Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 82

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 82 (NJ DDR 1975, S. 82); sw Beilage 6/71 zu Heft 15) und den Hinweisen der 8. Plenartagung wird noch nicht von allen Gerichten die Höhe der Geldstrafe in richtiger Relation zur Tatschwere festgesetzt. Ziegler erklärte dazu, daß immer noch Fälle festzustellen seien, in denen allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters Ausgangspunkt für die Festsetzung der Höhe der Geldstrafe sind; im Ergebnis werden dann Geldstrafen in einer Höhe festgesetzt, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Tatschwere steht. Es komme also immer noch vor, daß z. T. wesentlich überhöhte Geldstrafen ausgesprochen werden. Andererseits seien aber auch Fälle zu verzeichnen, in denen, ausgehend von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, Geldstrafen in so geringer Höhe festgesetzt worden sind, daß sie nicht der Tatschwere gerecht werden. Zur Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte Ziegler schätzte ein, daß bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum zu Recht der Auswertung von Strafverfahren und der Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit mehr Beachtung geschenkt wurde. Diese politisch-ideologische Arbeit sei in verstärktem Maße weiterzuführen, um dazu beizutragen, Ordnung, Sicherheit und Disziplin in allen Bereichen durchzusetzen. Die Öffentlichkeitsarbeit steht zunehmend im Blickpunkt der Leitungstätigkeit der Gerichte. Fortschritte zeigen sich in der gewachsenen Aktivität der Richter und in einer besseren Konzentration auf die Schwerpunkte der Rechtserläuterung. Die Einschätzung der Öffentlichkeitsarbeit ergab, daß die Werktätigen der konsequenten Reaktion der Justiz- und Sicherheitsorgane bei Angriffen auf das sozialistische Eigentum sowie gegenüber Rückfälligen und Asozialen voll zustimmen und es begrüßen, daß hohe Anforderungöl an die zur Bewährung Verurteilten gestellt und die Maßnahmen der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit auch gegenüber leitenden Kadern konsequent angewemdet werden. Bei der weiteren Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit tragen die Direktoren der Gerichte eine besondere Verantwortung. Sie müssen die Richter bei der Vorbereitung auf das öffentliche Auftreten unterstützen und ggf. auch kollektive vorbereitende Diskussionen ermög- lichen. Die z.T. einseitige Konzentration auf wenige Formen der Öffentlichkeitsarbeit ist zu überwinden. Wenn es gelingt, die vielfältigen Formen voll auszuschöpfen, können weitere Reserven zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit erschlossen werden. * In seinen Schlußbemerkungen schätzte Präsident Dr. Toeplitz ein, daß die Diskussion auf der 13. Plenartagung des Obersten Gerichts zur Klärung einer Reihe von Problemen 'beigetragen und die Richtung gezeigt habe, in der auf diesem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung weitergearbeitet werden müsse. Im Ergebnis der Plenartagung wurde der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum vom 3. Oktober 1973 (NJ-Beilage 6/73 zu Heft 22) aufgehOben./9/ Das Präsidium des Obersten Gerichts wurde beauftragt, auf der Grundlage des von ihm in der Plenartagung erstatteten Berichts und unter Berücksichtigung der Hinweise des Plenums einen entsprechenden Beschluß zu fassen. Def Plenarbeschluß vom 3. Oktober 1973 mußte aufgehoben werden, weil er nicht mehr den Erfordernissen der Anleitung der Gerichte entsprach. Insbesondere war hierfür maßgebend, daß das Änderungsgesetz vom 19. Dezember 1974 eine Reihe prinzipiell neuer Fragen für die Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum aufgeworfen hat. Aber auch zu den Fragen, die nicht vom Änderungsgesetz erfaßt werden, sind wie die Plenartagung gezeigt hat neue Erkenntnisse herangereift. Das betrifft z. B. Probleme der schweren Schädigung des sozialistischen Eigentums, der gruppenweisen Tatbegehung und der Schadens-berechnung. Das Präsidium des Obersten Gerichts wird daher, bevor es einen Beschluß zur Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum fassen wird, weitere Erfahrungen bei der Umsetzung der Strafrechtsänderungsgesetze und der 13. Plenartagung des Obersten Gerichts in der Rechtsprechung der Bezirks- und Kreisgerichte sorgfältig auswerten. 19/ Der Beschluß über die Aufhebung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum vom 3. Oktober 1973 Ist ln diesem Heft veröffentlicht. Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1974 Der nachstehende Beitrag, der an den Überblick über die Gesetzgebung im I., II. und III. Quartal 1974 (NJ 1974 S. 295 ff., S. 453 ff. und S. 650 ff.) anknüpft, erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 48 bis 64 und Teil ll Nr. 26 bis 28 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Auf die redaktionelle Vorbemerkung in NJ 1974 S. 295 wird verwiesen. D. Red. Nachdem mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 425)/l/ u. a. auch die Autorität der Volkskammer erhöht sowie Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Volkskammer und ihrem Präsidium sowie dem Staatsrat und Ministerrat klarer abgegrenzt wurden, enthält die neue Geschäftsordnung der Volkskammer der DDR vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 469) präzise Regelungen für die Tätigkeit dieses obersten staatlichen Machtorgans. /ll Vgl. dazu die Übersicht ln NJ 1974 S. 650 f. Die Geschäftsordnung regelt die Vorbereitung und Durchführung der Tagungen der Volkskammer und legt die Verantwortung des Präsidiums .der Volkskammer fest. In Übereinstimmung mit Art. 55 Abs. 2 der Verfassung leitet das Präsidium die gesamte Arbeit der Volkskammer entsprechend der Geschäftsordnung (§ 22 Abs. 2). Zur Bewältigung der verwaltungsmäßigen, technischen und organisatorischen Aufgaben stützt es sich auf das neugebildete Sekretariat der Volkskammer (§§ 27, 48, 49). Besondere Beachtung verdienen die Festlegungen über die Ausschüsse der obersten Volksvertretung (§§ 28 bis 37), in denen die reichen Erfahrungen aus deren bisheriger Tätigkeit verallgemeinert und die Aufgaben des Ministerrates zur Unterstützung der Arbeit der Vo-lks-kammerausschüsse präzisiert werden. In Verbindung mit der Beratung von Gesetzesentwürfen und vor allem mit der ständigen Kontrolle der Durchführung von Gesetzen (§ 30) sind die Ausschüsse berechtigt, dem Staats- 82;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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