Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 533

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 533 (NJ DDR 1975, S. 533); tiger gesellschaftlicher Beziehungen ermöglichte und erforderte. Es widerspiegelt die Gesetzmäßigkeit, Planmäßigkeit und Kontinuität der Gesetzgebung der DDR ebenso wie die Dynamik und Stabilität der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Sich dieses politischen, rechtsgeschichtlichen und ideologischen Prozesses bewußt zu sein bedeutet zugleich zu erkennen, welcher Prozeß des Lernens und Umdenkens bei der Anwendung des neuen Rechts notwendig ist, welche gründliche Arbeit die Rechtspraxis leisten muß und welchen Aufgaben sich die rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung widmen müssen. Zur Bedeutung leitender Prinzipien Die Gesetzgefoungsarbeit der DDR war und ist stets dadurch gekennzeichnet, daß Gesetze auf der Grundlage leitender Prinzipien ausgearbeitet werden, die ihre Verwirklichung in der gesellschaftlichen Praxis entscheidend beeinflussen. Es ist ein den obengenannten Gesetzen und vielen anderen gemeinsames Charakteristikum, daß ihr Gegenstand, ihre Stellung und Funktion einschließlich der konkreten juristischen Regelungen von leitenden Prinzipien bestimmt werden. Das geschieht beispielsweise in Grundsätzen, die am Anfang der Gesetze formuliert sind, in Grundsatzbestimmungen oder in Bestimmungen über Aufgaben und Ziele, die einzelnen Teilen und Kapiteln eines Gesetzes vorangestellt werden; mit ihnen werden Hauptinhalt und gesellschaftlicher Zweck des Gesetzes hervorgehoben, charakterisiert und erläutert (vgl. dazu §§ 1 bis 4 FGB; Art. 1 bis 8 StGB; 1.Kapitel des GBA; §§ 1 bis 10 ZGB und die §§ 17, 22, 43, 71, 82, 94, 98, 133, 162, 233, 266, 274, 323, 362 ZGB) 74/ Den leitenden Prinzipien kommt in der sozialistischen Gesetzgebung und Rechtsprechung eine doppelte Bedeutung zu. Zum einen sind sie für die konzeptionelle Anlage des Gesetzes bestimmend, zum anderen haben sie große Bedeutung für seine Anwendung, Durchsetzung und gesellschaftliche Wirksamkeit. Sie haben die Aufgabe, in Form prägnanter Leitsätze die politisch-ideologische und gesellschaftlich-rechtliche Funktion des Gesetzes besonders sichtbar zu machen; sie sind gewissermaßen die tragenden Eckpfeiler des Gesetzes. Die leitenden Prinzipien verdeutlichen einerseits die gesellschaftliche Zielrichtung der Einzelregelungen, die sich auf die Prinzipien zurückführen lassen; andererseits sind sie das Resultat der Verallgemeinerung von Erfahrungen und Einzelregelungen, aus denen sie abgeleitet werden können./5/ Erkenntnis, Erläuterung und Beachtung der Prinzipien sind auch deshalb von großer Bedeutung, weil sie nicht nur die dem Gesetz zugrunde liegenden objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten und seinen Klassencharakter in besonders einprägsamer und anschaulicher Weise sichtbar machen, sondern auch, weil sie die auf der Grundlage der gesellschaftlichen Verhältnisse entstandenen Rechtsanschauungen der Arbeiterklasse und fif Zu den Prinzipien anderer sozialistischer Gesetze vgl. H. Benjamin, „Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik Beitrag zum einheitlichen Rechtssystem“, in: Kommentar zum StGB, Berlin 1969, Bd. I, S. 9 fl.; H. Ranke, „Zu einigen Fragen über Gegenstand, System und Prinzipien des Strafprozeßrechts“, Staat und Recht 1952, Heft 1/2, S. 99 ff.; derselbe, „Zum Entwurf des neuen Familiengesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik ein Dokument der demokratischen Gesetzlichkeit“, Staat und Recht 1954. Heft 6, S. 733 ff.; H. Kellner, „Zur Herausbildung, Durchsetzung und Weiterentwicklung sozialistischer Prozeßprinzipien in der DDR“, NJ 1972 S. 185 ff., 217 ft. /S/ Zur materialistischen Auffassung der marxistisch-leninistischen Philosophie vom Wesen der Prinzipien vgl. F. Engels, „Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft („Anti-Dühring“)“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 4 ff. (32); ferner: D. Kirchhöfer, „Der Prinzipienbegrifl