Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 561

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 561 (NJ DDR 1975, S. 561); Frau bestimmte Privilegien erhält, weil sie weiblichen Geschlechts ist. Davon muß das Arbeitsrecht ausgehen. Für seine praktische Verwirklichung heißt das jedoch gleichzeitig, W. I. Lenins Hinweis zu beachten, daß „Gleichheit vor dem Gesetz noch nicht Gleichheit im Leben (ist)“./17/ Um die Gleichheit im Leben zu erreichen, ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch erforderlich, den Frauen und Mädchen ohne Kinder besondere Rechte zu gewähren bzw. besondere Bedingungen zu schaffen, damit die aus der Vergangenheit noch vorhandene Ungleichheit rasch und zielstrebig überwunden wird. Das ist z. B. bei der beruflichen Qualifizierung allgemein besonders aber bei der Qualifizierung von Frauen zu Produktionsfacharbeiterinnen der Fall. Hier müssen über die in Rechtsvorschriften zur Aus-und Weiterbildung der Werktätigen enthaltenen allgemeinen Regelungen hinausgehende Vergünstigungen geschaffen werden, die dazu beitragen, den Bildungsverlust der Frauen möglichst rasch aufzuholen. Seit dem Erlaß der AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen Frauen für die Ausbildung zu Produktions-facharbeiterinnen vom 12. Dezember 1972 (GBL II S. 860) hat eine große Anzahl von Arbeiterinnen den Facharbeiterabschluß erworben und sich dadurch die Möglichkeit geschaffen, auch eine dieser höheren Qualifikation entsprechende Arbeitsaufgabe zu erfüllen. Die berufliche Qualifizierung der Frau muß der des Mannes angeglichen werden. Das ist nicht in erster Linie ein Problem dieser oder jener Frau, sondern ein Problem der ganzen Gesellschaft, das Verantwortung des Staates, der Betriebe und der gesellschaftlichen Organisationen begründet. In der DDR ist die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 7. November 1967 angenommene Erklärung zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen/18/ auch hinsichtlich der beruflichen Qualifizierung Realität. In Art. 9 der Erklärung heißt es: „Alle geeigneten Maßnahmen sollen ergriffen werden, um Mädchen und Frauen, verheirateten wie unverheirateten, gleiche Rechte wie Männern bei der Bildung auf allen Bildungsstufen zu gewährleisten.“ Die Aus- und Weiterbildung der Frauen ist heute in der DDR Hauptkettenglied bei der weiteren Durchsetzung der Gleichberechtigung. Sie ist eine historische Notwendigkeit und eine unerläßliche Voraussetzung für die Persönlichkeitsentwicklung der Frau sowie für die Erhöhung des Anteils der Frauen am Gesamtergebnis der gesellschaftlichen Arbeit, insbesondere an der raschen Realisierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. In dem Maße, wie die Frau eine qualifizierte Tätigkeit ausübt, erhöht sich ihr Verantwortungsbewußtsein für ihre Arbeit und für die des ganzen Betriebes, wächst ihr Bedürfnis, schöpferisch tätig zu sein, an der Leitung des Betriebes mitzuwirken und die Arbeit so zu verrichten, daß sie mehr als nur Quelle des Gelderwerbs ist Die Aus- und Weiterbildung der Frauen umfaßt gegenwärtig folgende hauptsächliche Aufgaben: Aufholen noch vorhandener Qualifikationsrückstände im Vergleich zu den Männern; Ausbildung von Frauen und Mädchen in allen Berufen, die sie auf Grund ihrer physischen Besonderheiten ausüben können; Qualifizierung und Befähigung von Frauen für die Übernahme von Leitungsfunktionen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, diese Aufgaben zu erfüllen, sind weitestgehend gegeben. Es liegt in der Verantwortung der Leiter der Betriebe und Einrichtungen, die materiellen und ideologischen Bedingungen weiter zu verbessern, damit die rechtlichen Regelungen konsequent durchgesetzt werden. Hierzu gehört auch, Vorbehalte, die bei den Frauen selbst noch vorhanden sind, systematisch abzubauen. /17/W. I. Lenin, „An die Arbeiterinnen“, in: Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 363. H8I Deutscher Text in: UNO-Bilanz 67/68, Berlin 1968, S. 141. Unterstützung der werktätigen Frauen mit Kindern und im Zusammenhang mit der Mutterschaft Die gleichberechtigte Stellung von Frauen mit Kindern bzw. im Zusammenhang mit der Mutterschaft wird im Arbeitsprozeß durch besondere arbeitsrechtlich garantierte Rechte verwirklicht, die der Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben dienen. Diese besonderen Rechte bedeuten gezielte staatliche