Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 689

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 689 (NJ DDR 1975, S. 689); und auch der Wirtschaftsorgane rechtlich exakt vorzu-sch reiben, sie gewissermaßen wie in einem Drehbuch zu erfassen. Auch das vollkommenste System von Rechtsvorschriften ist nicht imstande, alle menschlichen Handlungen in jeder Hinsicht zu regeln. Aber das ist auch gar nicht notwendig, weil die wachsende Aktivität der werktätigen Massen, die anständig, ehrlich und verantwortungsbewußt arbeiten und leben, Kollektivgeist besitzen, die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens achten und die Rechtsvorschriften bewußt einhalten, die aus dem Kapitalismus überkommenen Denk- und Verhaltensweisen allmählich völlig aus unserem Leben verdrängen wird. Zur erfolgreichen Durchführung der großen Aufgaben bei der Vervollkommnung unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung geben uns die Beschlüsse des XI. Parteitages eine klare Orientierung. Es ist die ehrenvolle Pflicht aller Juristen unseres Landes, ihre ganze Kraft für die konsequente Verwirklichung dieser erprobten marxistisch-leninistischen Politik einzusetzen. (Den vorstehenden Beitrag, dem ein Referat des Ministers der Justiz in der Vereinigung Ungarischer Juristen zugrunde liegt, entnahmen wir der Zeitschrift „Magyar Jog 6s Külföldi Jogi Szemle“ 1975, Heft 7, S. 369 ff. Die von Dr. Margit C sät hi, Berlin, besorgte Übersetzung aus dem Ungarischen wurde redaktionell gekürzt und bearbeitet.) Berichte URANIA-Referentenkonferenz zu Fragen der Rechtspropaganda unter der Jugend Die Sektionen Staats- und Rechtswissenschaft und Philosophie des Präsidiums der URANIA veranstalteten gemeinsam mit dem Bezirksvorstand Gera am 25. September 1975 eine Referentenkonferenz zum Thema „Die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsibewußtseins der Jugend als eine Voraussetzung für die Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung“. An der Beratung nahmen zahlreiche Staatsanwälte und Richter, die als Referenten der URANIA wirken, Jugendfunktionäre sowie Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften „Sozialistisches Recht“ und von „Klubs junger Philosophen“ teil. Dr. S. P e t z o 1 d , Vorsitzender der Sektion Staatsund Rechtswissenschaft beim Präsidium der URANIA, betonte in seiner Eröffnungsansprache, daß die rechtspropagandistische Arbeit unter der Jugend immer mehr an Bedeutung gewinnt. Sie sei ein Beitrag zur Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten. Ausgehend von dem Beschluß des Büros des Präsidiums der URANIA vom 31. Mai 1974 „Über die weiteren Aufgaben der URANIA bei der populärwissenschaftlichen Arbeit zu den Fragen des Staates und Rechts“ IXI, begründete er die Notwendigkeit, die Rechtspropaganda unter der Jugend zu verstärken und ihre ideologischerzieherische Wirksamkeit zu erhöhen. Im einleitenden Referat vermittelte Staatsanwalt Dr. L. Reuter, Mitglied des Büros der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft 'beim Präsidium der URANIA, zunächst inhaltliche und methodische Erfahrungen bei der Herausbildung, Entwicklung und Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Jugend. Die Erfahrungen zeigten, daß das Interesse der Jugendlichen an Fragen des Staates und Rechts sehr groß ist. Dies komme bereits in der zunehmenden Anzahl rechtspropagandistischer Veranstaltungen, besonders unter der Arbeiterjugend, zum Ausdruck. Bemerkenswert sei auch, daß in diesen Veranstaltungen immer wieder Fragen nach den Funktionen des sozialistischen Staates und der Führunigsroile der Partei der Arbeiterklasse, nach der Wirksamkeit der sozialistischen Demokratie sowie nach der Einheit von Rechten und Pflichten gestellt werden. Bei den Jugendlichen wachse die Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu kämpfen. Der Referent wandte sich dann den Aufgaben zur Vervollkommnung