Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 52 (NJ DDR 1975, S. 52); jenen zusammen, auf die Posch selbst hinweist, ohne ihnen zu widersprechen, und die in den Beiträgen von Kietz/Mühlmann enthalten sind. Unter diesen Gesichtspunkten ist es daher auch gerechtfertigt, daß das Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG vom 12. Januar 1968 (GBl; I S. 101), das in engem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem StGB erlassen wurde, eine offensichtlich vereinfachte Regelung der Schuldformen enthält. Auch die Beibehaltung bzw. Einführung eines solchen Begriffs wie „grobe Fahrlässigkeit“ im Zivilrecht (z. B. §§ 117 Abs. 2, 280 Abs. 2) kann angebracht sein, um bestimmte Verantwortlichkeitssituationen differenziert beherrschen zu können./12/ * /12/ Vgl. auch H. Kietz/M. Mühlmann, NJ 1966 S. 432. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, daß weder die von Posch angeführten Einzelargumente noch das umfassende Argument der Verwendung einheitlicher Begriffe es notwendig erscheinen lassen, für den ZGB-Entwurf eine andere als die vorgeschlagene Regelung der Verantwortlichkeit vorzusehen. Dem Aspekt der Verwendung einheitlicher Begriffe ist Rechnung getragen worden: In Übereinstimmung mit anderen Rechtszweigen werden der Schuldbegriff als subjektive Voraussetzung der Verantwortlichkeit und die Schuldformen verwendet (§ 333 Abs. 1). Eine Differenzierung setzt erst dort ein, wo es erforderlich ist, um der Situation des Geschädigten oder/und des Schädigers in den spezifisch geleiteten Beziehungen gerecht zu werden (§§ 333 Abs. 3, 117 Abs. 2, 280 Abs. 2). Aus der Praxis für die Praxis Ordnung und Sicherheit in der Landwirtschaft Werktätige des Volkseigenen Gutes und Genossenschaftsbauern ira Kreis Apolda wetteifern auf der Grundlage von Wettbewerbsprogrammen und persönlichen Verpflichtungen um höchste Produktionsergebnisse. Die Erfahrungen zeigen, daß die besten Ergebnisse in denjenigen Kollektiven erzielt werden, in denen der sozialistische Wettbewerb, die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine untrennbare Einheit bilden. Es wird regelmäßig öffentlich eingeschätzt, wie die Bestimmungen des Gesund-heits-, Arbeits- und Brandschutzes eingehalten werden, welchen Beitrag das Kollektiv zur Sauberkeit “und Ordnung am Arbeitsplatz und im Komplex der sozialen Einrichtungen geleistet hat und wie der Kultur-und Bildungsplan erfüllt wurde. Als Ergebnis des Wettbewerbs ist schon jetzt eine rückläufige Tendenz der Unfälle und Brände zu erkennen. So sind z. B. 1973 im Vergleich zu 1972 die Arbeitsunfälle um 17 Prozent zurückgegangen. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hat das Aktiv „Sicherheit“ bei der Produktionsleitung des Rates des Kreises, das insbesondere für seine vorbeugende Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeitsund Brandschutzes im Jahre 1973 von der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezeichnet wurde. In diesem Aktiv arbeiten die hauptamtlichen Sicherheitsinspektoren der kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) mit, da sie mit den Problemen in den einzelnen Bereichen besonders gut vertraut sind. So hat z. B. der Sicherheitsinspektor der Kooperation Oßmannstedt regelmäßig Kontrollen an den Arbeitsplätzen durchgeführt und die Kontrollergebnisse sofort an Ort und Stelle kritisch ausgewertet. Er gibt auch monatlich Informationsblätter heraus, die Hinweise an die einzelnen Leiter und Brigaden für die mo- natlichen Schulungen enthalten. Außerdem werden hier Unfälle und die sie begünstigenden Bedingungen ausgewertet. Dabei werden zugleich die einschlägigen Rechtsnormen erläutert. Der Sicherheitsinspektor wird von der Kommission für Ordnung und Sicherheit unterstützt. In dieser Kommission sind Genossenschaftsbauern mehrerer Produktionsbereiche vertreten. Dadurch wird erreicht, daß die Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes nicht nur als Aufgabe des Leiters, sondern als Verpflichtung des gesamten Kollektivs angesehen wird. Die Verantwortung für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz tragen nach § 4 der 3. DVO zum LPG-Ges. vom 13. August 1964 (GBl. II S. 733) der LPG-Vorsitzende sowie die Brigadiere, Leiter der Arbeitsgruppen und andere für bestimmte Arbeitsbereiche Verantwortliche. Bei kooperativer Zusammenarbeit der LPG, GPG und VEG sind entsprechend den vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erlassenen Grundsätzen vom 14. Oktober 1974 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1974, Nr. 11, S. 59) die Leiter der kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), der zwischengenossenschaftlichen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der LPG, GPG lind VEG sowie deren nach-geordnete Leiter für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz verantwortlich. Die hier generell festgelegten Aufgaben werden im einzelnen in den Funktionsplänen der Leiter konkretisiert. Erfüllt z. B. ein Leiter der Kooperation Oßmannstedt seine Aufgaben auf diesem Gebiet nicht, kann ihm die leistungsabhängige Vergütung (bis zu vier Arbeitseinheiten im Monat) gekürzt werden. Der Sicherheitsinspektor ist Mitglied des Leitungskollektivs. Er gibt in jeder Ledtungssitzung einen Bericht über die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit. Die Leitung legt danach fest, welche Maßnahmen zu treffen sind, um den Sicherheitsinspektor wirksam zu unterstützen. Der Sicherheitsinspektor erteilt z. B. nach Bestätigung durch den Leiter konkrete Aufträge zur fristgemäßen Beseitigung von Mängeln oder erwirkt entsprechende Weisungen des Leiters. Die Aufträge werden in den Leitungssitzungen ausgewertet, und jeder Leiter hat dann dafür zu sorgen, daß die Mängel auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in seinem Bereich unverzüglich beseitigt werden. In den Winterschulungen 1973/74 wurde damit begonnen, den Leitungskadern der LPG systematisch und differenziert Rechtskenntnisse zu vermitteln. In den Winterschulungen 1974/75 werden die Fragen der Ordnung und Sicherheit in der Landwirtschaft unter Mitwirkung der Leiter der Sicherheits- und Justizorgane komplex behandelt. Eine gute Zusammenarbeit hat sich zwischen dem Staatsanwalt des Kreises und dem Juristischen Dienst der sozialistischen Landwirtschafts- betriebe entwickelt. Monatlich finden zwischen ihnen Konsultationen statt, an denen außerdem der Justitiar der Produktionsleitung des Rates des Kreises und der Inspektor für Ordnung und Sicherheit teilnehmen. Hier werden insbesondere Probleme des Schutzes des sozialistischen Eigentums, des Gesundheits-, Arbeits- upd Brandschutzes, der Einhaltung der JugendschutzVO und der Arbeit mit kriminell gefährdeten Bürgern beraten. Der Staatsanwalt wertet hier auch bestimmte Strafverfahren aus und schätzt regelmäßig den Stand der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in der Landwirtschaft des Kreises ein. Die Revisionskommissionen der LPG werden vom Justitiar der Produktionsleitung und vom Justitiar des Juristischen Dienstes geschult und 52;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 52 (NJ DDR 1975, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 52 (NJ DDR 1975, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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