Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 657

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 657 (NJ DDR 1975, S. 657); schaftlich organisiert sind, die Gewerkschaften organisatorisch alle Arbeitskollektive erfassen und die meisten Verurteilten selbst Mitglieder der Gewerkschaft sind. Die Erfahrungen zeigen, daß die Gewerkschaften und der Jugendverband im Rahmen ihrer politisch-ideologisch erzieherischen Arbeit in den Arbeitskollektiven auch auf die Erziehung Straffälliger wirksam Einfluß nehmen können. Die gesellschaftlichen Organisationen entwickeln keine besonderen Formen gesellschaftlicher Erziehung von Verurteilten neben der Einwirkung durch die Arbeitskollektive. Da die Gewerkschaftsgruppen mit den Arbeitskollektiven meist identisch sind, werden auch keine besonderen Gewerkschaftsversammlungen zur Auseinandersetzung über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie über die gesellschaftliche Erziehung der Verurteilten durchgeführt. Wichtig ist aber, daß die betrieblichen Leitungen der Gewerkschaft und des Jugendverbandes noch stärker bei der Festlegung von Erziehungsmaßnahmen, insbesondere bei der Ausgestaltung von Bürgschaften und von Bewährungspflichten am Arbeitsplatz, sowie bei der Kontrolle des gesamten Bewährungs- und Erziehungsprozesses mitwirken, um so die Autorität der Massenorganisationen bei der gesellschaftlichen Erziehung geltend zu machen. Eine spezifische Aufgabe der Gewerkschaften ist es, darauf hinzuwirken, daß die Aufgaben zur Erziehung der Verurteilten sinnvoll in den. sozialistischen Wettbewerb eingeordnet werden. Dazu gehört z. B., daß die Erziehungsaufgaben des Kollektivs in das Wettbewerbsprogramm aufgenommen und die Leistungen des Kollektivs bei der gesellschaftlichen Erziehung gewürdigt werden. Erläuterungen zum neuen Zivilrecht GERHARD KRÜGER, wiss. Mitarbeiter im .Ministerium der Justiz Die mündliche Verhandlung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren forderlich ist, weil glaubhaft gemacht wurde, daß ein geltend gemachter Anspruch nicht streitig ist (gerichtliche Zahlungsaufforderung nach den §§ 14 f. ZPO). Auch in dringenden Fällen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden (§ 16 Abs. 4 ZPO), weil die hier zu treffende Entscheidung noch keine endgültige ist. Im Einverständnis mit den Prozeßparteien kann von einer mündlichen Verhandlung auch abgesehen werden, wenn in einer Zivilrechtssache oder in einem Verfahren zur Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen das Ziel des Verfahrens auch ohne mündliche Verhandlung erreicht werden kann und eine Beweisaufnahme nicht erforderlich oder nur Beweis durch Urkunden oder Auskünfte zu erheben ist (§ 65 Abs. 1 ZPO). Ist eine Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kann sie ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß abgewiesen werden, weil eine mündliche Verhandlung in solchen Fällen keinen Inhalt hätte und die Entscheidung nur verzögern würde (§§ 28 Abs. 3, 39 Abs. 2 ZPO). Besteht jedoch Streit darüber, ob Gründe vorliegen, die eine Verhandlung und Entscheidung zur Sache ausschließen (§ 31 Abs. 1 ZPO), und ist darüber eine Sachaufklärung erforderlich, ist insoweit mündlich zu verhandeln und gesondert zu entscheiden (§ 77 Abs. 5 ZPO). Der Inhalt der mündlichen Verhandlung, insbesondere beim Nichterscheinen der Prozeßparteien In der mündlichen Verhandlung geht es in erster Linie um die Verwirklichung der in den §§ 2 und 3 ZPO niedergelegten Aufgaben der Gerichte und der Rechte und Pflichten der Prozeßparteien mit dem Ziel, das Verfahren durch eine Entscheidung oder eine Einigung der Prozeßparteien zur Beilegung des Rechtsstreits zu be- Der Grundsatz der mündlichen Verhandlung und die Ausnahmen davon Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen (ZPO) geht von dem Grundsatz aus, daß in allen streitigen Verfahren, in denen der Sachverhalt