Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 558

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 558 (NJ DDR 1975, S. 558); vom 30. Oktober 1973 - 2 Zz 22/73 - [NJ 1974 S. 28]), kann in zweifacher Hinsicht nicht beigepfUditet werden: Auch insoweit ist zunächst davon auszugehen, daß zumindest durch einen Teil der aus dem gemeinsamen Vermögen der Beteiligten erfolgten Aufwendungen für die Wohnung deren Komfort und damit deren Mietwert erhöht worden sein kann. Der Verklagte läßt bei seiner Betrachtungsweise unberücksichtigt, daß er für die weitere Dauer des Mietverhältnisses den für die frühere Ausstattung der Wohnung bemessenen niedrigeren Mietpreis zahlt und hierdurch auf Kosten der Klägerin, die mit ihrem Anteil an den verausgabten Geldern zu der Wertsteigerung mit beigetragen hat, vermögensrechtliche Vorteile erlangt, zu deren Ausgleich er verpflichtet wäre. Der Vermögensvorteil aus der geminderten Mietzahlung würde nicht mit erfaßt, wenn lediglich künftige Ansprüche gegenüber Vermieter oder Nachmieter übertragen würden. In diesem Zusammenhang ist weiter zu berücksichtigen, daß der Wert der den Mietpreis erhöhenden Einbauten ab Ehelösung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses eine durch weitere Abnutzung bedingte Minderung erfährt, an der der andere Ehegatte nicht mehr mit beteiligt werden kann. Dem Verklagten kann aber auch deshalb nicht zugestimmt werden, weil die Klägerin, die durch die Entscheidung über die Ehewohnung in keinen Rechtsbeziehungen mehr zum Vermieter steht, in diese in gewisser Weise erneut mit einbezogen würde, wenn man ihr künftige Forderungen, die bei Beendigung des Mietvertrags der Verklagte gegenüber dem Vermieter haben könnte, ganz öder zum Teil 'zuspräche. Das kann weder im Interesse der Klägerin noch des Vermieters liegen. Eine solche Verfahrensweise ist daher nicht möglich (vgl. OG, Urteil vom 16. Januar 1973 1 Zz 2/72 NJ 1973 S. 180). Bei der Feststellung des Umfangs und des Wertes der den Wohnkomfort und damit den Mietwert erhöhenden Einbauten, die durch die Eheleute mit gemeinsamen oder mit persönlichen Mitteln des Ehegatten vorgenommen wurden, der die Ehewohnung nicht erhält, ist folgendes zu beachten: Unberücksichtigt haben solche Aufwendungen zu bleiben, die im Rahmen der Erfüllung von Mieterpflichten, vor allem auch hinsichtlich der malermäßigen Instandhaltung des Wohnraums erfolgt sind. Aufwendungen für weitere Arbeiten scheiden ebenfalls aus, wenn laut Mietvertrag oder nach spezieller Vereinbarung gegenüber dem Vermieter ein Erstattungsanspruch besteht und dieser beglichen wurde. Ist eine solche Forderung noch zu erfüllen, sollte sie im Verfahren nach § 39 FGB unter Anrechnung auf seinen Anteil dem Ehegatten übertragen werden, dem die Wohnung künftig zusteht, da nur noch dieser Vertragsbeziehungen zum Vermieter hat. Die dann noch verbleibenden Aufwendungen sind soweit sie zur Verbesserung der Wohnung geführt haben bei der Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen, sofern bei Ehescheidung noch eine Wertsteigerung vorliegt. Ob und in welcher Höhe das der Fall ist, ist anhand der gegebenen Umstände und, wenn diese nie-ausreichen, u. U. mit Hilfe eines Sachverständigen zu prüfen. Zugleich ist mit zu klären, für welche Zeit die werterhöhenden Einbauten noch genutzt werden können und welche Einsparungen an Miete für den Inhaber der Wohnung hierdurch entstehen. Auch bei Berücksichtigung und Verteilung dieser Werte darf nicht außer acht gelassen werden, daß es um familienrechtliche Ansprüche geht, bei deren Bemessung noch andere Umstände, wie z. B. die wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse der Beteiligten, entsprechend § 39 FGB mit zu berücksichtigen sind. 558 Inhalt Seite Prof. Dr. Herta K u h r i g : Gleichberechtigung von Mann und Frau unveräußerliches Prinzip der sozialistischen Gesellschaft 527 Dr. Hans Ranke: Die Herausbildung der leitenden Prinzipien des sozialistischen Zivilrechts 532 Dr. Franz T h o m s : Rationelle und effektive Gestaltung der Verfahren zur Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft . . . 53ö Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Dozent Dr. sc. Günter Baranowski / Dr. Bernd Kaden/ Dr. Hartwig Krüger: Zur Ausgestaltung des Rechts der Bürger und ihrer Kollektive auf Mitwirkung im ZGB 538 Prof. Dr. sc. Horst Kellner: Die Grundsatzbestimmungen der neuen Zivilprozeßordnung 542 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Weitere Zuspitzung der Berufsverbote 545 Aus anderen sozialistischen Ländern Dozent Dr. sc. Erich Krauß: Grundzüge des LPG-Rechts in einigen sozialistischen Ländern Europas 546 Informationen 551 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Zuständigkeit der Militärgerichte in Strafsachen für Militärpersonen bei Einberufung zum aktiven Wehrdienst 552 BG Karl-Marx-Stadt: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung bei bereits vor dem Inkrafttreten des ÄGStGB eröffneten Hauptverfahren 553 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Berechnung des Schadenersatzes, wenn in einer Einrichtung des Einzelhandels zum Verkauf bestimmte Waren gestohlen werden 554 Oberstes Gericht: Zur Verbindlichkeit einer Vereinbarung über einen Mietpreis, der unter dem gesetzlich zulässigen liegt, für den nachfolgenden Grundstückseigentümer . . . 554 Familienrecht Oberstes Gericht: 1. Zu den Aufgaben des Gerichts bei der Entscheidung über das elterliche Erziehungsrecht, wenn die Parteien keine übereinstimmenden Vorschläge unterbreiten. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Ge- schwistertrenn-ung erwogen werden kann 555 Oberstes Gericht: Zur Ausgleichung von Werterhöhungen an der Ehewohnung im Verfahren zur Verteilung des gemeinschaftlichen Vermögens 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 558 (NJ DDR 1975, S. 558) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 558 (NJ DDR 1975, S. 558)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit hauptamtlicher auf längere Zeit. Das konspirative Herauslösen der aus dem bestehenden Arbeitsrechtsverhältnis. Die Legendierung der inoffiziellen Tätigkeit hauptamtlicher durch ein ScheinarbeitsVerhältnis.

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