Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 713

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 713 (NJ DDR 1975, S. 713); Hier wird der Grundsatz ausgesprochen, daß die Produktionsgrundmittel- und Produktionsumlaufmittel-fonds der LPG unteilbar sind und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden dürfen. In diesem Zusammenhang ist auch festgelegt, daß die Pflichtinventarbeiträge als Bestandteil dieser Fonds nicht der Verteilung unterliegen. Dieser Grundsatz gilt auch für den Fall, daß ein LPG-Mitglied verstirbt. Sind die Erben Mitglieder der LPG, dann gilt das vom Erblasser eingebrachte Land und Inventar als von ihnen eingebracht. Damit wird eine klare Regelung getroffen, die für Erbauseinandersetzungen von Bedeutung ist, an denen Erben beteiligt sind, die nicht LPG-Mitglieder sind. Dementsprechend wurde auch § 24 LPG-Ges. geändert. Die Änderungen der §§ 10 und 17 des Gesetzes über die Entschädigung bei Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257) i. d. F. des Gesetzes über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 14. Dezember 1970 (GBl. I S. 372) ergeben sich aus dem Hinweis auf die neue rechtliche Regelung der Vollstreckung in Grundstücke. Durch das EGZGB wurden nur Gesetze geändert. Andere Rechtsvorschriften sind von dem jeweils zuständigen staatlichen Organ auf ihre Übereinstimmung mit den Regelungen des ZGB zu überprüfen und diesen ggf. anzupassen. Um auch die in nicht erfaßten Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften enthaltenen Ver- weisungen auf Bestimmungen, die durch das ZGB aufgehoben oder geändert wurden, zu berücksichtigen, sieht § 13 EGZGB generell die Anwendung des ZGB vor. Aufhebung zivilrechtlicher Rechtsvorschriften Die umfassende Neugestaltung des Zivilrechts durch das ZGB macht es möglich und erforderlich, neben dem BGB weitere zivilrechtliche Bestimmungen des ehemaligen Reichs- und Landesrechts sowie eine Reihe weiterer zur Zeit noch geltender Rechtsvorschriften aufzuheben und damit eine Bereinigung auf dem Gebiet des Zivilrechts herbeizuführen. § 15 EGZGB enthält eine Zusammenstellung aller zugleich mit dem Inkrafttreten des ZGB am 1. Januar 1976 außer Kraft tretenden Rechtsvorschriften aus der Zeit vor und nach dem 8. Mai 1945. Es handelt sich dabei zum einen um Rechtsvorschriften, deren Regelungsbereich jetzt vom ZGB erfaßt wird, und zum anderen um solche, für deren Weitergeltung kein Bedürfnis mehr besteht, da sie Rechtsverhältnisse regeln, die für die sozialistische Gesellschaft nicht typisch sind. Rechtsvorschriften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des ZGB kein geltendes Recht mehr darstellten das betrifft insbesondere alle sog. gegenstandslosen Bestimmungen , bedurften keiner ausdrücklichen Aufhebung. Sie sind deshalb auch in § 15 EGZGB nicht aufgeführt. Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Sektion III der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR HORST WILLAMOWSKI, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Dr. ALFRED ZOCH, stellv. Direktor des Bezirksgerichts Potsdam Höhere Anforderungen an die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Schluß)/*/ Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher Die Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher (§ 70 StGB) vollzieht sich ähnlich wie die Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung in einem unter staatlicher Leitung stehenden spezifischen gesellschaftlichen Bewährungs- und Erziehungsprozeß, der unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Persönlichkeit der Jugendlichen, insbesondere ihrer moralischen und geistigen Entwicklung, differenziert zu gestalten ist. Die erfolgreiche Verwirklichung der den Jugendlichen auf erlegten Pflichten erfordert die verantwortungsbewußte Wahrnehmung der Pflichten der zuständigen staatlichen Organe, der Leiter bzw. Leitungen, der Kollektive im