Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 617

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 617 (NJ DDR 1975, S. 617); den theoretischen Gehalt der Bildungsveranstaltungen zu erhöhen und sich die marxistisch-leninistische Theorie in enger Verbindung mit den praktischen Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft anzueignen./5/ Zweitens ist die Fähigkeit der Kader zu entwickeln und zu fördern, die besten Erfahrungen der Praxis aufzugreifen und wirksam zu verallgemeinern, rechtzeitig neue Probleme der Praxis zu erkennen, nach Lösungswegen zu suchen sowie alle notwendigen Entscheidungen verantwortungsbewußt und mit Sachkenntnis zu treffen. Auch dieser Aspekt entspricht den höheren Ansprüchen an die Leitungstätigkeit auf allen Ebenen in Staat und Wirtschaft, wie sie auf der 15. Tagung des Zentralkomitees gestellt worden sind./6/ Drittens muß die Arbeit mit den Studenten der Rechtswissenschaft, die für die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit vorgesehen sind, sowie überhaupt mit allen Nach-wuchskadem in der Staatsanwaltschaft weiter verbessert werden. Wenn die Partei für die Durchführung des Parteilehrjahres 1975/76 die Aufgabe stellt, die ökonomischen Kenntnisse der Genossen durch ein noch intensiveres Studium der Politischen Ökonomie des Sozialismus einschließlich der Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen ökonomischen Integration weiter zu erhöhen/7/, so gilt das auch für die Genossen in der Staatsanwaltschaft. Vor allem diejenigen Staatsanwälte, die auf dem Gebiet der Bekämpfung von Straftaten gegen die Volkswirtschaft tätig sind, müssen mit fundierten Kenntnissen über die ökonomische Entwicklung ausgerüstet werden, damit sie in der Strafverfolgung die Einheit von Politik, Ökonomie und Recht immer besser verwirklichen können. Bei der Qualifizierung der mittleren juristischen und der juristisch-technischen Mitarbeiter stellen wir uns das Ziel, sie in zunehmendem Maße dazu zu befähigen, daß sie die Staatsanwälte von bestimmten Aufgaben /5/ Vgl. K. Hager, a. a. O., S. 94. /6/ Vgl. K. Hager, a. a. O., S. 56. m Vgl. K. Hager, a. a. O., S. 95. Dr. OSKAR HUGLER, Berlin Bemerkungen zur Diplomatenkonferenz Der nachstehende Beitrag befaßt sich mit Fragen, die den Gegenstand der Diplomatenkonferenz über die Bestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts und speziell den Verlauf der 1. Session dieser Konferenz betreffen, die auf Einladung des Schweizer Bundesrates vom 20. Februar bis 29. März 1974 in Genf stattfand, ln einem weiteren Beitrag wird über die 2. Session der Konferenz berichtet werden, die vom 3. Februar bis 18. April 1975 stattgefunden hat. Die 3. Session ist für die Zeit vom 21. April bis 11. Juni 1976 vorgesehen. D. Red. Zur Entwicklungsgeschichte der Diplomatenkonferenz Mit ihrer Resolution XXVIII über den Schutz der Zivilbevölkerung gegen unterschiedslose Kriegführung/1/, in der das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ersucht wird, „die Entwicklung des humanitären Völkerrechts weiterzuführen“, gab die XX. Internationale Rot-Kreuz-Konferenz in Wien im Jahre 1965 den Auftrag zu einer breit angelegten Kodifikationstätigkeit, die 1974 nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten zur Einberufung einer Diplomatenkonferenz /l/ Deutscher Text in: Revue Internationale de la Croix-Rouge, Bd. XVI, Nr. 12. Zu den weiteren Vorbereitungsarbeiten vgl. die Resolution XIII über die Neubestätigung und Weiterentwicklung der in bewaffneten Konflikten anwendbaren Gesetze und Gebräuche, die von der XXI. Internationalen Rot-Kreuz-Konferenz in Istanbul (1969) angenommen wurde (ebenda, Bd. XX, Nr. 11), sowie die Materialien der 1. (1971) und 2. (1972) Sitzungsperiode der Regierungsexpertenkonferenz, die auf Einladung des IKRK in Genf stattfand. entlasten können. Auf der Grundlage bereits bewährter Formen der Fortbildung werden in den nächsten Monaten Veranstaltungen mit den Verwaltungsorganisato-ren, mit den Haushaltssachbearbeitem und den Sekretärinnen der Staatsanwaltschaft stattfinden. Es versteht sich von selbst, daß den weiblichen Mitarbeitern bei diesen Qualifizierungsmaßnahmen besondere Unterstützung zuteil wird. In bezug auf die Qualifizierung der Leitungstätigkeit stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: 1. Die operative Tätigkeit der Staatsanwälte muß so verbessert werden, daß sie über die Feststellung von Fakten hinaus zur richtigen politisch-juristischen Bewertung des Festgestellten und zu direkten Veränderungen führt. Dazu gehört auch eine sorgfältige Planung und Koordinierung der operativen Arbeit. 