Einflußnahme zur Unterstützung dieser Frauen, um ihre tatsächlich und rechtlich gleiche Stellung mit den anderen Werktätigen zu ermöglichen und durchzusetzen. Auf diese Weise fördert der sozialistische Staat die Erfüllung von Aufgaben, die diese Frauen außerhalb des Arbeitsrechtsverhältnisses haben, mit den Mitteln des sozialistischen Arbeitsrechts. Das ist eine Förderung der Frauen nicht nur in ihrem Interesse, sondern im Interesse der Familie und der ganzen Gesellschaft. Sehr deutlich zeigt sich diese Entwicklung an der Verwirklichung der umfangreichen sozialpolitischen Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe. Sie ist Ausdruck dafür, daß der sozialistische Staat die Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Aufgaben nach Maßgabe des gesellschaftlichen Entwicklungsstandes und der vorhandenen ökonomischen Möglichkeiten intensiv fördert, um die ökonomische und soziale Gleichstellung der Frau zu vervollkommnen./19/ Gleichberechtigung auf dem Gebiet der Arbeit bedeutet eben nicht nur formale Gleichstellung. Vielmehr bedeutet sie z. B., daß die werktätigen Frauen mit drei und mehr Kindern nicht nur gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung erhalten, sondern unter Berücksichtigung ihrer größeren Pflichten im Haushalt und bei der Betreuung und Erziehung der Kinder gleichen Lohn in verkürzter Arbeitszeit (40 Stunden in der Woche) und unabhängig von der Leistung einen Mindesturlaub von 24 Tagen im Kalenderjahr. Wie alle anderen sozialpolitischen Maßnahmen (z. B. die Erhöhung der Mindestlöhne und der Mindestrenten) stellt auch diese Maßnahme eine Weiterentwicklung der Verteilungsformen im Sozialismus dar. Die wichtigste Verteilungsart die K. Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ allgemeingültig cha-rakterisiert/20/ ist die Verteilung nach der Arbeitsleistung. Sie ist eine völlig neue Qualität gegenüber der durch das Kapital Verhältnis bedingten Verteilung. Sie ist jedoch historisch begrenzt, da sie bei der Verteilung einen gleichen Maßstab an alle Mitglieder der Gesellschaft anlegt. Deshalb schrieb W. I. Lenin hierzu: „Und sofort nach der Verwirklichung der Gleichheit aller Mitglieder der Gesellschaft in bezug auf den Besitz der Produktionsmittel, d. h. der Gleichheit der Arbeit, der Gleichheit des Arbeitslohnes, wird sich vor der Menschheit unvermeidlich die Frage erheben, wie sie von der formalen zur tatsächlichen Gleichheit, d. h. zur Verwirklichung des Satzes ,Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“ weiterschreiten soll.“/21/ Die Verteilung nach der Leistung wird deshalb auch zunehmend mit der nicht an der Leistung gemessenen Verteilung verbunden, um noch vorhandene tatsächliche Ungleichheit generell und auch in bezug auf werktätige Frauen mit zusätzlicher familiärer Belastung zu überwinden und auch über diese Verteilungsart höhere Leistungen für die Gesellschaft zu stimulieren. Die sozialpolitischen Maßnahmen haben das anschaulich bewiesen. Garantie und Verwirklichung zusätzlicher Rechte für werktätige Frauen mit Kindern bzw. im Zusammenhang mit der Mutterschaft stellen staatlich-rechtliche Instrumente der Einflußnahme auf die Gleichberechtigung der Frau über besondere Förderungsmaßnahmen dar. Eine weitere derartige rechtliche Maßnahme ist die durch § 2 Abs. 6 Satz 4 GBA eingeräumte Möglichkeit /19/ Vgl. H. Kuhrig, „Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau - Förderung von Ehe und Familie“, NJ 1972 S. 467. /20/ Vgl. Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 15 £E. /21/W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25. Berlin 1960, S. 486. 561;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 561 (NJ DDR 1975, S. 561) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 561 (NJ DDR 1975, S. 561)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung eine Vielzahl umfang- reicher und komplizierter Aufgaben, Diese Aufgaben sind - im Rahmen der durch alle Diensteinheiten der Linie Untersuchung zum gleichen Zeitpunkt durchzuführenden Aufgaben während der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden. Es ist prinzipiell bei allen Formen des Tätigwerdens der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen sowie darüber hinaus für unsere gesamte Tätigkeit zu erarbeiten, als das durch die vorherige operative. Bearbeitung objektiv möglich ist.

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