Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 687

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 687 (NJ DDR 1975, S. 687); auf Fortsetzung gestellt, wird das Verfahren eingestellt (§ 30 ZPO). Ein Einstellungsbeschluß, wie er bisher in § 43 AGO vorgesehen war, ist nicht mehr erforderlich. Einstweilige Anordnung und Einigung der Prozeßparteien Bei entsprechender Dringlichkeit kann im laufenden Verfahren eine einstweilige Anordnung nach den §§ 16 his 18 ZPO beim Gericht enwinkt werden. /4/ Durch sie kann das Gericht notwendige einstweilige Siche-rungsrnaßnahman oder Regelungen anordnen, z. B. in einem Rechtsstreit über die Abschlußbeurteilung eines Werktätigen (§ 38 GBA) deren Verwendung einstweilen verbieten. Eine einstweilige Anordnung kann auch vor Klageeinreichung bzw. vor Antragstellung bei der Konfliktkommission beantragt werden; dann muß jedoch das Gericht die Frist bestimmen, innerhalb derer die Klage bei Gericht oder der Antrag bei der Konfliktkommission eingereicht werden muß (§ 17 Abs. 3 ZPO). Die einstweilige Regelung erstreckt sich längstens bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage bzw. über den Antrag vor der Konfliktkommission. Das Gericht soll auch in Arbeitsrechtssachen auf den Abschluß einer Einigung zwischen den Prozeßparteien hin winken, wenn dadurch der Rechtsstreit beigelegt werden kann (§ 45 Abs. 2 ZPO). /5/ Es hat die Einigung zu protokollieren, wenn sie mit den Grundsätzen des sozialistischen Rechts im Einklang steht. In der Protokollierung kommt die bisher erforderlich gewesene Bestätigung der Einigung zum Ausdruck (§ 46 ZPO). Ein besonderer Beschluß zur Bestätigung der Einigung wie er bisher nach § 41 AGO vorgesehen war ist deshalb nicht mehr erforderlich. Das Urteil, insbesondere die Kostenentscheidung Auf der Grundlage des in der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts, der Anträge der Prozeßparteien und soweit die Klage die Überprüfung der Entscheidung einer Konfliktkommission zum Gegenstand hat auch im Rahmen des vor der Konfliktkommission behandelten Streitfalls ergeht das Urteil (§ 77 Abs. 1 ZPO). Bei Abweisung eines Einspruchs gegen eine Ent- /4/ Zur einstweiligen Anordnung vgl. G. Krüger, a. a. O., S. 572 f. /5/ Zur Einigung vgl. G. Krüger, „Die mündliche Verhandlung ln Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren“, NJ 1975 S. 657 fl. Scheidung der Konfliktkommission muß diese im Urteil zugleich für vollstreckbar erklärt werden (§ 78 Abs. 2 ZPO). Aus der Kostenentscheidung, die Bestandteil des Urteils ist (§ 78 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO), muß ersichtlich sein, welche Prazeßpartei in welchem Umfang Prozeßkosten zu tragen hat. Da für Arbeitsrechtssachen auch weiterhin Gerichtskostenfreiheit besteht (§ 156 GBA, § 168 Abs. 1 ZPO), wird in der Kostenentscheidung lediglich über die Pflicht zur Tragung von außergerichtlichen Kosten entschieden. Gemäß § 174 Abs. 4 ZPO hat in Arbeitsrechtssachen jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Ist aber der Betrieb ganz oder teilweise im Rechtsstreit unterlegen, dann hat er die dem Werktätigen entstandenen Kosten einschließlich der Rechtsanwaltskosten zu tragen. Dem Werktätigen, der zur Wiährung seiner Rechte gegenüber dem evtl, durch einen Justitiar vertretenen Betrieb einen Rechtsanwalt mit der Prozeßvertretung beauftragt hat, entstehen also dann keine Kosten, wenn sich seine Klage als begründet erwiesen hat und demzufolge zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit erforderlich war. Vollstreckung von Entscheidungen Die Vollstreckung einer in einer Arbeitsrechtssache ergangenen Entscheidung einer Konfliktkommission ist auch künftig erst dann zulässig, wenn die Kammer für Arbeitsrecht des für den Sitz der Konfliktkommission