Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 601

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 601 (NJ DDR 1975, S. 601); NJ-Bedlage 2/70 zu Heft 9) 'gesagt wind als Gesamtheit der Anforderungen an den Werktätigen bei seiner Arbeit und Anwesenheit dm Betrieb, wie sie sich als Inhalt des konkreten Arbeitsrechtsverhältnisses ergeben. Mit der arbeitsrechtlichen Stellung des Werktätigen können wie in Ziff. 1 des Berichts des Präsidiums dargelegt ist auch Anforderungen verbunden sein, deren Erfüllung und Einhaltung nicht am Betriebstor enden. Natürlich darf das nicht so verstanden werden, daß außerhalb des Arbeitsrechtsverhältnisses liegende Verhaltensanforderungen undifferenziert den Arbeitspflichten zuzurechnen sind. Ebenso falsch wäre es aber auch, zwischen Arbeitspflichten einerseits und nicht hierzu gehörenden Verhaltensweisen andererseits lediglich nach zeitlichen oder örtlichen Kriterien zu trennen. Je nach den Aufgaben und der Verantwortung des Werktätigen im Arbeitsprozeß gehört ein einwandfreies Verhalten auch außerhalb der Arbeit zu seinen Arbeitspflichten, wenn dieses Verhalten mit der Punktion, der Autorität oder dem Ansehen des Werktätigen im Betrieb in enger Verbindung steht. Die Entscheidung hierüber kann nicht von vornherein und für jeden Fall getroffen werden; sie ist vielmehr auf der Grundlage der für die einzelnen Bereiche geltenden Ordnungen und der sich aus den Aufgaben und der Stellung des Werktätigen dm Einzel fall ergebenden Anforderungen zu treffen. Da die Prüfung der Schuld des Werktätigen bei der Verletzung von Arbeitspflichten mitunter Schwierigkeiten bereitet, werden in Ziff. 2 des Berichts des Präsidiums die Voraussetzungen des Verschuldens genannt, zumal die Definitionen zur Schuld in der OG-Riditlinie Nr. 29 sich auf Fragen der schuldhaften Verursachung eines Schadens beziehen. Die Bestimmung der Schuld im Bericht dies Präsidiums lehnt sich an Definitionen des Verschuldens an, die in anderen Gesetzen enthalten sind, und berücksichtigt die Aspekte der arbeditsrechtldchen disziplinarischen Verantwortlichkeit. Hierdurch soll der Praxis zu dieser wichtigen Frage, deren Beantwortung über die Tätigkeit der Gerichte hinaus vor allem auch für die Arbeit dier Leiter von Bedeutung ist, eine Orientierung gegeben werden, um künftig Unsicherheiten und Fehler zu vermeiden und eine höhere Qualität der Arbeit zu erreichen. Oberrichter WALTER RUDELT, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Bericht über die 16. Plenartagung des Obersten Gerichts Anlaß für die -Beratungen des Plenums des Obersten Gerichts am 17. September 1975 waren nicht besorgniserregende Erscheinungen auf dem Gebiet der Arbeitsdisziplin. Vielmehr ging es wie stets auf Plenartagungen des Obersten Gerichts um den Beitrag der Rechtsprechung zur Förderung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse. Das geschieht, wie sich am Beispiel des Arbeitsrechts belegen läßt, zielstrebig und kontinuierlich. Als das Plenum des Obersten Gerichts in Auswertung des 8. FDGB-Kongresses im August 1972 u. a. Probleme des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in der Rechtsprechung beriet/1/, konnte auf die soziale Fürsorge des sozialistischen Staates für Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Werktätigen und auf die sinkende Tendenz der Arbeitsunfälle als für unsere Gesellschaft charakteristische Erscheinungen hingewiesen werden, an die unmittelbar angeknüpft wurde. Von der hervorragenden Rolle der Neuerertätigkeit für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten wurde ausgegangen, als sich das Plenum des Obersten Gerichts im August 1974 mit Fragen des Neuererrechts beschäftigte./ Und die Beratungen der 16. Plenartagung des Obersten Gerichts waren getragen von der Feststellung, daß die Bewegung der Werktätigen und ihrer Kollektive für Ordnung, Disziplin und Sicherheit immer mehr an Breite gewinnt und Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs in Vorbereitung des IX. Parteitages der SED ist./3/ In seinem einleitenden Referat bezeichnete es Vizepräsident Dr. W. Strasberg als Anliegen der Plenartagung, die Gerichte zu befähigen, zielgerichtet und noch effektiver als bisher alle Bemühungen der Werktätigen um die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im sozialistischen