Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 653

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 653 (NJ DDR 1975, S. 653); formen und -methoden wirksamer angewesndet als auch neue entwickelt werden müssen. 5. Die Entfaltung der gesellschaftlichen Masseninitiative in den Wohngebieten setzt voraus, die führende Rolle der Parteiorganisationen in den Wohngebieten auch in dieser Beziehung zu erhöhen, die Rechtserzie-bung planmäßiger zu gestalten, die organisierten gesellschaftlichen Kräfte zu erfassen und ihre Tätigkeit unter Leitung von Abgeordneten zu koordinieren, eine konkrete und sachbezogene Zusammenarbeit zwischen den Wohnbazirksausschüssen und den Betriebsabteilungen bzw. -kollektiven auf der Basis mehrseitiger Vereinbarungen herzustellen sowie stabile und differenzierte Informationsbeziehungen zwischen den staatlichen und gesellschaftlichen Leitungsorganen in der Stadt und zu den Justiz- -und Sächerheitsorganen des Kreises aufzubauen. 6. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bewegung für Ordnung und Sicherheit ist nur richtig zu erfassen in der Einheit und Wechselwirkung mdt unserer gesamten gesellschaftlichen Entwicklung, mit der Vervollkommnung der sozialistischen Leitung und der bewußten Wahrnehmung gesetzlicher Verantwortung durch die Leitungsorgane, mit der Durchsetzung einer konsequenten, differenzierten Strafpolitik und einer effektiven Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Dieser Zusammenhang muß im gesamten politischen Füh-rungs- und Leitungsprozeß ständig berücksichtigt werden, um einseitige und mechanistische Orientierungen zu vermeiden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß es notwendig ist, die mit der Festigung von Gesetzlichkeit, Sicherheit, Ordnung und Disziplin verbundenen Aufgaben langfristiger zu planen. Der Rat der Stadt legte daher eine bis zum Jahre 1980 reichende Konzeption auf diesem Gebiet vor. Der Entwurf eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wird gegenwärtig mit den Einwohnern beraten. Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Sektion III der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR HORST WILLAMOWSKI, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Dr. ALFRED ZOCH, stellv. Direktor des Bezirksgerichts Potsdam Höhere Anforderungen an die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Die Wirksamkeit sozialistischer Strafrechtspflege bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität hängt außer von der richtigen Festsetzung und überzeugenden Begründung gerechter, dem Grad der objektiven Tatschwere und der individuellen Schuld entsprechenden Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vor allem von der zügigen und zielstrebigen Verwirklichung der erkannten Strafen ab. Die Aufgaben des Strafverfahrens beim Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie der Rechte und gesetzlich begründeten Interessen der Bürger, bei der Erziehung von Rechtsverletzern und der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen sind erst erfüllt, wenn die mit dem Ausspruch strafrechtlicher Maßnahmen in jedem Strafverfahren verfolgten konkreten Ziele in vollem Umfang verwirklicht sind./l/ Im Rahmen der rechtspolitischen Zielsetzung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung der DDR vom 19. Dezember 1974 (GBl. I S. 597), die gesetzlichen Voraussetzungen für eine höhere Wirksamkeit des gesamten Strafverfahrens zu schaffen, nimmt die Überarbeitung der Regelungen über die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (8. Kapitel der StPO) einen wichtigen Platz ein. Sie trägt der Tatsache Rechnung, daß es zur Erhöhung der Effektivität der Strafen notwendig ist, die inhaltliche Gestaltung, Organisation und Kontrolle ihrer Verwirklichung zu verbessern. Die Gewährleistung einer effektiven Verwirklichung der Strafen ist eine wesentliche Aufgabe des Strafverfahrensrechts. Das gilt insbesondere für die Verurteilung auf Bewährung und die besonderen Pflichten Jugendlicher. Die