Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 559

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 559 (NJ DDR 1975, S. 559); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 29. JAHRGANG 19/75 1. OKTOBERHEFT S. 559-590 Prof. Dt. WERA THIEL, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Gleichberechtigung der Frau im Arbeitsprozeß und Aufgaben des Arbeitsrechts Die Forderung von Karl Marx, „alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist“/l/, wurde unter den sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen der DDR durch den zielstrebigen Kampf der Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei verwirklicht. Die Veränderung der Verhältnisse impliziert auch diejenigen, die die materiellen und geistigen Ursachen für die Ungleichheit der Frau in allen dem Sozialismus/Kommunismus historisch vorangegangenen Gesellschaftsformationen “bildeten. In den verschiedenen Etappen der gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes wurden auf der Grundlage sozialistischer Eigentums- und Machtverhältnisse den jeweils erreichten Entwicklungsbedingungen entsprechende ökonomische, ideologische und kulturelle Voraussetzungen geschaffen, um den rechtlich garantierten Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau immer umfassender als Aufgabe der ganzen Gesellschaft und im Interesse der Ziele der ganzen Gesellschaft zu realisieren. Es ist der Beweis erbracht worden, daß die „volle Emanzipation der Frau und ihre Gleichstellung mit dem Mann nur möglich (ist) auf Grund einer Umgestaltung, welche die Herrschaft des Menschen über den Menschen also auch des Kapitalisten über den Arbeiter auf hebt“./2/ Wenn wir uns die Frage vorlegen, inwieweit die gesellschaftliche Stellung der Frau in unserem Land im allgemeinen und im Arbeitsprozeß im besonderen den Forderungen entspricht, die an die Gleichberechtigung gestellt werden, so müssen wir sowohl den überaus positiven rechtlichen und tatsächlichen Zustand resümieren als auch Lösungen suchen, wie wir diejenigen Bedingungen vervollkommnen, die es den Frauen noch besser ermöglichen, von ihren gleichen Rechten im eigenen und im gesellschaftlichen Interesse Gebrauch zu machen. Das gilt insbesondere für das Recht auf Arbeit und für die mit ihm verbundenen rechtlichen Garantien. Die Bedeutung der Gleichberechtigung der Frau im Arbeitsprozeß Die Resolution 3010, die am 18. Dezember 1972 von der XXVII. UNO-Vollversammlung angenommen wurde, formulierte die Hauptrichtungen des Kampfes für die Rechte der Frauen./3/ Eine dieser Hauptrichtungen ist, die vollständige Einbeziehung der Frauen in das allgemeine Bemühen um Entwicklung zu gewährleisten und ihre Teilnahme am ökonomischen, sozialen und /I/ K. Marx, „Zur Kritik der HegelsChen Rechtsphilosophie (Einleitung)“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1956, S. 385. /2/ A. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, Berlin 1974, S. 522. f3l Näheres dazu bei H. Kuhrig, „Gleichberechtigung von Mann und Frau unveräußerliches Prinzip der sozialistischen Gesellschaft“, NJ 1975 S. 527 ff. Vgl. auch die Übersicht über internationale Konventionen zum Schutze der Frau bei E. Oeser in NJ 1973 S. 435 ff. kulturellen Leben der Staaten zu garantieren. Sowohl hier als auch in der auf der UNO-Weltkonferenz zum Internationalen Jahr der Frau in Mexiko-Stadt (19. Juni bis 2. Juli 1975) angenommenen Deklaration zur Gleichberechtigung der Frau und zu ihrem Beitrag für Fortschritt und Frieden/4/ ist die Erkenntnis enthalten, daß es ohne die Leistungen der Frau auch künftig keinen gesellschaftlichen Fortschritt geben kann. Die Leistungen der Frauen im gesellschaftlichen Leben eines jeden Landes werden in erster Linie durch ihre Leistungen im Arbeitsprozeß bestimmt. Von der Beteiligung der Frauen an der Schaffung materieller und geistiger Werte sind weitestgehend Umfang und Inhalt der Rechte abhängig, die sie in der Gesellschaft real innehaben. Je vollständiger die Frauen in den Arbeitsprozeß integriert sind und je höher die Sachkunde ist, mit der sie gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten und sich an deren Leitung und Planung beteiligen, desto größer sind die Voraussetzungen dafür, gleichberechtigt an der Gestaltung aller Bereiche des Lebens teilzunehmen. Diese Voraussetzungen sind jedoch in einer Vielzahl von Ländern, bedingt durch die auf Privateigentum an den Produktionsmitteln basierenden Eigentumsverhältnisse, äußerst eingeschränkt. In einem Bericht an die 60. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 1975 über „Chancengleichheit und Gleichbehandlung der berufstätigen Frau“/5/ weist das Internationale Ar-beitsamt/6/ nach, daß grundlegende Rechte der Frauen, die ihre gleichberechtigte Stellung im Bereich der Arbeit betreffen, in vielen Ländern nicht wahrgenommen werden können. So werden die Übereinkommen der ILO über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit/7/ und über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf/8/ in nahezu allen kapitalistischen Ländern nicht /4/ In der Deklaration von Mexiko sind 30 Prinzipien aufgeführt, die u. a. die Diskriminierung der Frauen verurteilen, den Inhalt der Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Zielrichtung des Kampfes um Gleichberechtigung bestimmen, die Verantwortung von Staaten, nichtstaatlichen Organisationen und die eigene Verantwortung der Frauen festlegen sowie Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau enthalten. Eine große Anzahl von Prinzipien hat die Gleichberechtigung der Frau im Bereich der Arbeit zum Gegenstand; sie sind unmittelbar mit der Garantie der Grundrechte auf Arbeit, Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben und Bildung verbunden. /5/ Bericht VIII des Internationalen Arbeitsamtes, Genf 1974. /6/ Das Internationale Arbeitsamt (IAA) in Genf ist das ständige Sekretariat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die den Status einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen hat. Die Internationale Arbeitskonferenz (Generalkonferenz) ist das höchste Organ der ILO; sie kann Übereinkommen (Konventionen) und Empfehlungen annehmen. Die Verfassung der ILO ist veröffentlicht in: Die Organisation der Vereinten Nationen, Dokumente, Teil in, Berlin 1962, S. 148 ff. nt Übereinkommen Nr. 100 von 1951; in Kraft getreten am 23. Mai 1953. /8/ Übereinkommen Nr. 111 von 1958; in Kraft getreten am 15. Juni 1960. 559;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung- und Befähigung der ist die Schaffung, Stabilisierung und Profilierung solcher inneren Voraussetzungen und die Willenskraft bei den die sie in die Lage versetzen, unserer Aufgabenstellung noch besser gerecht zu werden und unliebsame Überraschungen, deren Klärung im Nachhinein einen ungleich größeren politisch-operativen Kraftaufwand erfordern würde, weitgehend auszuschalten Genossen! Die Grundrichtung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Erfordernisse und Wege der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter unter-suchungsführender Referate der Linie Seite Vertrauliche Verschlußsache Lehrbuch, Vorkommnisuntersuchung - Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Krause, Die Aufgaben des Untersuchungsführers der Linie Staatssicherheit in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

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