Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 52 (NJ DDR 1975, S. 52); jenen zusammen, auf die Posch selbst hinweist, ohne ihnen zu widersprechen, und die in den Beiträgen von Kietz/Mühlmann enthalten sind. Unter diesen Gesichtspunkten ist es daher auch gerechtfertigt, daß das Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG vom 12. Januar 1968 (GBl; I S. 101), das in engem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem StGB erlassen wurde, eine offensichtlich vereinfachte Regelung der Schuldformen enthält. Auch die Beibehaltung bzw. Einführung eines solchen Begriffs wie „grobe Fahrlässigkeit“ im Zivilrecht (z. B. §§ 117 Abs. 2, 280 Abs. 2) kann angebracht sein, um bestimmte Verantwortlichkeitssituationen differenziert beherrschen zu können./12/ * /12/ Vgl. auch H. Kietz/M. Mühlmann, NJ 1966 S. 432. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, daß weder die von Posch angeführten Einzelargumente noch das umfassende Argument der Verwendung einheitlicher Begriffe es notwendig erscheinen lassen, für den ZGB-Entwurf eine andere als die vorgeschlagene Regelung der Verantwortlichkeit vorzusehen. Dem Aspekt der Verwendung einheitlicher Begriffe ist Rechnung getragen worden: In Übereinstimmung mit anderen Rechtszweigen werden der Schuldbegriff als subjektive Voraussetzung der Verantwortlichkeit und die Schuldformen verwendet (§ 333 Abs. 1). Eine Differenzierung setzt erst dort ein, wo es erforderlich ist, um der Situation des Geschädigten oder/und des Schädigers in den spezifisch geleiteten Beziehungen gerecht zu werden (§§ 333 Abs. 3, 117 Abs. 2, 280 Abs. 2). Aus der Praxis für die Praxis Ordnung und Sicherheit in der Landwirtschaft Werktätige des Volkseigenen Gutes und Genossenschaftsbauern ira Kreis Apolda wetteifern auf der Grundlage von Wettbewerbsprogrammen und persönlichen Verpflichtungen um höchste Produktionsergebnisse. Die Erfahrungen zeigen, daß die besten Ergebnisse in denjenigen Kollektiven erzielt werden, in denen der sozialistische Wettbewerb, die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine untrennbare Einheit bilden. Es wird regelmäßig öffentlich eingeschätzt, wie die Bestimmungen des Gesund-heits-, Arbeits- und Brandschutzes eingehalten werden, welchen Beitrag das Kollektiv zur Sauberkeit “und Ordnung am Arbeitsplatz und im Komplex der sozialen Einrichtungen geleistet hat und wie der Kultur-und Bildungsplan erfüllt wurde. Als Ergebnis des Wettbewerbs ist schon jetzt eine rückläufige Tendenz der Unfälle und Brände zu erkennen. So sind z. B. 1973 im Vergleich zu 1972 die Arbeitsunfälle um 17 Prozent zurückgegangen. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hat das Aktiv „Sicherheit“ bei der Produktionsleitung des Rates des Kreises, das insbesondere für seine vorbeugende Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeitsund Brandschutzes im Jahre 1973 von der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezeichnet wurde. In diesem Aktiv arbeiten die hauptamtlichen Sicherheitsinspektoren der kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) mit, da sie mit den Problemen in den einzelnen Bereichen besonders gut vertraut sind. So hat z. B. der Sicherheitsinspektor der Kooperation Oßmannstedt regelmäßig Kontrollen an den Arbeitsplätzen durchgeführt und die Kontrollergebnisse sofort an Ort und Stelle kritisch ausgewertet. Er gibt auch monatlich Informationsblätter heraus, die Hinweise an die einzelnen Leiter und Brigaden für die mo- natlichen Schulungen enthalten. Außerdem werden hier Unfälle und die sie begünstigenden Bedingungen ausgewertet. Dabei werden zugleich die einschlägigen Rechtsnormen erläutert. Der Sicherheitsinspektor wird von der Kommission für Ordnung und Sicherheit unterstützt. In dieser Kommission sind