Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 5 (NJ DDR 1975, S. 5); positive und Tonbänder für Vorträge, Grafiken, Schemata und andere Anschauungsmaterialien zu erarbei-ten./10/ Enge Zusammenarbeit zwischen URANIA und VdJ Um das Niveau und die Effektivität der rechtspropagandistischen Arbeit ständig zu erhöhen, müssen sich die gewählten Leitungen der VdJ und die Vorstände der URANIA regelmäßig mit grundlegenden inhaltlichen und methodischen Fragen der Rechtspropaganda befassen, die Erfahrungen der Propagandisten analysieren und die besten Beispiele schnell verallgemeinern. Da sich in allen Bezirken und Kreisen vielfältige, interessante Formen der Rechtspropaganda entwickeln, ist es erforderlich, den Erfahrungsaustausch noch besser zu organisieren. Zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben ist die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Leitungen der VdJ und den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen der URANIA auf allen Ebenen konsequent fortzuführen und auszubauen. Es bewährt sich, daß an den Sitzungen des Arbeitskreises zu Fragen der Rechtserläuterung beim Ministerium der 110/ Gute Erfahrungen mit Diapositiv-Serien und Amateurfilmen zu Problemen der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung haben Staatsanwälte im Bezirk Halle gesammelt (vgl. G. Steffens, „Initiativen der Staatsanwaltschaft zu Ehren des 25. Jahrestages der DDR“, NJ 1974 S. 349 ff.). Justiz Vertreter der URANIA und der VdJ teilnehmen; einerseits Vertreter der staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen der URANIA den Leitungen der VdJ und andererseits Vertreter der VdJ den Büros der staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen der URANIA angehören; die zentrale Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der URANIA und das Sekretariat der VdJ zu aktuellen inhaltlichen und methodischen Grundproblemen der populärwissenschaftlichen Rechtserläuterung gemeinsame Beratungen veranstalten und gemeinsames Anleitungsmaterial herausgeben; URANIA und VdJ gemeinsam mit den Gewerkschaften in den Betriebsakademien von Großbetrieben Veranstaltungsreihen zu Rechtsfragen des Alltags organisieren ; die Mitglieder der VdJ ihre Öffentlichkeitsarbeit vorwiegend im Rahmen der URANIA leisten, die so zum entscheidenden Träger der populärwissenschaftlichen Rechtspropaganda zu entwickeln ist. Bei allen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtspropaganda muß Klarheit darüber herrschen, daß es sich hier nicht um eine Kampagne, um eine zeitweilige Aufgabe handelt, sondern daß die Verstärkung der Rechtserziehung ein objektives Erfordernis ist, um die entwickelte sozialistische Gesellschaft auszugestalten und die Merkmale der sozialistischen Persönlichkeit immer vollständiger auszuprägen. Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Ziele und Wirksamkeit der Strafe Einige Überlegungen beim Studium einer Arbeit von Schargorodski/*/ Das unablässige und gründliche Studium der Sowjetwissenschaft als der theoretischen Verallgemeinerung praktischer Erfahrungen des Landes, das in der gesellschaftlichen Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist, stellt eine wesentliche Voraussetzung dar, um auch auf dem Gebiet der staatlich-rechtlichen Leitung der Gesellschaft einschließlich der Kximinalitätsvorbeu-gung und -bekämpfung weitere Erfolge erzielen zu können. Die Auswertung der sowjetischen Strafrechtswissenschaft ist jedoch eine anforderungsstarke, keinesfalls durch gelegentliche Informationen zu bewältigende Aufgabe, nicht nur, weil hier ein außerordentlich umfangreiches Material vorliegt, sondern auch, weil uns auf einheitlicher ideologischer Grundlage zu vielen Fragen ein lebhafter Meinungsstreit mit teilweise recht profilierten unterschiedlichen Auffassungen demonstriert wird. Eine der theoretisch kompliziertesten und praktisch bedeutsamsten Fragen des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft ist die nach dem Wesen und den Zielen der Strafe, nach den Grundlinien der Anwendung der Strafe und nicht zuletzt nach ihrer Wirksamkeit. Während die grundlegenden, als gesichert anzusehenden Erkenntnisse über das sozialpolitische Wesen der Kriminalität insgesamt und der einzelnen Straftat, über ihre materielle Eigenschaft (die Gesellschaftswidrigkeit . bzw. Gesellschaftsgefährlichkeit) sowie über den Klassencharakter des Rechts im allgemeinen und des Strafrechts im besonderen verhältnismäßig bald gewonnen /*/ M. D. Schargorodski, Die Strafe, ihre Ziele und ihre Wirksamkeit, Verlag der Leningrader Universität, 1973; ISO S. (russ.); Preis: 3,95 M. Alle Seitenangaben im Text beziehen sich auf diese Arbeit. Für die Unterstützung bei der Auswertung der Arbeit danke ich Christian Schmidt, Forschungsstudent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität. E. B. wurden und in der DDR, gestützt auf die Sowjetwissenschaft, Anfang und Mitte der fünfziger Jahre verbreitet werden konnten , erwiesen sich die Fra-gen der Strafe als weit problematischer. Seit Jahrzehnten währt der z. T. recht polemisch geführte Meinungsstreit über Wesen und Ziele der Strafe in der Sowjetunion. Dabei haben gerade die letzten zehn bis fünfzehn Jahre sehr viel neues praktisches Material (Gesetzgebung, Strafanwendung, Strafvollzug) und umfangreiche Ergebnisse empirischer Untersuchungen (namentlich zur Wirksamkeit bestimmter Strafarten) erbracht. Sowjetische Strafrechtswissenschaftler, insbesondere die Theoretiker der Strafe, haben auch die Erfahrungen anderer sozialistischer Länder auf diesem Gebiet ausgewertet. In den letzten Jahren sind in der Sowjetunion zahlreiche Arbeiten zu Fragen der Strafe Aufsätze, Studien, Monographien und Materialien für internationale Konferenzen entstanden, unter denen die Monographien von Karpez, Schargorodski, Nataschew/Strutschkow und N o j sowie Band 3 des sechsbändigen sowjetischen Strafrechtslehrbuchs vielleicht zu besonderer Hervorhebung berechtigen./l/ tll I. I. Karpez, Die Strafe soziale, rechtliche und kriminologische Probleme, Moskau 1973 (russ.).; vgl. dazu die Rezensionen in Staat und Recht 1974, Heft 1, S. 163 ff., und in Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1974, Heft 2, S. 146 ff. (russ.); A. E. Nataschew/N. A. Strutschkow, Grundlagen der Theorie des Besserungsarbeitsrechts, Moskau 1967 (russ.); I. S. Noj, Wesen und Funktion der Kriminalstrafe im Sowjetstaat, Saratow 1973 (russ.); vgl. dazu die Rezension in Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1974, Heft 5, S. 147 ff. (russ.); Lehrbuch des sowjetischen Strafrechts, Hrsg.; Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Bd. 3: Die Strafe (Verfasser: A. Ä. Piontkowski u. a.), Moskau 1970 (russ.); vgl. dazu die Rezension in Staat und Recht 1973, Heft 2, S. 301 ff. 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 5 (NJ DDR 1975, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 5 (NJ DDR 1975, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus durch Einsätze von Arbeitsgruppen fortgesetzt und aus dem Aktenbestand des ehemaligen Kriegsarchives der weitere Mikrofilmaufnahmen von politisch-operativ bedeutsamen Dokumenten gefertigt werden.

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