Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 687

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 687 (NJ DDR 1975, S. 687); auf Fortsetzung gestellt, wird das Verfahren eingestellt (§ 30 ZPO). Ein Einstellungsbeschluß, wie er bisher in § 43 AGO vorgesehen war, ist nicht mehr erforderlich. Einstweilige Anordnung und Einigung der Prozeßparteien Bei entsprechender Dringlichkeit kann im laufenden Verfahren eine einstweilige Anordnung nach den §§ 16 his 18 ZPO beim Gericht enwinkt werden. /4/ Durch sie kann das Gericht notwendige einstweilige Siche-rungsrnaßnahman oder Regelungen anordnen, z. B. in einem Rechtsstreit über die Abschlußbeurteilung eines Werktätigen (§ 38 GBA) deren Verwendung einstweilen verbieten. Eine einstweilige Anordnung kann auch vor Klageeinreichung bzw. vor Antragstellung bei der Konfliktkommission beantragt werden; dann muß jedoch das Gericht die Frist bestimmen, innerhalb derer die Klage bei Gericht oder der Antrag bei der Konfliktkommission eingereicht werden muß (§ 17 Abs. 3 ZPO). Die einstweilige Regelung erstreckt sich längstens bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage bzw. über den Antrag vor der Konfliktkommission. Das Gericht soll auch in Arbeitsrechtssachen auf den Abschluß einer Einigung zwischen den Prozeßparteien hin winken, wenn dadurch der Rechtsstreit beigelegt werden kann (§ 45 Abs. 2 ZPO). /5/ Es hat die Einigung zu protokollieren, wenn sie mit den Grundsätzen des sozialistischen Rechts im Einklang steht. In der Protokollierung kommt die bisher erforderlich gewesene Bestätigung der Einigung zum Ausdruck (§ 46 ZPO). Ein besonderer Beschluß zur Bestätigung der Einigung wie er bisher nach § 41 AGO vorgesehen war ist deshalb nicht mehr erforderlich. Das Urteil, insbesondere die Kostenentscheidung Auf der Grundlage des in der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts, der Anträge der Prozeßparteien und soweit die Klage die Überprüfung der Entscheidung einer Konfliktkommission zum Gegenstand hat auch im Rahmen des vor der Konfliktkommission behandelten Streitfalls ergeht das Urteil (§ 77 Abs. 1 ZPO). Bei Abweisung eines Einspruchs gegen eine Ent- /4/ Zur einstweiligen Anordnung vgl. G. Krüger, a. a. O., S. 572 f. /5/ Zur Einigung vgl. G. Krüger, „Die mündliche Verhandlung ln Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren“, NJ 1975 S. 657 fl. Scheidung der Konfliktkommission muß diese im Urteil zugleich für vollstreckbar erklärt werden (§ 78 Abs. 2 ZPO). Aus der Kostenentscheidung, die Bestandteil des Urteils ist (§ 78 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO), muß ersichtlich sein, welche Prazeßpartei in welchem Umfang Prozeßkosten zu tragen hat. Da für Arbeitsrechtssachen auch weiterhin Gerichtskostenfreiheit besteht (§ 156 GBA, § 168 Abs. 1 ZPO), wird in der Kostenentscheidung lediglich über die Pflicht zur Tragung von außergerichtlichen Kosten entschieden. Gemäß § 174 Abs. 4 ZPO hat in Arbeitsrechtssachen jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Ist aber der Betrieb ganz oder teilweise im Rechtsstreit unterlegen, dann hat er die dem Werktätigen entstandenen Kosten einschließlich der Rechtsanwaltskosten zu tragen. Dem Werktätigen, der zur Wiährung seiner Rechte gegenüber dem evtl, durch einen Justitiar vertretenen Betrieb einen Rechtsanwalt mit der Prozeßvertretung beauftragt hat, entstehen also dann keine Kosten, wenn sich seine Klage als begründet erwiesen hat und demzufolge zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit erforderlich war. Vollstreckung von Entscheidungen Die Vollstreckung einer in einer Arbeitsrechtssache ergangenen Entscheidung einer Konfliktkommission ist auch künftig erst dann zulässig, wenn die Kammer für Arbeitsrecht des für den Sitz der Konfliktkommission zuständigen Kreisgerichts die