Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 501

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 501 (NJ DDR 1975, S. 501); berufstätige Frau. Freilich handelt es sich in unserer Gesellschaft, die generell die Persönlichkeitsentwicklung der Frau fördert (z. B. schon allein über die Schul- und Berufsausbildung), nicht um prinzipielle Unterschiede zwischen berufstätigen und nichtberufstätigen Frauen. Auch die letzteren haben Anteil an der insgesamt positiven Gesamtaussage der befragten Bürger zur Ehe und Familie und auch zu den Fragen der Gleichberechtigung. Dennoch ist der unmittelbare Einfluß der Berufstätigkeit unverkennbar./ll/ Die Haltung zur Berufstätigkeit ist jedoch in sich differenziert. So eindeutig sie generell bejaht wird, so stark sind aber auch die Einschränkungen dazu. Fast muß man von einem verbreiteten Leitbild in Gestalt der Teilbeschäftigung der Frau sprechen (bei Männern etwas mehr als bei Frauen) 712/ Hier wirken offenbar sehr widersprüchliche Faktoren. Auf der einen Seite drängen die zunehmende Qualifizierung, der Wunsch nach vollwertiger Mitgliedschaft im Kollektiv, das Interesse an höherem Verdienst und in der Regel auch die Interessen der Betriebe nach einer Vollbeschäftigung. Andererseits führen die Aufgaben in der Familie auch die Selbstanforderungen insbesondere bei der Erziehung der Kinder , das Bedürfnis nach kulturvoller Gestaltung des Familienlebens, die unterschiedliche Belastbarkeit der Frauen und nicht selten der Wunsch des Mannes zu einer Verkürzung der Arbeitszeit der Frau. Die Frauen wollen die Arbeit nicht nur des Verdienstes wegen, sondern auch wegen der Tätigkeit selbst und der Beziehungen im Arbeitskollektiv. Doch es gibt nicht nur Zufriedenheit in der Arbeit./13/ Das kann dazu beitragen, daß die Frau es auch als günstig ansieht, wenn sie sich nur zum Teil für den Arbeitsprozeß entscheidet und sich zugleich voll häuslichen Aufgaben zuwendet und diese als eine für sie wichtige Ergänzung betrachtet. Die Frauen bemühen sich um Arbeitsteilung in der Familie, begrüßen gesellschaftliche Hilfe für sie, z. B. in Gestalt der Verkürzung der Arbeitszeit für Frauen mit drei und mehr Kindern. Doch diese Maßnahmen bewirken wohl auch ein gewisses Festhalten ran der alten Arbeitsteilung in der Familie. Die Untersuchungen zeigen weiterhin, daß einerseits in vielen Ehen mit mehreren Kindern die Gleichberechtigung gut realisiert ist und sich gerade diese Frauen während der Ehe häufig qualifizieren. Andererseits existieren aber Einschränkungen in der beruflichen Entwicklung hier und da schon allein auf Grund der Ehe, also nicht erst durch die besonderen Aufgaben, die mit der Erziehung der Kinder verbunden sind./14/ Die Meinungen und vor allem die Praxis zur Gleichberechtigung sind demnach recht differenziert. Das widerspiegelt sich auch darin, daß ein Teil der Befragten bei fehlender Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau oder bei Nichtberufstätigkeit der Frau die Gleichberechtigung in ihrer Ehe ganz oder zum Teil in Frage stellt, während der andere Teil diese bei der gleichen Sachlage be-jaht./15/ Die Erwartungen an gleichberechtigte Beziehungen können demnach im einzelnen sehr verschieden sein. Die Frauen sind offenbar nach wie vor bereit, im Interesse der Familie auch dann Zugeständnisse in bezug auf ihre eigene Entwicklung zu machen, wenn keine zwingenden Gründe vorliegen. Doch scheint dies insgesamt nicht mehr in dem Umfang der Fall zu sein, wie das auch bereits eingeschränkt Männer von ihnen noch erwarten. Al/ Vgl. R. Wenzel in: Staat und Recht, a. a. O., S. 952 f. A2/ Vgl. R. Wenzel in: Informationen a. a. O., S. 20, 23; E. Sommer, a. a. O., S. 71 f. A3! Vgl. L. Hinze/A. Rauer/A. Sälzler, a. a. O., S. 9. A4/ Vgl. R. Wenzel in: Staat und Recht, a. a. O., S. 951 f. A5/ Vgl. R. Wenzel