Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 504

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 504 (NJ DDR 1975, S. 504); Bestellsystem Bei den Berliner Stadtbezirksgerichten wird zu den Sprechzeiten am Donnerstag vor allem mit dem Bestellsystem gearbeitet. Der Bürger erhält nach Voranmeldung, die auch telefonisch erfolgen kann, innerhalb einer Frist von neun Tagen einen genauen Termin (Tag und Stunde), an dem sein Antrag entgegengenommen wird, sofern nicht die sofortige Aufnahme des Antrags aus Gründen, die der Bürger angibt, notwendig oder zweckmäßig ist. Gleichzeitig wird dem Bürger mitgeteilt, welche Unterlagen er mitzubringen hat und welche Angaben er bei Aufnahme des Antrags machen muß. Selbstverständlich können die Bürger auch an jedem anderen Sprechtag die Rechtsantragstelle aufsuchen. Jedoch sind dann keine Vorbestellungen möglich, es sei denn, daß ein Bürger aus zwingenden Gründen (z. B. Schichtarbeit) sein Anliegen nur an diesem Tage zu einer ganz bestimmten Stunde Vorbringen kann. Auch an diesen Sprechtagen beträgt die Wartezeit höchstens eine halbe Stunde, selbst wenn schwierige Sach- oder Rechtsfragen eine Konsultation zwischen den Sekretären oder mit dem Fachrichter erfordern. Vorabfertigung Für Tage mit starkem Publikumsandrang insbesondere an Dienstagnachmittagen haben wir eine Vorabfertigung eingeführt. Ein Sekretär überprüft, ob alle zur Antragstellung notwendigen Unterlagen vorhanden sind und ob der Rechtsweg zulässig ist; er errechnet u. U. den bei Klageeinreichung zu entrichtenden Kostenvorschuß und händigt ggf. z. B. bei einem Antrag auf Ehescheidung nach individueller Beratung die dafür entwickelten Formulare mit den erforderlichen Merkblättern aus. Nimmt er ausgefüllte Ehescheidungsformulare und Kostenvorschüsse entgegen, dann achtet er auf die Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen. Haben Bürger Schwierigkeiten mit der ■schriftlichen Formulierung der Scheidungsgründe, dann unterstützt er sie, damit dem Gericht eine ordnungsgemäße Begründung der Klage vorgelegt werden kann. Voranmeldung und Vorabfertigung haben dazu geführt, daß die Anträge der Bürger wesentlich schneller und inhaltlich besser bearbeitet und erledigt werden können. Wartezeiten wurden verkürzt, Stauungen an Sprechtagen abgebaut, Sprechtage kontinuierlicher ausgelastet und den Bürgern Kosten und Wege erspart. Durch die Konzentration in der Bearbeitung der Anträge konnte auch deren inhaltliche Qualität erhöht und damit insgesamt die Effektivität der gerichtlichen Arbeit gesteigert werden. Zur Verwendung von Klageformularen und Fragespiegeln Bewährt hat sich die Verwendung von Klageformularen bei Ehescheidungen. Viele Bürger begrüßen diese Formulare vor allem auch deshalb, weil sie in der Rechtsantragstelle nicht über ihre Ehe und die damit zusammenhängenden Probleme sprechen wollen. Die Formulare ersparen ihnen einen mündlichen Vortrag, wenn auch nach unseren Erfahrungen in manchen dieser Fälle eine klärende Aussprache mit dem Sekretär vielleicht besser wäre. Das macht zugleich das Problem deutlich, daß bei der Verwendung von Formularen die rechtserzieherische Einwirkung auf den Bürger vermindert werden kann. Im Gegensatz zu G. Knecht / H. Reinwarth / R. N i s s e 1 und in Übereinstimmung mit H. Mohr (NJ 1975 S. 424 f.) halten wir Formulare für Wohnungsmietrechtsklagen generell nicht für erforderlich. In unserem Stadtbezirk wird der größte Teil derartiger Klagen vom VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder von Hausverwaltungen eingereicht, deren Klageschriften alle erforderlichen Angaben zur straffen Durchführung des Verfahrens