Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 53 (NJ DDR 1975, S. 53); / angeleitet. Dadurch werden sie befähigt, ihre Kontrollaufgaben wirksam zu erfüllen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden regelmäßig in den Mitgliederversammlungen ausgewertet. Auch' dies ist ein Beitrag zur Rechtserziehung der Genossenschaftsmitglieder. Die Justitiare halten ferner regelmäßig vor den Genossenschaftsmitgliedern Vorträge über Rechtsfragen. Außerdem finden in allen Konsultationsstützpunkten wöchentlich Sprechstunden statt, in denen die Genossenschaftsmitglieder juristisch beraten werden. Diese Formen der Rechtserläuterung haben sich bewährt und sind eine wesentliche Hilfe für die Arbeitskollektive in ihrem Kampf um vorbildliche Ordnung und Sicherheit. GERDA KERBER, Staatsanwalt des Kreises Apolda WILFRIED MÄRTEN, Leiter des Juristischen Dienstes der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe des Kreises Apolda Wirksames Strafverfahren als Beitrag zur Festigung von Ordnung und Sicherheit im Der Direktor der Volkseigenen Handelsorganisation Hoyerswerda berichtete in NJ 1974 S. 498 über den Kampf des Betriebskollektivs gegen Handelsverluste und für vorbildliche Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Disziplin. Die Justizorgane des Kreises Hoyerswerda haben diesen Kampf unterstützt und dazu beigetragen, die Gesetzlichkeit in den Handelsbetrieben zu festigen. Mit welchen Mitteln und Methoden diese verantwortungsvolle Aufgabe erfüllt wurde und welche Ergebnisse dabei erreicht werden konnten, soll hier an einem konkreten Beispiel gezeigt werden. Das Kreisgericht Hoyerswerda hatte ein Strafverfahren gegen den Leiter einer HO-Großgaststätte durchzuführen, der im Zeitraum von Juni 1970 bis Juni 1973 die ihm übertragenen Verfügungs- und Entscheidungsbefugnisse mißbraucht und dadurch einen Schaden zum Nachteil des sozialistischen Eigentums in Höhe von 75 166,73 M verursacht hat. Er wurde wegen Verbrechens des Vertrauensmißbrauchs, begangen in Tateinheit mit verbrecherischem Diebstahl zum Nachteil sozialistischen Eigentums, gemäß §§165 Abs. 1, 158 Abs. 1, 162 Abs. 1 Ziff. 1 und 63 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. In diesem Strafverfahren wurden die begünstigenden Bedingungen und die Umstände der Straftat von der Deutschen Volkspolizei unter Aufsicht des Staatsanwalts gründlich ermittelt. So wurde festgestellt, daß der Verurteilte persönliche Verbindungen zu Mitarbeitern der Kontrollabteilung hatte, die es ihm ermöglichten, die Zeitpunkte der Kontrollinventuren in seinem Objekt vorher zu erfahren. Auf Grund seiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen konnte er den Umfang der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung abschätzen. Er wußte auch, daß sich die Kontrollabteilung nur mit der Aufnahme und Ermittlung des Waren- und Sollbestandes begnügte, das Belegwesen und die Buch- und Kassenführung aber nicht prüfte. Die Mitarbeiter der Kontrollabteilung haben bei Inventuren und vorbeugenden Kontrollen die gesetzlichen Anforderungen nicht beachtet. Möglichkeiten zur Handel konsequenten Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Buch- und Kassenführung wurden nicht ausgeschöpft. Diese Umstände wirkten sich begünstigend auf die im Strafverfahren festgestellten Gesetzesverletzungen aus: So wurden über einen längeren Zeitraum Differenzen zwischen den Tageseinnahmen und den Kassennachweisen nicht entdeckt, weil die Schlußbons und Tagesberichte der Kellner sowie die Kassennachweise von den Kontrollbeauftragten nicht geprüft wurden. Dadurch war es dem Verurteilten gelungen, durch erhöhte Eintragungen von Schuldnern im Kassennachweis die effektiven Bareinnahmen zu verringern und sich so in mehreren Fällen erhebliche Beträge, insgesamt in Höhe von 19 586,03 M, rechtswidrig zuzueignen. Da bei den Kontrollen die Kassennachweise nicht mit den Bankeinzahlungsbelegen verglichen wurden, hat sich der Verurteilte auch bei der