Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 532

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 532 (NJ DDR 1975, S. 532); den auf den Parteitagen der Bruderparteien der anderen sozialistischen Länder beschlossen, die in der Folgezeit stattfanden. Die Erfolge bei ihrer Verwirklichung führten in allen Bruderländern auch zu einer weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Frauen, der Bedingungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft, für die Wahrnehmung der gleichen Rechte. Vielfältige sozialpolitische Maßnahmen wurden seither verwirklicht. Sie wurden auch durch die schöpferische Mitarbeit der Frauen im Produktionsprozeß möglich. So gibt die bisherige erfolgreiche Entwicklung die Gewähr, daß auch bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die Aufgaben erfolgreich gelöst werden, den Problemen der weiteren Entwicklung der gesellschaftlichen Stellung der Frauen die erforderliche Beachtung beigemessen wird. * Die Politik der sozialistischen Staaten ist auf das Wohl des Volkes gerichtet, auf das der Männer und Frauen gleichermaßen. In den sozialistischen Staaten steht die Gleichberechtigung der Frau nicht nur in der Verfassung sie ist lebendige Wirklichkeit. So erweist sich auch auf diesem Gebiet die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaft gegenüber dem Imperialismus und die Überlegenheit des Marxismus/Leninismus gegenüber allen Formen der bürgerlichen Ideologie. Die erfolgreiche Lösung der Frauenfrage, die Verwirklichung der humanistischen Ideen von K. Marx, F. Engels und W. I. Lenin in den sozialistischen Ländern ist von großer internationaler Bedeutung und ein würdiger Beitrag zur Erfüllung der Aufgabe des Internationalen Jahres der Frau sowie für den weiteren Kampf aller fortschrittlichen Kräfte, die Rechte der Frauen durchzusetzen. Dr. HANS RANKE, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Die Herausbildung der leitenden Prinzipien des sozialistischen Zivilrechts Das ZGB revolutionärer Rechtsschöpfungsakt von historischem Rang Mit der Verabschiedung des Zivilgesetzbuchs durch die Volkskammer hat eine umfangreiche und komplizierte Gesetzgebungsarbeit ihren Abschluß gefunden. Das soll Anlaß sein, Rückblick auf seine Entstehungsgeschichte und den interessanten Prozeß der Herausarbeitung seiner leitenden Prinzipien zu halten. Mit dem neuen Gesetz wurde ein weiterer Abschnitt des Ausbaus der Rechtsordnung der DDR vollendet. Das betrifft insbesondere den Komplex derjenigen Gesetze, die für die Aufgaben und die Arbeit der Justizorgane von besonderer Bedeutung sind. Nachdem 1966 das neue Familienrecht und 1968 das neue Strafrecht in Kraft getreten sind, gibt es nunmehr auch auf dem umfassenden Gebiet des Zivilrechts neue Gesetze. Das ZGB stellt eine komplexe und in sich geschlossene sozialistische Kodifikation eines großen Rechtsgebiets dar, das gesellschaftliche Verhältnisse mit millionenfachen alltäglichen Rechtsvorgängen gestaltet und regelt. Sein sozialistisches Wesen wird vor allem dadurch charakterisiert, daß es den Bürger als bewußt handelnden, aktiv die zivilrechtlichen Beziehungen gestaltenden Träger von Rechten und Pflichten und nicht wie das bürgerlich-kapitalistische Recht als Objekt juristischer Normen versteht, die durch Gebote und Verbote ausschließlich vom Konflikt und Streitfall ausgehen. Die politische Bedeutung, die gesellschaftliche Rolle und die rechtliche Position des ZGB im System des sozialistischen Rechts wurden auf der 13. Plenartagung des Zentralkomitees der SED sowie in den beiden Lesungen des Gesetzes in der Volkskammer besonders hervor-gehoben./l/ Das zeigt zugleich die ideologische, theoretische und juristisch-praktische Bedeutung der leitenden Prinzipien als jene grundlegenden gesellschaftlichen Kriterien, die dem Gesetz das Profil geben./2/ /I/ vgl. E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an die 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, perlin 1974, S. 64; „Die sozialistische Ordnung prägt das neue Zivilrecht“ - F. Ebert (Rede aui der 15. Tagung der Volkskammer am 19. Juni 1975), NJ 1975 S. 407 ff.; W. Weichelt (Aus dem Bericht zum überarbeiteten Entwurf des ZGB), NJ 1975 S. 409 ff.; H.