Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 530

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 530 (NJ DDR 1975, S. 530); ter den fortgeschrittensten Ländern- der Welt kein einziges, wo diese Fragen in bürgerlich-demokratischer Richtung vollständig gelöst wären. Bei uns sind sie durch die Gesetzgebung der Oktoberrevolution vollständig gelöst Bei uns in Rußland gibt es keine solche Gemeinheit, Abscheulichkeit und Niederträchtigkeit wie die Rechtlosigkeit oder nicht volle Gleichberechtigung der Frau, dieses empörende Überbleibsel der Leibeigenschaft und des Mittelalters, das von der eigennützigen Bourgeoisie und dem stumpfsinnigen, eingeschüchterten Kleinbürgertum in ausnahmslos allen Ländern des Erdballs immer wieder aufgefrischt wird. Dies alles ist Inhalt der bürgerlich-demokratischen Revolution. Vor anderthalb und zweieinhalb Jahrhunderten versprachen die fortgeschrittenen Führer dieser Revolutionen den Völkern, die Menschheit von den mittelalterlichen Privilegien, von der Nichtgleichberechtigung der Frau zu befreien. Das Versprechen gaben sie, aber sie hielten es nicht. Sie konnten es nicht halten, weil der ,Respekt1 vor dem----,hei- ligen Privateigentum1 sie daran hinderte. In unserer proletarischen Revolution hat es diesen verfluchten .Respekt1 vor diesem dreifach verfluchten Mittelalter und vor diesem .heiligen Privateigentum1 nicht ge-geben.“/14/ Wohl gibt es im Vergleich zu dieser Einschätzung, die im Jahre 1921 getroffen wurde, im Ergebnis des Kampfes der revolutionären Arbeiterklasse und besonders unter der Wirkung des Beispiels der neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau in der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern partielle Verbesserungen und Erfolge im Kampf um die Gleichberechtigung in den entwickelten kapitalistischen Ländern. Zum Beispiel ist nach meiner Kenntnis mit Ausnahme der USA der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau Verfassungsgrundsatz aller dieser Staaten. Die dem entgegenstehenden Rechtsgrundsätze in anderen Gesetzen z. B. im bürgerlichen Zivilrecht, Familienrecht, Arbeits- und Lohnrecht wurden jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Auch heute noch ist aktuell, daß die „Gemeinheit, Abscheulichkeit und Niederträchtigkeit der nicht vollen Gleichberechtigung der Frauen“ weiter existiert und damit wichtige bürgerlich-demokratische Forderungen nicht erfüllt sind. Insofern bietet auch der Kampf um die gleichen Rechte für die Frauen die Möglichkeit für ein breites Bündnis aller demokratischen Kräfte. In diesem Kampf, der auf dem Boden der kapitalistischen Gesellschaftsordnung geführt wird, können zwar Erfolge im Kampf um die Gleichberechtigung der Frau, gegen ihre doppelte Ausbeutung und doppelte Entrechtung errungen werden. Die Arbeiterin aber bleibt dann ebenso ausgebeutet wie der Arbeiter, bleibt den knechtenden Bedingungen des Kapitals unterworfen; es bleibt ein gleiches Recht für die Ausgebeuteten. Die wahre Befreiung der Frau wird erst möglich mit der Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, mit der Beseitigung aller Formen der Unterdrückung des Menschen durch den Menschen. Durch die Große Sozialistische Oktoberrevolution und die Errichtung der Sowjetmacht wurde erstmalig in einem Land der Welt die Gleichberechtigung der Frau verwirklicht. Die erste Aufgabe, die diesbezüglich gelöst wurde, war die Aufhebung jedweder Einschränkung der Rechte der Frau. „Unser Gesetz hat zum erstenmal in der Geschichte all das ausgelöscht, was die Frau entrechtete. “715/ Die Befreiung der Frau von allen Fesseln /14/ w. I. Lenin, „Zum vierten Jahrestag der