Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 85

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 85 (NJ DDR 1975, S. 85); schütz des Vermögens der DDR vom 31. Oktober 1974 (GBl. I S. 507) zu erwähnen. Dieses Amt, das ein Organ des Ministerrates ist, hat eine zentrale Funktion hei der Vorbereitung und Durchführung aller Entscheidungen, die die Feststellung und Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen zwischen der DDR und anderen Staaten und Westberlin sowie die Sicherung der Vermögensrechte der DDR und ihrer staatlichen Organe und Institutionen in anderen Staaten und Westberlin betreffen. (Davon ausgenommen ist 'die Verantwortung für die Sicherung der Forderungen, die sich aus den laufenden Außenhandels-, finanziellen und Bankbeziehungen zwischen der DDR und anderen Staaten und Westberlin ergeben.) Des weiteren unterstützt das Amt in bestimmten Fällen durch unmittelbare Teilnahme, Konsultation oder gutachterliche Stellungnahmen den Abschluß und die Realisierung von völkerrechtlichen Abkommen und Wirtschaftsverträgen, die volkswirtschaftlich bedeutsame Vorhaben betreffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten analysiert und unterstützt es zugleich die Sicherung und Durchsetzung der Vermögenswerte der Bürger der DDR in anderen Staaten und Westberlin. Schließlich übt das Amt die Kontrolle über das in der DDR befindliche und der staatlichen Verwaltung unterliegende Vermögen von Berechtigten aus anderen Staaten und aus Westberlin aus. Für die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW ist die vom Vorsitzenden des Staatsrates am 5. September 1974 ratifizierte Konvention über die Anwendung der Standards des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 21. Juni 1974 (Bekanntmachung über die Ratifikation vom 2. Oktober 1974 [GBl. II S. 507]) nebst der Ordnung über den RGW-Standard (GBl. n S. 512) von wesentlicher Bedeutung. In den letzten Jahren haben die Mitgliedsländer des RGW besonders intensiv die komplexe Standardisierung entwickelt, die eine systematische und zielgerichtete Bestimmung der Anforderungen an alle Elemente vorsieht, aus denen die Erzeugnisse bestehen. Das schließt die gleichzeitige Einführung normativ-technischer Dokumente für die Qualität von Fertigprodukten, Rohstoffen und für die Herstellung notwendiger Materialien ein. Diese und andere Prozesse der sozialistischen ökonomischen Integration haben zur Folge, daß anstelle der bisherigen unverbindlichen Empfehlungen Standards eingeführt werden sollen, die für 'die direkte Anwendung bei den Vertragsbeziehungen über wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Volkswirtschaft der Teilnehmerländer der Konvention bestimmt sind. Die Teünehmerländer verpflichten sich, RGW-Standards als nationale Standards anzuwenden oder sie in die nationalen normativ-technischen Dokumente ohne irgendwelche Veränderungen oder Umformulierungen aufzunehmen. Mit der VO über den Standard des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 19. September 1974 (GBl. I S. 499) wurden die innerstaatlichen Aufgaben und die Verantwortung des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung und der anderen zentralen staatlichen Organe festgelegt, die notwendig sind, um die Teilnahme der DDR an der Planung, Ausarbeitung und Bestätigung der RGW-Standards und die verbindliche Anwendung dieser Standards in der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den anderen RGW-Mitgldedsländem sowie in der Volkswirtschaft der DDR zu gewährleisten. Die VO bestimmt gleichzeitig, daß 'die in der DDR geltenden Regelungen über Ordnungsstrafen auf dem Ge- biet der Standardisierung auch für RGW-Standards gelten (§ 10). Die zutreffende Ordnungsstrafbestimmung enthält § 16 der VO .über die Standardisierung in der DDR Standard isierungsVO vom 21. September 1967 (GBl. II S. 665) i. d. F. der AnpassungsVO vom 13. Juni 1968 (GBl. II S. 363). * Einige Rechtsvorschriften des IV. Quartals stehen in engem Zusammenhang mit der Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 29. April 1974 übe/ weitere Maßnahmen zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages. Die VO über die Erhöhung des Mindesturlaubs im Kalenderjahr vom 12. September 1974 (GBl. I S. 478) regelt, daß Werktätige in einem Arbeitsrechtsverhältnis ab 1975 einen Mindesturlaub von 18 Werktagen erhalten. Für Schichtarbeiter erhöht sich der Mindesturlaub auf 21 Werktage, wenn sie ständig im drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten. Für die Ermittlung des jährlichen Urlaubsanspruchs werden wie bisher alle Arten von Zusatzurlaub dem Grundurlaub von 12 Werktagen gemäß § 80 Abs. 1 GBA zugerechnet mit Ausnahme des Zusatzurlaubs von drei Werktagen für Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten sowie von sechs Werktagen für Blinde, der zusätzlich zum Mindesturlaub gewährt wird. Zur Sicherung einer ausreichenden Erholung der Werktätigen ist bereits in den betrieblichen Urlaubsplänen festzulegen, daß mindestens 15 Werktage Urlaub zusammenhängend vom Betrieb zu gewähren .und vom Werktätigen in Anspruch zu nehmen sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur aus zwingenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig. Der Mindesturlaub wird anteilig gewährt, wenn anspruchsberechtigte Werktätige nur während eines Teils des Jahres arbeiten. Für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen derjenigen Werktätigen, die durch Nachtschichtarbeit zur besseren Ausnutzung der Grundfonds .beitragen, hat die VO über die Gewährung von Schichtprämien vom 12. September 1974 (GBl. I S. 477) große Bedeutung. Gegenüber der früheren Regelung wird ab 1. Januar 1975 der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und zum Teil auch die Schdchtprämie erhöht; vorgesehen ist jetzt die Zahlung einer einheitlichen Schdchtprämie von 7 Mark für alle Werktätigen, die in volkseigenen Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Institutionen Nachtschichtarbeit leisten. Zusätzlich eimbezagen werden in die Regelung auch Werktätige, die nicht ständig Schichtarbeit leisten. Ausgenommen sind lediglich Direktoren und Fachdirektoren sowie ihnen gleichzustellende Leiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe sowie Einrichtungen. Dieser Perscxnenkreis ist in den Rahmenkollektiwerträgen festzulegen. Die bisherige Regelung gestattete nur für den Bergbau, Teile der Schichtprämie in die Berechnungsbasis zur zusätzlichen Belohnung für ununterbrochene Beschäftigung einzubeziehen. Mit der neuen VO wird bestimmt, daß in allen Bereichen der Volkswirtschaft, die eine jährliche zusätzliche Belohnung zahlen, die Schdchtprämie in voller Höhe in der 'Berechnungsbasis zu berücksichtigen ist. Damit wird die Schichtarbeit auch über die zusätzliche Belohnung materiell anerkannt. Mit der AO über die Gewährung eines Zuschlages zur Rente für Werktätige, die Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse waren, und deren Hinterbliebene vom 17. September 1974 (GBl. I S. 465) werden die vor- 85;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden.

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