Erlösabrechnung mehrmals Beträge rechtswidrig zugeeignet. Ungenügend wurden auch die Rechnungen zusammen mit den entsprechenden Belegen geprüft, so daß der Verurteilte auch dabei Manipulationen vornehmen konnte. Die ungenügende Arbeitsweise der Kontrollabteilung zeigte sich auch darin, daß Inventurergebnisse im Gaststättenkollektiv nicht ausgewertet wurden. Damit blieben viele Möglichkeiten ungenutzt, um Handelsverluste zu vermeiden, das sozialistische Eigentum vor Schaden zu bewahren und die Mitarbeiter des Handels für den Kampf um die Erhöhung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu mobilisieren. Es genügt nicht, die Ergebnisse der Kontrollinventuren lediglich im Leitungskollektiv zu beraten. Um die Werktätigen des Handels für die Mitarbeit an der Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Inventurdifferenzen und Gesetzesverletzungen zu gewinnen, ist es erforderlich, auch mit dem Kollektiv der Verkaufskräfte die Untersuchungsergebnisse auszuwerten. Wegen der in dem Strafverfahren gegen den Gaststättenleiter festgestellten begünstigenden Bedingungen für die Begehung der Straftaten hat der Staatsanwalt beim Direktor der Volkseigenen Handelsorganisation Hoyerswerda Protest eingelegt. Die Aufdeckung des gesamten Umfangs der Straftaten war möglich, weil die überwiegende Mehrheit der Belegschaft der Volkseigenen Handelsorganisation bestrebt ist, den täglichen Kampf um eine hohe Planerfüllung mit den Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Disziplin zu verbinden: Der Hauptbuchhalter wurde seiner Rolle als staatlicher Kontrolleur gerecht und arbeitete bereits im Ermittlungsverfahren eng mit dem Untersuchungsorgan und dem Staatsanwalt zusammen. In der Hauptverhandlung wurde er als Sachverständiger gehört. Von anderen Gaststättenleitern kamen Hinweise darauf, daß die doppelte Abrechnung von Veranstaltungskosten Möglichkeiten für Manipulationen enthält. Die Mitarbeiter der Volkseigenen Handelsorganisation haben gemeinsam mit dem Untersuchungsorgan alle Finanzabrechnungen geprüft und damit bei der Ermittlung aller Straftaten geholfen. Die Gesetzesverletzungen und Hemmnisse für den Kampf um Sicherheit und Ordnung wurden bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens ausgewertet. So erläuterte der Staatsanwalt den Mitarbeitern der Direktion der Volkseigenen Handelsorganisation die Aufgaben zur Vorbeugung von Gesetzesverletzungen und gab ihnen Hinweise für die Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit. Während einer Kollektivberatung in der betreffenden HO-Gaststätte wurden ein Kollektivvertreter und ein gesellschaftlicher Ankläger benannt. An der gerichtlichen Hauptverhandlung nahmen auch Mitglieder der Ständigen Kommission Handel und Versorgung des Rates der Stadt Hoyerswerda und Mitarbeiter der Kontrollgruppen der Volkseigenen Handelsorganisation und der Konsum-Genossenschaft teil. Der Staatsanwalt und der Direktor des Kreisgerichts werteten die Strafsache u. a. in Gaststättenlaitertagun-gen der Einzelhandelsbetriebe, vor allen Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen Rechtspflege der Städte und Gemeinden des Kreises und vor Betriebsleitern und Bürgermeistern aus. Die Auswertung dieses Strafverfahrens trug dazu bei, daß die Volkseigene Handelsorganisation Hoyerswerda ein Programm für den Kampf um den Titel „Bereich bzw. Betrieb der vorbildlichen Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin“ erarbeitete. Dieses Programm erfaßt nunmehr alle Kollektive des Betriebes. MARIA WOLFRAM, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Hoyerswerda 53;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 53 (NJ DDR 1975, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 53 (NJ DDR 1975, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen gegenüber der initiieren, so daß die auf der Grundlage des des Gesetzes tätig ird. Weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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