Wettbewerb zu unterstützen, um damit das Leistungsvermögen der sozialistischen Volkswirtschaft weiter zu steigern./4/ Von dieser Aufgabenstellung her war auch die Diskussion im Plenum bestimmt, an der Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre sowie Mitglieder von Konfliktkommissionen als Gäste teilnahmen. /II Vgl. W. Rudelt, „Fragen der Gestaltung der Arbelts- und Lebensbedingungen der Werktätigen, Insbes. des Gesundheitsund Arbeitsschutzes, in der Arbeitsrechtsprechung“, NJ 1972 S. 568 fl. /2/ Vgl. H. Toeplitz, „Die Förderung der Neuererbewegung durch die Rechtsprechung“, NJ 1974 S. 541 fl. /3/ Vgl. W. Strasberg, „Aufgaben der Gerichte bei der einheitlichen Anwendung der arbeitsrechtlichen Normen über die sozialistische Arbeitsdisziplin“, in diesem Heft. /4/ Vgl. W. Strasberg, in diesem Heft. Unterstützung der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit Mehrere Diskussionsredner äußerten sich zur Entwicklung und zu Problemen der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Dr. H. A r w a y , Direktor des Bezirksgerichts Suhl, hob den engen Zusammenhang hervor, der zwischen den Aufgaben der Gerichte und anderer Staatsorgane bei der Rechtserziehung und Rechtserläuterung einerseits und bei der Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit andererseits besteht. Im Bezirk Suhl seien von Anfang an einheitliche Anleitungen gegeben und die Resultate der Arbeit regelmäßig eingeschätzt worden. Richter und Schöffen hätten in den Betrieben bei der Ausgestaltung der Wettbewerbsverpflichtungen zu Ehren des IX. Parteitages der SED und in Auswertung der Wettbewerbsinitiative der Kumpel des Mansfeld-Kombinats darauf hingewirkt, daß konkrete Aufgaben auf dem Gebiet der Ordnung, Disziplin und Sicherheit gestellt und praktisch erfüllt werden. Arway konnte eine Reihe von Betrieben nennen, die in dieser Hinsicht vorbildlich arbeiten. Im Elektrokeramischen Werk Sonneberg, einem Schwerpunktbetrieb des Energieprogramms, seien wesentliche Probleme des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Qualität der Produktion auf Initiative von Schöffen auf gegriffen und vorbildlich gelöst worden. Eine hohe Arbeitsdisziplin und energische gesellschaftliche Maßnahmen gegen Arbeitsbummelei und Vergeudung von Arbeitszeit, gegen sorglosen Umgang mit Material, Maschinen und Anlagen gehörten dort zum festen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs. Jedoch gebe es bei der Verwirklichung dieser Grundorientierung auch noch Schwierigkeiten. So hätten z. B. einige Leiter den engen Zusammenhang zwischen der Lösung der ökonomischen Aufgaben und der strikten Verwirklichung des sozialistischen Rechts noch nicht erkannt. Der Leiter der Rechtsabteilung beim FDGB-Bundesvor-stand, R. Kranke, wies in seinem Diskussionsbeitrag darauf hin, daß der Bundesvorstand in seinem Beschluß über die Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie der Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen vom 2. August 1974 den Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit ausdrücklich als festen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs bezeichnet habe./5/ Das Thema der Plenartagung sei nicht nur für die Rechtsprechung der staatlichen Gerichte und der Konfliktkommissionen bedeutungsvoll; vielmehr enthalte der Bericht des Prä- [5/ Der Beschluß Ist veröffentlicht im Informationsblatt des FDGB 1974, Nr. 12. Vgl. dazu auch H. Heintze in NJ 1974 S. 602 ff. 601;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 601 (NJ DDR 1975, S. 601) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 601 (NJ DDR 1975, S. 601)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet dient vor allem der Lösung der politisoh-operativen Aufgaben im Operationsgebiet unter Nutzung der Potenzen und Möglichkeiten der operativen Basis Staatssicherheit . Sie schließt die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet; Koordinierung aller bedeutsamen Maßnahmen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet im Rahmen der linienspezifischen Zuständigkeit; Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert - und dafür trägt die Linie Untersuchung mit eine hohe Verantwortung - daß es keine ungeklärten Feindhandlungen und anderen Vorkommnisse gibt.

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