Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 595

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 595 (NJ DDR 1975, S. 595); Eine Seite der Rechtsverwirklichung ist die Rechtsanwendung, die dazu dient, die Rechtsnormen mit Hilfe von Individualakten, z. B. Verwaltungsakten oder gerichtlichen Entscheidungen, zu konkretisieren und auf ihrer Grundlage zu realisieren (S. 473 ff.). In diesem Zusammenhang behandeln die Verfasser auch Fragen der Auslegung des Rechts. Sie legen dar, daß zentrale staatliche Organe zur einheitlichen Auslegung der von ihnen erlassenen Rechtsakte an die ihnen unterstellten Organe und Einrichtungen Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Anweisungen herausgeben können./!)/ „Die Auslegung kann einschränkend (restriktiv) oder erweiternd (extensiv) sein“ (S. 478). Im Unterschied dazu heißt es an anderer Stelle (S. 423) in bezug auf Durchführungsbestimmungen, daß sie den Inhalt und den Wortlaut des zugrunde liegenden Gesetzes bzw. der Verordnung nicht verändern, erweitern oder einschränken dürfen. Vom Standpunkt des demokratischen Zentralismus und der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere der Rechtssicherheit der Bürger, ist der zuletzt genannten Auffassung beizupflichten. Zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit gehört auch der Kampf gegen Rechtsverletzungen in der sozialistischen Gesellschaft. Die Verfasser definieren Rechtsverletzungen als „Handlungen, die gegen rechtlich geschützte Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten verstoßen und subjektive Rechte der Bürger, ihrer Kollektive oder des Staates verletzen. Sie beeinträchtigen den Ablauf grundlegender sozialer Prozesse sowie die umfassende Nutzung aller Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft und stehen im Gegensatz zu den /9/ Die Verfasser weisen auch auf die Holle der Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts bei der Auslegung von Normativakten hin, äußern sich aber leider nicht zur Rechtsnatur dieser Richtlinien. Irrtümlich sprechen sie hier auch von „Richtlinien der Bezirksgerichte“ (S. 478), obwohl es solche nach dem GVG vom 27. September 1974 nicht gibt und ebenso nach dem aufgehobenen GVG von 1963 nicht gab. Aufgaben und Anschauungen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten auf ökonomischem, politischem und ideologischem Gebiet“ (S. 496/497). In diesem Zusammenhang setzen sich die Verfasser mit der rechtstheoretisch umstrittenen Frage auseinander, ob die Schuld des Rechtsverletzers ein notwendiges Merkmal der Rechtsverletzung sei. Sie betonen, daß die Schuld ein Merkmal wichtiger Arten von Rechtsverletzungen, namentlich der Strafrechtsverletzungen, ist, verneinen aber die Notwendigkeit, die Schuld als Merkmal in die allgemeine Definition der Rechtsverletzung aufzunehmen (S. 497). Die Verfasser bemühen sich um eine differenzierte, realistische Betrachtung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Rechtsverletzungen in der sozialistischen Gesellschaft (S. 498 ff.). Ihre Ausführungen machen zugleich deutlich, über welche Möglichkeiten der sozialistische Staat und die sozialistische Gesellschaft verfügen, die Normen des sozialistischen Rechts im täglichen Zusammenleben der Bürger zu verwirklichen. * Das vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen als Lehrbuch für die Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten anerkannte Werk wendet sich zwar in erster Linie an die Studierenden, trägt jedoch zugleich zur weiteren staats- und rechtstheoretischen Fundierung unserer gesamten staatlichen Arbeit bei. Indem das Lehrbuch, von den allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung ausgehend, wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über das Wirken der sozialistischen Staatsmacht und seines Rechts beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus sowie zu grundlegenden Fragen der sozialistischen Gesetzgebung, der Rechtsverwirklichung und Rechtsanwendung, des Kampfes gegen Rechtsverletzungen und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit vermittelt, ist es auch für alle Mitarbeiter der Justizorgane von unmittelbar praktischem Nutzen. Materialien der 16. Plenartagung des Obersten Gerichts Zu Fragen der Rechtsprechung auf dem Gebiet der sozialistischen Arbeitsdisziplin Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 16. Plenartagung am 17. September 1975 Die rationelle Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens nach den Beschlüssen der 13. und 14. Tagung des Zentralkomitees der SED als Faktor der Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion schließt die weitere Erhöhung und Festigung der Arbeitsdisziplin ein. Im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des IX. Parteitages der SED werden von den Werktätigen vielfältige Initiativen mit hervorragenden Ergebnissen entwickelt und auch Auseinandersetzungen mit fehlerhaften Verhaltensweisen bei der Arbeit geführt. Das fördert die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und widerspiegelt die Erkenntnis, daß Lebensniveau und Leistung sich gegenseitig bedingen, wie das in der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe zum Ausdruck kommt. Die Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe und Leiter in den Betrieben tragen eine hohe Verantwortung für die Entwicklung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, die überall fester Bestandteil des sozialistischen Arbeitens und Lebens werden müssen. Indem sie im Einklang mit dem sozialistischen Arbeitsrecht hohe Anforderungen an das Verhalten der Werktätigen bei der Arbeit stellen, fördern sie die bewußte Arbeitsdisziplin, wodurch Verantwortungslosigkeit, Unordnung, Vergeudung von Arbeitszeit und Volkseigentum weiter zurückgedrängt werden. Die Konfliktkommissionen und staatlichen Gerichte haben durch die Entscheidung von Streitfällen zwischen Werktätigen und Betrieben über die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin das bewußt disziplinierte Verhalten der Werktätigen zu fördern, bei der Erziehung von disziplinwidrig handelnden Werktätigen zu helfen und die strikte Wahrung der Rechte der an den Verfahren Beteiligten zu sichern. Dabei gibt es Fortschritte, wie die Untersuchungen des Obersten Gerichts unter Einbeziehung von Schöffen des Senats für Arbeitsrecht, Materialien der Bezirksgerichte Cottbus, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Potsdam sowie Konsultationen mit Mitgliedern von Konfliktkommissionen, Gewerkschaftsfunktionären und Leitern in Betrieben und Gespräche in Arbeitskollektiven ergeben haben. Die Konfliktkommissionen entwickeln eine gegenüber Disziplinverletzern erzieherisch wirksame Tätigkeit. Auch helfen sie dabei, daß die Leiter ihre Erziehungsaufgaben als Teil der Leitungsverantwortung wahrnehmen. Mit Empfehlungen geben sie vor allem gute Hinweise für eine Verbesserung der Organisation der Arbeit als Voraussetzung für hohe Arbeitsleistungen auf der Grundlage einer strikten Arbeitsdisziplin. Die Tätigkeit der staatlichen Gerichte zur Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin erweist sich besonders dort als wirksam, wo sie sich auf die günstigen Bedingungen stützt, wie sie sich im sozialistischen Wettbewerb der Kollektive, Bereiche und Betriebe entwickeln, die zu seinem festen Bestandteil auch Ordnung, Disziplin und Sicherheit machen. Durch den Inhalt der mündlichen Verhandlungen und ihre Entscheidungen müssen die Gerichte Maßstäbe für die Anwendung des Arbeitsrechts in der betrieblichen Leitungstätigkeit, für die Anforderungen an das 595;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 595 (NJ DDR 1975, S. 595) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 595 (NJ DDR 1975, S. 595)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchung shaft und ihres Vollzuges im Staatssicherheit belegt eindeutig, daß der Untersuchungshaftvollzug nicht nur eine Angelegenheit der Linie sondern nahezu aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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