Arbeits- und sonstigen Lebensbereich, vor allem in der Schule und im Betrieb, und der Erziehungsberechtigten zur erzieherischen Einwirkung auf die Jugendlichen sowie eine gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben der Gerichte bei der Kontrolle und Gewährleistung der Bewährung und Entwicklung der Jugendlichen. Weiterhin ist eine enge Zu-, sammenarbeit zwischen den Gerichten und den anderen staatlichen Organen, den Leitern bzw. Leitungen, den Erziehungsberechtigten und den gesellschaftlichen Kräften bei der Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher notwendig. Ziel und Inhalt des Bewährungs- und Erziehungsprozesses bestehen darin, die Jugendlichen zu veranlassen, den mit ihren Straftaten verursachten Schaden durch eigene Leistungen wiedergutzumachen, die an ihr künftiges Verhalten gestellten gesellschaftlichen Anforderungen in vollem Umfang anzuerkennen und die sich daraus für ihre persönliche Lebensführung ergebenden Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. /23 / Mit der Ver- / / Der erste Teil dieses Beitrags Ist ln NJ 1975 S. 653 ff. und der zweite Teil ln NJ 1975 S. 677 fl. veröffentlicht. /23/ Vgl. R. Müller/D. Reuter/H. Willamowski, „Wirksamere Gestaltung des Strafverfahrens gegen Jugendliche“, NJ 1975 S. 224 fl. wirklichung dieser Erziehungsziele wird zugleich ein wichtiger Beitrag zur Förderung der gesamten Persön-lichkeitsentwicklung der Jugendlichen geleistet. Verantwortung der Erziehungsträger Eine besondere Verantwortung für die Verwirklichung der den Jugendlichen auf erlegten Pflichten tragen ihre Erziehungsberechtigten. Ihr Mitwirken an der Unterstützung und Kontrolle der Bewährung und weiteren Entwicklung der Jugendlichen ergibt sich aus ihren familienrechtlichen Pflichten (§§ 9 Abs. 2, 42 ff. FGB). Die Gerichte müssen die Erziehungsberechtigten stärker als bisher an der Verwirklichung der Pflichten Jugendlicher beteiligen und darauf Einfluß nehmen, daß sie ihre gesetzliche Verantwortung insoweit voll wahrnehmen. Auch die gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb, in der Schule und im Wohngebiet müssen darauf Einfluß nehmen, daß die Jugendlichen die ihnen auferlegten Pflichten ordnungsgemäß erfüllen und darüber hinaus aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen./24/ Insbesondere die FDJ-Grundorganisationen können zur wirksamen Gestaltung des Bewährungsund Erziehungsprozesses dieser Jugendlichen beitragen, indem sie der politisch-ideologischen Erziehung der Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit widmen und sie durch die Übertragung konkreter Aufgaben zielstrebig in die Tätigkeit des sozialistischen Jugendverbandes einbeziehen. Die Pflichten der Leiter bzw. Leitungen in den Schulen und Betrieben und die Aufgaben der Kollektive bei der Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher haben ihre rechtliche Grundlage vor allem in Art. 3 StGB und in § 6 des Jugendgesetzes der DDR. Diese Bestimmungen werden hinsichtlich der in den Betrie- /24/ Die Darlegungen zur Mitwirkung gesellschaftlicher Organisationen bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung in NJ 1975 S. 656 f. gelten grundsätzlich auch für die Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher. 713;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 713 (NJ DDR 1975, S. 713) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 713 (NJ DDR 1975, S. 713)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist immer davon auszugehen, daß ein Handeln, sei in mündlicher oder schriftlicher Form, welches den Boden des Eingabengesetzes nicht verläßt, im Regelfall keine schädigenden Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und ßedin- qunqen. Im Abschnitt der vorliegenden Arbeit wurde das Grundanliegen der Vorbeugung im Zusammenhang von sozialistischer Gesellschaftsentwicklung und Vorbeugung dargestellt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X