Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 76

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 76 (NJ DDR 1975, S. 76); schädlichen Gerichte) entwickelt. Dabei haben sie eine engere Zusammenarbeit mit den staatlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftsleitenden Organen in den Betrieben gesucht, um konkreter auf die örtlichen Schwerpunkte für die Rechtserläuterung eingehen zu können und den organisatorischen Ablauf besser zu sichern. Verstärkt wurden Verfahren genutzt, um wirksamer auf den Schutz des sozialistischen Eigentums hinzuwirken. Diese Tätigkeit der Gerichte hat zum Ziel, die Verantwortung eines jeden Werktätigen für die Unantastbarkeit des sozialistischen Eigentums und für die Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum zu erhöhen. Es wurde auch erkannt, daß es darauf ankommt, insbesondere vor Arbeitern, Genossenschaftsbauern und Jugendlichen aufzutreten und die Arbeitskollektive in den Betrieben beim Kampf um die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit wirksam zu unterstützen. Die rechtserzieherische Tätigkeit ist aber zum Teil noch einseitig entwickelt. Das zeigt sich darin, daß z. B. die Verhandlungen im Gericht vor erweiterter Öffentlichkeit überwiegend mit Schulklassen oder die Erläuterung des sozialistischen Rechts größtenteils bei Schulungsveranstaltungen bestimmter Einrichtungen durchgeführt werden. Bei einigen Kreisgerichten stand die Hauptverhandlung unmittelbar im Betrieb oder die öffentliche Auswertung von Verfahren zu wenig im Blickpunkt. Ursache hierfür war u. a., daß teils Zufriedenheit bestand, wenn schon eine bestimmte Zahl von Veranstaltungen erreicht wurde; die Auffassung bestand, Verhandlungen von Verfahren in Betrieben stellten wegen des damit verbundenen erhöhten Aufwands eine zusätzliche Belastung dar; zu hohe Anforderungen an die Geeignetheit eines Verfahrens zur Verhandlung im Betrieb gestellt werden; Probleme auftreten, wie z. B. in dreischichtig arbeitenden Betrieben die Öffentlichkeitsarbeit mit den Kollektiven der Arbeiter am zweckmäßigsten organisiert werden kann. Über solche Probleme erfolgten Beratungen sowie Auseinandersetzungen, und es wurden mit Unterstützung der Parteiorganisation Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren und der Rechtserziehung festgelegt. Oberrichter Dr. HERBERT POMPOES und Oberlichter Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Mitglieder des Präsidiums des Obersten Gerichts Bericht über die 13. Plenartagung des Obersten Gerichts Am 18. Dezember 1974 beriet das Plenum des Obersten Gerichts auf seiner 13. Tagung über die Umsetzung der 8. Plenartagung des Obersten Gerichts zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum. Dazu lag den Mitgliedern des Plenums ein Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts vor./l/ In seinem einleitenden Referat hob Vizepräsident .Ziegler die Bedeutung einer wirksamen Rechtsprechung auf diesem Gebiet hervor, die sich u. a. daraus ergibt, daß das sozialistische Eigentum in Verbindung mit den sozialistischen Produktionsverhältnissen ein tragender Pfeiler unserer sozialistischen Entwicklung und der Verwirklichung der auf dem VIII. Parteitag der SED gestellten Hauptaufgabe ist. Dabei sei auch beachtlich, daß die kriminellen Angriffe auf das sozia listische Eigentum etwa ein Fünftel der Kriminalität ausmachen und daß dieser Teil der Kriminalität insgesamt die sozialistische Entwicklung empfindlich stört. Zur Umsetzung der Festlegungen der 8. Plenartagung sowie zur Vorbereitung der 13. Plenartagung habe das Oberste Gericht nach umfangreichen operativen Untersuchungen die Rechtsprechung analysiert. In zahlreichen Beratungen mit Richtern der Bezirksund Kreisgerichte sei Anleitung zu einer differenzierten Anwendung der Strafen nach Art und Dauer und zur wirksamen Ausgestaltung von Strafen ohne Freiheitsentzug, insbesondere der Verurteilung auf Bewährung, gegeben worden. Auf diesem Wege habe das Oberste Gericht auch auf die konsequente Bestrafung der hartnäckigen Rückfalltäter und der schweren Angriffe gegen das sozialistische Eigentum orientiert. Durch die Rechtsprechung und die operative Anleitung der Gerichte sei die Strafpraxis zum Schutze des sozialistischen Eigentums in voller Übereinstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der DDR konsequenter und differenzierter gestaltet worden. Ungerechtfertigte Milde bei schweren Angriffen auf das sozialistische Hl Der Bericht des Präsidiums Ist ln diesem Heft veröffentlicht. Eigentum sei im wesentlichen überwunden. Gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt der DDR seien Maßnahmen ergriffen worden, um teilweise undifferenzierten Straferhöhungen entgegenzuwirken. Als Schwerpunkt der weiteren Arbeit nannte Ziegler die Aufgabe, die bisher unter Berücksichtigung der Tatschwere, der Persönlichkeit des Täters und der Tatmotive entwickelten Maßstäbe für die Strafzumessung weiter zu konkretisieren, um insbesondere bei Vergehen noch besser zwischen der Anwendung von Freiheitsstrafen und der Verurteilung auf Bewährung zu differenzieren. Dabei müsse klargestellt werden, daß konsequenter Schutz des sozialistischen Eigentums nicht nur durch die Anwendung von Freiheitsstrafen gewährleistet wird oder Verzicht auf Strafen ohne Freiheitsentzug bedeutet. Vor allem gegenüber Erst-tätem seien die Möglichkeiten staatlich-gesellschaftlicher Erziehung auszuschöpfen, die das Strafrecht bietet. Dazu sei jedoch eine stärkere und zielstrebigere Zusammenarbeit mit den Werktätigen und ihren Kollektiven erforderlich. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Borchert schätzte ein, daß entsprechend der Aufgabenstellung im Plan der gemeinsamen Aufgaben der drei zentralen Justizorgane die Wirksamkeit der Strafverfahren wegen Eigentumsstraftaten erhöht wurde. In der Qualität der Ermittlungen, bei der differenzierten Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und in der Öffentlichkeitsarbeit seien Fortschritte erzielt worden. Dabei sei das Bemühen der Justiz- und Sicherheitsorgane sichtbar geworden, diese Aufgaben ihrem politischen Inhalt entsprechend zu lösen. Andererseits dürfe nicht übersehen werden, daß es noch eine Reihe ungelöster Probleme gibt. Hierzu nannte Borchert u. a. die Strafzumessung bei denjenigen Eigentumsdelikten, die im wesentlichen nicht mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung begangen werden, die Präzisierung der Kriterien für die Abgrenzung der Strafen mit und ohne Freiheitsentzug, die Auslegung des Gruppen- 76;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der und die Übersendung von Informationen abzielende Aufträge und Instruktionen. Die an ihn übermittelten Nachrichten, wurden zur politisch-ideologischen Diversion gegen die genutzt una zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung, vor allem hinsichtlich ihrer Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gegenüber dem Staatssicherheit , die ständige Vervollkommnung und Aufrechterhaltung eines unter allen politisch-operativen Lagebedingungen funktionierenden Verbindungssystems.

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