Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 662

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 662 (NJ DDR 1975, S. 662); Aus der Praxis für die Praxis Verhütung und Bekämpfung von Straftaten gegen das persönliche Eigentum Im Bezirk Cottbus haben die Justiz-und Sicherheitsorgane im Rahmen einer Analyse der Kriminalitätsentwicklung auch die zum Nachteil des persönlichen Eigentums begangenen Straftaten eingeschätzt. Diese Analyse ergab, daß derartige Eigentumsstraftaten trotz rückläufiger Tendenz nach wie vor den höchsten Anteil an der Gesamtzahl der Straftaten haben. Die wirksame Bekämpfung dieser Straftaten erfordert eine effektive Sträfverfolgungspraxis, eine differenzierte Rechtsprechung und die verstärkte Wachsamkeit der Bürger zum Schutz ihres persönlichen Eigentums. Als Hauptangriffsrichtung hat sich bei Straftaten zum Nachteil des persönlichen Eigentums herausgestellt, daß die Täter vorwiegend in Wohnungen eindringen und hier nach Bargeld suchen. Sie entwenden aus in Fluren, Küchen und Wohnräumen abgelegten Geldbörsen oder Brieftaschen Bargeld. Seltener sind Diebstähle von Wertgegenständen. Charakteristische Begehungsweisen sind dabei das öffnen der Wohnungstür mittels Werkzeugen oder mit dem Originalschlüssel, den die Wohnungsinhaber unter Abtretern, in Lichtkästen und an anderen erreichbaren Orten abgelegt haben, das Abschrauben der Schlüssellochblenide und das öffnen des Schlosses von außen oder die Betätigung von innen steckender Schlüssel mittels spezieller Werkzeuge. Aus Kellerräumen und Etagenboxen werden hauptsächlich konservierte Lebensmittel, alkoholische Getränke, elektrische Geräte, Werkzeuge und Fahrräder entwendet. Begünstigt werden diese Handlungen dadurch, daß Haus- und Kellertüren nicht verschlossen werden und daß der Aufenthalt fremder, verdächtiger Personen in Häusern (insbesondere in Neubaugebieten) keinerlei Argwohn erweckt. Auch bei den Diebstählen in Einrichtungen des Bildungswesens und des Sozialwesens richten sich die Eigentumsstraftaten vor allem auf die Erlangung von Bargeld. Die Straftaten werden in diesen Fällen überwiegend gewaltsam in Form des Einbruchdiebstahls durchgeführt. Dabei werden z. B. Türen oder Fenster mit einfacher Körpergewalt aufgebrochen bzw. eingeschlagen. Häufig dringen die Täter mit Nachschlüsseln oder durch unverriegelte Fenster bzw. unzureichend gesicherte Türen in das Gebäude ein. Aus unverschlossenen Behältnissen sowie aus Bekleidungsstücken und Taschen wird Bargeld entwendet. Nicht selten werden auch aus abgestellten Kinderwagen vor und 'in Kinderkrippen Gegenstände genommen. In den Zentren der Naherholung stehlen die Täter neben Bargeld vor allem Uhren, Kofferradios, Tonbandgeräte, Ferngläser, Campingzubehör, Außenbordmotoren, Angelgeräte, ja sogar komplett ausgestattete Zelte. Der sorglose Umgang der Bürger mit ihrem persönlichen Eigentum gibt hier den Tätern die Gelegenheit zu strafbaren Handlungen. Nach den Erscheinungsformen und Begehungsweisen dieser Diebstahlshandlungen wurden im wesentlichen folgende sie begünstigende Bedingungen festgestellt: Wohnungstüren werden nicht ordnungsgemäß verschlossen bzw. gesichert; Geldbörsen, Brieftaschen und Wertgegenstände liegen zum Teil offen in Garderoben, Vorräumen und anderen Wohnräumen herum; größere Bargeldbeträge werden in ungeeigneten und leicht zu öffnenden Behältnissen aufbewahrt; Haustüren werden zur Nachtzeit nur unregelmäßig oder gar nicht verschlossen; in Kellergängen oder Gernein-schaftskellem a'bgestellte Fahrräder werden nicht gesichert; auf Straßen und Plätzen abgestellte Kraftfahrzeuge werden nicht immer verschlossen; wertvolle Gegenstände, wie optische Geräte, tontechnische Geräte und Bekleidungsstücke, verbleiben in abgestellten Pkws; Geldbörsen, Wert- und Bekleidungsgegenstände werden am Badestrand, in Zelten und in unverschlossenen bzw. unzureichend gesicherten Bungalows zurückgelassen. Diese Einschätzung haben die Justiz-und Sicherheitsorgane der Vorsitzenden des Rates des Bezirks übermittelt. Für die Räte der Kreise wurde zum Schutz des persönlichen wie auch des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor Straftaten folgendes festgelegt: 1. Auf der Grundlage des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“ vom 7. Mai 1974 und des entsprechenden Ministerratsbeschlusses vom 30. Juni 1074 ist eine zielgerichtete, konkrete und schwerpunktbezogene Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln, die die staatlichen Leiter, die Abgeordneten, die ehrenamtlichen Kräfte und alle anderen auf dem Gebiet der Rechtspflege tätigen Bürger befähigt, aktiv auf die weitere Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit Einfluß zu nehmen. 