Entscheidung der Konfliktkommission durch unanfechtbaren Beschluß für vollstreckbar erklärt hat (§ 88 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO). Während nach § 53 Abs. 1 AGO die Vollstreckung aus der gerichtlichen Entscheidung erst zehn Tage nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils oder des eine Einigung bestätigenden Beschlusses beginnen durfte, ist künftig die Vollstreckung sofort nach Rechtskraft des Urteils oder nach Eintritt der Verbindlichkeit einer gerichtlichen Einigung (§ 83 ZPO) möglich, wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt (§§ 86 Abs. 1, 88 Abs. 1 ZPO). Die Vollstreckung ist bei dem Gericht zu beantragen, welches das Verfahren in der ersten Instanz durchgefiührt oder die Vollstreckbarkeitserklärung erlassen hat (§ 93 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Sekretär dieses Gerichts führt die Vollstreckung bis zur vollständigen Erfüllung des Anspruchs durch ( § 86 Abs. 3 ZPO), wobei er die zu ergreifenden Vollstreckungsmaßnahmen selbst bestimmt (§ 94 Abs. 1 ZPO). Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. MIHÄLY KOROM, Minister der Justiz der Ungarischen Volksrepublik Einige aktuelle Fragen des Staates und des Rechts nach den Beschlüssen des XI. Parteitages der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei In den Beschlüssen des XI. Parteitages der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei nahmen Fragen des Staates und des Rechts entsprechend ihrer Rolle beim Aufbau und beim Schutz der sozialistischen Gesellschaft einen wichtigen Platz ein. Im Rechenschaftsbericht an den Parteitag hat der Erste Sekretär des Zentralkomitees der USAP, Genosse Jänos K ä d ä r, hervorgehoben, daß unser Staat, der hinsichtlich seines Klasseninhalts eine Diktatur des Proletariats ist und dessen politische Hauptgrundlage das Bündnis der Arbeiter und Bauern darstellt, das Hauptinstrument beim weiteren Aufbau des Sozialismus ist./l/ Der XI. Parteitag hat die gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und staatlichen Aufgaben für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Die Aufgiaben unseres Staates und seines Rechts entsprechen dieser gesellschaftlichen Zielsetzung. Die Arbeit auf den Ge- tl/ Vgl. den Auszug aus dem Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XX Parteitag der USAP, ND vom 18. März 1975, S. 3. bieten des Staates und des Rechts ist politische Arbeit, die unter der Führung der Partei verwirklicht wird. Auf dem XI. Parteitag konnte feslgestellt werden, daß der sozialistische Charakter der Gesellschaft der Ungarischen Volksrepublik im den vergangenen vier Jahren in jeder Hinsicht weiter erstarkte. Partei und Regierung sorgten dafür, daß die lebenswichtigen Institutionen unseres Staates ihrer 'Bestimmung entsprechend wirken. Die sozialistische Gesetzlichkeit hat sich durchgesetzt und in den vergangenen vier Jahren weiter gefestigt./ Etas Niveau der Gesetzgebung ist gewachsen, die Wirksamkeit der staatlichen Arbeit erhöhte sich, die sozialistische Demokratie in unserem Lande wurde ausgefoaut. In den vergangenen Jahren haben wir unser Rechtssystem im Einklang mit den Forderungen des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft planmäßig vervoll-? kommnet. Zu den wichtigsten Ergebnissen unserer Ge- W Vgl. den Auszug aus dem Rechenschaftsbericht, a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 687 (NJ DDR 1975, S. 687) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 687 (NJ DDR 1975, S. 687)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts verfügen. Deshalb ist im Rahmen der Vorbereitung der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die Vorbereitung der Seschuldigten-ve rnehmung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung.

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