zuständigen Kreisgerichts die Entscheidung der Konfliktkommission durch unanfechtbaren Beschluß für vollstreckbar erklärt hat (§ 88 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO). Während nach § 53 Abs. 1 AGO die Vollstreckung aus der gerichtlichen Entscheidung erst zehn Tage nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils oder des eine Einigung bestätigenden Beschlusses beginnen durfte, ist künftig die Vollstreckung sofort nach Rechtskraft des Urteils oder nach Eintritt der Verbindlichkeit einer gerichtlichen Einigung (§ 83 ZPO) möglich, wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt (§§ 86 Abs. 1, 88 Abs. 1 ZPO). Die Vollstreckung ist bei dem Gericht zu beantragen, welches das Verfahren in der ersten Instanz durchgefiührt oder die Vollstreckbarkeitserklärung erlassen hat (§ 93 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Sekretär dieses Gerichts führt die Vollstreckung bis zur vollständigen Erfüllung des Anspruchs durch ( § 86 Abs. 3 ZPO), wobei er die zu ergreifenden Vollstreckungsmaßnahmen selbst bestimmt (§ 94 Abs. 1 ZPO). Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. MIHÄLY KOROM, Minister der Justiz der Ungarischen Volksrepublik Einige aktuelle Fragen des Staates und des Rechts nach den Beschlüssen des XI. Parteitages der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei In den Beschlüssen des XI. Parteitages der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei nahmen Fragen des Staates und des Rechts entsprechend ihrer Rolle beim Aufbau und beim Schutz der sozialistischen Gesellschaft einen wichtigen Platz ein. Im Rechenschaftsbericht an den Parteitag hat der Erste Sekretär des Zentralkomitees der USAP, Genosse Jänos K ä d ä r, hervorgehoben, daß unser Staat, der hinsichtlich seines Klasseninhalts eine Diktatur des Proletariats ist und dessen politische Hauptgrundlage das Bündnis der Arbeiter und Bauern darstellt, das Hauptinstrument beim weiteren Aufbau des Sozialismus ist./l/ Der XI. Parteitag hat die gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und staatlichen Aufgaben für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Die Aufgiaben unseres Staates und seines Rechts entsprechen dieser gesellschaftlichen Zielsetzung. Die Arbeit auf den Ge- tl/ Vgl. den Auszug aus dem Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XX Parteitag der USAP, ND vom 18. März 1975, S. 3. bieten des Staates und des Rechts ist politische Arbeit, die unter der Führung der Partei verwirklicht wird. Auf dem XI. Parteitag konnte feslgestellt werden, daß der sozialistische Charakter der Gesellschaft der Ungarischen Volksrepublik im den vergangenen vier Jahren in jeder Hinsicht weiter erstarkte. Partei und Regierung sorgten dafür, daß die lebenswichtigen Institutionen unseres Staates ihrer 'Bestimmung entsprechend wirken. Die sozialistische Gesetzlichkeit hat sich durchgesetzt und in den vergangenen vier Jahren weiter gefestigt./ Etas Niveau der Gesetzgebung ist gewachsen, die Wirksamkeit der staatlichen Arbeit erhöhte sich, die sozialistische Demokratie in unserem Lande wurde ausgefoaut. In den vergangenen Jahren haben wir unser Rechtssystem im Einklang mit den Forderungen des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft planmäßig vervoll-? kommnet. Zu den wichtigsten Ergebnissen unserer Ge- W Vgl. den Auszug aus dem Rechenschaftsbericht, a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 687 (NJ DDR 1975, S. 687) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 687 (NJ DDR 1975, S. 687)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit MdI. Informationen zur Sicherung der Dienstzweige des - Minde tanforderungen. die an Kandidaten gestellt werden müssen, Mitarbeiter, operative.

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