-J. Heusinger, „Das sozialistische Zivilgesetzbuch - ein wichtiger Beitrag zur Vervollständigung der sozialistischen Rechtsordnung“ (Rede zur Begründung des Entwurfs des Zivilgesetzbuchs vor der Volkskammer am 27. September 1974), NJ 1974 S. 665 ff.; St. Supranowitz, „Zivilgesetzbuch - planmäßiger Schritt zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung der DDR“, Einheit 1975, Heft 3, S. 311 fl. 12) Vgl. St. Supranowitz, a. a. O., S. 316; G.-A. Lübchen, „Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts“, NJ 1974 S. 670 ff.; Ein solches Gesetz kann mit Recht als ein revolutionärer Rechtsschöpfungsakt der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten von historischem Rang bezeichnet werden. Es ist in seiner Bedeutung für den ständigen Ausbau der sozialistischen Gesetzlichkeit und der sozialistischen Demokratie sowie in seiner geistig-ideologischen Funktion und seiner Bedeutung für die Herausbildung sozialistischer Beziehungen der Menschen zugleich ein hervorragendes Zeugnis und Bestandteil sozialistischer Kultur./3/ Die politische Position des Gesetzes wird noch dadurch erhöht, daß mit ihm die noch bestehenden Reste des seiner Herkunft nach bürgerlich-kapitalistischen BGB aufgehoben und die in ihm rezipierten und konservierten Rechtsauffassungen und Rechtsgrundsätze überwunden werden, die aus dem Römischen Recht und aus dem sog. deutschen Gemeinen Recht und preußischen Recht stammen. Es ist für das Verständnis des Entstehungsprozesses der leitenden Prinzipien des neuen Rechts nützlich, sich des Klassencharakters des im vorigen Jahrhundert geschaffenen BGB bewußt zu sein, das nicht dem Volke, sondern dem Schutz der Ausbeuterordnung diente und für das eine dem Volke unverständliche Hypertrophie von Paragraphen, abstrakte Sprache und Begriffe charakteristisch waren. Das ZGB entstand auf der Grundlage und im Zusammenhang mit den Aufgaben der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung, d. h. wie der Beschluß des VIII. Parteitages über seine Fertigstellung zeigt in einer Zeit, die nach der Reife der gesellschaftlichen Entwicklung zu einer solchen Kodifikation berufen war und die juristische Gestaltung und Regelung so vielfäl- H. Reinwarth/H. Lieske/R. Nissel, „Einige Prinzipien des ZGB-Entwurfs und ihre Widerspiegelung in Einzelregelungen“, NJ 1975 S. 205 ff.; G.-A. Lübchen, „Die Bedeutung des Entwurfs des Zivilgesetzbuchs für die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung der DDR“, Staat und Recht 1975, Heft 2, S. 185 ff.; M. Posch, „Zu einigen theoretischen Grundfragen des sozialistischen Zivilgesetzbuchs“, NJ 1975 S. 267 ff. /3/ Gesetzlichkeit als Wesensbestandteil sozialistischer Kultur hat W. I. Lenin in seinem bekannten Brief an das Politbüro „Uber .doppelte* Unterordnung und Gesetzlichkeit“ besonders hervorgehoben (vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 349 ff. [353]); vgl. ferner G. Haney, „Rechtswissenschaft und Rechtspraxis“, NJ 1974 S. 65 ff.; M. Mühlmann, „Probleme der Gestaltung des sozialistischen Zivilrechts in der DDR“, Staat und Recht 1974, Heft 1, S. 80 ff. Dem sozialistischen Charakter des neuen Zivilgesetzbuchs entspricht auch die nicht nur für den Juristen, sondern auch für den Bürger gewählte einfache und verständliche Sprache, die klare Gliederung und Überschaubarkeit des Gesetzes (vgl. K.-H. Arnold, „Verständlichkeit des Rechts ohne Verzicht auf Exaktheit“, NJ 1975 S. 14 ff.). 532;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 532 (NJ DDR 1975, S. 532) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 532 (NJ DDR 1975, S. 532)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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