Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 566 (NJ DDR 1975, S. 566); r geln auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit. Als Schwerpunkt zeichnet sich dabei die Material- und Lagerwirtschaft ab. Es ist unbedingt erforderlich, daß die Justitiare die ihnen in Abschn. III Ziff. 3 des Beschlusses des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) übertragene Verantwortung zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen umfassend wahrnehmen. Der Justitiar des Industriebaukombinats Schwerin berichtete, daß alle Justitiare im Verantwortungsbereich des Kombinats bei der Kriminalitätsvorbeugung eng mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Zusammenarbeiten: In regelmäßigen Zusammenkünften werden die Schwerpunkte beraten; Hinweise der Justizorgane werden zügig in der praktischen Arbeit umgesetzt. Ein solches schnelles Reagieren auf erste Anzeichen labilen Verhaltens gegenüber Ordnung und Sicherheit schafft günstige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verhütung von Rechtsverletzungen aller Art. Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Anpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 19. Dezember 1974 (GBl. I S. 591) hat mit der Neufassung der §§ 32 und 46 StGB den Leitern der Betriebe und Einrichtungen sowie den Kollektiven der Werktätigen eine größere Verantwortung für die erzieherische Einwirkung auf Bewährungsverurteilte und für die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener übertragen. Ebenso ist mit § 1 Abs. 2 und § 6 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 130) die Verantwortung der Leiter der Betriebe und Einrichtungen für die Erziehung, Kontrolle und Unterstützung kriminell Gefährdeter fixiert worden. Zu den Pflichten der Justitiare gehören folglich auch bestimmte Aufgaben bei der Wiedereingliederung Strafentlassener und bei der Erziehung von Bewährungsverurteilten und kriminell Gefährdeten. Neben der Vorbereitung von Entscheidungen der Betriebsleiter auf diesem Gebiet sollten die Justitiare vor allem diejenigen Kollektive unterstützen, in deren Bereich straffällig gewordene bzw. kriminell gefährdete Bürger arbeiten und leben. Dies kann z. B. durch Informationen und Hinweise zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kollektivs bei der Erziehung und Kontrolle gemäß § 32 StGB geschehen. Durch konkrete Hinweise auf die Rechte und Pflichten des Kollektivs kann dieses noch besser befähigt werden, seine Erziehungsaufgaben mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit wahrzunehmen. Gemäß Abschn. III Ziff. 3 des Ministerratsbeschlusses über die Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft haben die Justitiare auch in verstärktem Maße zur Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen beizutragen. Das Ziel der rechtspropagandistischen Tätigkeit der Justitiare muß darin bestehen, den Werktätigen ein solches Maß an Rechtskenntnissen zu vermitteln, das sie dadurch befähigt werden, ihre Arbeitsaufgaben, ihre Rechte bei der Plandiskussion, in der Neuererbewegung und bei der weiteren Festigung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb und im Territorium immer besser wahrzunehmen. Die Schweriner Erfahrungen zeigen jedoch auch, daß es für die Rechtspropaganda der Justitiare wichtig ist, mehr als bisher Grundfragen der Staats- und Rechtsordnung zu behandeln, den Werktätigen die gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtsnormen zu erläutern und ihnen an konkreten Beispielen aus dem täglichen Leben bewußt zu machen, daß das sozialistische Recht ihre ureigenen Interessen zum Ausdruck bringt. In der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des ZGB ist dies vielen Justitiaren schon sehr gut gelungen, und die dabei gewonnenen Erfahrungen müssen für künftige Veranstaltungen zur Erläuterung des sozialistischen Rechts gründlich ausgewertet werden. Als eine weitere wesentliche Aufgabe der Justitiare im Bezirk ist schließlich noch die juristische Betreuung der kleinen und mittleren Betriebe hervorzuheben. Die zentralen Organe, Industriezweigleitungen und Betriebe haben im letzten Jahr erhebliche Anstrengungen unternommen, um diese Festlegung in Abschn. III Ziff. 2 des Ministerratsbeschlusses über die Rechtsarbeit zu verwirklichen. Die dabei erzielten Erfolge dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß es noch viele Klein-und Mittelbetriebe gibt, die bisher keine juristische Betreuung erfahren; in der Regel sind davon die stadt-bzw. kreisgeleiteten Betriebe betroffen. Der Ministerratsbeschluß orientiert deshalb u. a. darauf, die juristische Betreuung dieser Betriebe in den Territorien zu organisieren. In Schwerin wird die Betreuung der örtlichen Betriebe unter Berücksichtigung der Erzeugnisgruppeneigenheiten u. a. im Bauwesen und teilweise in der Landwirtschaft praktiziert. Es ist aber auch erforderlich, die Vielzahl der Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft in das Betreuungssystem zu integrieren. Hierzu wird die Hilfe der Justitiare der zentral- und der bezirksgeleiteten Wirtschaft benötigt. Als Zusammenfassung ergibt sich: 1. Der Erfahrungsaustausch in territorialen Justitiarberatungen eröffnet gute Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Rechtsarbeit im Bezirk. 2. Territoriale Justitiarberatungen bieten Gelegenheit, die Justitiare umfassend über die Rechtsprobleme im Bezirk zu informieren und zugleich die Kenntnisse und Erfahrungen der Justitiare aus der Rechtsarbeit im Betrieb in stärkerem Maße für das Territorium nutzbar zu machen. 3. Durch die Einbeziehung der Wirtschaftsjuristen in die Rechtsarbeit des Territoriums werden weitere Wege für das Zusammenwirken von Territorien, Zweigen und Betrieben erschlossen. 4. Die territoriale Koordinierung der Arbeit der Wirtschaftsjuristen mit der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte schafft gute Möglichkeiten zur wirksamen Unterstützung der Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit. 5. Die Justitiare müssen in verstärktem Maße an territorialen und betrieblichen Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener sowie zur Erziehung kriminell Gefährdeter und Bewährungsverurteilter mitwir-ken. 6. Ein wesentliches neues Aufgabengebiet des Justitiars ist die territorial und betrieblich koordinierte Rechtspropaganda; hierbei sollten in stärkerem Umfang auch Grundfragen des Staates und des Rechts behandelt werden. Dr. ULRICH ROEHL, Oberrichter am Obersten Gericht Zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit von Alkoholtätern Diesem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, den der Verfasser auf dem Symposion der Sektion Gerichtliche Psychiatrie der Gesellschaft für Neurologie und Psychiatrie am 24. April 1975 gehalten hat. D. Red. Die zahlreichen und sehr vielfältigen Erscheinungen der Alkoholkriminalität fordern den Einsatz aller gesellschaftlichen Potenzen, um Schritt für Schritt den Kampf gegen diese schädlichen und gefährlichen Handlungen wirksamer zu gestalten. Die Alkoholkriminalität ist ein zählebiger und ernst zu nehmender Faktor, der das Zusammenleben der Bürger empfindlich stört. Trotz aller Klarheit über das Ziel ihrer strafrechtlichen Bekämpfung und der guten Überschaubarkeit der gesetzlichen Regeln gibt es bei der Prüfung und Bewertung der strafrechtlichen Schuld von Alkoholtätern einige Probleme, die das Zusammenwirken von Recht und Medizin im weitesten Sinne berühren. 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 566 (NJ DDR 1975, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 566 (NJ DDR 1975, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,.

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