2. Die Massenmedien sind durch wirksame Beiträge zu unterstützen, damit die Bevölkerung verstärkt in die Aufgaben zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit einbezogen wird und jeder Bürger durch sein Verhalten selbst dazu beiträgt, daß Straftaten nicht mehr durch Leichtfertigkeit und Vertrauensseligkeit begünstigt werden. 3. Den Bürgern sind verstärkt Rechtskenntnisse zu vermitteln, und sie sind insbesondere auf ihre Rechte und Pflichten bei der Erhöhung der Ordnung, Sicherheit und Wachsamkeit hinzuweisen. Den Vorsitzenden der Räte der Kreise wurde empfohlen, die Analyse der Straftaten in den Fachbereichen des Rates, mit den Vorsitzenden der ständigen Kommissionen des Kreistages, mit Bürgermeistern und Leitern solcher Betriebe und Einrichtungen, in denen derartige Straftaten häufig begangen wurden, sowie im Rahmen der monatlichen Leiterberatungen der Justiz-und Sicherheitsorgane mit dem Stellvertreter für Inneres auszuwerten und über weitere Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung dieser Straftaten zu beraten. Der Rat des Bezirks Cottbus befaßte sich am 6. August 1975 mit der Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Bezirk. Dabei wurde auch der Schutz des persönlichen Eigentums vor Straftaten gründlich eingeschätzt. Im Bezirk Cottbus hatten sich alle Volksvertretungen der Kreise und ihre Räte mit der Analyse befaßt, die von der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Bereich Inneres des Rates des Bezirks gemeinsam erarbeitet worden war. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte in den Städten und Gemeinden wurden verpflichtet, regelmäßig in den Betrieben und in den Territorien die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Ordnung und Sicherheit zu kontrollieren und dabei auch die Sicherung des Schutzes des persönlichen Eigentums einzuschätzen. Ebenso wurden die Erfahrungen bei der Erringung des Titels „Kollektiv/ Betrieb der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Disziplin“ wie auch die Rechtskonferenzen in den Kreisen genutzt, um auch damit auf den Schutz des persönlichen Eigentums in den Territorien und in den Betrieben zu orientieren. In den Großbetrieben des Bezirks, wie z. B. im Chemiefaserwerk Wil-helm-Pieck-Stadt Guben, im Braunkohlenkombinat „Glückauf“ und im Kombinat Schwarze Pumpe, wurde bereits eine wesentliche Verbesserung der Ordnung, Sicherheit und Disziplin erreicht. Das zeigte sich insbesondere auch in der Zurückdrän-gung der Straftaten gegen das persönliche Eigentum. Major der K REINHARD HERAN, BDVP Cottbus GÜNTHER HOPPE, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Cottbus 662;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 662 (NJ DDR 1975, S. 662) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 662 (NJ DDR 1975, S. 662)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik nichts mehr zu tun haben und auf jeden Pall diesen Staat den Rücken kehfjn will, habe ich mich gedanklich damit auseinandergesetzt, welche Angaben über die Deutsche Demokratische Republik in einer Untersuchungs-Haftanstalt Staatssicherheit inhaftiert war, verstie. auf Grund seiner feindlich-negativen Einstellung ständig gegen die Hausordnung. Neben seinen laufenden Verstößen gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung sowie die politisch-operativen Ziel- und Aufgabenstellungen Staatssicherheit voll verstehen und in der Lage sind, diese in ihrer täglichen Zusammenarbeit mit den bewußt und schöpferisch umzusetzen.

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