der rechtspropagandistischen Arbeit unter der Jugend zu. Die URANIA betrachte es als ein wichtiges Anliegen, die Fragen der Jugendlichen auf den Gebieten des Staates und des Rechte unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Interessen, Bildungsstufen und Tätigkeiten verständlich und überzeugend zu beantworten. Dabei komme es vor allem auf die Erläuterung folgender Schwerpunkte an: /I/ vgl. hierzu W. Baur/S. Petzold, „Die gemeinsame Verantwortung der URANIA und der Vereinigung der Juristen für die Erläuterung des sozialistischen Rechts“, NJ 1975 S. 1 ff. 1. Gesetze und Rechtsvorschriften, die die Initiative der Jugendlichen bei der Lösung der gesellschaftlichen Aufgaben, insbesondere im Bereich der Volkswirtschaft, entwickeln und fördern (z. B. Jugendgesetz der DDR und andere wichtige Bestimmungen der Jugendgesetzgebung). 2. Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendschutzes; das System der rechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher; die Aufgaben der Jugend, insbesondere des sozialistischen Jugendverbandes, zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins, zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur politisch-erzieherischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, d'ie in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben. 3. Rechtsfragen aus dem Alltag der Jugendlichen (z. B. auf den Gebieten des Arbeite- und des Familienrechts, zur Wehrpflicht u. a. m.). Die Rechtspropaganda unter der Jugend müsse durch die Vorstände und Sektionen der URANIA in engem Zusammenwirken mit den Leitungen der FDJ gestaltet werden. Grundlage dafür seien u. a. der Beschluß des Sekretariate des FDJ-Zentralrats vom 25. April 1974 über Maßnahmen zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen/2/ sowie die Ordnung über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe „Rechtserziehung“ 'bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ vom 17. Januar 1975./3/ In der Diskussion behandelten Philosophen, Pädagogen, Juristen und Jugendfumktionäre viele interessante Teilprobleme der rechtspropagandistischen Arbeit unter der Jugend. Zu Fragen der Verantwortung der Philosophen bei der weltanschaulichen Fundierung der populärwissenschaftlichen Arbeit zu Fragen des Staates und des Rechte äußerten sich Prof. Dr. H. L e y, Vorsitzender der Sektion Philosophie beim Präsidium der URANIA, und Dipl.-Phil. K. Peter, Vorsitzender der Sektion Philosophie beim URANIA-Bezirksvorstand Gera. Sie wiesein auf die enge Verbindung zwischen ethisch-moralischen und rechtlichen Fragen hin, die vor allem in der Rechtspropaganda unter der Jugend stärker beachtet werden müsse. Mit methodischen Fragen der Rechtspropaganda beschäftigte sich Prof. Dr. W. A r t z t, Mitglied des wissenschaftlich-methodischen Beirate des Präsidiums der URANIA. Die Vorträge für Jugendliche müßten stärker weltanschaulich fundiert sein, damit sie zur Entwicklung und Festigung sozialistischer Grundüberzeugungen beitragen könnten. Dabei sei es wichtig, an ideologische Einstellungen und Interessen der Jugendlichen anzuknüpfen sowie ihr Streben nach Wahrheit zu berücksichtigen. 12) Vgl. hierzu Ch. Wehner, „Aufgaben der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen“, NJ 1974 S. 633 ff. f3l Vgl. hierzu U. Jung/L. Reuter, „Erfahrungen der FDJ bei der Rechtserziehung Jugendlicher“, NJ 1975 S. 351 ff. 689;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 689 (NJ DDR 1975, S. 689) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 689 (NJ DDR 1975, S. 689)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprozeß zu realisierenden Maßnahmen stellen. Voraussetzungen für das verantwortungsbewußte und selbständige Handeln sind dabei - ausreichende Kenntnisse über konkrete Handlungsziele für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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