeit an, so daß auch die bis zur Trennung noch bestehenden Gefühlsbeziehungen zwischen den Eheleuten und vor allem zwischen dem Kläger und den Kindern nicht in einem solchen Maße beeinträchtigt worden sind, daß eine Überwindung des Konflikts und eine Normalisierung des Familienlebens nicht mehr möglich wäre. Das Gesetz geht von der Verantwortung der Eltern für ihre Kinder und der Bedeutung der elterlichen Familie für die Erziehung und Entwicklung der Kinder aus. Vom Kläger kann und muß daher erwartet werden, daß er persönliche Interessen zugunsten der weiteren Entwicklung seiner Kinder zurückstellt. Dabei verkennt der Senat nicht, daß es zur Überwindung des Konflikts des ernsthaften Willens beider Parteien, auch der Verklagten, bedarf. Kehrt der Kläger zur Familie zurück und nimmt nunmehr stärker, als das bisher aus beruflich bedingten Gründen der Fall war, an der Erziehung und Entwicklung seiner Kinder teil, dann sind die Voraussetzungen dafür gegeben, daß die Parteien die belastende Ehesituation überwinden und wieder zueinander finden. Inhalt Hans H e i I b o r n : Vervollkommnung der rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität 65 Dozent Dr. Walter H e n n i g : Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Vorbereitung und Versuch einer Straftat (Fortsetzung) 68 Materialien der 13. Plenartagung des Obersten Gerichts Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum (Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 18. Dezember 1974 über die Umsetzung der 8. Plenartagung des Obersten Gerichts) 71 Dr. Herbert Pompoes/ Dr. Siegfried Wittenbeck: Bericht über die 13. Plenartagung des Obersten Gerichts 76 Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts Beschluß vom 18. Dezember 1974 - 1 PIB 3/74 - zur Aufhebung des Beschlusses zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum vom 3. Oktober 1973 73 Beschluß vom 18. Dezember 1974 I PIB 4/74 - zur Aufhebung des Beschlusses zur weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Gerichte vom 18. Oktober 1967 73 Neue Rechtsvorschriften Dr. Siegfried P e t z o I d J) Dr. Karl-Heinz Christoph / Marko D ö I I i n g / Heinz Martin / Dr. Lieselotte Schramm / Peter Speer: Überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1974 82 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Neue Tatbestände alte Probleme: Wachsende Wirtschaftskriminalität 87 Rechtsprechung Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Pflicht des Gerichts, bei einem Streit darüber, ob der Kaufpreis für eine Ware bezahlt worden ist, den Sachverhalt umfassend aufzuklären 89 BG Halle: 1. Zum vertragsgemäßen Zustand eines Baderaums (hier: Beheizung). 2. Zur Einlegung der Berufung gegen ein Anerkenntnisteilurteil 90 BG Neubrandenburg: Zur Zahlung von Fondsausgleichsbeträgen beim Zusammenschluß von LPGs gleichen Typs und zur Verjährung des Anspruchs auf Zahlung dieser Beträge 91 Familienrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Begriff der Unterhaltsbedürftigkeit und des Unterhaltsanspruchs nach §§ 17, 18 FGB. 2. Zur Aufklärung der Einkommensverhältnisse der Ehegatten bei Getrenntleben 92 Oberstes Gericht: 1. Zur Auslegung von Willenserklärungen der Parteien. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine außergerichtliche Vereinbarung über die Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens familienrechtlichen Prinzipien nicht widerspricht 93 KrG Jena-Stadt: Zur Abänderung der Unterhaltsverpflichtung, wenn ein wegen sexuellen Mißbrauchs seines Kindes Verurteilter während des Strafvollzugs vermindert lei- stungsfähig ist 94 BG Cottbus: Zur Prüfung der Möglichkeiten für den Fortbestand einer Ehe, bei deren Scheidung die Interessen minderjähriger Kinder erheblich beeinträchtigt wären . . 95 96;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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