Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 671

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 671 (NJ DDR 1975, S. 671); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 29. JAHRGANG 1. DEZEMBERHEFT 23/75 S. 671-702 GÜNTER WENDLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Die staatsanwaltschaftliche Leitung des Ermittlungsverfahrens weiter qualifizieren! Die Forderungen des VIII. Parteitages der SED an die Qualifizierung der staatlichen Führungstätigkeit verstärkten in den Justizorganen die Auseinandersetzung um die inhaltliche Gestaltung der Strafverfolgung, die schon vor dem VIIL Parteitag begonnen hatte/1/. Das Bemühen, die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu erhöhen, richtete sich zunächst darauf, das Verhältnis von Aufwand und Nutzen richtig zu gestalten. Dabei wuchsen Standpunkte, die den unterschiedlichen Lebensvorgängen entsprachen und bürokratischen Erscheinungen zu Leibe rächten. In steigendem Maße setzte sich die Erkenntnis durch, daß der unterschiedlichen Kriminalität auch differenzierte Maßnahmen entsprechen müssen. Die staatliche Reaktion auf eine Straftat und damit ihre Beurteilung muß zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die Öffentlichkeit sich mit ihr beschäftigt Der Zeitfaktor ist daher bedeutsam für den Einfluß der Entscheidung auf die Herausbildung von Auffassungen und Standpunkten der Werktätigen zu kriminellen Handlungen. Diese notwendige Aktualität in der Strafverfolgung verlangt eine der Sache entsprechende Konzentration und Beschleunigung Grundanforderungen an die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafverfolgung In allen Bezirken bemühen sich die an der Strafverfolgung beteiligten Organe erfolgreich, Qualität und Aktualität der Strafverfolgung zu erhöhen. Die Initiativen in den Justiz Organen zum 25. Jahrestag der DDR und ihre Fortsetzung in Vorbereitung des IX. Parteitages der SED haben diese Fortschritte wesentlich gefördert. Zugleich entstanden aber auch neue Anforderungen an die Führungstätigkeit der zentralen Justizorgane. Es mußte Versuchen entgegengetreten werden, das Prinzip der Konzentration und Beschleunigung zu verselbständigen und damit Widerspräche zur Qualität und Wirksamkeit der Strafverfolgung zuzulassen. Wo das politische Anliegen der Konzentration und Beschleunigung nicht richtig erkannt wurde, traten neue Erscheinungsformen bürokratischer Arbeitsweise auf. Deshalb war es notwendig nachdrücklich auf die gesellschaftliche Wirksamkeit der Verfahrensdurchführung zu orientieren, die eine klare inhaltliche Konzeption und die einheitliche Verwirklichung aller Prinzipien des sozialistischen Strafverfahrens bedingtV2/ De hauptsächlichen inhaltlichen Anforderungen, die dem Begriff der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafverfolgung innewohnen, lassen sich nach den Erfahrungen der Praxis wie folgt zusammenfassen: tU Vgl. dazu NJ 1971 S. 221 fl., S. 225 fl., S. 284 fl., S. 414 fl. !U VgL dazu NJ 1973 S. 33 fl., S. 157 fl., S. 194 fl. 1. Aufdeckung und Verfolgung jeder Straftat Die konsequente Durchsetzung dieser Forderung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Kriminalitätsvarbeugung, weil sie sich insbesondere auf die Entschlossenheit und Bereitschaft der Werktätigen, kriminelle Handlungen zu verhüten, positiv auswirkt 2. Objektive und unvoreingenommene Beweisführung. Sie gewährleistet die Sicherung und richtige Bewertung notwendiger be- und entlastender Beweise und damit eine gerechte und überzeugende Entscheidung 3. Differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte. Sie dient sowohl der Wahrheitsfindung als auch der Feststellung und Beseitigung begünstigender Bedingungen der Straftat. Der Inhalt des Verfahrens schafft die Voraussetzungen, um die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen herbeizuführen 4. Gesetzlichkeit und Differenziertheit der Entscheidung Sie muß dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft und den erzieherischen Erfordernissen gerecht werden, alle gesellschaftlichen Möglichkeiten voll nutzen, in Form und Sprache kulturvoll und verständlich sein und in einer sachlich begründeten Frist ergehen. 5. Strikte Durchsetzung der Entscheidung Mit der konsequenten Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird die entschlossene Haltung von Staat und Gesellschaft gegenüber Straftaten und Tätern bekundet. Das gilt insbesondere für die Vollstreckung von Strafen, Zusatzmaßnahmen und Auflagen. 6. Prüfung und Entscheidung ob weitergehende Maßnahmen notwendig sind, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf wesentliche Zusammenhänge der Straftat zu lenken (z. B. Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit, Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht, zielgerichtete Rechtspropaganda). Oftmals ist es nicht leicht, diese grundsätzlichen Anforderungen in der Praxis richtig zu verwirklichen. Hier beweist sich die Befähigung des Kriminalisten, Staatsanwalts und Richters, fundiertes marxistisch-leninistisches Wissen gepaart mit soliden Fachkenntnissen in der einzelnen Entscheidung umzusetzen. Von Anbeginn der Strafverfolgung an muß eine klare rechtspolitische Konzeption vorhanden sein, die in den verschiedenen Etappen des Verfahrens reift. Sie hilft, die Frage zu beantworten, ob die konkrete Handlung eine Straftat darstellt oder nicht Die Fähigkeit richtig zu beurteilen, welchen Charakter die konkrete Handlung besitzt wie sie gesellschaftlich einzuordnen ist ge- 671;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 671 (NJ DDR 1975, S. 671) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 671 (NJ DDR 1975, S. 671)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde bereits abgewehrt.

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