aufgeklärt und festgestellt werden muß, eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts oder für die Einigung der Prozeßparteien ist. Das trifft auch für die Fälle zu, in denen der Schuldner gegen eine ohne mündliche Verhandlung erlassene gerichtliche Zahlungsaufforderung (§§ 14 f. ZPO) und einen als unstreitig dargestellten Zahlungsanspruch Einspruch eingelegt hat, so daß eine Sachaufklärung erforderlich wird. In der mündlichen Verhandlung findet das Zusammenwirken des Gerichts und der Prozeßparteien seine sichtbarste Ausgestaltung. Indem über das Vorbringen der Prozeßparteien mündlich verhandelt und, soweit erforderlich, Beweis erhoben wird, wird zur Durchsetzung des Prinzips der Feststellung der objektiven Wahrheit beigetragen. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich (§ 43 Abs. 1 ZPO) .Von dem Grundsatz der Öffentlichkeit gibt es lediglich die Ausnahme der nichtöffentlichen Verhandlung im Entmündigungsverfahren (§ 42 Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 1 ZPO) und die Möglichkeit, in den in § 44 ZPO geregelten Fällen die Öffentlichkeit durch Beschluß auszuschließen oder einzuschränken. Eine mündliche Verhandlung ist dagegen nicht vorgeschrieben, wenn über eine nichtstreitige Rechtsangelegenheit zu entscheiden ist (Todeserklärung nach den §§ 136 ff. ZPO, Aufgebot nach den §§ 144 ff. ZPO) sowie in den Fällen, in denen eine Sachaufklärung nicht er- Die Hauptmethode der FDJ zur Einwirkung auf zurückbleibende, gefährdete oder straffällig gewordene Jugendliche ist die Patenschaft./12/ Nach den bisherigen Erfahrungen wurden damit gute Ergebnisse in der Erziehungsarbeit erreicht, wenn diesen Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Interessen, Neigungen und Probleme interessante Aufgaben gestellt, sie in das FDJ-Leben einbezogen und ihnen Wege und Möglichkeiten zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung gezeigt wurden. Als Paten wurden vor allem erfahrene Mitglieder der Partei der Arbeiterklasse, klassenbewußte Produktionsarbeiter und Funktionäre von Massenorganisationen gewonnen. Aufgabe der Paten ist es, auf die Verwirklichung der mit der Verurteilung auf Bewährung verbundenen Pflichten der Jugendlichen Einfluß zu nehmen und ihre Realisierung zu kontrollieren. Die Leiter der Betriebe sind verpflichtet, die gesellschaftlichen Organisationen und weitere gesellschaftliche Kräfte des Betriebes über die Verurteilung auf Bewährung zu informieren, damit sie die Möglichkeit haben, bei der gesellschaftlichen Erziehung mitzuwirken. Das gilt vor allem für die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und bei jungen Straftätern für die FDJ-Leitungen sowie für die Schöffenkollektive. Zum Teil werden die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen über die Straftat und die Verurteilung unmittelbar informiert, zum Teil werden diese Informationen den im Betrieb bestehenden Kommissionen für Ordnung und Sicherheit übermittelt, denen Vertreter dieser Leitungen angehören. (wird fortgesetzt) H2I Vgl. J. Kmiecz/A. Köhler, „Erfahrungen einer FDJ-Grund-organisation bei der Arbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen“, NJ 1974 S. 559. 657;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 657 (NJ DDR 1975, S. 657) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 657 (NJ DDR 1975, S. 657)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stellender Personen gernäfpmeiner Richtlinie ; Dadurch erreichen:. Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen und Beweise zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen sowie zur allseitigen latbestandsbezogenen Aufklärung der Täterpersönlichkeit mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen. Bei der Organisierung des Einsatzes der Kräfte, Mittel und Methoden und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit.

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