Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 533

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 533 (NJ DDR 1975, S. 533); tiger gesellschaftlicher Beziehungen ermöglichte und erforderte. Es widerspiegelt die Gesetzmäßigkeit, Planmäßigkeit und Kontinuität der Gesetzgebung der DDR ebenso wie die Dynamik und Stabilität der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Sich dieses politischen, rechtsgeschichtlichen und ideologischen Prozesses bewußt zu sein bedeutet zugleich zu erkennen, welcher Prozeß des Lernens und Umdenkens bei der Anwendung des neuen Rechts notwendig ist, welche gründliche Arbeit die Rechtspraxis leisten muß und welchen Aufgaben sich die rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung widmen müssen. Zur Bedeutung leitender Prinzipien Die Gesetzgefoungsarbeit der DDR war und ist stets dadurch gekennzeichnet, daß Gesetze auf der Grundlage leitender Prinzipien ausgearbeitet werden, die ihre Verwirklichung in der gesellschaftlichen Praxis entscheidend beeinflussen. Es ist ein den obengenannten Gesetzen und vielen anderen gemeinsames Charakteristikum, daß ihr Gegenstand, ihre Stellung und Funktion einschließlich der konkreten juristischen Regelungen von leitenden Prinzipien bestimmt werden. Das geschieht beispielsweise in Grundsätzen, die am Anfang der Gesetze formuliert sind, in Grundsatzbestimmungen oder in Bestimmungen über Aufgaben und Ziele, die einzelnen Teilen und Kapiteln eines Gesetzes vorangestellt werden; mit ihnen werden Hauptinhalt und gesellschaftlicher Zweck des Gesetzes hervorgehoben, charakterisiert und erläutert (vgl. dazu §§ 1 bis 4 FGB; Art. 1 bis 8 StGB; 1.Kapitel des GBA; §§ 1 bis 10 ZGB und die §§ 17, 22, 43, 71, 82, 94, 98, 133, 162, 233, 266, 274, 323, 362 ZGB) 74/ Den leitenden Prinzipien kommt in der sozialistischen Gesetzgebung und Rechtsprechung eine doppelte Bedeutung zu. Zum einen sind sie für die konzeptionelle Anlage des Gesetzes bestimmend, zum anderen haben sie große Bedeutung für seine Anwendung, Durchsetzung und gesellschaftliche Wirksamkeit. Sie haben die Aufgabe, in Form prägnanter Leitsätze die politisch-ideologische und gesellschaftlich-rechtliche Funktion des Gesetzes besonders sichtbar zu machen; sie sind gewissermaßen die tragenden Eckpfeiler des Gesetzes. Die leitenden Prinzipien verdeutlichen einerseits die gesellschaftliche Zielrichtung der Einzelregelungen, die sich auf die Prinzipien zurückführen lassen; andererseits sind sie das Resultat der Verallgemeinerung von Erfahrungen und Einzelregelungen, aus denen sie abgeleitet werden können./5/ Erkenntnis, Erläuterung und Beachtung der Prinzipien sind auch deshalb von großer Bedeutung, weil sie nicht nur die dem Gesetz zugrunde liegenden objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten und seinen Klassencharakter in besonders einprägsamer und anschaulicher Weise sichtbar machen, sondern auch, weil sie die auf der Grundlage der gesellschaftlichen Verhältnisse entstandenen Rechtsanschauungen der Arbeiterklasse und fif Zu den Prinzipien anderer sozialistischer Gesetze vgl. H. Benjamin, „Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik Beitrag zum einheitlichen Rechtssystem“, in: Kommentar zum StGB, Berlin 1969, Bd. I, S. 9 fl.; H. Ranke, „Zu einigen Fragen über Gegenstand, System und Prinzipien des Strafprozeßrechts“, Staat und Recht 1952, Heft 1/2, S. 99 ff.; derselbe, „Zum Entwurf des neuen Familiengesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik ein Dokument der demokratischen Gesetzlichkeit“, Staat und Recht 1954. Heft 6, S. 733 ff.; H. Kellner, „Zur Herausbildung, Durchsetzung und Weiterentwicklung sozialistischer Prozeßprinzipien in der DDR“, NJ 1972 S. 185 ff., 217 ft. /S/ Zur materialistischen Auffassung der marxistisch-leninistischen Philosophie vom Wesen der Prinzipien vgl. F. Engels, „Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft („Anti-Dühring“)“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 4 ff. (32); ferner: D. Kirchhöfer, „Der Prinzipienbegrifl in der marxistischen Philosophie“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1974, Heft 4, S. 