enthalten. Angaben über die Arbeitsstellen der Parteien Auch inhaltlich gute Klageschriften enthalten allerdings nur in den seltensten Fällen Angaben über die Arbeitsstelle der verklagten Partei. Hieran würde auch die Verwendung von Klageformularen nichts ändern. Der Sekretär darf in der Rechtsantragstelle die Aufnahme einer Klage nicht etwa deshalb ablehnen, weil die Arbeitsstelle des Verklagten nicht bekannt ist oder vom Antragsteller aus den verschiedensten Gründen nicht angegeben wird. Nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung (§ 2 VereinfVO) ist die Arbeitsstelle der Prozeßparteien vom Gericht festzustellen, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen davon, daß dieses Erfordernis aus den Angaben des Antragstellers nur selten ersichtlich sein wird, sind die Parteien nach §2 VereinfVO auch nur verpflichtet, dem Gericht ihre Arbeitsstelle mitzuteilen. Etwas anders ist die Regelung nach der neuen Zivilprozeßordnung: Nach § 12 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO, der den Inhalt der Klage bestimmt, hat der Kläger seine Anschrift, berufliche Tätigkeit und Arbeitsstelle sowie die Anschrift des Verklagten vollständig anzugeben; er soll nach §12 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO die berufliche Tätigkeit und die Arbeitsstelle des Verklagten mitteilen. Es wird also stets vom Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs und von den Umständen des Einzelfalls abhängen, ob schon bei der Aufnahme eines Antrags die Feststellung der Arbeitsstellen der Parteien unbedingt erforderlich und zu veranlassen ist. Nach unseren Erfahrungen ist das nur selten der Fall. Im übrigen leistet die Volkspolizei Unterstützung, wenn die Arbeitsstelle während des Verfahrens nicht bekannt geworden ist und für die Zwangsvollstreckung benötigt wird. Fragespiegel und Schautafeln Unterstützen möchten wir den von G. Knecht/ H. Reinwarth / R. Nissel unterbreiteten Vorschlag, Fragespiegel für die Tätigkeit der Rechtsantragstellen zu erarbeiten. Solche Ablaufmuster für die Arbeit dieser Begriff ist u. E. treffender als der Begriff „Fragespiegel“ sind aber nur für solche Klagearten erforderlich, für die es keine Formulare gibt, also nicht für Klagen auf Ehescheidung. Wir halten solche Ablaufmuster auch nur bei immer wiederkehrenden Klagen für zweckmäßig. Der Beachtung wert ist u. E. der Hinweis auf die Verwendung von Schautafeln. Sie könnten im Wartezimmer der Rechtsantragstelle oder am Eingang des Gerichts angebracht werden, da sie sich ja ausschließlich an den Bürger wenden. Sie könnten Hinweise auf alle für typische Klagearten notwendigen Unterlagen, die Höhe des zu entrichtenden Kostenvorschusses bei den verschiedensten Anträgen, eine Liste der zugelassenen Rechtsanwälte u. a. enthalten. Ob die Schautafel auch eine Musterkollektion der häufigsten Anträge enthalten sollte, darüber gehen allerdings auch in unserem Kollektiv die Meinungen auseinander. Auf jeden Fall könnten Schautafeln dann von besonderem Nutzen sein, wenn keine Vorabfertigung der Bürger erfolgt oder möglich ist. 504;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 504 (NJ DDR 1975, S. 504) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 504 (NJ DDR 1975, S. 504)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten erfordern. Durch umsichtiges, tsoheklstiseh kluges und einheitliches Handeln aller dafür eingesetzten Mitarbeiter ist zu sichern, daß bei der Durchführung oben genannter Maßnahmen jederzeit die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit. :; eer Iner suchungshaftanstslt zu verstärken.

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