Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 497

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 497 (NJ DDR 1975, S. 497); Der Senat schätzt jedoch im vorliegenden Fall das Interesse der Kinder an der Beibehaltung der Ehewohnung nicht als so hoch ein, daß deswegen alle anderen Umstände, auch die, die zur Ehezerrüttung führten, zurückzutreten haben. Die Kinder der Parteien sind gegenwärtig 17 und 12 Jahre alt. Es handelt sich also nicht mehr um kleine Kinder. Auch ist ein Wechsel der Umgebung für sie nicht mehr mit einer einschneidenden Veränderung ihres Lebenskreises verbunden. Die 17jährige Tochter der Parteien .befindet sich bereits in der Lehrausbildung. Sie ist internatsmäßig in der Betrietosschule des Lehrbetriebs in K. untergebracht und hält sich deshalb nicht mehr ständig im Elternhaus in W. auf. Auch der jährige Sohn ist bereits in einem Alter, in dem er unter Berücksichtigung der günstigen örtlichen Bedingungen bei einem notwendigen Wohnungswechsel innerhalb der Stadt W. Freundschaften im bisherigen Wohngebiet durchaus aufrechterhalten und eventuellen Interessen dort nachgehen kann. Daraus ergibt sich, daß allein aus den Gründen der Aufrechterhaltung der sozialen Umwelt für die Kinder die Verklagte nicht auf die unbedingte Weitemutzung der Ehewohnung angewiesen ist. Nach der vom Senat eingeholten Auskunft der AWG steht fest, daß nach der Auflösung der Ehe weder die Verklagte mit den .beiden Kindern noch der alleinstehende Kläger die 4-Raumwohnung allein weiternutzen kann. Der in der Zukunft liegende Umstand, daß die Verklagte eventuell eine neue Ehe mit dem Zeugen C. eingehen will, ist für die zu treffende Entscheidung nicht beachtlich. Beide Parteien sind Mitglieder der AWG. Damit sind beide unabhängig von der Entscheidung über die Ehewohnung berechtigt, von der AWG die Zuweisung einer anderen entsprechenden Wohnung zu beantragen. Gemäß Abschn. VII Zifif. 7 des Musterstatuts für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (Anlage zur Neufassung der VO über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften vom 23. Februar 1973 [GBl. I S. 109]) kommt der Antrag auf Zuweisung einer anderen Ge- nossenschaftswohnung des Ehegatten, dem die Ehewohnung nicht zugewiesen wurde, einem Neueintritt gleich. Das bedeutet ein Zurücktreten in der Rangfolge hinsichtlich des Anspruchs auf Zuweisung und ferner, daß für die neu zu beantragende Wohnung auch wieder die in den unteilbaren Fonds der Genossenschaft einfließenden Eigenleistungen und die Anteile für die Wohnung zu erbringen sind. Auch diese Folgen der Zuweisung bzw. Nichtzuweisung einer AWG-Wohnung müssen bei der Entscheidung über die Wohnung in die Betrachtung einbezogen und im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen gesehen werden. Die Beweiswürdigung des Kreisgerichts hat ergeben, daß die Ehe der Parteien am Verhalten der Verklagten, die sich einem anderen Mann zugewandt hat, gescheitert ist. Insoweit hat das Kreisgericht festgestellt, daß die Verklagte diese Beziehungen seit mehr .als einem Jahr unterhält und daß sie trotz eingehender Bemühungen des Klägers, die vordem zwar nicht konfliktlos, aber doch insgesamt harmonisch verlaufene Ehe der Parteien zu erhalten, nicht die Beziehungen zu dem anderen Mann aufgegeben hat. Diese Umstände, die zur Ehezerrüttung geführt haben, sind im vorliegenden Fall als bedeutsam und gewichtig für die Entscheidung über die Ehewohnung anzusehen. Würdigt man diese Faktoren im Zusammenhang mit den Folgen, die sich für diejenige Partei hinsichtlich der Verwirklichung der Mitgliedschaftsrechte bei der AWG ergeben, die die Ehewohnung nicht erhält, sowie mit der konkreten Lebenssituation der Verklagten und der beiden Kinder, so ergibt sich, daß es nicht gerechtfertigt ist, der Verklagten die Ehewohnung zuzuweisen. Hinzu kommt, daß sich auch die AWG für die Zuweisung der Ehewohnung an den Kläger ausgesprochen hat. Er leistet als Leiter einer Hausgemeinschaft eine gute Arbeit, so daß die AWG ein berechtigtes Interesse hat, seine Fähigkeiten und Leistungen auch künftig der Genossenschaft zu erhalten. Aus diesen Gründen war die Berufung zurückzuweisen. Budiumschau Kriminalistik und forensische Wissenschaften Beiträge zur Theorie und Praxis der sozialistischen Kriminalistik und der forensischen Wissenschaften Herausgegeben von Prof. Dr. Ehrenfried Stelzer und Prof. Dr. Otto Prokop VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1972 bis 1974 Die seit 1970 erscheinende Schriftenreihe, deren Hefte 1 bis 6 in NJ 1972 S. 246 ff. besprochen wurden, ist um weitere acht Hefte angewachsen. Die in den Jahren 1972 bis 1974 erschienenen Hefte 7 bis 14 sind im Unterschied zu den vorangegangenen durch eine ausgewogenere Thematik gekennzeichnet. Neben Beiträgen aus der forensischen Medizin, die einen repräsentativen Querschnitt neuer Forschungsergebnisse auf den Gebieten der Serologie und Serogenetik, des gewaltsamen Todes, der Spurenkunde und der Toxikologie vermitteln, werden vor allem Erkenntnisse und Verfahren aus der Kriminalistik sowie in zunehmendem Maße auch aus der forensischen Psychiatrie und Psychologie behandelt. Zielstrebig weitergeführt wurde der Erfahrungsaustausch mit führenden Vertretern dieser Wissenschaftsdisziplinen aus der Sowjetunion und anderen sozialistischen Bruderländem. Aus Raumgründen kann hier nur auf einige der über 90 Aufsätze hingewiesen werden, die für die Justizpraxis von besonderem Interesse sind. Aus der Fülle gerichtsmedizinischer Arbeiten sind die Darlegungen über die Leistungsfähigkeit der Blutgruppenuntersuchungen in Abstammungsfällen (Heft 9) und über Möglichkeiten einer ABO- und Gm-Bestimmung an Sekreten und Knochensubstanz (Hefte 8, 11, 12, 14) hervorzuheben. Unter dem Aspekt der zuverlässigen Feststellung des Todeszeitpunktes verdienen die Erkenntnisse, die zur Problematik der postmortalen Hornhauttrübung (Heft 12) und zur Dauer der Totenstarre (Heft 13) dargelegt werden, Beachtung. Wichtige Erfahrungen und Informationen werden für die Aufklärung und Verhütung folgenschwerer Unfälle oder Kriminalitätserscheinungen vermittelt, z. B. für die Untersuchung und Rekonstruktion tödlicher Kraftradunfälle (Heft 7), über die Schußwirkung projektilfreier Übungspatronen (Heft 8), über Verletzungen durch Luftdruckwaffen (Heft 12) und zur Identifizierung unbekannter Personen mit Hilfe des sog. Photodeckungsverfahrens (Heft 11). Der Artikel über den gerichtsmedizinischen Dienst in der Sowjetunion (Heft 13) vermittelt reiche Erfahrungen, die beim schrittweisen Aufbau eines Gerichtsmedi- 497;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 497 (NJ DDR 1975, S. 497) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 497 (NJ DDR 1975, S. 497)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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