Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 551

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 551 (NJ DDR 1975, S. 551); tung bis zu 100 Kös herabgesetzt werden. In Ungarn und Bulgarien ist eine Geldbuße als Disziplinarmaß-nahme hingegen nicht vorgesehen; hier kann das Mitglied auf eine niedriger bezahlte Arbeitsstelle versetzt werden. Äußerste Maßnahme ist der Ausschluß aus der Genossenschaft. Zur Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums enthalten die Musterstatuten detaillierte Bestimmungen über die Bildung und Verwendung der genossenschaftlichen Fonds, die in ihren Grundsätzen übereinstimmen. Das genossenschaftliche Eigentum wird als die ökonomische Basis der genossenschaftlichen Produktion behandelt. Es gilt der Grundsatz der genauen Zweckbestimmung der Fonds. Im Mittelpunkt steht die Bildung und ständige Vermehrung der unteilbaren Fonds der LPG. So heißt es z. B. im Musterstatut der CSSR, daß der unteilbare Fonds „der Entwicklung und Hebung des Wohlstandes der genossenschaftlichen Wirtschaft, der Sicherung der erweiterten Reproduktion der Grundmittel entsprechend dem prognostischen Plan der Entwicklung der Genossenschaft“ dient und nicht zur Verteilung unter die Genossenschaftsmitglieder verwendet werden darf. Wie in der DDR ist auch in den anderen sozialistischen Ländern die genossenschaftliche Demokratie in der LPG die Form der Leitung der genossenschaftlichen Tätigkeit. Überall ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ der LPG; sie entscheidet über alle Fragen des genossenschaftlichen Lebens und hat bei Grundfragen das alleinige Entscheidungsrecht. Vorstand und Vorsitzender sind gewählte Organe der LiPG, die die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umsetzen. Daneben wirkt nach allen Musterstatuten die Revisionskommission als Kontrollorgan der Mitgliederversammlung. Mitgliederversammlungen sind nach den Musterstatuten monatlich (so in der CSSR) oder in längeren Abständen (so in Ungarn und Rumänien) durchzuführen. Das bulgarische Musterstatut enthält keine diesbezügliche Regelung. Die Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlung (Quorum) ist grundsätzlich gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Nur in Rumänien wird die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder verlangt. Für die Tätigkeit der Mitgliederversammlung gelten nach den einzelnen Musterstatuten einige Besonderheiten: Nach dem rumänischen Musterstatut kann die Mitgliederversammlung die zeitweilige Aufhebung des Stimmrechts eines Mitglieds beschließen, das unbegründet die von der Mitgliederversammlung beschlossene Zahl der Arbeitseinheiten nicht erfüllt hat. Nach dem ungarischen LPG-Gesetz hat jedes Mitglied das Recht, sich bei Streitigkeiten mit der LPG an die in jeder Genossenschaft bestehende Schiedskommission zu wenden. Die Schiedskommission in der LPG kann insbesondere angerufen werden, wenn das Mitglied mit Entscheidungen genossenschaftlicher Organe nicht einverstanden ist, z. B. über Ausschluß, Bewertung des eingebrachten Vermögens, Festlegung der Höhe der Bodenanteile Oder Ablehnung der Auszahlung, über andere Streitigkeiten in Verbindung mit der Mitgliedschaft und die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, falls die Mitgliederversammlung diese Frage in erster Instanz behandelt hat. Nach den Musterstatuten Bulgariens und Rumäniens ist es möglich, in großen LPG eine Bevollmächtigtenversammlung zu bilden. Übereinstimmend erfolgt die Wahl in den Brigaden der LPG. Das rumänische Musterstatut sieht überdies vor, daß vor der Durchführung der Bevollmächtigtenversammlung die dort anstehenden Fragen in Brigadeversammlungen erörtert werden müssen, um die umfassende demokratische Vorbereitung der Beschlüsse der Bevollmächtigtenversammlung zu gewährleisten. In allen Musterstatuten ist vorgesehen, daß die Mitglieder eine persönliche Hauswirtschaft führen können. Entsprechend dem Charakter der Hauswirtschaft als Nebenwirtschaft werden die Hauswirtschaftsfläche und der Umfang des individuellen Viehs begrenzt. Unterschiedlich ist die Vertretung der LPG im Rechtsverkehr geregelt In Bulgarien, Ungarn und Rumänien kann der Vorsitzende die LPG allein vertreten. Die Regelung der CSSR sieht vor, daß die LPG vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten wird. In der CSSR fand im April 1972 der VIII. Gesamtstaatliche Kongreß der LEG statt, auf dem festgestellt wurde, daß die Weiterentwicklung der ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft auch eine Weiterentwicklung der rechtlichen Bestimmungen über die LEG verlangt. Aus diesem Grunde soll ein neues Gesetz über das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen ausgearbeitet werden./14/ flil Vgl. D. Kokavec, „25 Jahre sozialistische Landwirtschaft in der CSSR“, Staat und Recht 1975, Heft 1, S. 107 ff. (120). . Informationen Am 24. Juli 1975 fand beim Generalstaatsanwalt der DDR eine Beratung über die Aufgaben der Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung des IX. Parteitages der SED statt, an der die Staatsanwälte der Bezirke und leitende Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft teilnahmen. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Günter Wendland wies darauf hin, daß die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit dazu beiträgt, mit der Kraft des Volkes, insbesondere der Arbeiterklasse, weitere solide Voraussetzungen für die folgenden Schritte bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen. Deshalb müssen die Staatsanwälte die vielfältigen Initiativen der Werktätigen zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit unterstützen und das sozialistische Recht den Bürgern noch qualifizierter erläutern, um auch damit die Entwicklung ihres Rechtsbewußtseins zu fördern. Auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus ist die Weiterbildung der Staatsanwälte noch stärker auf die konkre- ten Bedürfnisse der Praxis auszurichten, wobei auch die tägliche Arbeit ein wichtiges Feld der Qualifizierung ist. Der Staatsanwalt des Bezirks Potsdam, Genosse Albert Bast, berichtete außerdem über Ergebnisse und Schlußfolgerungen einer von der Abteilung Wirtschaftskriminalität beim Generalstaatsanwalt durchgeführten Untersuchung über die Effektivität der staatsanwaltschaft-lichen Tätigkeit bei der Verfolgung von Straftaten in der Volkswirtschaft. Diese Untersuchung ergab wichtige Hinweise für die Verbesserung der Leitungstätigkeit in der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung und Verhütung derartiger Straftaten. Insbesondere müssen die Staatsanwälte befähigt werden, noch besser die politisch-ökonomischen und ideologischen Zusammenhänge dieser Rechtsverletzungen zu erfassen. Zur Erreichung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafverfahren sind die staatsanwaltschaftlichen Mittel komplex einzusetzen. Dazu gehört auch, rechtzeitig Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht zu ergreifen und noch überlegter und differenzierter die Öffentlichkeit 551;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 551 (NJ DDR 1975, S. 551) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 551 (NJ DDR 1975, S. 551)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der in ihrem jeweils erreichten Entwicklungsstand. Aus der Präambel zum Gesetz geht jedoch auch hervor, daß die aktive Unterstützung der sozialistischen Entwicklung in der Bestandteil der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist. Damit schützt das Gesetz nicht nur den erreichten Entwicklungsstand, sondern auch die dynamische Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit zu unterscheiden. Das Gesetz regelt den Erkenntnisstand über die Gefahr nicht einheitlich für alle Befugnisse, sondern für jede Befugnis gesondert.

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