in der marxistischen Philosophie“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1974, Heft 4, S. 411 ff. (428). ihrer Verbündeten zum Ausdruck bringen. Gerade in den leitenden Prinzipien wird ein Wesenszug des sozialistischen Rechts sichtbar: Sie zeigen, wie die sozialistischen Gesetze dazu beitragen, daß die ethischen Prinzipien und moralisch-politischen Maßstäbe der Arbeiterklasse zu allgemeingültigen Regeln für die gesamte Gesellschaft werden. Allgemeingfiltige und spezifische Prinzipien Die leitenden Prinzipien sozialistischer Zivilgesetzgebung sind allgemeingültige, dem sozialistischen Recht insgesamt eigene, in der sozialistischen Verfassung verankerte Prinzipien. Hierzu gehören das Prinzip des demokratischen Zentralismus, das Prinzip der Entfaltung der sozialistischen Demokratie, das Prinzip der gegenseitigen Hilfe und kameradschaftlichen Zusammenarbeit, das Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten, das Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ u. a. m. Außer solchen allgemeinen Prinzipien können für ein einzelnes Gesetz weitere spezifische Prinzipien charakteristisch sein./6/ Dabei treten je nach der gesellschaftlichen Funktion eines bestimmten Gesetzes jeweils diese oder jene Prinzipien besonders in den Vordergrund. Deshalb sind hier insbesondere diejenigen Prinzipien hervorzuheben, die für das gesellschaftliche Wirksamwerden des Zivilrechts und für seine das Rechtsbewußtsein der Werktätigen entwickelnde Rolle charakteristisch sind. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich ferner, daß Wirkungsfeld und Geltungsbereich der das Zivilrecht bestimmenden Prinzipien nicht nur auf das ZGB beschränkt sind, sondern auch für den ganzen Komplex des sozialistischen Zivilrechts Bedeutung haben, also z. B. auch für das Verfahrensrecht, das Notariatsrecht und für das Urheber- und Erfinderrecht./?/ Die Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts stehen in strikter Abgrenzung und in prinzipiellem Gegensatz zu den im bürgerlichen Recht üblichen sog. Generalklauseln, deren Klassenfunktion darin besteht, eine extensive Auslegung und Anwendung der Rechtsnormen und Entscheidungen im Interesse der herrschenden Klasse zu ermöglichen, womit einer subjektiv-willkürlichen Rechtspraxis der Weg geebnet wird. Sozialistische Gesetzesprinzipien haben dagegen objektiven Charakter. Sie dienen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit, weil sie jedem Bürger für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsnormen eine auf den gesellschaftlichen Fortschritt gerichtete Orientierung und dem Gericht objektive, in den gesellschaftlichen Verhältnissen begründete Kriterien für die Auslegung der einzelnen Bestimmungen geben. Systematische Erarbeitung der leitenden Prinzipien des sozialistischen Zivilrechts Die Herausbildung der das sozialistische ZGB tragenden Prinzipien geschah in einem komplizierten Prozeß der Auseinandersetzung mit bürgerlichen Rechtsanschauungen und privatrechtlichen Rechtstraditionen, in einem Prozeß des Ringens um die Durchsetzung marxistisch-leninistischer Rechtspositionen im Zivilrecht. Die Herausarbeitung der leitenden Prinzipien war von den Ana- /6/ So z. B. im Gerichtsverfassungsrecht die Prinzipien der Öffentlichkeit, des Rechts auf Verteidigung und der Unabhängigkeit der Richter, im Verfahrensrecht die Prinzipien der objektiven Wahrheit und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Als ein dem Zivilrecht eigentümliches Prinzip wird z. B. das Prinzip der Äquivalenz der Leistungen und das Prinzip der Vertragstreue hervorgehoben. /7/ Zum Verhältnis Zivilgesetzbuch - Urheber- und Erfinderrecht vgl. Autorenkollektiv, Urheberrecht der DDR, Berlin 1969, S. 71 ff.; Autorenkollektiv, Erfinder- und Neuererrecht der DDR, Berlin 1968, S. 126. ! ' 533;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 533 (NJ DDR 1975, S. 533) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 533 (NJ DDR 1975, S. 533)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X