Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 64

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 64 (NJ DDR 1975, S. 64); durch staatliche Maßnahmen der Wohnraumlenkung oder aus zwingenden gesundheitlichen Gründen bzw. zur Sicherstellung einer ansonsten nicht gewährleisteten Versorgung eines hilfsbedürftigen Bürgers erforderlich ist. Deshalb kann zum Kriterium einer freiwilligen Aufgabe des Wohnrechts bzw. einer Behinderung an der Ausübung des Rechts auch nicht genommen werden, ob die Umstände die Wohnsitzverlegung, eine Krankenhauseinweisung oder dergleichen mit oder ohne einen entsprechenden Antrag des Wohnberechtigten erzwangen. Ein Antrag auf Aufnahme in ein Krankenhaus oder in ein Pflegeheim führt deshalb nicht ohne weiteres zur Annahme einer freiwilligen und ersatzlosen Aufgabe des Wohnrechts. Dabei ist zu beachten, daß die in vielfältigen sozialpolitischen Maßnahmen zum Ausdruck kommende Sorge des sozialistischen Staates für betagte Bürger auf die Schaffung bestmöglicher Lebensbedingungen für diesen Personenkreis gerichtet ist. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit, die Gründe, aus denen jemand ein weiterbestehendes Wohnrecht nicht mehr unmittelbar ausübt, auf Fälle des unmittelbaren Zwangs zum Auszug einzuengen. Dem gleichzustellen sind die Fälle, in denen betagten Bürgern durch einen anderen geeigneteren Aufenthalt eine bessere Versorgung und Betreuung und damit ein sorgenfreier Lebensabend ermöglicht werden kann. Das gilt um so mehr, als wie dargelegt der jeweilige Grundstückseigentümer keinen Anspruch darauf hat, vor dem Ableben des Wohnberechtigten von der ausbedungenen Leistung freigestellt zu werden. In solchen Fällen steht dem Wohnberechtigten mithin als Zuschuß zu seinem Lebensunterhalt bzw. zur Abdeckung anderweitiger Kosten der Unterbringung im Haushalt von Verwandten oder anderen Betreuungspersonen der Mietwert des Wohnrechts gemäß § 812 BGB zu. Im vorliegenden Fall treffen jedoch unabhängig von den vorstehenden Erörterungen die bereits in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze unmittelbar zu: Aus dem Brief der Verklagten an die Klägerin vom 11. Dezember 1965 ergibt sich eindeutig die Notwendigkeit einer Betreuung der Wohnberechtigten außerhalb ihrer bisherigen Häuslichkeit. Die Verklagten schildern hier überzeugend, wie die damals 82jährige Wohnbe-rechtigte in der vorangegangenen Woche zunächst Anträge auf Aufnahme in ein Altersheim stellte, dann aber darauf bestand, in ein Krankenhaus eingeliefert zu werden. Die Wohnberechtigte klagte über Schwindelanfälle und behauptete, es sei ihr noch nie so schlecht gegangen, sie bedürfe deshalb ständiger ärztlicher Aufsicht. Ihre Haltung war weiter dadurch charakterisiert, daß sie wiederholt Suizidabsichten äußerte. Die Verklagten hielten den Gefahrenzustand für so akut, daß sie wie sie in ihrem Brief schildern abends die Gaszufuhr absperrten und die Wohnberechtigte nicht ohne Aufsicht ließen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Notwendigkeit betreuerischer Maßnahmen, die über die Möglichkeiten der Verklagten weit hinausgingen, offensichtlich. Unabhängig von den subjektiven Fakten bestand mithin die zwingende objektive Notwendigkeit, einen im neunten Lebensjahrzehnt stehenden Menschen außerhalb seiner Wohnung angemessen zu betreuen. Von einer Freiwilligkeit des Auszugs und einer entschädigungslosen Aufgabe des Wohnrechts kann deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt keine Rede sein. Die Verklagten mußten daher der Wohnberechtigten den der Höhe nach unbestrittenen Mietwert des Wohnrechts erstatten. Dieser Anspruch ist nach dem Tode der Berechtigten gemäß § 1922 BGB auf die Klägerin als Erbin übergegangen, so daß sie ihn auch mit Erfolg geltend machen kann. Inhalt' Seite Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Strafrechts ein Beitrag zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit (Rede des Ministers der Justiz zur Begründung der Entwürfe der Änderungsgesetze zum StGB, zur StPO, zum SVWG und zum StRG) 33 Dr. Heinz Duft/ Prof. Dr. sc. Hans Weber: Höhere Wirksamkeit der Verurteilung auf Bewährung und der Strafaussetzung auf Bewährung 34 Dozent Dr. Walter H e n n i g : Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Vorbereitung und Versuch einer Straftat 40 Dr. Bernd Kaden : Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zur Förderung der Initiativen der Bürger bei der Verbesserung ihrer Wohnbedingungen 44 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Dr. Kupkes Erfahrungen mit der richterlichen Unabhängigkeit 47 Fragen der Gesetzgebung Prof. Dr. sc. Joachim G ö h r i n g : Gedanken zur Regelung der subjektiven Voraussetzungen der zivilrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit im ZGB 48 Aus der Praxis - für die Praxis Gerda Kerber/ Wilfried Märten : - Ordnung und Sicherheit in der Landwirtschaft 52 Maria Wolfram : Wirksames Strafverfahren als Beitrag zur Festigung von Ordnung und Sicherheit im Handel 53 Erich Reiche: Ordnung und Sicherheit in Kaufhallen 54 Gerhard L a u g a I i e s : Initiativen zur Erhöhung der Qualität der Arbeit der Staatlichen Notariate 54 Nachrichten Vizepräsident Dr. Strasberg zum Gruß 43 Rechtsprechung Strafrecht t Oberstes Gericht: Zu den Anforderungen an das Vorliegen der allgemeinen Gefahr im Bahnverkehr, wenn ein für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlicher Eisenbahner trotz erheblicher Beeinträchtigung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten bahndienstliche Handlungen ausführt. Anm. Dr. Rolf Schröder 55 Zivilrecht Oberstes Gericht: Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bei Herstellung einer nichtvertragsgemäßen Bootsbesegelung 57 Oberstes Gericht: 1. Zur Einbehaltung der Restvergütung, wenn das LPG-Mitglied bis zum Jahresende gearbeitet hat. 2. Zur Frage, ob die LPG bei gerechtfertigtem Ausscheiden eines Mitglieds Bedingungen stellen kann. 60 Oberstes Gericht: Geltendmachung von Ansprüchen im Zwangsvollstrekkungsverfahren, die zwar mit den Festlegungen im Schuldtitel Zusammenhängen, von ihm aber nicht erfaßt sind 62 Stadtgericht von Groß-Berlin: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein zur Gewährung eines Wohnrechts Verpflichteter dem Berechtigten nach Auszug aus der Wohnung den Mietwert zu erstatten hat 63 64;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 64 (NJ DDR 1975, S. 64) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 64 (NJ DDR 1975, S. 64)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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