Vervollkommnung der Bestimmungen über die Verwirklichung dieser Strafen beruht auf der Auswertung langjähriger praktischer Erfahrungen der Gerichte bei der Anwendung der bisherigen Regelungen./2/ /ll Vgl. H. Willamowsld, „Ziel und Hauptrichtungen der Änderungen der StPO“, NJ 1975 S. 97 ff. (101); StPO-Lehrkommen-tar, Berlin 1968, Anm. 2 zu § 2 (S. 25). Zu den Anforderungen an das Strafverfahren vgl. auch R. Müller/S. Stranovsky/H. Willamowski, „Rationelle Verfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens wichtiges Anliegen der StPO-Novelle“, NJ 1975 S. 155 ff. 121 Die 1. DB zur StPO vom 5. Juni 1968 (GBl. H S. 392), die neben dem 8. Kapitel der StPO wichtige Aufgaben der Gerichte bei der Strafenverwirklichung regelte, wurde mit Wirkung vom 1. April 1975 durch die neue 1. DB zur StPO vom 20. März 1975 (GBl. I S. 285) ersetzt. An die Stelle der in diesem Zusammenhang ebenfalls bedeutsamen Gemeinsamen' Anweisung des Ministers der Justiz und des Präsidenten des Obersten Gerichts zur Arbeitsweise der Gerichte bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen vom 25. Juni 1968 L d. F. vom 17. März 1969 (Ver- Die Weiterentwicklung der Bestimmungen des 8. Kapitels der StPO dient ferner der effektiveren Verwirklichung der Strafen mit Freiheitsentzug, insbesondere durch die Sicherung einer zügigeren Einleitung der Durchsetzung der in der Rechtsmittelinstanz rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Entscheidungen und einer besseren Ausgestaltung der Strafaussetzung auf Bewährung und der Kontrolle ihrer Verwirklichung. Schwerpunkte der Neuregelungen der Strafenverwirklichung Im Mittelpunkt der Änderungen und Ergänzungen des 8. Kapitels der StPO stehen die Neuregelungen zur wirksameren Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung (§§ 342 bis 344 StPO) und der Strafaussetzung auf Bewährung (§§ 349, 350, 350a StPO) einschließlich der den Verurteilten oder Strafentlassenen auferlegten Verpflichtungen und Auflagen. Diese Neuregelungen stehen in einem engen Zusammenhang mit den Änderungen und Ergänzungen der §§ 32, 33, 35, 45 und 46 StGB, durch die die materiellrechtlichen Grundlagen für eine differenziertere und wirksamere Ausgestaltung der Maßnahmen zur gesellschaftlich-erzieherischen Einwirkung auf die Verurteilten erweitert wurden.® Die Neuregelungen der StPO sollen gewährleisten, daß die von den Gerichten zur Erhöhung der Wirksamkeit der Verurteilung auf Bewährung und der Strafaussetzung auf Bewährung ausgesprochenen differenzierten Verpflichtungen und Auflagen konsequent durchgesetzt werden, und zwar vor allem durch die verantwortungsbewußte Wahrnehmung der Pflichten und Rechte der Leiter der Betriebe, staatlichen Organe und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften und Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen sowie der Kollektive der Werktätigen bei der erzieherischen Einwirkung auf die Verurteilten und Strafentlassenen und durch eine verstärkte, von den gesellschaftlichen Kräften unterstützte Kontrolle der Gerichte über die Verwirklichung dieser Strafen. Mit diesen verfahrensrechtlichen Neuregelungen werden höhere Anforderungen an die Tätigkeit der Ge- fügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1969, Nr. 7, S. 21) Ist mit Wirkung vom 1. Juli 1975 die Rundverfügung Nr. 14/75 des Ministers der Justiz vom 27. Mal 1975 (Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts der DDR - B 2 14/75) getreten. fSI Vgl. hierzu H. Duft/H. Weber, „Höhere Wirksamkeit der Verurteilung, auf Bewährung und1 der Strafaussetzung auf Bewährung“, NJ 1975 S. 34 fl. 653;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 653 (NJ DDR 1975, S. 653) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 653 (NJ DDR 1975, S. 653)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der zur weiteren Arbeit im Grenzgebiet an der Staatsgrenze zur und zu Westberlin sowie aus der Einführung einer neuen Grenzordnung ergeben.

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