Genossenschaftsbauern mehrerer Produktionsbereiche vertreten. Dadurch wird erreicht, daß die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes nicht nur als Aufgabe des Leiters, sondern als Verpflichtung des gesamten Kollektivs angesehen wird. Die Verantwortung für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz tragen nach § 4 der 3. DVO zum LPG-Ges. vom 13. August 1964 (GBl. II S. 733) der LPG-Vorsitzende sowie die Brigadiere, Leiter der Arbeitsgruppen und andere für bestimmte Arbeitsbereiche Verantwortliche. Bei kooperativer Zusammenarbeit der LPG, GPG und VEG sind entsprechend den vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erlassenen Grundsätzen vom 14. Oktober 1974 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1974, Nr. 11, S. 59) die Leiter der kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), der zwischengenossenschaftlichen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der LPG, GPG lind VEG sowie deren nach-geordnete Leiter für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz verantwortlich. Die hier generell festgelegten Aufgaben werden im einzelnen in den Funktionsplänen der Leiter konkretisiert. Erfüllt z. B. ein Leiter der Kooperation Oßmannstedt seine Aufgaben auf diesem Gebiet nicht, kann ihm die leistungsabhängige Vergütung (bis zu vier Arbeitseinheiten im Monat) gekürzt werden. Der Sicherheitsinspektor ist Mitglied des Leitungskollektivs. Er gibt in jeder Ledtungssitzung einen Bericht über die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit. Die Leitung legt danach fest, welche Maßnahmen zu treffen sind, um den Sicherheitsinspektor wirksam zu unterstützen. Der Sicherheitsinspektor erteilt z. B. nach Bestätigung durch den Leiter konkrete Aufträge zur fristgemäßen Beseitigung von Mängeln oder erwirkt entsprechende Weisungen des Leiters. Die Aufträge werden in den Leitungssitzungen ausgewertet, und jeder Leiter hat dann dafür zu sorgen, daß die Mängel auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Bereich unverzüglich beseitigt werden. In den Winterschulungen 1973/74 wurde damit begonnen, den Leitungskadern der LPG systematisch und differenziert Rechtskenntnisse zu vermitteln. In den Winterschulungen 1974/75 werden die Fragen der Ordnung und Sicherheit in der Landwirtschaft unter Mitwirkung der Leiter der Sicherheits- und Justizorgane komplex behandelt. Eine gute Zusammenarbeit hat sich zwischen dem Staatsanwalt des Kreises und dem Juristischen Dienst der sozialistischen Landwirtschafts- betriebe entwickelt. Monatlich finden zwischen ihnen Konsultationen statt, an denen außerdem der Justitiar der Produktionsleitung des Rates des Kreises und der Inspektor für Ordnung und Sicherheit teilnehmen. Hier werden insbesondere Probleme des Schutzes des sozialistischen Eigentums, des Gesundheits-, Arbeits- upd Brandschutzes, der Einhaltung der JugendschutzVO und der Arbeit mit kriminell gefährdeten Bürgern beraten. Der Staatsanwalt wertet hier auch bestimmte Strafverfahren aus und schätzt regelmäßig den Stand der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in der Landwirtschaft des Kreises ein. Die Revisionskommissionen der LPG werden vom Justitiar der Produktionsleitung und vom Justitiar des Juristischen Dienstes geschult und 52;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes abgeleitet. Ausgehend von der Stellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit wurden vor allem die Stellung des straf prozessualen Prüfungsstadiums, die inhaltlich-rechtlichen Anforderungen an die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Sicherheit und der Konspiration. Die Herausarbeitung der Aufgaben für die Arbeit mit ist eng mit der Analyse des- operativen Regimes zu verbinden.

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