in: Informationen ., a. a. O., S. 17, 20 ff. Staatlich-rechtlicher Einfluß auf den Prozeß der Ausprägung der Gleichberechtigung Die hier skizzierten Erscheinungen weisen darauf hin, daß für den weiteren staatlich-rechtlichen Einfluß auf den Prozeß der Entwicklung gleichberechtigter Beziehungen zwischen Mann und Frau folgende wesentliche Ausgangspunkte zu beachten sind: Die Entwicklung der Beziehungen in der Ehe als solche der Partnerschaft, der Gegenseitigkeit, der Gemeinsamkeit, also der Gleichberechtigung als ein Weg und eine Voraussetzung für die allseitige Entfaltung der Persönlichkeit von Mann und Frau; die differenzierte Gestaltung dieser Entwicklung nicht nur schlechthin entsprechend der Individualität jeder Ehe, sondern auch in bezug auf das Niveau der Beziehungen zwischen den Partnern und seine Wirkungen für die Familienentwicklung (einschließlich der Familiengröße), auf die Entwicklung der Partner selbst und für die Stabilität ihrer Beziehungen; die Anlage aller Probleme der Familienentwicklung (z. B. Fragen der Familiengröße, der Stabilität der Ehe, der Entwicklung der Frau im Beruf) in den Meinungen der Jugendlichen und ihre Widerspiegelung in den Auffassungen der verheirateten Bürger. Alle Probleme, die in der Familienentwicklung auftre-ten, Sind aufs engste miteinander verknüpft und haben zur neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau einen ganz besonders engen Bezug. Mithin erweist sich, daß der in Art. 38 der Verfassung der DDR statuierte Grundgedanke, daß die weitere Realisierung der Gleichberechtigung der Frau zu den wichtigsten Garantien für die Verwirklichung des Grundrechts der Bürger auf Förderung von Ehe und Familie durch den Staat gehört, auch in Zukunft die staatlich-rechtliche Einflußnahme auf die Bürger bestimmen muß. Die dort verankerte Einheit von Frauen- und Familienförderung verlangt die unbedingte Weiterverfolgung der bisher wichtigsten Aufgabe der Frauenförderung: die Weiterentwicklung der Stellung der Frau im Beruf. Das bedeutet die schrittweise Verbindung der bisherigen Maßnahmen auf diesem Gebiet mit solchen, die auf die Familienentwicklung in ihrer Komplexität Einfluß nehmen. Die Forderung des VIII. Parteitages der SED, schrittweise jene Probleme zu lösen, „von denen es abhängt, ob eine Frau von ihren gleichen Rechten auch in vollem Umfange Gebrauch machen kann“/16/, verlangt u. a., in der Rechtsetzung, in der Rechtspropaganda und in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit stärker die Gleichberechtigung über die Einflußnahme auf die Partnerbeziehungen durchzusetzen. So wie die Gestaltung der Ehe als harmonische Gemeinschaft nur durch beide Ehegatten möglich ist, so wie die Ehe ihren spezifischen Einfluß auf die Persönlichkeitsentwicklung der Frau nur durch das Zusammenwirken beider Ehegatten entfalten kann, so muß auch der Einfluß der Gesellschaft auf beide Ehegatten gerichtet sein. Die Probleme der Gleichberechtigung können bei dem erreichten Entwicklungsstand unserer Gesellschaft (und bei einer unter den Bedingungen der Gemeinschaftserziehung von Jungen und Mädchen aufgewachsenen jungen Generation) nicht mehr in erster Linie als ein Fordern der Frau nach Veränderungen im Verhalten des Mannes und als ein Reagieren des Mannes auf diese Forderungen verstanden werden. Die Gestaltung gleichberechtigter Beziehungen ist heute immer mehr eine Frage der übereinstimmenden gegenseitigen Erwartungen, des gegenseitigen Gebens und Nehmens der /16/ vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, s. 62. 501;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 501 (NJ DDR 1975, S. 501) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 501 (NJ DDR 1975, S. 501)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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