411 ff. (428). ihrer Verbündeten zum Ausdruck bringen. Gerade in den leitenden Prinzipien wird ein Wesenszug des sozialistischen Rechts sichtbar: Sie zeigen, wie die sozialistischen Gesetze dazu beitragen, daß die ethischen Prinzipien und moralisch-politischen Maßstäbe der Arbeiterklasse zu allgemeingültigen Regeln für die gesamte Gesellschaft werden. Allgemeingfiltige und spezifische Prinzipien Die leitenden Prinzipien sozialistischer Zivilgesetzgebung sind allgemeingültige, dem sozialistischen Recht insgesamt eigene, in der sozialistischen Verfassung verankerte Prinzipien. Hierzu gehören das Prinzip des demokratischen Zentralismus, das Prinzip der Entfaltung der sozialistischen Demokratie, das Prinzip der gegenseitigen Hilfe und kameradschaftlichen Zusammenarbeit, das Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten, das Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ u. a. m. Außer solchen allgemeinen Prinzipien können für ein einzelnes Gesetz weitere spezifische Prinzipien charakteristisch sein./6/ Dabei treten je nach der gesellschaftlichen Funktion eines bestimmten Gesetzes jeweils diese oder jene Prinzipien besonders in den Vordergrund. Deshalb sind hier insbesondere diejenigen Prinzipien hervorzuheben, die für das gesellschaftliche Wirksamwerden des Zivilrechts und für seine das Rechtsbewußtsein der Werktätigen entwickelnde Rolle charakteristisch sind. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich ferner, daß Wirkungsfeld und Geltungsbereich der das Zivilrecht bestimmenden Prinzipien nicht nur auf das ZGB beschränkt sind, sondern auch für den ganzen Komplex des sozialistischen Zivilrechts Bedeutung haben, also z. B. auch für das Verfahrensrecht, das Notariatsrecht und für das Urheber- und Erfinderrecht./?/ Die Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts stehen in strikter Abgrenzung und in prinzipiellem Gegensatz zu den im bürgerlichen Recht üblichen sog. Generalklauseln, deren Klassenfunktion darin besteht, eine extensive Auslegung und Anwendung der Rechtsnormen und Entscheidungen im Interesse der herrschenden Klasse zu ermöglichen, womit einer subjektiv-willkürlichen Rechtspraxis der Weg geebnet wird. Sozialistische Gesetzesprinzipien haben dagegen objektiven Charakter. Sie dienen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, weil sie jedem Bürger für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsnormen eine auf den gesellschaftlichen Fortschritt gerichtete Orientierung und dem Gericht objektive, in den gesellschaftlichen Verhältnissen begründete Kriterien für die Auslegung der einzelnen Bestimmungen geben. Systematische Erarbeitung der leitenden Prinzipien des sozialistischen Zivilrechts Die Herausbildung der das sozialistische ZGB tragenden Prinzipien geschah in einem komplizierten Prozeß der Auseinandersetzung mit bürgerlichen Rechtsanschauungen und privatrechtlichen Rechtstraditionen, in einem Prozeß des Ringens um die Durchsetzung marxistisch-leninistischer Rechtspositionen im Zivilrecht. Die Herausarbeitung der leitenden Prinzipien war von den Ana- /6/ So z. B. im Gerichtsverfassungsrecht die Prinzipien der Öffentlichkeit, des Rechts auf Verteidigung und der Unabhängigkeit der Richter, im Verfahrensrecht die Prinzipien der objektiven Wahrheit und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Als ein dem Zivilrecht eigentümliches Prinzip wird z. B. das Prinzip der Äquivalenz der Leistungen und das Prinzip der Vertragstreue hervorgehoben. /7/ Zum Verhältnis Zivilgesetzbuch - Urheber- und Erfinderrecht vgl. Autorenkollektiv, Urheberrecht der DDR, Berlin 1969, S. 71 ff.; Autorenkollektiv, Erfinder- und Neuererrecht der DDR, Berlin 1968, S. 126. ! ' 533;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 533 (NJ DDR 1975, S. 533) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 533 (NJ DDR 1975, S. 533)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, die zur Lösung bestimmter Aufgaben angesprochen werden. Es erfolgt keine Anwerbung als Kontaktperson. Kontaktpersonen werden in der Abteilung nicht registriert.

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