Oktoberrevolution“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1960, S. 33 f. /15/ W. I. Lenin, „Rede auf dem I. Gesamtrussischen Arbeiterinnenkongreß“, a. a. O., S. 175. der Knechtschaft wurde zum Bestandteil der Befreiung des Menschen im ersten sozialistischen Staat der Welt. Nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus durch die ruhmreiche Sowjetarmee hat in weiteren Ländern die sozialistische Revolution gesiegt, wurde der Sozialismus aufgebaut. In diesen Ländern wurden die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Klassiker des Marxismus-Leninismus auch in bezug auf die Befreiung der Frau in die Tat umgesetzt, wurden die reichen Erfahrungen des ersten sozialistischen Staates genutzt. Auch hier war der erste Schritt auf dem Wege zur Befreiung der Frau die Aufhebung aller Einschränkungen ihrer Rechte. Bei uns geschah das bereits 1946 in den Verfassungen der Länder der damaligen Sowjetischen Besatzungszone. Doch die Rechtsgleichheit ist nur ein erster Schritt zur Befreiung der Frau. Auf diese Erkenntnis, die in allen sozialistischen Ländern bestätigt wurde, hat W. I. Le-n i n immer wieder hingewiesen: „Wo es keine Gutsbesitzer, Kapitalisten und Kaufleute gibt, wo die Staatsmacht der Werktätigen ein neues Leben ohne diese Ausbeuter aufbaut, dort besteht die gesetzliche Gleichheit zwischen Mann und Frau. Aber das genügt nicht. Gleichheit vor dem Gesetz ist noch nicht Gleichheit im Leben.“/16/ Und an anderer Stelle: je mehr wir den Boden von dem Schutt der alten bürgerlichen Gesetze und Einrichtungen gesäubert haben, um so klarer ist es für uns geworden, daß dies nur die Ebnung des Bodens für den Bau, aber noch nicht der Bau selber ist.“/17/ Auch auf die Frage, welcher Weg zur vollständigen Befreiung der Frau in der sozialistischen Gesellschaft einzuschlagen ist, finden wir die Antwort bei W. I. Len i n : „Zur vollständigen Befreiung der Frau und zu ihrer wirklichen Gleichstellung mit dem Mann bedarf es gesellschaftlicher Einrichtungen, bedarf es der Teilnahme der Frau an der allgemeinen produktiven Arbeit. Dann wird die Frau die gleiche Stellung einnehmen wie der Mann.“/18/ Während hier die enge Verbindung zwischen der Bedeutung der Einbeziehung der Frau in die produktive Arbeit mit der Schaffung der dafür erforderlichen gesellschaftlichen Einrichtungen deutlich gemacht wird, ist an anderer Stelle die Notwendigkeit der Veränderung der Anschauungen, der Denk- und Verhaltensweisen besonders herausgearbedtet: „Die proletarische Frauenbewegung macht zu ihrer Hauptaufgabe nicht den Kampf für eine formale Gleichheit, sondern für die ökonomische und soziale Gleichheit der Frau. Die Frau in die gesellschaftlich produktive Arbeit einzubeziehen, sie der .Haussklaverei1 zu entreißen, sie von der abstumpfenden und erniedrigenden Unterordnung unter die ewige und ausschließliche Umgebung von Küche und Kinderstube zu befreien das ist die Hauptaufgabe. Das ist ein langwieriger Kampf, der eine grundlegende Umgestaltung sowohl der gesellschaftlichen Praxis als auch der Anschauungen erfordert. Dennoch wird dieser Kampf mit dem vollen Sieg des Kommunismus enden.‘719/ /16/ W. X. Lenin, „An die Arbeiterinnen“, in: Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 363. 717/ W. I. Lenin, „Die große Initiative“, in: Werke, Bd. 29, Berlin 1970, S. 419. /1SJ W. I. Lenin, „Über die Aufgaben der proletarischen Frauenbewegung in der Sowjetrepublik“, in: Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 26. 719/ W. I. Lenin, „Zum Internationalen Frauentag“, in: Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 401. 530;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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