2. Der Verbesserung des Erfahrungsaustauschs sowie den Problemen der Information und der Berichterstattung ist größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Mit Nachdruck hat Genosse Honecker auf der 15. Tagung des Zentralkomitees jeden, der in unserem Staat mit Leitungsaufgaben betraut ist, aufgefordert, seine persönliche Verantwortung voll wahrzunehmen, und dies als einen Hauptbestandteil seines Parteiauftrags, als eine Frage seines Bewußtseins und seiner Ehre, seiner revolutionären Pflicht bezeichnet./8/ Jetzt kommt es darauf an, in allen Dienststellen der Staatsanwaltschaft volle Klarheit darüber zu schaffen, daß die mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft objektiv größer werdenden Anforderungen auch mit wachsenden Ansprüchen an uns, an das Niveau unserer Arbeit und an die vorbildliche Erfüllung unserer Aufgaben verbunden sind. Wir haben in den vergangenen Jahren beachtliche Schritte nach vom gemacht. Diese Erfolge erfüllen uns mit Freude. Zugleich aber müssen wir unseren Blick nach vorn richten, auf die großen Aufgaben, die wir noch zu bewältigen haben und die von uns die Anspannung aller Kräfte und Fähigkeiten verlangen. /8/ Vgl. E. Honecker, Zur Durchführung der Parteiwahlen 1975/76, a. a. O., S. 40. über das humanitäre Völkerrecht zur Neubestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts geführt hat. Diese Entwicklung wurde von den Vereinten Nationen maßgeblich gefördert und unterstützt. So hat die Internationale Konferenz über Menschenrechte in Teheran (1968), die der praktischen Verwirklichung der 20 Jahre früher proklamierten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewidmet war, in ihrer Resolution XXIII über Menschenrechte in bewaffneten Konflikten/2/ den UN-Generalsekretär ersucht, die Möglichkeiten zur Sicherung einer besseren Anwendung der bestehenden und zur Schaffung neuer internationaler Regelungen zum Schutze der Zivilbevölkerung, der Kriegsgefangenen und der Kämpfer in allen bewaffneten Konflikten zu prüfen und in Konsultationen mit dem IKRK auch die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf die Dringlichkeit dieses Problems zu lenken. Seit dieser Zeit hat die UN-Vollversammlung auf jeder Jahrestagung auf der Grundlage entsprechender Berichte ihres Generalsekretärs spezielle Resolutio-nen/3/ zum Tagesordnungspunkt „Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten“ angenommen, in denen die Aktivitäten des Generalsekretärs für eine wirksame Anwendung der bestehenden Abkommen und für deren Ausbau und eine enge Zusammenarbeit mit /2/ Vgl. die Schlußakte der Internationalen Konferenz über Menschenrechte, United Nations publication, Sales Nr. E. 68 XIV. 2, p. 18. /3/ Vgl. insbesondere die Resolutionen 2444 (XXITE), 2597 (XXIV), 2673 bis 2677 (XXV), 2852 und 2853 (XXVI), 3032 (XXVII), 3102 (XXVni) und 3319 (XXIX). 617;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Gesetzes keinen Einfluß auf die strafprozessuale Gesamtfrist für die Prüfung von Verdachtshinweisen für die Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens. Die Bearbeitungsfristen werden durch die Maßnahmen nach dem Gesetz grundsätzlich dann möglich, wenn einerseits Verdachtshinweise auf eine Straftat vorliegen, andererseits die konkrete Erscheinungsform der Straftat mit einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden verfügen bzw, verfügen müssen. Die Informationen Staatssicherheit müssen aktuell sein, politisch und fachlich überzeugend Wirken und, unter strikter Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der durch die Mitarbeiter liegen. Gleichzeitig muß jedoch auch erkannt werden, daß dieses Umsetzen nicht einfach ist und deshalb den nicht allein überlassen werden kann.

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